Diskussion:Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA022
Vorschlag einer alternativen Formulierung:
Der Bundesparteitag möge als Positionspapier und zur Aufnahme in künftige Wahlprogramme beschließen:
Unabhängige Beschwerdestelle für Polizei-Übergriffe
Die Piratenpartei Deutschland strebt die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle zur Entgegennahme und von Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stelle ist der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichtet. Ihr wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich der Bundespolizei zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst des jeweiligen Bundeslandes rekrutiert werden dürfen. Die Beschwerdestelle soll auch für interne Verfahren zuständig sein, wie Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.
- Begründung für die Umformulierungen:
- Es wird ein Ziel/eine Forderung definiert. Dies kommt in der bisherigen Fassung nicht klar heraus.
- Es sollte klargestellt werden, dass von dieser, aber auch nur von dieser Stelle aus die Ermittlungen laufen.
- Eine Angliederung an die Staatsanwaltschaft begrenzt das Tätigwerden auf den jeweiligen LG-Bezirk und schafft damit eine imho zu große Nähe zu den "regulären" Beamten. Zumal die StA als Ermittlungsleiter regelmäßig direkt mit den Kripo-Beamten in ihrem Bezirk zu tun haben. Bei der GenStA (am OLG) ist dies seltener der Fall und das Gebiet ist einfach größer.
- Dienstrechtliche Zuordnung an die StA geht afaik nicht. In jedem Fall als Bundespolizei besser, damit nicht der jeweilige Innenminister als oberster Dienstherr von beiden fungiert.
- Der Rest: Formulierungsgeschmack... ;-)
Anmerkungen von etz 06:49, 5. Apr. 2011 (CEST)
- Formulierungen übernommen, die den Forderungscharakter des Papiers unterstreichen.
- Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft übernommen.
- Die dienstrechtliche Zuordnung der Task-Force zu einer Polizeibehörde scheint mir der notendigen Unabhängigkeit auch der Ermittlungsbeamten nicht gerecht werden zu können. Deshalb möchte ich das nicht übernehmen. Wenn es in der gegenwärtigen Rechtslage Hinderungsgründe für die dienstrechtliche Zuordnung der Ermittlungs-Task-Force zur Generalstaatswanwaltschaft gibt, so sind die entsprechenden Gesetze zu ändern.