Diskussion:2008-01-04 - Pressemitteilung zu Zypries privatwirtschaftlichem Auskunftsanspruch
Meineid?
"Ein Meineid ist im deutschem Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154 StGB)." Wikipedia. Hat Zypries etwa geschworen die Vorratsdaten für nichts anderes zu verwenden? Ich kann mich nicht daran erinnern. Ansonsten basiert die Sache wie schon erwähnt auf einem alten Entwurf. Ich hielte es für wesentlich wichtiger sich um die aktuellen Pläne der EU-Komission zu kümmern. Ist Ralph vielleicht irgendwo aufzutreiben? --Hoshpak 19:15, 3. Jan. 2008 (CET)
- Ich denke auch, daß "Meineid" falsch ist. Aber als "dreiste Lüge" kann man es bezeichnen. --Jamasi 20:14, 3. Jan. 2008 (CET)
- Ein Meineid ist es so oder so nicht (das zu behaupten ist im übrigen ggfs. eine strafbare Verleumdung). Unter Bundestag.de ist mit Datum 22.8.2007 eine Sachstandsmeldung zu finden und mit Datum aus dem November eine Drucksache eines Protokolles einer Sachverständigen-Anhörung aus dem Juni. Vom Tisch ist es somit vermutlich noch nicht endgültig. Es ist aber problematisch weil Zypries sich zuletzt dagegen ausgesprochen hat. Hm... "dreiste Behauptung angesichts des weiterhin bestehenden Gesetzentwurfes welcher auf den Seiten des BMJ zu finden ist und zu welchem zuletzt im Juni eine Anhörung stattfand und noch im August eine Sachstandsmeldung einer aktuellen Gesetzesvorlage zu finden ist welche das Gegenteil behauptet"? Aloa5 20:19, 3. Jan. 2008 (CET)
Weitere Quellen
Rechtsausschuss vom 20.06.2007 Anhörung. Sachverständige/Stellungsnahmen etc..
[1] Suche auf Bundestag.de] ergibt mit Datum 3.1.2008 die "Themenreihe Europa". Auf der aufzurufenden Seite ist das drittunterste der geänderte Richtlinienvorschlag welcher Zypries Gesetzesentwurf zugrunde liegt. Es ist ein ergänzender Richtlinienvorschlag zu 2004/48/EG der Kommission vom 22.6.2006 über die strafrechtlichen Maßnahmen. Daraus zitiert:
- Nicht zuletzt stehe das Phänomen auch mit der organisierten Kriminalität in Verbindung. Zur Ergänzung der Richtlinie 2004/48/EG „zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ legte die EU-Kommission daher im Juli 2005 einen Richtlinienvorschlag „über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums“ und einen diesen ergänzenden Rahmenbeschlussvorschlag „zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums“ vor. Nach dem Urteil des EuGH vom 13. September 2005 (Rs. C-176/03) – zur Verteilung der (Umwelt-)Strafrechtskompetenzen zwischen 1. und 3. Säule – zog die Kommission ihren Entwurf zurück und übernahm die Bestimmungen weitgehend und fast wortgleich in ihren im April 2006 vorgelegten geänderten Richtlinienvorschlag.
In der Folge wird der ursprüngliche Entwurf und der neue erläutert. Es sieht für mich danach aus als ob Zypries Gesetzentwurf (wieder einmal) vorauseilender Gehorsam darstellt und/oder das man das so lange in Warteposition lässt bis die EU die Richtlinie erlässt bzw. erweitert um dann "wir müssen ja umsetzen" sagen zu können. Ich schaue ob ich 2004/48/EG in der zeitiger Fassung lesen kann. Es sieht für mich in der Tat nach übler Heuchelei aus. Sie sagt jetzt: "es ist nicht geplant" und auf EU-Ebene wird die Richtlinie dann mit durchgedrückt. Edit: Hm... die Zusatz-Richtlinie betrifft wohl strafrechtliche Verschärfungen.Aloa5 08:36, 4. Jan. 2008 (CET)