Diskussion:Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 050
Das es in der Mailingliste der AG bisher nachträgliche Anfragen zu dem Passus mit der Bauaufsicht gab, möchte ich die Gedanken hinter der Formulierung erläutern:
Wie viele Beispiele aus den Medien und auch aus dem Bekanntenkreis belegen gibt es im Verhältnis zwischen Bauherren und Bauträger bzw. zwischen General- und Subunternehmer zwei Problembereiche:
* Pfusch am Bau
* Verweigerung der Bezahlung unter Verweis auf nicht fachgerechte Ausführung
Diese Problembereiche lassen sich aktuell nur über Gericht klären.
Meine Vorstellung ist nun, dass die Bauaufsicht ähnlich wie der TÜV beim Auto Bauleistungen als neutraler Gutachter abnimmt. Gibt es Mängel, so müssen diese abgestellt werden. Gibt es keine Mängel oder wurden diese abgestellt, so ist die Leistung zu bezahlen. Das dürfte die Gerichte erheblich entlasten und Bauherren und Baufirmen schneller zu ihrem Recht verhelfen.
Zusätzlich sollte die Bauaufsicht als Beratungseinrichtung in baurechtlichen Fragen für den Bürger zur Verfügung stehen.
--Andreas