HB:Landesverband Bremen/AVHB
Inhaltsverzeichnis
Aufstellungsversammlung für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und der Beiräte 2015
23. November 2014
Beginn AV Beiräte in Bremen-Nord: 15:30 Uhr
Beginn AV Beiräte in Bremen-Stadt (ohne Bremen-Nord): 15:45 Uhr
Beginn AV Liste Bremische Bürgerschaft Stadtgebiet Bremen: 16:00 Uhr
Ort:
Landesgeschäftsstelle PIRATEN Bremen
Daniel-von-Büren-Str. 15 in 28195 Bremen
TBA
Akkreditierung für alle Veranstaltungen ab 15:00 Uhr
Mitzubringen sind:
- Mitgliedsausweis (sofern schon erhalten)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse
Tagesordnungen
- vorläufige Tagesordnung AV Beiräte Bremen-Nord)
TOP 1: Formales
Eröffnung der Versammlung
Wahl der Versammlungsleitung
Wahl der Protokollführung
TOP 2: Erläuterung zur Wahl
Erläuterung zu Kandidaturen
Erläuterung zur Wahlberechtigung
TOP 3: Wahlen
Wahlen zu Kandidaturen zu den Beiratswahlen
Wahl zu Vertrauenspersonen (soweit erforderlich)
TOP 4: sonstiges
sonstige Angelegenheiten
Schluss der Versammlung
- vorläufige Tagesordnung AV Beiräte Bremen-Stadt (ohne Bremen-Nord)
TOP 1: Formales
Eröffnung der Versammlung
Wahl der Versammlungsleitung
Wahl der Protokollführung
TOP 2: Erläuterung zur Wahl
Erläuterung zu Kandidaturen
Erläuterung zur Wahlberechtigung
TOP 3: Wahlen
Wahlen zu Kandidaturen zu den Beiratswahlen
Wahl zu Vertrauenspersonen (soweit erforderlich)
TOP 4: sonstiges
sonstige Angelegenheiten
Schluss der Versammlung
- vorläufige Tagesordnung AV Liste Bremische Bürgerschaft
TOP 1: Formales
Eröffnung der Versammlung
Wahl der Versammlungsleitung
Wahl der Protokollführung
TOP 2: Erläuterung zur Wahl
Erläuterung zu Kandidaturen
Erläuterung zur Wahlberechtigung
TOP 3: Wahlen
Wahl zur Liste für die Kandidatur zur Bremischen Bürgerschaft
Wahl zu Vertrauenspersonen
TOP 4: sonstiges
sonstige Angelegenheiten
Schluss der Versammlung
Versammlungs- und Wahlämter
- TBA
Kandidierende
Geschäfts- und Wahlordnung
- Die vorläufige Geschäftsordnung für Versammlungen wird durch die jeweilige Versammlung beraten, geändert und beschlossen.
- Soweit durchGesetz nichts anderes bestimmt ist, gilt die Wahlordnung der Landessatzung.
Protokoll
- Protokolle folgen