Facebook/Benutzer gegen Facebook/Datenschutz
Jeder der möchte und / oder der Interesse an Datenschutz hat ist zur Mitarbeit herzlich willkommen.
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Benutzer gegen Facebook
05. Nov. 2024 - 22:24 Uhr
Datenschutz
Mögliche Verstöße bei Verwendung eines Facebook "Gefällt mir" - Buttons
- * - Unzulässige Datenübermittlung in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes,
- * - Missachtung der e-Privacy Richtlinie,
- * - Verstoß gegen das Trennungsgebot gemäß des § 15 Abs. 3 S. 3 Telemediengesetz (TMG),
- * - Unterlassung der Informationspflichten nach § 13 Abs. 1 TMG,
- * - ungenügende technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß § 13 Abs 4 Nr. 2, 3 TMG,
- * - Nichtanzeige der Weiterleitung nach § 6 TMG, § 13 Abs 5 TMG.
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Facebook
Zu den unverzüglich erforderlichen Veränderungen in dem von Facebook angebotenen sozialen
Netzwerk zählen – vorbehaltlich darüber hinaus gehender Standards im Rahmen der
Selbstregulierung – insbesondere:
1. Einholung von informierten Einwilligungen: Einwilligungen, die gemäß Art. 2 h, 7 a der Richtlinie 46/95/EG Grundlage für die Datenverarbeitung sein sollen, setzen eine vollständige, eindeutige und sprachlich angemessene Information der Nutzerinnen und Nutzer über die beabsichtigte Verwendung Ihrer personenbezogener Daten und darauf bezogener Einfluss- bzw. Wahlmöglichkeiten voraus. Sie müssen ausdrücklich und eindeutig sein. Dies betrifft auch Einwilligungen in die Datenübermittlung an Anbieter von Applikationen („Apps“). Dazu zählen ebenfalls spezifische Informationen der Nutzerinnen und Nutzer über die Nutzung von „Apps“ von Anbietern, die in Ländern ohne ausreichendes Datenschutzniveau im Sinne der Richtlinie 95/46/EG belegen sind.
2. Cookies: Einholung einer informierten Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer für die Nutzung von Cookies, die auf den im Einzelfall verfolgten Zweck abstellt (Richtlinie 2002/58/EG, neu gefasst durch Richtlinie 2009/136/EG). 3. Umsetzung des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs: Vollständige und unverzügliche Auskunft an Nutzerinnen und Nutzer über alle ihre bei Facebook gespeicherten personenbezogenen (einschließlich ggf. unter Pseudonym gespeicherten) Daten.
4. Löschung von Daten: Unverzügliche und vollständige Löschung von Daten, die Nutzerinnen und Nutzer aus ihren Profilen entfernt haben.
5. Nutzungsdaten: Kurze Speicherfristen für Nutzungsdaten, die sich streng daran orientieren, was zur Erbringung eines Telemediendienstes erforderlich ist. Die Regelung des § 15 im deutschen Telemediengesetz beschreibt den Rahmen einer erforderlichen Speicherung. Die bisher von Ihnen gegenüber der Irischen Datenschutzbehörde in Aussicht gestellte „Reduktion“ der Speicherung z. B. von Nutzungsdaten auf – je nach Datenart – bis zu zwei Jahre wird dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht gerecht.
6. Gesichtserkennung: Nur nach ausdrücklicher, freiwilliger und informierter Einwilligung der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer.
7. Mindestens die Möglichkeit pseudonymer Nutzung: Aufhebung des in den AGB festgeschriebenen Verbots, in dem sozialen Netzwerk auch unter einem Pseudonym statt unter dem Klarnamen zu handeln.
8. Reichweitenanalyse/werbliche Nutzung: Verwendung von Nutzungsdaten für Reichweitenanalyse unter Pseudonym nur mit der Möglichkeit zum Widerspruch / Verwendung von direkt personenbezogenen Nutzungsdaten nur aufgrund der ausdrücklichen, freiwilligen und informierten Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer / Widerspruchsrecht gegen die werbliche Nutzung von Profildaten.
9. Standardeinstellungen: Datenschutzfreundliche Standardeinstellungen bzgl. Der Sichtbarkeit von Profildaten für Dritte (privacy by default) bei Neuanlage eines Nutzerprofils. Dazu zählt insbesondere: Indexierung von Profildaten durch externe Suchmaschinen nur aufgrund der ausdrücklichen, freiwilligen und informierten Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer (d. h. expliziter Freischaltung im Profil).
10. Minderjährigenschutz: Besonderer Schutz minderjähriger Nutzer durch datenschutzfreundliche Standardeinstellungen, altersgerechte Aufklärung und differenzierte Alterskennzeichnung von Facebook-Inhalten.
11. Social plugins: Angebot einer datenschutzkonformen Lösung für Social plugins, bei der personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern durch Anbieter von Telemedien, die diese plugins in ihren Angeboten einbinden, erst dann an Facebook übertragen werden, wenn die entsprechende Schaltfläche durch den Nutzenden gedrückt wird (z. B. „2-klick Lösung“), zusätzlich zu den bisher verfügbaren Varianten.
12. Abmeldung: Möglichkeit der kompletten Abmeldung vom Dienst, so dass die Daten umgehend (ggf. nach kurzer Frist zum Abfangen von Fehlbedienungen) komplett gelöscht werden und dem Nutzer dieses auch bestätigt wird.
13. Kontakt-/Beschwerdemöglichkeit: Einrichten einer Kontakt-/Beschwerdemöglichkeit auch für nicht angemeldete/registrierte Nutzer bzgl. Datenmissbrauch / Fake-Profile.
14. Kontaktadresse in Deutschland: Angabe auch einer Kontaktadresse in Deutschland für Beschwerden etc.
- Quelle: lda.brandenburg.de Datenschutzrechtliche Anforderungen (PDF Download)]