Gedanken zum Waffenrecht
Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von Volker_t Wenn du meinst diese Idee erweitern zu können, tu es. Diskutiert ihr zu mehreren an der Idee, könnt ihr auch die Vorlage:Diskussion setzen. |
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Verhältnismäßigkeit des Waffenrechts
Der Grundsatz des Verhältnismäßigkeit ist ein im Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) festgeschriebenes Rechtsstaatsprinzip.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat damit Verfassungsrang und gilt damit für das gesamte öffentliche Recht.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zwingt Legislative, Exekutive und Jurisdiktion einen Ausgleich der Individualrechtsgüter mit den von den öffentlich-rechtlichen Normen geschützten Allgemeingütern oder Interessen Dritter herzustellen.
Die Verhältnismäßigkeit orientiert sich dabei an den Prinzipien Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit.
• Geeignetheit:
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn der angestrebte Erfolg zumindest gefördert werden kann. Nicht erforderlich ist, dass der Erfolg auch tatsächlich eintritt.
• Erforderlichkeit:
Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes, weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen kann. Ist nur ein geeignetes Mittel vorhanden, so muss es mangels Alternativen erforderlich sein.
• Angemessenheit:
Eine Maßnahme ist angemessen, wenn der Nachteil für Betroffene und der erstrebte Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Zwischen dem Schaden des Einzelnen und dem Nutzen für die Allgemeinheit darf kein Missverhältnis bestehen (Rechtsgüterabwägung).
Eine staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig wenn sie in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht. Insbesondere ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben, wenn mit der staatlichen Maßnahme Nachteile für die Allgemeinheit oder Einzelne resultieren, die deutlich größer sind, als diejenigen Nachteile, die abgewendet werden sollen.
Ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, ist das betreffende staatliche Handeln rechtswidrig und muss mit den zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen angefochten werden.
Faktenlage
Aus den einschlägigen Kriminalstatistiken der Bundesrepublik Deutschland 1998 bis 2009 sind folgende Informationen zu entnehmen:
• Jährlich werden etwa 3 Menschen Opfer einer Sportwaffe, aber 1.042 Opfer anderer Mordinstrumente
• Jährlich werden etwa 3 Menschen Opfer einer Sportwaffe, aber 4.192 Opfer des Straßenverkehrs
Zur weiteren konkreten Bewertung der Opferzahlen durch Sportwaffen muss berücksichtigt werden, dass auch Selbsttötungen mit Sportwaffen in die Kriminalstatistiken Eingang finden und weiterhin nicht zwischen Tötungsvorsatz und Totschlag unterschieden wird. (Die Bewertung einer Straftat nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit obliegt den Gerichten). Diese Tatsachen müssen beachtet werden, um die konkrete Gefahrenlage für die Öffentlichkeit korrekt zu bewerten.
Argumentation der Legal-Waffengegner
Prinzipiell ist die Argumentation der Legal-Waffengegner geprägt durch eine Mischung diffuser Ängste, Unkenntnis der Fakten- und Gesetzeslage, Vorurteilen und damit einem falschen Bild vom Schießsport. Hinzu kommt eine Polarisierung der Wahrnehmung durch den Einfluss der Medien und eine Instrumentalisierung der Diskussion durch politische Interessen. Nur damit sind die folgenden Argumente erklärbar:
• Nur ein schärferes Waffenrecht kann Täter stoppen
• Von jeder Waffe in privaten Händen geht eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.
• Großkalibrige Schusswaffen gehören ausschließlich in die Hände der staatlichen Autorität.
• Man kann Sport und Spaß nicht gegen Menschenleben abwägen.
• Im Schützenverein wird das Töten trainiert.
• Waffenbesitzer müssen ihre sexuellen Komplexe mit Waffen befriedigen.
Jedes einzelne dieser Argumente kann bei Kenntnis der Faktenlage nur als Scheinargument in der öffentlich geführten Diskussion erachtet werden. Insbesondere dann, wenn die Diskussion auf einer emotionalen oder gar ehrverletzenden Ebene geführt wird.
Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Um nun die Frage zu beantworten, ob eine Verschärfung des Waffenrechts verhältnismäßig ist können alle zuvor genannten Informationen, Fakten und Argumente abgewogen werden.
Wie bereits festgestellt können die Argumente der Legal-Waffengegner als nicht stichhaltig betrachtet werden. Insbesondere dann wenn ad hominem Argumente verwendet oder unzulässige Pauschalisierungen vorgenommen werden.
Die statistische Faktenlage erlaubt nur den einen Rückschluss, dass die Opferzahlen durch Sportwaffen im Vergleich als äußerst gering zu bewerten sind. Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit im Sinne der Rechtsgüterabwägung gilt es nun die Interessen und Rechte von ca. Millionen Sportschützen, Jäger und Waffensammler der jährlichen Zahl durchschnittlicher Opfer gegenüber zu stellen. Bei allem Verständnis für die Hinterbliebenen von Sportwaffenopfern, sowie dem Respekt vor dem Wert von Menschenleben muss nach sorgfältiger Abwägung der Rechtsgüter und Fakten der Schluss gezogen werden, dass die Zahl der Toten durch Sportwaffen so gering anzusehen ist, dass man schon von einem Lebensrisiko ausgehen muss. Insofern muss mindestens eine weitere Verschärfung des Waffenrechts angefochten werden.
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Waffenrecht ist Freiheitsrecht !?
Aktuelles Waffengesetz
Aktive Mitgliedschaft in Schützenvereinen, Sachkundenachweis, Charakterliche Eignung, Unbescholtenheit, Überlassung von Waffen, Genehmigungsverfahren zum Waffen- und Munitionserwerb, Aufbewahrungsvorschriften, Transportvorschriften, Vorschriften zum Betrieb eines Schiessstands, Schiessstandaufsichten, Regelmässige Begehung der Schiessanlagen durch Vertreter der Waffenbehörden
Gründe für ein restriktives Waffengesetz
Gewaltkriminalität Amokläufer (Terrorismus?)
Pro & Contra
Pro: Keine Amokläufer Weniger Gewaltkriminalität Friedlichere Gesellschaft
Contra: Kriminelle beachten ohnehin keine Gesetze, Amokläufe fanden auch schon ohne Schusswaffen statt (Lady Godiva?), Einschränkung eines Freiheitsrechts, Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, Verdachtsunabhängige Prüfung, Hohe Kosten,
Wirksamkeit restriktiver Waffengesetze
Vermeintlich mehr Sicherheit (Belege z.B. England), Rückgang der Gewaltkriminalität (Belege z.B. England), Amokläufe ohne Schusswaffen,
Die wahren Gründe
Absicht oder Hysterie?
Blinder Aktionismus?
Nutzloser Populismus?
Freude am Überleben?
Kriminelle leichter überführen können?
Vergleich mit anderen Gesetzesänderungen
Immaterialgüterrecht Internetsperren VDH Videoüberwachung Staatstrojaner
Kritik
Dieser Artikel wirkt als sei er von der Waffenlobby geschrieben. Ich gehe davon aus, dass er in der Piratenpartei alles andere als mehrheitsfähig ist. Soll sich der Autor doch mal einem Liquid-Feedback-Meinungsbild stellen. Gruß, —lynX 14:03, 24. Nov. 2011 (CET)
Kritik zur Kritik
Waffenlobby? Kann man leicht behaupten, wenn man sich nicht gründlich mit der Thematik befasst hat. Die Statistiken sind eindeutig. StarFire 13:41, 4. Mär. 2012 (CET)