Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 120

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Ich bin mir nicht sicher, ob ich den Antrag richtig verstehe. Wie soll das funktionieren, dass im Fall einer Insolvenz einer Bank "die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert" ist? Ich meine, wenn das Geld auf diesen Konten weg ist, dann ist es nun einmal weg. Besagt der Antrag, dass die Kontenguthaben (in unbegrenzter Höhe?) durch Dritte zu garantieren sind? Oder besagt er, dass Konteninhaber im Insolvenzverfahren Priorität gegenüber anderen Gläubigern haben sollen? Oder etwas anderes? KW