Diskussion:Online-Mitgliedsantrag
Technische Anmerkungen / Fragen bitte auf der Hauptseite - hier bitte nur echte (nicht-technische) Diskussionen zu grundsätzlichen Fragen.
Inhaltsverzeichnis
E-Mail-Pflicht?
Wollen wir nur Mitglieder haben, die eine Email haben?
- nein. wir wissen sowieso nicht, wo die e-mails landen. -- mauk 15:08, 19. Feb. 2008 (CET)
Notwendigkeit einer Unterschrift
Hallo, welche rechtliche Grundlage existiert für die Notwendigkeit einer "schriftlichen Unterschrift"? Die FDP z.B. hat einen rein digitalen Aufnahmeantrag (https://ssl.fdp.de/aufnahme/aufnahme.php). Daran angelehnt ist https://www.piratenpartei-bayern.de/mitgliedsantrag Ist dies demnach absolut unumgänglich? lg --B.pwned 20:21, 19. Feb. 2008 (CET)
- Ich kenn mich leidernicht rechtlich aus, aber vielleicht ist das in Bayern (Länderrecht) nicht nötig. --NoEwS 20:58, 19. Feb. 2008 (CET)
- Nein, das ist garantiert nicht der Fall. Dinge wie Absichtserklärungen regelt z.B. das BGB, das gilt *bundes*weit. Allerdings muss man sich auskennen, um zu wissen welche anderen Gesetzestexte noch zu beachten sind. Genau damit kann ich nicht dienen.--B.pwned 23:57, 19. Feb. 2008 (CET)
- Es gibt für Partei- Vereins- BGB-Gesellschafts- Eintritte keinen Formzwang. Allerdings gibt es einige praktische Vorteile die für eine Unterschrift sprechen. Zu nennen wäre da vor allem die sog. "Beweisfunktion". Bei Mietverträgen ist das genauso. Da herrscht kein Formzwang, aber alle machen es schriftlich. Wenn die Mitgliederverwaltung zu der Überzeugung kommt, auf die Beweisfunktion zu verzichten, könnte man deshalb ohne weiteres die Unterschrift weglassen. Am besten wäre es, wenn das derjenige Entscheidet, der bisher die Anträge behandelt, weil der wohl am besten einschätzen kann ob sowas notwendig ist oder nicht. Hat es bei den Landesverbänden (Bayern z.B.) die keine Unterschrift fordern deshalb bisher probleme gegeben? --SIB 13:22, 22. Feb. 2008 (CET)
- Nein, hat es nicht. Dafür aber einen Haufen neuer Mitglieder + bereits jetzt die Möglichkeit, die Leute selbst aufzunehmen. --B.pwned 17:49, 22. Feb. 2008 (CET)
- und man kann hunderte von Leuten anmelden, die gar nicht wissen, dass sie jetzt Piraten sind *hehe, gute Möglichkeit unliebsame Kollegen abzuservieren^^--Leoni 13:49, 20. Mär. 2008 (CET)
- Leoni, das wär doch egal, denn wenn da für jeden 20 E bezahlt werden, ist es doch ok; und ohne Zahlung gibts ja keine Mitgliedschaft. Adressen der Mitglieder werden wiederum nirgends veröffentlicht - dass jemand nur den Beitrag zahlt und nie zu Treffen erscheint, stört uns doch genausowenig, wie andere Parteien. --Bernd 20:18, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Es gibt für Partei- Vereins- BGB-Gesellschafts- Eintritte keinen Formzwang. Allerdings gibt es einige praktische Vorteile die für eine Unterschrift sprechen. Zu nennen wäre da vor allem die sog. "Beweisfunktion". Bei Mietverträgen ist das genauso. Da herrscht kein Formzwang, aber alle machen es schriftlich. Wenn die Mitgliederverwaltung zu der Überzeugung kommt, auf die Beweisfunktion zu verzichten, könnte man deshalb ohne weiteres die Unterschrift weglassen. Am besten wäre es, wenn das derjenige Entscheidet, der bisher die Anträge behandelt, weil der wohl am besten einschätzen kann ob sowas notwendig ist oder nicht. Hat es bei den Landesverbänden (Bayern z.B.) die keine Unterschrift fordern deshalb bisher probleme gegeben? --SIB 13:22, 22. Feb. 2008 (CET)
- Was ist das für ne Diskussion und für ne Frage? Ohne Unterschrift keine Rechtsgültigkeit! Punkt. Jemand meldet spaßeshalber jemanden oder hunderte an - und wir ziehen die Beiträge ein??? Oder wie? Oder es gibt eine Prüfung wegen Rechtsfragen seitens Parteiaufsicht oder so? Was ist dann? Nein, ohne Unterschrift keine Rechtsgültigkeit, somit ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für uns. mfg Yogi 20:47, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Die entsprechende Diskussion auf der Aktive-ML ist zu einem anderen Ergebnis gekommen und braucht nicht wieder aufgegriffen zu werden. Und dass es ohnehin nicht um "Beträge einziehen" geht, kann man allein durch Lektüre der Haupt-Seite erfahren. - Also bitte erst lesen, dann mit Fragezeichen um sich werfen, lieber Parteikollege (bist du das eigentlich?). --Bernd 20:56, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Prima! Wir werden in Zukunft Online-Aktionen ohne jede Rechtssicherheit umsetzen. Wie wäre es mal, wenn man statt der Aktive-ML-Meinungs-Umfrage mal nen Rechtsbeistand zu dem Thema befragt? Wer ich bin? Mitglied 101 mfg Yogi 21:11, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Spar dir diesen hämischen Tonfall und nenne einfach das Gesetz, die Verordnung oder Rechtssprechung - oder einen Fachmann / Juristen, der das tut - wonach die Mitgliedschaft in einer Partei nur mit Unterschrift gültig erklärt werden könne. Dann werden wir das berücksichtigen und das Konzept umstellen. Trotz anderslautender Vermutungen ist dies bisher aber niemandem gelungen. - Tja, offenbar ist die sprichwörtliche deutsche Obrigkeitshörigkeit und die Faszination für Gesetze und Regeln auch in der Piratenpartei durchaus verbreitet... --Bernd 21:27, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Hämisch? - für Belehrungen deinerseits bin ich wenig empfänglich, ich bin mehr für Fakten! - aber bitte lassen wird das einfach beiseite! Die einfachste Grundlage für die Rechtsgültigkeit eines Vertrages ist die rechtsgültige Unterschrift. Es gibt die Ausnahme des "Handschlags" - und diese gilt ausschließlich zwischen Kaufleuten. Alles andere hat keinerlei Gültigkeit, keinerlei Rechtssicherheit, kann also jederzeit angefochten werden, braucht das nicht mal, ist damit nichtig. mfg Yogi 21:45, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Wie könnte ich dann zB bei ebay einen rechtsgültigen Vertrag abschliessen, wie in der Rechtssprechung mehrfach bestätigt, wo ich da niemals etwas unterschreibe - weder gegenüber ebay noch gegenüber dem Handelspartner? Deine Vermutung ist offenbar nicht zutreffend. --Bernd 21:52, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Das ist recht einfach zu erklären: Mit deiner Anmeldung bei dem Anbieter bestätigst du dass du rechtsfähig bist, beispielsweise volljährig. Der Anbieter tritt als Vermittler auf, weiter nichts. Es gibt auch in deinem Beispiel den Unterschied zwischen privat-privat und privat-gewerblich. Die diversen Urteile gibt es auch andersrum - Stichwort: Haustürgeschäfte, Online-Abschlüsse, Handelsvertreter usw. Mhm - mag sein, dass es da eine Grauzone gibt. Für mich ist - eben auch Kaufmann - wichtig und gesetzeskonform, dass Verträge eben "konform" sind, nur dann rechtskräftig wenn persönlich unterschrieben. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass eben Anmeldungen ohne rechtsgültige Unterschrift - prüfbar, rechtskonform - keinerlei Rechtssicherheit besteht. Als Partei sollten wir hier wohl auf der "sicheren Seite" arbeiten, nicht per Mehrheitsbeschluss agieren und die Rechtssicherheit außen vor lassen. Weshalb wohl werden beispielsweise die Unterschriften etwa für Wahlen, zur Anmeldung als Partei usw. nötig und müssen darüber hinaus amtlich bestätigt werden? Was, wenn etwa die Parteiaufsicht hier einen Mangel erkennt? Was ist etwa mit der Einzugsermächtigung? Da KANN es diverse Problemstellungen geben - auf dieses KANN beziehe ich meine Anmerkungen, da nutzt ein Mehrheitsbeschluss einer ML-Liste reichlich wenig. mfg Yogi 22:07, 30. Mär. 2008 (CEST)
- EDIT: Es gibt eine einfache Lösung: Wir legen bei der Zusendung des Ausweises etc. einfach ein passendes "Bestätigungs-Formular" bei. Das "sichert" uns und auch unsere Mitglieder. mfg Yogi 22:19, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Nun, in der Liste wurde ja auch nicht gefragt "Wie hätte es die Mehrheit gern?", sondern "Was ist Vorschrift?", und da hat ein durchaus rechtskundiges Mitglied erklärt, es gäbe jedenfalls keine Vorschrift, _dass_ eine Unterschrift hier notwendig sei, somit normales Vertragsrecht gelte, s.o. - Dann hat jemand auf eine FPD oder so ähnlich verwiesen, nie gehört, egal, die hätten auch ein Online-Formular ohne Unterschrift. - Im Ernst, finde eine anderslautende Quelle und wir stellen die Ohren weit auf. --Bernd 22:32, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Mit fällt gerade ein, dass ich mal wegen Austritt ne Korrespondenz mit unserem GenSek Bastian hatte. Der mailte mir, dass ein Austritt nur dann gültig sei, wenn eine unterschriebene Austrittserklärung vorliegen würde. Un nu? Yogi 11:00, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Das ist auch gut so. Bei meinem Domain-Hoster kann ich auch blitzschnell alle siebzehn Domain-Varianten von "steifer-meister" bestellen, aber das Kündigen "geht leider nur" - mit Unterschrift. Honni soit qui mal y pense. --Bernd 11:56, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Es gibt nur ganz wenige Verträge für die das Gesetzt eine bestimmte Form vorschreibt (z.B. Bürgschaft, Ehe, Grundstücksverkauf). Grundsätzlich sind in Deutschland alle Verträge ohne Formzwang möglich. Rechtlich ist damit die Unterschrift völlig überflüssig. Sie hat nur den rein praktischen Sinn, dass sie die Beweisführung erleichtert. Deshalb solltet ihr euch nur fragen ob ein praktisches Bedürfnis besteht. -- SIB 19:45, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Wie gesagt, wir akzeptieren bei Neumitgliedschaft nur _Vorkasse_, warten also, bis das Geld kommt. Und wir schreiben dann dazu "Bitte verstehen Sie diese Handhabung, es spart uns viel Verwaltungsarbeit, die ja wie alle Parteiarbeit stets ehrenamtlich zu erbringen ist." usw. Ich denke das sollte ankommen. --Bernd 20:44, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Das ist auch gut so. Bei meinem Domain-Hoster kann ich auch blitzschnell alle siebzehn Domain-Varianten von "steifer-meister" bestellen, aber das Kündigen "geht leider nur" - mit Unterschrift. Honni soit qui mal y pense. --Bernd 11:56, 31. Mär. 2008 (CEST)
- Nein, das ist garantiert nicht der Fall. Dinge wie Absichtserklärungen regelt z.B. das BGB, das gilt *bundes*weit. Allerdings muss man sich auskennen, um zu wissen welche anderen Gesetzestexte noch zu beachten sind. Genau damit kann ich nicht dienen.--B.pwned 23:57, 19. Feb. 2008 (CET)
SSL-zertifikat
CA-Cert-ssl-Zertifikat kann ich jederzeit für diesen Dienst erstellen. --Jamasi
- Dann kommt aber eine Warnung, bei neuen Browsern nochmal deutlich schärfer - das könnte manchen nicht-Spezi abschrecken. Haben/wollen wir nicht ein registriertes Cert? Bernd
- Ein Zertifikat von einer CA, die in allen (üblichen) Browsern bereits eingetragen ist, kostet ein paar Hundert EUR pro Jahr. CA-Cert ist da die sinnvollste Alternative, da diese kostenlos und sicherer ist. Im Gegensatz zum selbstsignierten Zertifikat kommen auch bei einigen Usern weniger Warnungen. --Jamasi
- Noe, "ein paar hundert Euro", das war einmal. ZB bei http://rapidssl.com kostet das erste Jahr 69$, dann zB zwei weitere $96.00, dann der günstige Dollar ... - das sollte es uns wert sein. Bernd
- Dieses Zertifikat ist dann für genau einen Host (www./secure./ssl.), wäre aber für den Zweck hier ausreichend. Allerdings finde ich den freien und offenen Gedanken von CA-Cert besser zur Parteiphilosophie passend. --Jamasi
- Hier noch mal eine aktuelle Heise-Diskussion, wo noch günstigere genannt werden: http://tinyurl.com/37xkfe
- Und zu CAcert: Da endete eben das QM an den eigenen Prozessen, sie haben deshalb bei Mozilla das Cert nicht herein bekommmen, weil da jemand offenbar etwas dickköpfig war und die eigenen Sourcen _nicht_ offenlegen wollte. Habe das seinerzeit auch bei WP erwähnt: http://de.wikipedia.org/wiki/Https#Vorinstallierte_Zertifikate (siehe auch das letzte "dort"). - Also, CAcert ist vielleicht philosophisch ein Vorbild - für die Umsetzung dieser Philosophie dann aber eher ein Gegenbeispiel. --Bernd 11:05, 20. Feb. 2008 (CET)
- Dieses Zertifikat ist dann für genau einen Host (www./secure./ssl.), wäre aber für den Zweck hier ausreichend. Allerdings finde ich den freien und offenen Gedanken von CA-Cert besser zur Parteiphilosophie passend. --Jamasi
- Noe, "ein paar hundert Euro", das war einmal. ZB bei http://rapidssl.com kostet das erste Jahr 69$, dann zB zwei weitere $96.00, dann der günstige Dollar ... - das sollte es uns wert sein. Bernd
- Ein Zertifikat von einer CA, die in allen (üblichen) Browsern bereits eingetragen ist, kostet ein paar Hundert EUR pro Jahr. CA-Cert ist da die sinnvollste Alternative, da diese kostenlos und sicherer ist. Im Gegensatz zum selbstsignierten Zertifikat kommen auch bei einigen Usern weniger Warnungen. --Jamasi
Adressfeld(er?)
Reicht ein Adressfeld aus oder können wir auch ein zweites Adressfeld eingeben? Grund meiner Frage: Es gibt Piraten, die eine Kontaktadresse auf ihrem Antrag angegeben haben, aber auch ihren offiziellen Wohnort. Der offizielle Wohnort bestimmt die Zugehörigkeit zum Landesverband, über die Kontaktadresse sind sie aber postalisch erreichbar. Aktuell sind mir 3 solcher Fälle bekannt. Überwiegend bei Studenten könnten wir das Problem haben, dass sie zwei Adressen angeben. --Brg 13:39, 20. Mär. 2008 (CET)
- Als Kontaktadresse benutzen wir praktisch ohnehin stets die Email-Adresse, denn Briefe senden wir nur in jenen seltenen Fällen (zusätzlich), wo es gesetzlich nicht anders geht, also zB Einladung zum Bundesparteitag, Schiedsgerichtsverfahren o.ä. - Bei anderen Verwaltungen/Organisationen gibt es auch nur eine Adresse, aus gutem Grund - das erspart Verwaltungsaufwand. Und das gilt für eine ehrenamtlich betriebene Organisation umso mehr. --Bernd 14:13, 20. Mär. 2008 (CET)
- Ist doch kein (Mehr-)Aufwand zwei Adressfelder einzurichten, anstatt eins. Die Zuordnung zum LV wird über Adressfeld1 gemacht, die Briefe (falls nötig) gehen an Adressfeld2. Wenn wir nur ein Adressfeld zulassen, bekommt der Pirat entweder die Briefe an die falsche Adresse oder wir ordnen ihn einem falschen LV zu. --Brg 15:37, 20. Mär. 2008 (CET)
- Es macht keinen Sinn, den LV/RV aufgrund der Adresse automatisch zu ermitteln, allein weil der Wohnsitz gar nicht in dem entsprechenden LV liegen muss. In dem Regionalverband Köln zB sind Mitglieder, die im benachbarten Bergisch-Gladbach wohnen, im Berliner LV sind Brandenburger Mitglied usw. Es gibt also keinen "falschen" LV, sondern der beruht allein auf seiner Entscheidung. Das schreibe ich nochmal deutlich ins Formular. --Bernd 16:10, 20. Mär. 2008 (CET)
- Ich seh grad, in der Satzung ist das als Vorgabe formuliert .. müssen wir ändern, werde das mal auf der AKtive-ML vorbringen. --Bernd 16:15, 20. Mär. 2008 (CET)
- Nachtrag: Eine Wahlfreiheit, bei welcher Gliederung man Mitglied werden will, wurde auf der Satzungs-ML diskutiert, dort von pdg und Bodo Thiesen negativ kommentiert. Erneut wurde es auf dem Piraten-Kongress 2008 besprochen, dort IMHO eher mit Zustimmung. Ich werde daher den Punkt als Satzungsänderung formell zum BPT vorschlagen, und vorher bei den Ländern dafür werben. --Bernd 21:06, 30. Mär. 2008 (CEST)
- Ist doch kein (Mehr-)Aufwand zwei Adressfelder einzurichten, anstatt eins. Die Zuordnung zum LV wird über Adressfeld1 gemacht, die Briefe (falls nötig) gehen an Adressfeld2. Wenn wir nur ein Adressfeld zulassen, bekommt der Pirat entweder die Briefe an die falsche Adresse oder wir ordnen ihn einem falschen LV zu. --Brg 15:37, 20. Mär. 2008 (CET)