Diskussion:Kreisverband/Bonn/KPT2010.4/Anträge
Inhaltsverzeichnis
- 1 A01
- 1.1 Streiche §1 Absatz 4
- 1.2 Streiche §3 Absatz 1 und passe die Nummerierung der nachfolgenden entsprechend an
- 1.3 Verschiebe §3 Absatz 2 ab zweitem Satz nach §4 Absatz 1
- 1.4 Verschiebe §3 Absatz 3 ab zweitem Satz nach §5 Absatz 1
- 1.5 Ersetze in §4 Absatz 1 "oberstes beschlussfassendes Organ" durch "die Mitgliederversammlung"
- 1.6 Ergänze in §5 Absatz 2 "nach innen"
- 1.7 Ersetze in § 5.6 Absatz 2 "die Grundlage" durch "eine der Grundlagen"
- 2 A02
- 3 A03
- 4 A04
- 5 A05
A01
Streiche §1 Absatz 4
IST: (4) Aufgabe der Piratenpartei Bonn ist die politische Willensbildung der Piraten auf kommunaler Ebene, sowie die Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen gemäß den Bundes- und Landeswahlgesetzen.
- dafür
- Aloxo 01:32, 29. Okt. 2010 (CEST)
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Streiche §3 Absatz 1 und passe die Nummerierung der nachfolgenden entsprechend an
IST: (1) Gründungsversammlung. Die Gründungsversammlung tagt nur einmal und zwar am 10. April 2010.
(2) Der Kreisparteitag[...]
(3) Der Vorstand[...]
(4) Fachsprecher[...]
SOLL:
(1) Der Kreisparteitag[...]
(2) Der Vorstand[...]
(3) Fachsprecher[...]
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- Aloxo 01:34, 29. Okt. 2010 (CEST) zur Gründungsversammlung war es evtl. wichtig. Und weiterhin, bis vom BSG entschieden ist auch wichtig dies als Gründungsdatum drin zu haben. Da wir diese Satzung mit unserer 'legitimen' Neugründugn verabschiedet haben gilt auch dies hier, somit unser Gründungsdatum vom 10. April.
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Verschiebe §3 Absatz 2 ab zweitem Satz nach §4 Absatz 1
IST: §3 (2) Der Kreisparteitag (KPT). Der KPT tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig ist.
§4 (1) Der Kreisparteitag (KPT) ist oberstes beschlussfassendes Organ der Piratenpartei Bonn.
SOLL: §3 (2) Der Kreisparteitag (KPT).
§4 (1) Der Kreisparteitag (KPT) ist oberstes beschlussfassendes Organ der Piratenpartei Bonn. Der KPT tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig ist.
- dafür
- Aloxo 01:43, 29. Okt. 2010 (CEST)
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Verschiebe §3 Absatz 3 ab zweitem Satz nach §5 Absatz 1
IST: §3 (3) Der Vorstand. Der Vorstand tagt allgemein öffentlich. Er kann nach Begründung die Mitgliederöffentlichkeit herstellen. Ein Entsandter der Piraten Hochschulgruppen Bonn, hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands. Ein Entsandter der jungen Piraten hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands.
§5 (1) Der Vorstand ist dem KPT gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden.
SOLL: §3 (3) Der Vorstand.
§5 (1) Der Vorstand ist dem KPT gegenüber rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden. Der Vorstand tagt allgemein öffentlich. Er kann nach Begründung die Mitgliederöffentlichkeit herstellen. Ein Entsandter der Piraten Hochschulgruppen Bonn, hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands. Ein Entsandter der jungen Piraten hat immer Anwesenheits- und Rederecht in den Sitzungen des Vorstands.
- dafür
- Aloxo 01:43, 29. Okt. 2010 (CEST)
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Ersetze in §4 Absatz 1 "oberstes beschlussfassendes Organ" durch "die Mitgliederversammlung"
IST: Der Kreisparteitag (KPT) ist oberstes beschlussfassendes Organ der Piratenpartei Bonn.
SOLL: Der Kreisparteitag (KPT) ist die Mitgliederversammlung der Piratenpartei Bonn.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
====Ersetze in §4 Absatz 5 "Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit." durch "Beschlussfassung über Satzung" IST: Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit.
SOLL: Beschlussfassung über Satzung.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Ergänze in §5 Absatz 2 "nach innen"
IST: Er vertritt die Partei nach außen und leistet Koordinierungsarbeit.
SOLL: Er vertritt die Partei nach innen und nach außen und leistet Koordinierungsarbeit.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- Aloxo 01:45, 29. Okt. 2010 (CEST) was ist denn konkret mit 'nach innen' gemeint, was nicht woanders bzw. aufgrund der Wahlen schon klar ist?
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Ersetze in § 5.6 Absatz 2 "die Grundlage" durch "eine der Grundlagen"
IST: Die Tätigkeitsberichte bilden die Grundlage für die Entlastung des Vorstandes.
SOLL: Die Tätigkeitsberichte bilden eine der Grundlagen für die Entlastung des Vorstandes.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- Aloxo 17:17, 20. Nov. 2010 (CET) Welche anderen Grundlagen sollten denn noch erwähnt werden? Bitte aufzählen und mit in Satzung aufnehmen.
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
A02
Ersetze §2 durch Verweis auf die Landessatzung
IST: §2 Mitgliedschaft
- Mitglied der Piratenpartei Bonn ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigten Wohnsitz in Bonn.
- Gemäß § 3 Absatz 2a der Bundessatzung können auch Piraten ohne Wohnsitz in Bonn nach schriftlichen Antrag Mitglied des Kreisverbandes werden.
- Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Wird eine Aufnahme abgelehnt, hat der Vorstand dies schriftlich zu begründen und auf die vorgesehenen Widerspruchsverfahren hinzuweisen. Gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages kann bei einem Kreisparteitag (im weiteren kurz KPT) und/oder bei dem Landesvorstand Einspruch eingelegt werden. Der KPT entscheidet mit einfacher Mehrheit.
- Der Kreisvorstand hat sich darüber mit dem Landesvorstand ins Benehmen zu setzen.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des zuständigen Gremiums.
- Mitglieder leisten Beiträge gemäß der Bundessatzung.
- Die Mitgliedschaft endet durch:
- schriftlichen Austritt,
- Ausschluss entweder durch das Schiedsgericht der nächst höheren Instanz (SG) oder gemäß der Landes- oder Bundessatzung,
- Tod.
SOLL: §2 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft, der Erwerb der Mitgliedschaft und die Beendigung der Mitgliedschaft werden durch die Landessatzung geregelt.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- Aloxo 01:48, 29. Okt. 2010 (CEST): solange die übergeordneten Satzungen das PartG widerspiegeln ist die Kurzform i.O. ... dies war aber zur Entstehungszeit dieser Satzung nicht gegeben, und Mitgliedschaft ist nun eine der wichtigsten Regelungen einer Satzung. Von daher sehe ich Redundanzen als berechtigt an.
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
A03
Ersetze in §4 Absatz 5 "Kassenprüfer" durch "Rechnungsprüfer"
IST: Wahl eines Kassenprüfers findet sinngemäß Anwendung.
SOLL: Wahl eines Rechnungsprüfers findet sinngemäß Anwendung.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- Aloxo 01:49, 29. Okt. 2010 (CEST) hast Belege für diese Unterscheidungen? Oder sind das nur triviale Begrifflichkeiten?
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Streiche §4 Absatz 7
IST: Stimmberechtigt auf dem KPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Mitglieder der Piratenpartei Bonn können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.
Begründung: Das Stimmrecht für Nicht-Mitglieder ist rechtlich problematisch (insbesondere bei Kandidatenwahlen), da Beschlüsse von Nicht-Mitgliedern nicht binden sein können. Meinungsbilder können jedoch weiterhin auch unter Beteiligung von Nicht-Mitgliedern eingeholt werden.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- Aloxo 01:52, 29. Okt. 2010 (CEST) einer unserer Grundsätze ist die Mitbestimmung. Wieweit und worüber Nichtmitglieder abstimmen können, bestimmen PartG und GO, bzw. anderslautende Regeln der Satzung.
- (deine Bemerkung hier)
A04
Füge in §4 Absatz 5 Kassenprüfer ein
SOLL: Wahl eines Kassenprüfers findet sinngemäß Anwendung.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- Aloxo 01:52, 29. Okt. 2010 (CEST) s.o. Unterscheidungsmerkmale?
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)
Füge in §5.5 am Ende eine Vertretung durch den Landesvorstand ein
SOLL: Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Landesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Kreisvorstand gewählt hat.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- (deine Bemerkung hier)
- dagegen
- Aloxo 01:58, 29. Okt. 2010 (CEST) zumindest gegen schnellstmöglich und alle Macht dem LVor. Der kann eh alles absetzen und neu wählen lassen, dazu braucht es keine Handlungsunfähigkeit vor Ort (sondern nur eine extrem gute PartG-konforme Begründung). Viel schlimmer ist die absolute Vollmacht auch über Finanzen die dem LVor damit eingeräumt wird.
- (deine Bemerkung hier)
A05
Ersetze §14 Verbindlichkeit dieser Satzung
IST: §14 Verbindlichkeit dieser Satzung
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine rechtsunwirksame Bestimmung ist durch den Kreisparteitag durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer Wirkung dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung weitestgehend entspricht.
2. Die Bestimmungen der Satzungen für ihre Untergliederungen des Bundesverbandes der Piratenpartei sowie des Landesverbandes NRW der Piratenpartei sind für die Piratenpartei Bonn verbindlich.
3. Sollte eine geänderte Satzung der Piratenpartei Bonn nicht der Zustimmung des Wahlleiters entsprechen, und dadurch die ganze Satzung ungültig werden, so tritt dann die letzte gültige Fassung in kraft.
durch:
SOLL: §14 Verbindlichkeit dieser Satzung
Die Satzungen untergeordneter Gliederungen müssen mit den grundsätzlichen Regelungen dieser, sowie der Landes- und Bundessatzung übereinstimmen.
- dafür
- (deine Bemerkung hier)
- ambivalent
- Aloxo 02:05, 29. Okt. 2010 (CEST) kann sicher besser geregelt/beschrieben werden, aber komplett streichen?
1. soll Fallback auch ermöglichen, falls KPT was rechtlich Strittiges aber den Prinzipien der Piraten Widersprechendes beschliesst. Ich erachte auch 2. für wichtig. §1 sagt nichts über Unterordnung unter Bestimmungen aus, sondern nur das wir uns dem zugehörig fühlen. 3. finde ich vernünftig, nur die Beschränkung auf Wahlleiter??? etwas erklärungsbedürftig.
- dagegen
- (deine Bemerkung hier)