Datei:GesetzEUrhVertrRefE 170501.pdf
GesetzEUrhVertrRefE_170501.pdf (Dateigröße: 160 KB, MIME-Typ: application/pdf)
1. Referentenentwurf des BMJ zum Urhebervertragsrecht; 2001 veröffentlicht. Wesensmerkmal: Formuliert einen unaushebelbaren Anspruch für Urheber auf angemessene Vergütung; einschließlich einer entsprechend weitreichenden Auskunftspflicht. Lobbyisten haben den Entwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren klein gemacht, so dass § 32 UrhG im Vergleich zur hier vorliegenden, ursprünglichen Fassung ein Witz ist.
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aktuell | 04:49, 9. Apr. 2012 | (160 KB) | Slash (Diskussion | Beiträge) | 1. Referentenentwurf des BMJ zum Urhebervertragsrecht; 2001 veröffentlicht. Wesensmerkmal: Formuliert einen unaushebelbaren Anspruch für Urheber auf angemessene Vergütung; einschließlich einer entsprechend weitreichenden Auskunftspflicht. Lobbyisten h |
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