Essen/Kommunalwahl/Kommunalwahl2014/KommunalAV-WO

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Diese Fassung basiert neben meinen Anpassungen auf Essener Bedürfnisse auf Bundesparteitag_2014.1/WahlordungAV und [1].

§1 - Ablauf

A - Für Direktkandidaten

(1) Vorschlagende tragen Kandidierende mit deren Zustimmung in die Kandidatenliste ein. Die Versammlung beschließt über die Reihenfolge der Vorstellung der Kandidaten. Diese Reihenfolge wird auch in den Stimmzetteln verwendet und veröffentlicht.

(2) Kandidaten haben 10 Minuten Zeit, sich und ihr Programm vorzustellen. Im Anschluss an die Vorstellung besteht die Möglichkeit, den Kandidaten zu befragen. Nach jeweils 5 Fragen stimmt die Versammlung darüber ab, ob der Kandidat weiter befragt werden soll. Fragen sollen nicht länger als 30 Sekunden, Antworten nicht länger als 2 Minuten sein. Die Versammlungsleitung soll bei unzulässigen Fragen oder Aussagen ohne erkennbare Fragestellung das Wort entziehen.

(3) Wahlen für mehrere Wahlkreise in denen es lediglich einen Kandidierenden gibt, können in einer gemeinsamen Akzeptanzwahl zusammengefasst werden. Es gelten dabei die Kandidaten als Direktkandidat für ihren Wahlkreis als gewählt, die mehr Ja als Nein Stimmen erhalten.

Für Wahlbezirke mit mehr als einem Kandidaten findet jeweils eine getrennte Akzeptanzwahl statt.

B - Für Bezirksvertretungen

(1) Vorschlagende tragen Kandidierende mit deren Zustimmung in eine Kandidatenliste ein. Diese Liste wird als Wahlvorschlag der Versammlung bekannt gegeben. Listen mit keinem oder nur einem Kandidaten sind möglich. Die Versammlung beschließt über die Reihenfolge der Vorstellung der Kandidaten. Auch Kandidaten, die auf mehreren vorgeschlagenen Listen stehen, dürfen sich nur einmal vorstellen.

(2) [analog zur Kandidatenvorstellung für Direktkandidaten]

(3) Aus den vorgeschlagenen Listen wird per Akzeptanzwahl eine Gewinnerliste ermittelt.

C - Für die Reserveliste (für den Rat der Stadt Essen)

Die Reserveliste wird getrennt für die Plätze 1-3, 4-6 und 7 bis Ende gewählt.

(1a) Für die Plätze 1-3 und 4-6 können einzelne Kandidaten mit deren Zustimmung vorgeschlagen werden.

(1b) Für die Listenplätze ab 7 können nur vollständige Listen vorgeschlagen werden.

(2) [analog zur Kandidatenvorstellung für Direktkandidaten]

(3a) Die Plätze 1-3 und 4-6 werden je nach Entscheidung der Versammlung per "Bewertungswahl" oder "Bewertungswahl mit Quorum" gewählt. Wird ein Intervall nicht vollständig besetzt, so werden die unbesetzten Plätze erneut gewählt, bevor das nächste Intervall beginnt.

(3b) Aus den vorgeschlagenen Listen wird per Akzeptanzwahl eine Gewinnerliste für die Listenplätze ab Platz 7 ermittelt.

D - Für den Oberbürgermeister

(1) Die Versammlung entscheidet, ob die Wahl eines OB-Kandidaten überhaupt stattfinden soll.

(2) Falls sich die Versammlung für die Wahl eines OB-Kandidaten entscheidet, findet die Wahl analog zu der eines Direktkandidaten statt.

§2 - Wahlverfahren / Wahlmodi

Bewertungswahl (range voting, 0-5)

Jeder Wähler kann für jeden Kandidaten unabhängig 0 bis 5 Punkte (Ganzzahlen) vergeben. Wenn für einen Kandidaten kein oder mehr als ein Feld markiert ist, gilt dies als 0 Punkte. Für die Rangfolge werden die Kandidaten absteigend nach Höhe der Summe der auf sie entfallenen Punkte sortiert. Bei Gleichheit entscheidet die niedrigere Anzahl der Stimmen mit 0 Punkten. Ist auch diese gleich, entscheidet das Los.

Bewertungswahl mit Quorum

Analog zum vorherigen Verfahren mit dem einzigen Unterschied, daß Kandidaten von mindestens 50% der Wähler mindestens 1 Punkt bekommen haben müssen um gewählt zu sein.

Akzeptanzwahl (Ja/Nein)

Für jeden Kandidaten gibt es ein Ja, ein Nein und ein EnthaltungsfeldJa und ein Nein Feld. Bei der Auswertung werden pro Kandidat von den Ja Stimmen die Nein Stimmen abgezogen und die Liste entsprechend des Ergebnisses absteigend sortiert. Gewählt ist, wessen Summe >0 ist (=wer mehr Ja als Nein Stimmen erhält).

Anhang - Gesetzliche Grundlagen

Wählbar für die Reserveliste/Direktkandidaten zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Essen ist, wer:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in der Gemeinde hat.
  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Wählbar für die Bezirksvertretungsliste zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Essen ist, wer:

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in dem Bezirk hat.
  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
  • im Bezirk gemeldet ist oder als Direktkandidat für den Stadtrat in dem entsprechendem Bezirk aufgestellt ist.

Nicht wählbar ist, wer:

  • am Wahltag infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder keinen Wohnsitz in Essen hat.

Wahlberechtigt ist, wer:

  • Mitglied der Piratenpartei Deutschland ist.
  • in Essen gemeldet ist und mindestens 16 Jahre ist.
  • bei den Wahlen der Bezirksvertretung, im entsprechendem Bezirk seinen Hauptwohnsitz hat oder im entsprechendem Bezirk als Direktkandidat aufgestellt ist.