Diskussion:2010-07-22 - Politikforum

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Inhaltsverzeichnis

Zusammenstellung von Fragen – Antworten – Argumenten zur Diskussion Nutzungs- und Datenschutzbedingungen Liquid Feedback

[1]

Nutzungsbedingungen

Einleitung

1. Geltungsbereich

  • Anmerkung zu Punkt 1-3

Punkt 1, 2 und 3 sind absolut unnötig, keine einfache Lesbarkeit, juristische Fachsprache, wir fordern Medienkompetenz, verkaufen den Nutzer aber für dumm. Wir müssen in den NB den Nutzern anscheinend aber erklären, was er in seinem Browser sieht.

  • Punkt 1.1.
  • Punkt 1.2.

2. Liquid Feedback

  • Punkt 2.1.
  • Punkt 2.2.
  • Punkt 2.3.
    • Frage zu 2.3: ...kein Anspruch auf Annahme und Umsetzung... da würde mich mal interessieren, wie die Regelungen aussehen, bzw. Verfahren aussehen sollen, um Anträge auf den PTs in Antragsbücher umzusetzen (ich gehe mal davon aus, das LQFB nicht nur ein Meinungsbildungstool ist, sondern durch die Abstimmungen rechtsverbindliche Verfahren benötigen, diese Anträge auch in die Antragsbücher zu platzieren, ansonsten macht das doch gar keinen Sinn, LQFB zu betreiben).

3. Registrierung bei Liquid Feedback

  • Punkt 3.1.
  • Punkt 3.2.
    • Anmerkung: In 3.2 gibt es einen Tippfehler: angegeben
    • Frage: 3.2 Bei der Wahl deines Teilnehmernamens wie auch deines >Anmeldenamens im Rahmen des Registrierungsprozesses darfst du keine >Namen von dritten Personen angegeben. Wie ist das gemeint. Muss ich dafür sorge tragen das den Nickname den ich dort eingebe niemand jemals irgendwo im Internet benutzt hat? Und welchen Zweck hat die Trennung Teilnehmernamen und Anmeldenamen? Was passiert wenn mein Nick zufällig schoneinmal von jemanden anders benutzt wird. Was passiert bei Mehrfach vorkommen von Namen wie z.B. Peter Müller (Beispiel mit häufigen Namenskonstelationen) Ich schlage vor die Formulierung wie folgt zu ergänzen: Bei der Wahl deines Teilnehmernamens wie auch deines Anmeldenamens im Rahmen des Registrierungsprozesses darfst du keine Namen von dritten Personen angegeben. die geeignet sind, deine Meinungsäußerungen mit anderen Parteimitgliedern in Verbindung zu bringen.
      • Antwort:Gemeint ist hier tatsächlich nur, dass keine Namen verwendet werden sollten, die den Eindruck erwecken, dass der Account einer bestimmten anderen Person zugeordnet ist. Eine Einschränkung auf Parteimitglieder ist dabei nicht unbedingt sinnvoll, zumal eine Parteimitgliedschaft ja auch nicht allgemein bekannt sein muss. Was mehrfach verwendete Namen angeht, gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
  • Punkt 3.3.
  • Punkt 3.4.
  • Punkt 3.5.
    • Frage Mail an Bundesvorstand >3.5 Zwei grundsätzliche Einschränkungen bei der Registrierung >gibt es: Wenn ein Parteimitglied nach seiner Aufnahme in die >Piratenpartei den fälligen Mitgliedsbeitrag bereits mehr als drei >Monate schuldig geblieben ist, behalten wir es uns vor, die >Registrierung abzulehnen. Ebenso behalten wir es uns vor, die erneute >Registrierung eines einmal aus LiquidFeedback ausgeschlossenen >Parteimitglieds genau zu prüfen und gegebenenfalls auch zu verweigern. - Heißt das ich kann wenn ich einmal meinen Beitrag nicht gezahlt habe, und irgendjemanden gefällt mein Gesicht nicht, nicht mehr an einem Meinungsbildungswerkzeug der Piraten teilnehmen? Dies finde ich mehr als unpassend. Hier sollten genaue Gründe für einen ausschluss aus dem LQFB genannt werden und Rechtsmittel (BSG) eingeräumt werden. Ich schlage einen Unterpunkt vor in dem die Ausschlusskriterien aufgelistet sind z.B. verbreitung verfassungswidriger Schriften. Die aufgelisteten Ausschlusskriterien sollten nur in grobe Kategorien unterteilt werden, um es nicht unnötig auf zu blähen. Desweiteren schlage ich vor, das eine Einspruchsmöglichkeit vor dem BSG oder einem Obmann gegen den Ausschluss ermöglicht wird.
      • Antwort: Selbstverständlich sollen, was die Feststellung der Stimmberechtigung und ggf. den Ausschluss aus LiquidFeedback angeht, die gleichen Regeln für alle Mitglieder gelten. Die Möglichkeit, vor dem Schiedsgericht Einspruch gegen Entscheidungen einzulegen, die als willkürlich oder ungerechtfertigt gesehen werden, besteht immer, auch wenn es hier nicht an jeder Stelle explizit erwähnt wird.

4. Zugangsdaten

  • Anmerkung zu Punkt 4 ist unverständlich hart und hat das Ziel: Die nachfolgend definierten "Vergehen" auch zuordbar zu machen, damit die Paragraphen auch wirken. Wer sein Passwort aus Versehen verloren hat oder ausgespäht wird etc, hat hier untragbare harte Konsequenzen zu befürchten. Unnötigerweise haftet man auch noch für alle "strafbaren" Nutzungen die man selbst nicht getan hat. ………….Wieder: Für Unternehmen macht eine solche restriktive Fassung Sinn, in einer Partei ist sie mE schädlich.
    • Punkt 4.1.
    • Punkt 4.2.

5. Inhalte der Mitglieder und Nutzungsrechte

  • Anmerkung zu Punkt 5 - auch wenn das sehr verklausuliert ausgedrückt wird, regelt den Umgang mit den Urheberrechten der User. Diese Nutzungsrechte werden angeblich benötigt um den Betrieb abzusichern, sind jedoch ein Krampf. Sonst fordern wir diese ja auch nicht ein, bzw tun das einfach implizit (zurecht). Auch ist die Formulierung inkonsistent: Zum einen räumt man ein Nutzungsrecht ein, zum anderen veröffentlicht man unter CC-BY-SA. Fazit: Der gesamte Punkt ist absolut unnötig, wäre durch die Angabe der Lizenz getan, so ist er aber geradezu ein Kniefall vor den Urhebrerechtsfetischisten bzw Juristen. Nochmal zur Erinnerung: Das Urheberrecht sollte niemals den alltäglichen Umgang mit den Mitmenschen regeln, vergessen haben das nur Juristen und Leute für die das Internet kein täglicher Umgang ist.
5.1 Nutzungsrechte für den Betrieb von LiquidFeedback
  • Punkt 5.1.1.
    • Anmerkung: zu 5.1.1 Es ist die Rede von "Veröffentlichung". Bitte genauer definieren, da es sich so anhört, bzw der Eindruck entsteht, als ob die Inhalte die geschlossene Platform verlassen und an die Öffentlichkeit gelangen -> hierzu bitte detailiertere Beschreibung bzw. mein Vorschlag dazu, nur die Ergebnisse von Abstimmungen in Form von offenen Zustands-/Status-Seiten zu veröffentlichen.
  • Punkt 5.1.2.
  • Punkt 5.1.3.
    • Anmerkung 1: Die Datenbank sollte da verbleiben, wo sie hingehört, nämlich auf den geschützten Servern. Ein Download muss unterbleiben, sonst landet es irgenwann in der Öffentlichkeit, das ist ein absolutes NO-GO! (siehe ELENA etc.)
    • Anmerkung 2:Der Sinn von dieser Art der Verifizierung erschließt sich mir persönlich nicht. Eine Möglichkeit, per Webinterface in die db zu schauen, hätte wohl auch gereicht, der Download ist an sich eine Einladung zum Missbrauch, da im Nachhinein nicht verifiziert werden kann, welcher User die Datenbank in Umlauf gebracht hat.
    • Frage 1: Widerspruch zwischen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung? In NB 5.1.3 heißt es (bezogen auf die Datenbank-Dumps): “Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich die Bestands- und Nutzungsdaten [...]“ In DSE 2.1.3 wird dann das Pseudonym bzw. der Teilnehmername als Bestandsdatum definiert, müsste also vom Dump ausgenommen sein, wobei aber an dieser Stelle explizit die Ausnahme formuliert ist: “[...] sind in den nach Ziffer 4.2 zulässigen Downloads der LiquidFeedback-Datenbank enthalten.”Diese Ausnahme sollte wohl auch schon in den Nutzungsbedingungen formuliert sein.
    • Frage 2 -aus Mail an Bundesvorstand >5.1.3 Wie in Ziffer 4.2 der Datenschutzerklärung erläutert, ist es >jedem Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt gestattet, die gesamte >LiquidFeedback-Datenbank herunterzuladen und zu speichern. Hiervon >ausgenommen sind selbstverständlich die Bestands- und Nutzungsdaten >sowie alle Daten der Teilnehmerprofile. Alle anderen Inhalte stehen >aber zum Download bereit. Um den Download auch rechtlich zu >ermöglichen, räumst du uns das Recht ein, dem downloadenden Teilnehmer >das einfache Recht zum Download und zur Speicherung auch deiner Inhalte >einzuräumen. Dies würde eine Nutzung der Daten durch dritte auch zu kommerziellen Zwecken ermöglichen. Wie wird sichergestellt, das dies nicht geschieht? Ich halte den Download der gesamten DB für eher fragwürdig und sehe keinen direkten Sinn dahinter.
      • Antwort: Den Benutzern wird das Recht eingeräumt, die Datenbank herunterzuladen und zu speichern, damit jeder die Ergebnisse des Systems selbst nachvollziehen und prüfen kann. Es sind keine Daten darin enthalten, die nicht auch ohne eine solche Downloadmöglichkeit für jeden Benutzer verfügbar wären. Dieses Recht erstreckt sich aber nicht darauf, die heruntergeladene Datenbank weiterzugeben oder zu kommerziellen Zwecken zu nutzen.
5.2.Nutzungsrechte für wissenschaftliche Zwecke und Wahlkämpfe
  • Punkt 5.2.1.
    • Frage: zu 5.2.1 Was bedeutet wissenschaftliche Nutzung, von wem was warum. Einen generellen Vorbehalt durch die Betreiber, dies zu entscheiden, finde ich nicht i.O., bzw. erklärungsbedürftig
    • Anmerkung 5.2.1 Weitergabe an wissenschaftliche Stellen ok, wenn es denn sein muss. Von einem verantwortungsbewussten Piraten hätte ich an dieser Stelle allerdings erwartet, den Passus "in anonymisierter Form" finden zu können.
  • Punkt 5.2.2.
    • Frage: zu 5.2.2 Wird hier die copyright Regelung ausgesetzt? Transparenz und OA gut und schön, aber hier geht es ja nicht um unbedeutende und beliebige Text/Verfasser-Paare. Also bitte, wenn ein Text von mir rezitiert wird, möchte ich das hierbei mein Name/Pseudonym verwendet wird (Quellennennung). Das gehört schon mal zum guten Stil dazu!
5.3. Nutzungsrechte an den Inhalten der Nutzer für Teilnehmer und Dritte
  • Frage 1: Weshalb gibt es keine Ausnahmen in 5.3 für die Inhalte des eigenen Profils?
  • Frage 2: Weshalb wird verlangt, bspw. auch Bilder unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen?
  • Punkt 5.3.1.
    • Anmerkung: zu 5.3.1 Und nochmal: Bitte dringend den Begriff "Veröffentlichung" genau definieren!
  • Punkt 5.3.2.
    • Anmerkung: : zu 5.3.2 und nochmal: KEINE Veröffentlichung ausserhalb der internen Platform ohne Zustimmung, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany-Lizenz, das ist doch das genaue Gegenteil von einer nur für Mitglieder der Partei zugänglichen Platform, in der nicht-öffentliche Inhalte erzeugt werden. Die Inhalte dürfen die Platform nicht verlassen. Ich möchte auch nicht auf das Recht zugunsten der Betreiber der Platform verzichten. Transparenz ok, aber bitte nur für Ergebnisse (statistische Daten zu Abstimmungen zB) LQFB ist ja nicht zu vergleichen mit dem Parteien-wiki oder den Mailinglisten auf denen sich jeder, auch Nicht-Mitglieder registrieren und "mitmachen" können. Das geht so nicht und lädt zum Missbrauch geradezu ein. Wenn jemand bei uns mitmachen will, muss er auch der Satzung zustimmen und ordentliches Mitglied werden.
    • Frage aus Mail an Bundesvorstand Zu 5.3.2: ich halte die CC3.0 hier für eher weniger angebracht, weil damit der Zwang einer Namensnennung auch ausserhalb von LQFB unbedingt notwendig ist. Ich schlage hier vor dem User auswählen zu lassen, welche Lizenz er für seine Inhalte möchte. Ich kann mir gut vorstellen, das es genügend nutzer gibt, die eine zusammenbringung seiner Pol. Meinung und seines Namens ausserhalb von LQFB nicht gut heißt.
      • Antwort: Die Wahl der Lizenz ist hier deshalb so ausgefallen, weil Beiträge im Wiki ebenfalls unter CC3.0 veröffentlicht sind und wir die Kompatibilität zwischen den beiden Systemen sicherstellen wollen. Die Pflicht der Namensnennung ist hier bereits durch einen Link auf die Seite in LiquidFeedback erfüllt.

6. Generelle Regeln für die Nutzung von LiquidFeedback

  • Anmerkung zu Punkt 6 - In dem Absatz werden umfangreichen Durchgriffsrechte des Vorstands formuliert, unter anderem für die wir ablehnen:
    • Linkhaftung ist drin
    • Hackerparagraph ist enthalten
    • Ein Verbot von "falschen" Nutzungen
    • ein seltsames "Foto-Identiätshaftung-recht" wird eingeführt.
    • Stalking/Mobbing (wer entscheidet das?)
  • Je nach Auslegung könnte der Vorstand gegen fast jede Banalität vorgehen (auch strafrechtlich). Ein Aprilscherz einzustellen dürfte eine falsche Nutzung darstellen, ein Skript zur Optimierung der Oberfläche könnte ein Hackertool sein, ein Link könnte jugendgefährdend sein und eine ironische Bemerkung könnte als Mobbing ausgelegt werden. Eine einfache Löschung der Beiträge, wie das ja in den meisten Internetforen passiert, wäre hier angebrachter. In den NB jedoch sichert sich der Vorstand unbestimmte Durchgriffsrechte bis zu Schadensersatzforderungen. Soweit ich weiß, sind die Berliner bis heute ohne Löschung und ohne NB gut gefahren. Wir sollten nicht den Fehler machen hier diese juristische Waffe einzubauen, da lachen sich nur die Juristen ins Fäustchen. Klar brauchen wir bestimmte Regeln, jedoch ist nicht einzusehen, warum diese in einen rechtsgültigen Vertrag müssen, wo wir doch die Möglichkeit haben uns selbst dynamisch Regeln zu verpassen.
  • Punkt 6.1.
    • Frage 1 aus Mail an Bundesvorstand - Zu 6.1 ist es abwählbar das mir andere LQFB User Nachrichten senden können? Wie wird automatischer Spam per Macro unterbunden? ***Antwort: Es ist innerhalb von LiquidFeedback nicht möglich, anderen Benutzern Nachrichten zu schicken, das Problem stellt sich also nicht.
    • Frage 2: Wie kann man andere Teilnehmer stalken, wo es doch kein System der persönlichen Nachrichten gibt.
  • Punkt 6.2.
  • Punkt 6.3.
    • Frage 6.3 "Anderweitig unzulässige Inhalte": Inhalte, die urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen (z.B. „Raubkopien“ von Musik, Filmen und Software zum Gegenstand haben)." Weshalb findet dieser umstrittene Begriff ausgerechnet in einem Dokument der Piratenpartei Verwendung? Siehe auch Kritik am Wort auf Wikipedia
      • Antwort: Nötig ist die Verwendung des Begriffs "Raubkopie" an dieser Stelle tatsächlich nicht, ich persönlich denke auch dass er hier vermieden werden sollte. Änderungen der Nutzungsbedingungen in derartigen Detailfragen sind möglich, sowohl noch vor Aufnahme des Betriebs als auch danach durch entsprechende Beschlüsse.
    • Anmerkung 1: 6.3 der Nutzungsbedingungen ist seltsam formuliert. Es dürfen also keine Inhalte eingestellt werden, die “einen Bezug zu [Pornografie] herstellen”, “Glücksspiele [...] zum Gegenstand haben” oder “‘Raubkopien’ [...] zum Gegenstand haben”. Das würde auch Initiativen /über/ diese Themen ausschließen, die sehr wohl einen (politischen) Bezug herstellen bzw. diese Dinge zum (inhaltlichen) Gegenstand haben. “rassistische oder ausländerfeindliche Tendenzen aufweisen” ist zu wenig konkret. Je nach Interpretation weist schon das Fahnenmeer zur Fußball-WM ausländerfeindliche /Tendenzen/ auf. Die Bezeichnung “Raubkopien” muss (auch in Anführungszeichen) wirklich nicht sein. Einfach “Urheberrechtsverletzungen”?
    • Anmerkung 2:6.3 krönt den Paragraph mit der Erwähnung von "Raubkopien". Der gesamte Punkt scheint eine Standardformulierung zu sein und ist offenbar überhaupt nicht auf LF abgestimmt. Wie soll es möglich sein auf LQFB ein Patent zu verletzen? Auch die anderen Dinge sind unwahrscheinlich, und selbst wenn sind sie durch das geltendes Recht abgedeckt. Eine Erwähnung in den NB (die mE sowiso überflüssig sind) ist nicht nötig.
    • Anmerkung 3: 6.3. Wo beginnt die "ausländerfeindliche Tendenz"? (LF ist kein Flirt-Portal, sondern ein Tool für die politische Willensbildung - das Recht auf freie Meinungsäußerung sollte da exakt so weit gehen, wie die Gesetze in Deutschland es zulassen.)
    • Anmerkung 4: Wie verhindert man die Benennung unbeteiligter Dritter mit Namen in Initiativen und Anregungen, so dass der Bezug nachvollziehbar ist, z.B. nicht Angie sondern Angela Merkel oder unpolitischer Lieschen und Lisa Müller?
  • Punkt 6.4.
  • Punkt 6.5.
    • Frage 1: Linkhaftung in 6.5.? Kaum ein Nutzer kann etwas dafür, wenn bspw. auf wiki.piratenpartei.de (das sicher häufiger referenziert wird) auf einmal Pornographie zu sehen ist.
    • Frage 2: Linkhaftung? - Laut Nutzungsbedingungen hafte ich für den Inhalt verlinkter Seiten. Wie soll ich denn verhindern dass auf einer Seite die ich jetzt verlinke in ein paar Jahren illegale Inhalte auftauchen? Wollt ihr mich wirklich dafür haftbar machen? Ich empfehle dringend eine Überarbeitung dieses Paragraphen.
      • Antwort: Du haftest nach Ziffer 7.2 grundsätzlich selbst für alle von dir eingestellten Inhalte. Die Alternative dazu wäre eine Haftung durch die Partei, das wiederum wäre wohl nur bei einer genauen Prüfung all dieser Inhalte vertretbar. Das bedeutet allerdings weder, dass du in einem Fall wie dem von dir beschriebenen auf keinerlei Unterstützung der Piratenpartei hoffen könntest, noch dass die Piratenpartei in einem solchen Fall selbst gegen dich vorgehen würde.
  • Punkt 6.6.
  • Punkt 6.7.

7. Gewährleistung und Haftung des Teilnehmers / Freistellung mit Blick auf rechtswidrige Inhalte

  • Anmerkung zu Punkt 7 - sichert die Punkte 5 und 6 ab. Was er implizit fordert ist eine pirateninterne Vorratsdatenspeicherung. Die ist zwar systembedingt, jedoch sehe ich es nicht als erforderlich an, ein Pseudonym für fast jede Banalität _offen_zulegen. Damit wird der gesamte Nutzen der Pseudonymisierung ad absurdum geführt. Gerade im Rahmen politischer Meinungsbildung sollten wir diese möglichst verfolgungsfrei ermöglichen. Der gesamte Punkt ist vielleicht sinnvoll in einer schnöden Online-Community, bei einem politischen Meinungsbildungsprozess aber zu gefährlich. Ich sehe ein (und fordere), dass die Abstimmung transparent und nachvollziehbar ist, das muss jedoch nicht die totale Verantwortbarkeit uA für Dinge die wir politisch ablehnen, bedeuten.
  • Punkt 7.1.
  • Punkt 7.2.
  • Punkt 7.3.
    • Frage >7.3 Wie in Ziffer 3.1 der Datenschutzerklärung erläutert >behalten wir es uns überdies vor, in solchen Fällen die Pseudonymität >der Nutzung von LiquidFeedback zu durchbrechen und deine Identität zu >erforschen und offenzulegen. Wem gegenüber offenlegen? Parteiintern, richtig öffentlich, nur ggü. Strafverfolgungsbehörden? Ab wann wird offengelegt? Ggü. der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder nur mit Richterlichen Beschluss?
      • Antwort: Eine genaue Beschreibung des Prozesses zur Auflösung der Pseudonymisierung findet sich unter LQPP/Betriebsdoku*Prozess_Auflösung_der_Pseudonymität. Dort ist auch beschrieben, unter welchen Umständen dieser Prozess stattfinden kann. Man beachte, dass er in jedem Fall einen Vorstandsbeschluss benötigt und der Vorstand sich vor den Mitgliedern der Partei verantworten muss.

8. Unsere Haftung

  • Frage aus Mail an Bundesvorstand - Unsere Haftung >Wir haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwei >Einschränkungen gelten dabei aber: Sofern Schäden bei dir aus dem >Verlust von Daten resultieren, haften wir dafür nicht, soweit die >Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller >relevanten Daten durch dich vermieden worden wären. Heißt das ich bin für eine Datensicherung meiner Initiativen verantwortlich? Welche Daten muss ich sichern und welche Sichert ihr?
    • Antwort: Wenn dir Inhalte, die du in Liquidfeedback eingestellt hast, so wichtig sind, dass du ihren Verlust nicht in Kauf nehmen möchtest, ist es sinnvoll, sie auch außerhalb des Systems zu speichern. Dass dir durch den Verlust von Daten in LiquidFeedback Schaden entsteht, ist zugegebenermaßen unwahrscheinlich.
  • Anmerkung zu Punkt 8 - Es gibt so gut wie keine Haftung für die Partei mehr, die nicht schon ausgeschlossen wurde, mir würde jedenfalls keine einfallen. Wird eh durch Gesetz geregelt.

9. Verstöße gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, Beitragsrückstand, Entzug des Stimmrechts in der Partei

  • Anmerkung: Punkt 9 ist soweit sinnvoll, jedoch sehr unspezifisch. Er behält sich fast alles vor, genaue Regeln müssen noch ausgearbeitet werden. Da diese sowieso nötig sind, sollten diese sinnigerweise im LF direkt ausgearbeitet werden. Die im LQFB erarbeiteten Regeln dürften deutlich besser angebpasst sein als diese Generalvollmacht.
  • Punkt 9.1.
  • Punkt 9.2.
  • Punkt 9.3.
    • Frage - >9.3 Ebenso behalten wir es uns vor, den Teilnehmer-Account >zeitweilig oder dauerhaft zu sperren, wenn dem Teilnehmer, aus welchen >Gründen auch immer, zweiteilig oder dauerhaft sein ordentliches >Stimmrecht als Mitglied der Piratenpartei entzogen wurde. Auch wenn ein Parteimitglied sein Stimmrecht verliert, kann er noch an der Willensbildung der Partei ausserhalb von Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Hier möchtet ihr ihn ausschließen? Das sehe ich sehr kritisch. Dieses Tool soll die Meinungsbildung innerhalb der Piraten vorranbringen. Hier sollte ein differenzierteres Sperrvorgehen durchgeführt werden.
      • Antwort: Wer durch Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen sein Stimmrecht verliert, kann nach unserer Satzung sogar seine Mitgliedschaft verlieren, eine Sperrung des LF-Accounts ist also kaum unverhältnismäßig. Eine Aberkennung des Stimmrechts findet auch ansonsten nicht ohne guten Grund statt. Es geht hier zudem nur darum, dass man sich dieses Recht vorbehält; das schließt ein differenzierteres Vorgehen nicht aus.

10. Beendigung der Nutzungsvereinbarung

  • Punkt 10.1.
  • Punkt 10.2.
  • Punkt 10.3.
  • Punkt 10.4.
    • Frage- >10.4 Eine Reaktivierung eines Teilnehmer-Accounts nach Kündigung >ist grundsätzlich nicht möglich. - Wie sieht das mit einem neuen Account aus? Ist dies ohne weitere Probleme möglich?
      • Antwort: Das Anlegen eines neuen Accounts ist in diesem Fall möglich.

11. Datenschutz

  • Anmerkung: - Daten entweder öffentlich oder privat machen, ein seltsamer Zwischenstatus ist mE nicht sinnvoll.

12. Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen

  • Punkt 12.1.
  • Punkt 12.2.
    • Frage - >12.2 Diese Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen >Nutzungsbedingungen besteht weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang >der für den jeweiligen Teilnehmer bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten >von LiquidFeedback zum Nachteil des Teilnehmers einschränken, noch für >die Einführung von neuen, bisher nicht in den Allgemeinen >Nutzungsbedingungen angelegten Verpflichtungen für den Teilnehmer. Diesen passus würde ich rausnehmen, es ist zwar für den User schlechter, aber euch nimmt es in zukunft Handlungsspielraum. Was ist wenn sich Gesetze so ändern das eine Änderung der Nutzungsbedinungen entgegen diesen Paragraphen notwendig ist?
      • Antwort: In einem solchen Fall impliziert dieser Abschnitt der Nutzungsbedingungen lediglich, dass die Zustimmung zu neuen Nutzungsbedingungen explizit gegeben werden muss und nicht durch die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Widerspruchsregelung erfolgen kann.

13. Rechtswahl

Datenschutzerklärung

für die LiquidFeedback-Plattform der Piratenpartei Deutschland

Einleitung

1. Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten

2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten

2.1 Bestandsdaten
  • 2.1.1. Das Prinzip: Identifizierbarkeit der Teilnehmer und Teilnahme unter einem Pseudonym
  • 2.1.2. Schlüsselerstellung und Verwaltung
    • Frage: In der Datenschutzerklärung ist in "2.1.2 Schlüsselerstellung und Verwaltung" die Schlüsselerstellung geregelt. Die findet doch allerdings bereits vor dem Einverständnis statt, ist es trotzdem Sinnvoll dies in der DSE zu Regeln die ich danach akzeptieren muss?
      • Antwort: Dieser Teil der Datenschutzerklärung dient nur der Erklärung der Funktionsweise des Systems. Die Erstellung und der Versand der Schlüssel bedürfen keiner eigenen Einwilligung.
  • 2.1.3. Die einzelnen Bestandsdaten
    • Anmerkung 1: Zur Pseudonymhistorie: Zumindest muss die Möglichkeit des Accountwechsels gegeben sein! Antwort zu Accountwechsel siehe Nutzungsbedingungen 10.4. Wenn ich anfangs anonyme Teilnehmer habe und dann einen Stream von Ereignissen (wobei dank Pseudonymität die Ereignisse verknüpft sind! Aber selbst das ist noch nicht unbedingt ein Hindernis …), sinkt die Anonymität mit jedem Ereignis, die Identifizierungswahrscheinlichkeit nimmt also mit jedem Ereignis zu. Vermeiden kann ich das (quantitativ), indem ich nicht aus der Masse hervorsteche, also am besten einfach an einen Liquid-Überguru delegiere und dann nix mehr tue
    • Anmerkung 2: Widerspruch zwischen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung? In NB 5.1.3 heißt es (bezogen auf die Datenbank-Dumps): “Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich die Bestands- und Nutzungsdaten [...]“In DSE 2.1.3 wird dann das Pseudonym bzw. der Teilnehmername als Bestandsdatum definiert, müsste also vom Dump ausgenommen sein, wobei aber an dieser Stelle explizit die Ausnahme formuliert ist: “[...] sind in den nach Ziffer 4.2 zulässigen Downloads der LiquidFeedback-Datenbank enthalten.”Diese Ausnahme sollte wohl auch schon in den Nutzungsbedingungen formuliert sein.
2.2. Nutzungsdaten / Cookies / Webanalyse
  • 2.2.2. Logging und Speicherung von IP-Adressen
  • 2.2.3. Cookies
  • 2.2.4. Webanalyse
2.3. Inhaltsdaten

3. Verwendung der Daten

3.1. Bestandsdaten
3.2. Nutzungsdaten
3.3. Inhaltsdaten
  • Anmerkung: Abschnitt 3.3, letzter Absatz: Ich sehe keinen Grund, warum der Name des Antragstellers auch für Nicht-Benutzer zugänglich sein soll. Das lehne ich ab. Generell würde ich es sowieso begrüßen, wenn der Zugriff, auch auf die Inhalte, nur Mitgliedern gestattet wird. In die Öffentlichkeit gehören dann nur die Ergebnisse.

4. LiquidFeedback-bedingte Besonderheiten

4.1. Durchbrechung der Datentrennung, Offenlegung der Identität
  • Anmerkung 1: Tippfehler 4.1: Vorsaussetzungen
  • Frage: Gehört klargestellt: "Wir haben vielmehr beschlossen, dass wir in solchen Fällen unter bestimmten Vorsaussetzungen die Identität des betreffenden Teilnehmers den anderen Teilnehmern wie vor allem auch gegenüber dem durch das Delikt Verletzten sowie ggf. auch den zuständigen Behörden gegenüber offenlegen können." klingt so, als ob es darum gehen würde Teilnehmer an den Pranger stellen zu können. Wie genau sieht das Prozedere aus, wenn ein Teilnehmer eine Straftat in LQFB begeht? Wann genau wird wem gegenüber seine Identität offen gelegt? Wie wird zwischen dem parteiinternen Interesse und dem Datenschutz des betroffenen Teilnehmers, dessen andere Äußerungen und Abstimmungen unter dem Pseudonym damit auch dem Klarnamen zuzuordnen sind, abgewogen?
4.2. Sicherung der Nachvollziehbarkeit der Meinungsbildungsprozesse
  • Anmerkung: Hier wird als Primärzweck nicht nur die Meinungsabgabe/-Aufzeichnung angegeben (wie bei einer Wahl) bzw. betriebsnotwendige Dinge wie die Validität. Hier wird angegeben das man den Meinungs-bildungs-prozess jedes Einzelnen (und nicht etwa der Partei, denn für diese muss man keine pers. Daten haben) überwachen, archivieren und sogar auswerten können will. Eine Kontrolle des Meinungsbildungsprozesses von Einzelpersonen ist perfide und Big Brother in Reinkultur. Es kann dazu genutzt werden gezielt Meinung zu steuern, zu überwachen und auch Personen zu bestrafen. Ob das die Absicht ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Nicht zuletzt die Aktion gegen Stephan Urbach hat gezeigt wie so etwas enden kann. Um das einführen solcher Mittel und Methoden zu verhindern sind wir als Partei früher einmal an- und dafür eingetreten. Man kann keinen Staat von Exhibitionisten und Aktivisten voraussetzen oder gar verlangen. Eine Demokratie und ein demokratisches Wahlsystem zeichnet sich insbesondere dadurch aus das diejenigen welche nicht diese Art "Rückrat" besitzen oder sich dieses nicht leisten können auch wählen dürfen - anonym, frei, nachvollziehbar, gleich. Wir sind - sollte die Trennung bei jemandem in Vergessenheit geraten sein - für Transparenz des Staates und nicht Transparenz der Einzelmeinungen von Bürgern. Die Parteimitglieder stellen in jedem Falle und in erster Linie Bürger dar welche nicht sich selbst und die eigene Meinung zur Wahl stellen sondern die Partei und die Parteimeinung. Eine Demokratie der Aktivisten gibt es nicht - auch wenn hier in der Partei schon mehrfach exakt dieses praktiziert und sogar offen für Gut befunden wurde. Das wäre dann eher eine Kaderwirtschaft Marke Lenin und eine Überwachungskultur wie in der SED. Ich erinnere hieran:
    • Parteiprogramm Informationelle Selbstbestimmung
    • Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben......... fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.
  • Das scheint hier vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein. Stattdessen wird hier nicht ein Tool für die Generierung eines Meinungsbildes geschaffen sondern "explizit" ein Tool um Einzelmeinungen und Einzelmeinungsbildung zu überwachen. Ob es genutzt wird oder nicht ist dabei so irrelevant wie die Nicht-Nutzung von flächendeckenden Überwachungsvideos von Demonstrationen. Das es heute nicht dafür genutzt wird - so unsere bisherige Partelinie - bedeutet nicht das es nie dafür genutzt werden wird. Hier werden Prinzipien der Partei geschleift. Aloa5 07:58, 22. Jul. 2010 (CEST)
4.3. Beschränkte Löschbarkeit der Inhaltsdaten
  • Vorbereiteter Antrag auf Pad http://piratenpad.de/LQFB-Benutzerloeschung - Zu Punkt 4.3 "Beschränkte Löschbarkeit der Inhaltsdaten" der Nutzungsbedingungen zu Liquid Feedback http://vorstand.piratenpartei.de/2010/07/19/nbds/ sagt aus, dass bei einem Parteiaustritt oder einer Beendigung der Teilnahme an Liquid Feedback die Profildaten des ausscheidenden Teilnehmers gelöscht werden, keinesfalls aber sein Pseudonym und seine Pseudonymhistorie. - Wir beantragen, dies zu ändern. Nach einer Frist von längstens 2 Monaten nach Ausscheiden aus Liquid Feedback oder dem Wechsel seines Liquid-Feedback-Benutzerkontos des Teilnehmers ist, falls er dies wünscht, auch sein Pseudonym und seine Pseudonymhostorie seines alten Kontos zu löschen o speichern. Aber das will man ja nicht...der die Pseudonyme zu ersetzen durch Zeichenfolgen wie z.B. "pseudonym-1384" (ein solcher entsprechender Namensraum ist zu reservieren).
    • Uns ist natürlich klar, dass jemand Kopien dieser Informationen durch einfaches Herunterladen dieser Informationen aus der Liquid-Feedback-Website vor der Unkenntlichmachung der Pseudonymhistorie gemacht haben könnte.
    • Diese Möglichkeit ist natürlich grundsätzlich immer bei allen Webinhalten gegeben. Allerdings ist die offizielle Liquid-Feedback-Instanz als die einzige verbindliche Quelle von Informationen aus Liquid Feedback anzusehen. Und aus dieser einzigen verbindlichen Quelle soll der Benutzer bei seinem Ausscheiden auf Wunsch seine Pesudonyme löschen lassen können.
  • Frage 1: Ist das vereinbar mit BDSG § 6 in Verbindung mit §§ 20,35 und § 35 in Verbindung mit §§ 28a/29? Löschen oder Sperren mit Verzögerung kann ich ja noch glauben, aber gar nicht sperren/löschen glaub ich irgendwie nicht. Laut wikipedia sind die Rechte auf löschen und sperren "unabdingbare Rechte".
    • Gegenargument zur Frage: zwecks Nachvollziehbarkeit muss man alles herunterladen können - Wenn gelöscht wird, dann tauchen die Dumps in Sekundenschnelle im Internet auf.
    • Argument zur Frage: Die Tatsache, dass andere Leute im Internet Dinge veröffentlichen können hat nichts damit zu tun, dass WIR als Anbieter für die von uns veröffentlichten Inhalte verantwortlich sind und diese auch ggf. löschen müssen ab Kenntnis, bzw auf Verlangen. Wenn die anschliessend woanders hochgeladen werden, muss sich dann eben der entsprechende andere Anbieter eben damit rumschlagen und das betroffene Mitglied muss diesen verklagen. WIR haben dann aber dem Gesetz genüge getan. Wir dürfen die dann auch nicht mehr selbst anbieten, nur weil die anderenorts stehen.
  • Frage 2: 4.3 Beschränkte Löschbarkeit der Inhaltsdaten - Der Abschnitt liest sich erstmal so, als ob wir uns "über das Gesetz stellen wollten": Grundsätzlich statuiert das Gesetz, dass (Inhalts-)Daten jederzeitgelöscht, oder doch jedenfalls gesperrt werden können. Vor diesem Grundsatz müssen wir mit der Einwilligung der Teilnehmer abweichen." Das sollte evtl irgendwie anders formuliert werden. Noch interessanter wird es bei der Begründung: warum soll es diese Einschränkung geben?
  • Anmerkung 1: Der Paragraph 4.3 der DSB verstößt gegen das BDSG, in §6 BDSG steht klipp und klar, dass das Recht auf Löschung von Daten NICHT ausgeschlossen werden kann. Diesen Passus wird uns jeder Datenschützer und jedes Gericht um die Ohren hauen.
  • Anmerkung 2: Beschränkte Löschbarkeit-> also, das ist doch technisch gesehen kein Problem, da ja alle Inhalte in Paarungen Inhalt/Nutzer in einer Datenbank hinterlegt sind, insofern dürfte es kein Problem sein, diese Paarungen "auszuschwärzen" um die Konsistenz der Entscheidungsfindungs/bzw. Abstimmungsprozesse nicht zu gefährden. Als Hinweistext genügt ja schon ein entsprechender Tag. Also, das müsste auf jeden Fall noch umgesetzt werden.
  • Anmerkung 3 - Aus "Auch an diesem Punkt geht es wieder um den Zweck von LiquidFeedback,die parteiinterne Meinungsbildung und deren Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Zum einen wollen wir in der Lage sein, die Parteigeschichtezu erarbeiten und zu dokumentieren, wozu auch LiquidFeedback gehört." werde ich nicht wirklich schlau. Dokumentation und Erarbeitung der Parteigeschichte? Auch fehlt mir zu diesem "zum einen" auch ein Gegenpart à la "zum anderen".
  • Anmerkung 4: Die Relationen, anders gesagt die Verhältnismäßigkeit passt hier nicht zusammen. LQFB ist ein Meinungsabbildungstool, Entscheidungen sind nicht bindend. Trotzdem hauen wir da ein Maximum an Transparenz und Überwachungen drüber die jedwede Datenschutzanstrengungen, für die wir Piraten auch stehen, mit Füßen treten.
  • Anmerkung 5: Die Datenschutzpartei muss abweichen?! " TINA"? Entweder verstößt es dagegen dann lässt man es oder es verstößt nicht gegen die Prinzipien dann gibt es auch nichts zu entschuldigen. Man sagt nicht "Entschuldigung aber wir müssen unsere Prinzipien dieses Mal [fürs Meinungsbildungsarchiv und wissenschaftliche Zwecke] vergessen".
  • Anmerkung 6 zu Parteigeschichte: ich habe gedacht man benötigt es um Validität herzustellen Nachvollziehbarkeit von Stimmabgaben zu gewährleisten. wir benötigen es um Parteigeschichte aufzuzeichnen? Müssen alle nachvollziehen können welche Pseudonyme wie in der Vergangenheit abgestimmt haben damit man den "Meinungsbildungsprozess" nachvollziehen und prüfen kann.
  • Anmerkung 7: Datenschutz 4.3 Der Versuch den User zu zwingen, auf seine Datenschutzrechte zu verzichten, (insbesondere bei einem Austritt) wirft bei mir die Frage auf, ob da einige zu lange an Deck in der Sonne gelegen haben. Die Nachvollziehbarkeit ist auch dann möglich, wenn die Daten des Users anonymisiert wurden. Die Anonymisierung von Pseudonymen beinträchtigt nicht die externen Kontrollmöglichkeiten für Schiedsgerichte, da für die Revisionssichertheit die Datenbank-Backups vorgehalten werden. (Genauso ist die Historie der Nutzerdaten nicht mehr notwendig)
4.4. Zeitachse
4.5. API
  • Punkt wird als 3.5. bezeichnet
  • Anmerkung zu 4.5 API´s => es muss wirkungsvoll verhindert werden, das Inhalte aus der internen Platform ungeprüft bzw. unwissend auf irgendwelchen BLOGs oder sonstigen Inhaltsplatformen Dritter veröffentlicht werden. Das LQFB System ist ein exklusives Tool für die Piratenpartei! Außer es gibt entsprechende Beschlüsse, die von allen Mitgliedern mitgetragen werden (Nachweis?).

5. Links zu anderen Websites

6. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung

7. Sicherheit

8. Änderung der Datenschutzhinweise

Allgemeine Anmerkungen:

Antrag zur Benutzerkontenwechsel: http://piratenpad.de/LQFB-Benutzerkontenwechsel

Wir beantragen, in den Nutzungsbedingungen von Liquid Feedback deutlich auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass man als Benutzer sein altes Konto aufgeben und ein neues bekommen kann. Es ist zudem ein einfaches, standardisiertes Verfahren für diesen Vorgang vorzusehen. Jeder Benutzer sollte sein Konto mindestens bis zu 5 mal in 3 Jahren wechseln dürfen.

  • Auf die Möglichkeit der Unkenntlichmachung des Pseudonyms und der Pseudonymhistorie des alten Kontos wird hier absichtlich nicht eingegangen. Dazu gibt es einen anderen Antrag: http://piratenpad.de/LQFB-Benutzerloeschung
    • Gegenargument: Der Hinweis ist sinnvoll, gehört jedoch nicht in die Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen sind sorgfältig in zusammenarbeit mit JBB ausgearbeitet, solche ergänzenden Hinweise, welche keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten sollten in die Hilfetexte, in die FAQ und gerne noch mal in die mail, die den refkey verteilt.Nicht rechtsverbindliche Texte haben in den rechtsverbindlichen Nutzungsbedingungen nichts zu suchen.
    • Argument: Die Kontenwechsel-Möglichkeit wäre die wichtigste Datenschutz-Funktion überhaupt, da sie die TINA-Argumentation (there is no alternative...) der Transparenz-Fetischisten aushebelt. TINA-Argumentation: Man kann im Netz sowieso nichts löschen, und wenn, dann wird irgend ein Transparenzfreak das bestimmt vorher gebunkert haben und re-publizieren. Diese Argumentation ist rein sachlich zunächst einmal richtig. Die Alternative existiert und das ist der Kontenwechsel. Wenn jeder, der das möchte, jederzeit sein Konto zu einem neuen wechseln kann, kann man einfach nach 6 oder auch 12 Monaten die verwaisten Referenzen bei Clearingstelle/Generalsekretär löschen. Der Personenbezug bleibt dann lediglich für diesen Zeitraum auflösbar. Nach dem Löschen der Links Account<->Person sind die Daten also anonymisiert und können gefahrlos weiter gespeichert und den Soziologen zum Fraße vorgeworfen werden. Eine Löschoption könnte man den LF Usern natürlich on top noch anbieten, falls eine Identität durch Zufall bekannt wird und der User den Kram einfach raus haben will. Ja, das ist überhaupt nicht perfekt. Trotzdem sollte man das den Usern, die das so wollen, anbieten.
  • Argument: Konkret: Wenn in meiner Pseudonymhistorie im Bundes-LF mein Klarname auftaucht, ist das in meinem Empfinden was anderes, als wenn Person X einen Download meiner Pesudonymhistorie von vor 3 Jahren hat, in der mein Klarname auftaucht.
    • Muss dieser Download existieren. Er muss gemacht worden sein zu einem Zeitpunkt, zu dem diese Information dort verfügbar war.
    • Auffinden: Man kann auf diese Information zufällig stoßen, z.B. in LF. schau ich mal, wer für Initiative "Urheberrecht ersatzlos streichen!" von vor drei Jahren gestimmt hat. Dann schau ich bei den Leuten in die Pseudonym-Historie. Dabei fällt mir auf: Das ist ja mein Angestellter! Wenn diese Information dagegen in LF nicht mehr enthalten ist, stoße ich auf diese Art und ähnliche Arten nicht mehr zufällig darauf.
    • Ich kann es eigentlich nur finden, wenn ich gezielt danach suche und es auch so aufbereitet ist, dass ich es mit meiner Suchmethode finden kann. Und es überhaupt von dem, der es sich gespeichert hat, veröffentlicht wurde (inklusive Pseudonymen).
    • Es könnte sein, dass der Download gefälscht ist. Nichts ist einfacher als irgendwo in einer Pseudonym-Historie, die ich z.B. als HTML runtergeladen habe was zu ändern / einzufügen. Wer eine solche Pesudonymhistorie an anderer Stelle als im offiziellen LF einsieht, kann nie wissen, ob diese nicht gefälscht ist. Es könnte ja sogar jemand absichtlich diverse verfälschte / gefälschte Versionen in Umlauf bringen, einfach um zu verschleiern, was eigentlich die richtige Version ist. Man könnte ja ein kleines LF-Snapshot-Fälschungen Generator-Script bauen zu einem solchen Zweck.

2. Antrag http://piratenpad.de/LQFB-AnonymeNutzung

Wir beantragen, folgende Änderung im System umzusetzen: Aktionen (u.a. Abstimmungen und Delegationen), die ohne Unterstützung von Delegationen vorgenommen werden, sind anonym. Kurzfristig ist dies dadurch umzusetzen, dass Benutzer ihren Account als "privat" (o.ä.) kennzeichnen können und dann keine Delegationen auf diesen Benutzer gesetzt werden können und die Aktionen des Benutzers nicht in Zusammenhang mit seinem Pseudonym veröffentlicht werden.

  • Gegenargumente: LF setzt darauf, dass jeder Nutzer die LF Datenbank herunterladen kann und dann selbst nachrechnen kann, ob die Abstimmergebnisse korrekt berechnet wurden. Außerdem muss er dabei auch prüfen können, dass seine Stimme korrekt vermerkt wurde und dass die Anzahl der Stimmen insgesamt passt Dazu muss eben vermerkt werden, wer wie abgestimmt hat Eine Abstimmung kann nicht gleichzeitig geheim und öffentlich sein LF verwendet öffentliche Abstimmungen, keine geheimen Abstimmungen

3. Antrag Änderung Datenschutzbedingungen

  • noch im Entwurf http://piratenpad.de/LQFB-DS
  • nun fertig und im Wiki http://wiki.piratenpartei.de/LQPP/Datenschutzforderung
    • Forderung - Trotz unterschiedlicher Auffassungen zu Liquid Feedback, dessen Einsatz und Einführung oder anderen Fragen, eint uns: Wir sehen die Notwendigkeit, dem Datenschutz im Liquid-Feedback System mehr Bedeutung zukommen zu lassen als bisher geplant. Insbesondere kritisieren wir
      • die Speicherung der Nutzungsdaten wie Abstimmungsdaten ohne Löschungsmöglichkeit und -absichten, auch über die Lebenszeit von Nutzeraccounts hinweg
      • das Führen einer ewigen Pseudonym-Historie
      • die Möglichkeit für Dritte, die Inhalte der Datenbank herunterzuladen
  • Wir fordern den Bundesvorstand daher auf, die Datenschutzbedingungen noch vor der Einführung des Systems zu überarbeiten und darauf hinzuwirken, diese Änderungen im System oder zumindest organisatorisch abzubilden.

Nummerierung der Nutzungsbedingungen / Datenschutzerklärungen

  • Frage: Kann man Ziffer eindeutig machen? - Wir haben schon in den 3 Abschnitten der Bundessatzung das Problem, dass alle Paragraphen mit der Nummer 1 beginnen. Wäre es nicht möglich den Datenschutz- und Nutzungsbedingen eigenständige Nummernkreise zu geben (dies macht Verweise auf Ziffern eindeutiger und erspart die (nicht an allen Stennel vorhandene) angabe auf welches Dokument sich die Ziffer bezieht.
    • Antwort - Das wäre theoretisch möglich, es handelt sich aber um zwei verschiedene Dokumente.

Eindeutige Kennzeichnung der Nutzer

  • Frage: Könnte man eindeutige Kennzeichnung regelmaessig ändern?- Wenn schon Details zu Abstimmunsgergebnisse ewig gespeichert werden sollen (warum?) dann sollte wenigstens die eindeutige ID die alle Aktionen verknüpft nicht ewig beibehalten werden. Alle X Monate (z.b. jedes Jahr) sollten für jeden Account neue IDs vereben werden, eine Verknüpfung der Namenshistorie soll über diesen Wechsel nur auf Wunsch des Teilnehmers möglich sein (nur in dem Fall unter Mitnahme der Delegationen).
    • Begründung: wenn man LF nutzen möchte muss man sich auch ein Stück weit zu erkennen geben. Mitglieder die den Realnamen verwenden sind durch die dauerhafte Speicherung gegenüber "vollanonymen" Mitgliedern benachteiligt (obwohl sie wesentlich "wertvoller" mitarbeiten können). Wenn die IDs die alle Aktionen verknüpfen öfters gewechselt werden, so kann jeder nach einer gewissen zeit "neu" anfangen. Die Clearingstelle kann natürlich (falls gewünscht) alle Inkarnationen der IDs speichern - aber am besten wäre es generell die Datenhaltung nicht endlos zu betreiben. Abstimmungen sind nicht endlos anfechtbar, LF muss dies auch nicht unterstützen.
      • Antwort - Die dauerhafte Speicherung findet einerseits zur Sicherung der Nachvollziehbarkeit und Schtz vor Manipulationen statt, andererseits aus Gründen der Transparenz um die Grundlagen von Entscheidungsprozesse auch in Zukunft noch erkennbar zu machen. Eine eventuelle Löschung wäre zudem auch nicht wirksam. Der Wechsel der ID eines Benutzeraccounts (sofern damit die eindeutige ID und nicht der Benutzername gemeint ist) ist technisch nicht möglich, weil dann Einträge in der Datenbank einer nicht mehr existierenden ID zugeordnet wären, die Datenbank wäre also nicht mehr konsistent. Allerdings ist es natürlich prinzipiell problemlos möglich, einen Benutzeraccount zu sperren und seinem Besitzer einen neuen Referenzschlüssel zuzuordnen, mit dem er einen neuen Account anlegen kann. Dieser Vorgang ist zumindest für den Fall vorgesehen, dass das Pseudonym eines Benutzers gegen seinen Willen aufgelöst wird. Man könnte diskutieren, dies auch auf Wunsch oder zumindest in begründeten Einzelfällen zuzulassen; eine regelmäßige Sperrung und Neuerstellung aller Benutzeraccounts ist aber nicht sinnvoll.

Externe Untersuchung der Nutzungsbedingungen

  • Frage: Inwieweit sind die Nutzungsbedingen jetzt extern untersucht worden? - Ich habe bisher nur 2 Gespräche mit der Kanzlei JBB im Vorstandsprotokoll finden können. Welche Ergebnisse hatten die Gespräche und sind weitere geplant? Insbesondere haben die Anwälte nur Fragen beantwortet (Welche?) oder auch den kompletten Text geprüft? Wie ist das mit dem Punkt 4.3 - haben die Anwälte bestätigt dass unser Ansrpruch auf "ewige Nachvollziehbarkeit" eine begründete Ausnahme von der Löschmöglichkeit ist? Wird es noch einen Review der aktuellen Fassung geben?
    • Antwort- JBB hat den Text der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung nicht nur nachträglich geprüft, sondern in seiner ersten Version verfasst. Danach wurden von seiten der Piratenpartei allerdings noch einige Anpassungen vorgenommen. Punkt 4.3 wäre kaum in dieser Form in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden, wenn ernsthafte Zweifel an seiner rechtlichen Zulässigkeit bestanden hätten. Eine weitere Besprechung mit JBB (wie sie z.B. bei einer weitergehenden inhaltlichen Änderung der jetzigen Texte stattfinden müsste) würde zusätzliche Ausgaben erfordern.

Informationsquellen von JBB

  • Frage: Aus welchen Quellen hat JBB seine Informationen über die Funktionsweise und die Anforderungen des Liquid-Feedback-Systems erhalten? Stützen die sich ausschließlich auf die Gespräche mit Christopher Lauer oder haben sie andere Erkenntnisquellen herangezogen? **Antwort: Es fanden mehrere Gespräche mit JBB statt, an denen von Seite der Piraten nicht nur Christopher Lauer sondern unter anderem auch die Entwickler von LiquidFeedback teilgenommen haben.

Anfechtung eines Meinungsbildes

  • Frage: warum ist der ganze Themenkomplex "Anfechtung eines Meinungsbildes" nicht erfasst ist (wo stelle ich den Anfechtungsantrag, wenn mein Abstimmungsverhalten anders war, als nachher angezeigt wird, wie ist dann das Verfahren, wer trägt die Beweislast...).