Diskussion:Landesverband Schleswig-Holstein/Satzung
Noch zu ändern:
in der Bundesschiedsgerichtsordnung $2 Abs. 2 steht folgendes:
(2) Die Mitgliederversammlung wählt auf dem jeweiligen Parteitag einen Piraten zum Vorsitzenden Richter, der die Leitung des Schiedsgerichts innehat und seine Geschäfte führt, und vier weitere Piraten zu Richtern, die gemeinsam das Gericht bilden. In einer weiteren Wahl werden zwei Ersatzrichter bestimmt, wobei die Stimmenzahl über die Rangfolge der Ersatzrichter entscheidet. Die Richter werden für ein Jahr gewählt (Amtsperiode).
Das würde allerdings heißen, dass wir 7 Richter benötigen würden. --> ändern!--Uli 11:55, 4. Dez. 2007 (CET)
- im naechsten absatzt steht, dass die mitgliedervaersammlung (zb. die gruendungsversammlung) beschliessen kann, dass das schiedsgericht statt aus sieben nur aus vier personen besteht. oder meintest du mit aendern diesen beschluss? -- mauk 16:15, 4. Dez. 2007 (CET)
Antragskommission und programmatische Mitgliederversammlung
Ich habe die von mir ausgearbeitete Satzungsänderung noch mal eingespielt. Datei:Satzungsänderung 9 SH.pdf. FAQ aus der Email-Debatte:
- Warum keine AG?
- Einer AG wäre es rechtlich nicht möglich Antragsrücknahmen entgegenzunehmen. Es bedarf dazu einer Legitimation durch den Parteitag, die sich in der Bezeichnung wiederspiegeln soll.
- Warum sind Mitgliederversammlung und Antragskommission in einem Antrag?
- Damit nur einmal abgestimmt werden muss. Dieser Antrag soll die Parteitage effizienter gestalten.
- In der alten Satzung konnten 1/10 der Piraten einen Parteitag einberufen lassen.
- Diese Passage wird nicht geändert. (In der kommenden Version, werde ich die Änderungen durch Streichtext darstellen, das dürfte besser zu lesen sein.)
Falkdeh 19:52, 7. Okt. 2009 (CEST)