Finanzpolitik/NW/Stärkungspakt Stadtfinanzen
Stärkungspakt Stadtfinanzen
Überschuldete Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen wieder handlungsfähig werden. Das von der Landesregierung dazu eingebrachte Stärkungspaktgesetz wurde am 08.12.2011 vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen und am 16.12.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. 2011 S. 662) veröffentlicht.
Für überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen stehen damit insgesamt Konsolidierungshilfen in einem Gesamtumfang von 5,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Gegenzug müssen die betroffenen Städte und Gemeinden aber einen klaren Sanierungskurs einschlagen.
In Stufe eins des Sanierungsplans hilft das Land in besonders dringlichen Fällen: 34 Kommunen, die akut von Überschuldung betroffen sind oder bei denen eine solche bis zum Jahr 2013 zu erwarten ist, werden ab dem Jahr 2011 mit extra bereitgestellten Landesmitteln von jährlich 350 Millionen Euro bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt. Für sie ist die Teilnahme am Stärkungspakt zwingend. Bis zum Jahr 2020 stehen insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die 350 Millionen Euro für das Jahr 2011 wurden bereits am 22. Dezember 2011 ausgezahlt.
In einer zweiten Stufe können ab 2012 solche Kommunen in den Konsolidierungspakt einbezogen werden, bei denen die Haushaltsdaten 2010 eine Überschuldung bis 2016 erwarten lassen. Für sie sind Mittel in Höhe von 65 Millionen Euro in 2012, 115 Millionen Euro in 2013 und 310 Millionen Euro ab 2014 vorgesehen. Diese Mittel in Höhe von insgesamt 2,35 Milliarden Euro sollen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bereitgestellt werden.
Ab Ende 2013 sollen die Ergebnisse des Stärkungspakts überprüft werden. Dann wird auch untersucht, ob es eine dritte Stufe mit weiteren teilnehmenden Städten und Gemeinden geben wird.
Im Gegenzug zu der Sanierungshilfe des Landes muss die Empfängergemeinde einen klaren Sparkurs einschlagen. Der kommunale Haushalt muss mit dem Geld aus dem Stärkungspakt innerhalb von fünf Jahren (Stufe 1) bzw. sieben Jahren (Stufe 2) ausgeglichen sein. Bis spätestens zum Jahr 2020 muss ein Haushaltsausgleich dann aus eigener Kraft erreicht werden.
Weitere Informationen:
- Stärkungspaktgesetz
- Gesetzgebungsverfahren
- Konsolidierungshilfe Stufe 1
- Liste Kommunen Stufe 1
- Gutachten