Bundestagswahl 2009/Wahlprogramm3
Inhaltsverzeichnis
(155) Freie Privatkopie
(157) Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzung von Verboten einen unzumutbaren Eingriff in die Privatsphäre bedeutet, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte.
(158) Entgegen der Behauptungen bestimmter Interessensgruppen sind wir der Meinung, dass die uneingeschränkte Freigabe der Privatkopie nicht grundsätzlich den Interessen der Urheber schadet. So existiert bereits eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
- Es sollten nicht nur Forderungen erhoben werden, sondern auch ein praktikabler Lösungsvorschlag präsentiert werden. Ohne konkreten Vorschlag wird dieser Punkt weiterhin unser verletzlichster Punkt bleiben. Es fanden schon viele Diskussionen darüber statt. Eine Arbeitsgruppe sollte die Vorschläge aufarbeiten, präsentieren und allen Mitgliedern zur Abstimmung vorstellen. --Piratenkauz 16:01, 29. Jun. 2009 (CEST)
(159) Die Piratenpartei fordert, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
- Die Förderung lehne ich wiederum auch ab: Der Staat soll nix machen, was nicht notwendig ist, und die Musik wird von den Leuten schon freiwillig kopiert, da braucht nix gefördert zu werden. --Bodo Thiesen 17:06, 27. Mai 2009 (CEST)
- Vielleicht sollte der Staat aber Lizenzsysteme wie CreativeCommons gezielt fördern? --DrHalan 02:30, 11. Juni 2009 (CEST)
- Insofern, dass der Staat selbst Informationen unter CC bereitstellt. Z.B. Bildmaterial an dem der Staat Rechte inne hat. Ansonsten stimme ich Bodo zu. --Thaylon 21:04, 26. Jun. 2009 (CEST)
(160) Soziales
(160a) bedingungsloser Sozialkredit (Details). Ich hab mich intensiv mit dem Modell von Götz Werner und Anderen auseinander gesetzt und sehe da große Probleme. Auf der Basis hab ich das Modell des bedingungslosen Sozialkredites mit einer Bürgschaft durch die Gemeinschaft entwickelt.
(161) Bedingungsloses Grundeinkommen
- Bedingungsloses Grundeinkommen ist eine Vision, in der erstmalig in der Geschichte Arbeit als Zweck zum Überleben durch Arbeit als Zweck zur Selbstverwirklichung ersetzt wird
- Vorteil: Nahezu alle staatlichen Kontrollen der Hartz-IV/etc. Bezüge wird obsolet, freie Entfaltung der Menschen
- Nachteil: Es ist denkbar, dass viele Menschen ihre Arbeit komplett einstellen und die Wirtschaft zusammenbricht
- Da die praktischen Auswirkungen und die Verwirklichung dieser Vision nicht durch theoretische Untersuchungen erschlossen werden kann, streben die Piraten einen Modellversuch zum Bedingungslosen Grundeinkommen an
- Dazu muss ein Konzept erarbeitet werden und in ausgewählter (Klein-)Stadt implementiert werden
- Ergebnisse dürften dann in 10..20 Jahren verfügbar sein, darum wäre es gut, jetzt mit anzufangen.
(162) In einem ersten Schritt wird das sogenannte Hartz-IV Projekt (SGB-2 Reformen) gestoppt (jede Arbeit war zumutbar, aufgezwungene Eingliederungsvereinbarungen, weitgehend missbräuchlich genutzte sog. 1 Euro Jobs, finanzielle Freigrenzen, Kürzung einer angemessenen Miete bis hin zur Obdachlosigkeit) --Spearmind 09:59, 5. Jul. 2009 (CEST)
(162a) Die Piraten sind für flexible Arbeitszeiten, die sich am Arbeitsmarkt orientieren. Dadurch wird die ungerechte Verteilung der Arbeit minimiert und die Massenarbeitslosigkeit ein für alle mal abgeschafft.
- Braunschweiger-Piratenpolitik
- Braunschweiger-Piratenpolitik/Sozialpolitik
- Braunschweiger-Piratenpolitik/Arbeitszeitregelungsgesetz
(162b) Wir fordern ein Gesetz (bzw. eine Erweiterung des GG) zur Durchsetzung des Menschenrechts auf Arbeit, bei dem festgelegt wird, das Arbeitszeiten (Länge der Arbeitszeit) grundsätzlich nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitslosenzahlen festgelegt werden dürfen.
(162b') Wir fordern ein Gesetz zur Durchsetzung des Menschenrecht auf Arbeit, bei dem festgelegt wird, das Arbeitszeiten (Länge der Arbeitszeit) grundsätzlich nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitslosenzahlen festgelegt werden dürfen.
(162c) Konkret: Durch eine arbeitszeitabhängige progressive Einkommenssteuer sollen Anreize geschaffen werden, tatsächlich kürzer zu arbeiten.
(162c') Konkret: Durch eine gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeiten soll die vorhandene Arbeit auf mehr Personen verteilt werden.
- "Vorhandene Arbeit"? Arbeit lässt sich beliebig vermehren. Frage den Wehr-/Zivildienstausbilder deines Vertrauens ... Was sich über eine solche Maßnahme ändern lässt, ist, dass Arbeit knapper wird, die Löhne also steigen. Außerdem gibt es Anreize, Arbeitsstellen auf mehrere Arbeitskräfte zu verteilen. Nachteil: Durch die teurere Arbeit und größere Ineffizienzen (Einarbeitung, Übergabe) sinkt die Produktivität und es entstehen Anreize zum Abbau menschlicher Arbeitskräfte. Die Gesamtarbeit sinkt also ein wenig. Ein solches Instrument müsste also sehr vorsichtig eingeführt werden. Und es trifft vor allem die Falschen. Diejenigen, denen das Mehr an Steuern besonders weh tut, sind die Geringverdiener. Diese können sich eine Verkürzung der Arbeitszeit jedoch nicht leisten, da sie das wenige Geld zum Leben brauchen. --SebastianW 17:23, 28. Jun. 2009 (CEST)
(162d) Lohnnebenkosten müssen so gestaltet werden, dass bei gleichbleibender Gesamtarbeitszeit ein Mehr an Arbeitnehmern nicht zu zusätzlichen Belastungen für den Arbeitgeber führt.
(162e) Die Piratenpartei spricht sich für die gesellschaftliche und staatliche Anerkennung gemeinnützigen Handelns aus. Wer beispielsweise mehr als 20 Stunden in der Woche gemeinnützig tätig ist, soll eine erweiterte Grundsicherung bekommen. Gemeinnützig kann auch das Programmieren von Open-Source-Software, das Erschaffen von Kunstwerken, die unter CC-Lizenz stehen, sein usw. (Lehrkräfte können von freiwilligen Hilfslehrern unterstützt werden.) Mit den vorgenannten Punkten ist es möglich, die soziale Armut zu minimieren und Hartz IV abzuschaffen.
- Der Vorschlag kostet Geld, mit dem man Hartz IV direkt abschaffen könnte. Aber ja, gerne. Wer kontrolliert die Arbeitszeit? Neue Funktion in SourceForge? Video-Überwachung? Bezahlung nach Lines of Code/Pinsel-/Grafiktablettstriche? Abgesehen von der praktischen Umsetzung, finde ich das gut. Wir brauchen in einer Wohlstandsgesellschaft, in der weniger Arbeitsstunden in der Woche nötig sind, Anreize für für die Gesellschaft dienliche Beschäftigungen. Eine Alternative wäre jedoch, dies den Leuten ganz selbst zu überlassen, was sie in ihrer Freizeit tun. --SebastianW 17:23, 28. Jun. 2009 (CEST)
(162f) Die Piraten wollen die Sozialhilfe wieder einführen, für sozial Bedürftige, die aus verschiedenen Gründen nicht für sich sorgen können.
(162g) Aushilfstätigkeiten sollen auch nur als solche genutzt werden. Der um sich greifende Ausbau der 400€- Jobs muss zurückgedrängt werden, wenn nicht sogar per Gesetz verboten werden. Ganze Berufszweige werden derzeit von derartigen Jobs erledigt. Das geht so nicht.
(163a) Wir fordern einen branchenunabhängigen Mindestlohn.
(163a') Wir fordern einen Mindestlohn.
(163b.1) Der Mindestlohn sollte 7.00 EUR/h betragen.
(163b.2) Der Mindestlohn sollte 8.00 EUR/h betragen.
(163b.3) Der Mindestlohn sollte 8.50 EUR/h betragen, und somit dem europäischen Durchschnitt von 2009 entsprechen.
- Quelle? Laut Wikipedia nur F/BeNeLux/IRL, überall sonst deutlich niedriger. USA z.B. 4,45 EUR, GB 7,20 EUR --SebastianW 17:23, 28. Jun. 2009 (CEST)
(163b.4) Der Mindestlohn sollte 9.00 EUR/h betragen.
(163b.5) Der Mindestlohn sollte 10.00 EUR/h betragen.
- Ein gesetzlicher Mindestlohn ist m. E. der Weg ins vorgeschriebene Lohndumping - die USA sind hier ein gutes Beispiel, dort sind inzwischen die meisten Beschaeftigten am Mindestlohn angelangt. Insbesondere ist das Parlament nicht der Ort festzulegen, wer wieviel verdienen soll. DerEchteRaffzahn 03:02, 26. Jun. 2009 (CEST)
- widerspreche; gesellschaftliche Regeln für Vollzeitarbeit, die ohne staatliche Zuschüsse zum Leben reichen kann, sind dringend erforderlich --Spearmind 10:21, 5. Jul. 2009 (CEST)
Alternative: (163c) Es gilt ein gesetzlicher Mindestlohn, der fuer alle Bereiche dem jeweiligen Einstiegslohn des Tarifvertrags der Sparte des Unternehmens entspricht. Dies gilt unabhaengig von der Betriebsgroesse. DerEchteRaffzahn 03:02, 26. Jun. 2009 (CEST)
(164) Parallel kann ein Versuch der "negativen Einkommensteuer" gestartet werden. Hierbei erhält ein Mensch eine minimale Grundsicherung und kann freiberuflich oder unselbständig hinzuverdienen. Eine angemessene Formel sollte einen Anreiz geben Teilzeitangebote anzunehmen, wenn diese Grundsicherung langsam abgebaut wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine indirekte Subvention von Billiglohnfirmen stattfindet. Bei einem wöchentlichem Zeitaufwand zum Einkommenserwerb von 56 Stunden (nicht gleich Wochenarbeitszeit, sondern von Haustür bis Haustür) sollte ein Nettoeinkommen von zur Zeit ca. 1200,-- Euro pro Monat ( Steuersatz +/- 0 (Nach Ausgleich)) erzielt werden.
- Problem neg. Einkommenssteuer: im Gegensatz zum BGE oder Existenzminimum kein Grundrecht, sondern ein Berechnungsmodell. --Trias 23:48, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Joa aber es geht ja darum dass Leute, die arbeiten nicht weniger oder gleich viel verdienen wie Hartz-IV-Empfänger. --DrHalan 03:54, 15 Juni 2009 (CEST)
- Das wird sich nie verhindern lassen. Ja nach Anzahl mitzuversorgender Familienmitglieder kann der Hartz-IV-Satz einer Familie berechtigterweise jedes "vernünftige" Arbeitseinkommen sprengen; also kann jedes Einkommen zum Aufstockfall werden, auch ohne Billiglohn und mit neg. EKS. --Pampelmuse 23:24, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Joa aber es geht ja darum dass Leute, die arbeiten nicht weniger oder gleich viel verdienen wie Hartz-IV-Empfänger. --DrHalan 03:54, 15 Juni 2009 (CEST)
(165) Gleiche Vergütung von Zeitarbeitskräften - Grundsatz "Equal Pay - Equal Treatment" durchsetzen
- Begründung: Gleichberechtigung muss nicht nur zwischen Mann und Frau durchgesetzt werden, sondern auch zwischen den Arbeitnehmern. Es kann nicht sein, dass wir uns mittlerweile schon in einer Zwei-Klassen-Arbeitnehmerschaft befinden, in der gleiche Arbeit ungleich entlohnt wird.
(167) Dauereinsätze von Zeitarbeitskräften in einem Betrieb abschaffen, Zeitarbeit soll keine regulären Arbeitsplätze ersetzen, sondern nur Ausfalls- und Produktionsspitzen ausgleichen.
- Rahmen der Tätigkeit von maximal zwei Monaten, im gleichen Einsatzbetrieb dabei erst wieder nach zwei Jahren, eine direkte Übernahme durch den ausleihenden Betrieb wird nicht sanktioniert, bin für equal pay gem. 165--Spearmind 10:11, 5. Jul. 2009 (CEST)
(168) Angemessene Arbeitnehmervertretung einsetzen
- Das Prinzip Zeitarbeit spaltet die Arbeitnehmerschaft und auch den Widerstand gegen ungerechte Behandlung. Es ist zwingend erforderlich dem Abhilfe zu leisten.
- Angemessene Arbeitnehmervertretung gibt es. Heisst Betriebsrat. Leider haben viel zu wenige Arbeitnehmer auch Interesse, sich da zu betaetigen - dagegen helfen Gesetze nicht. Ich denke, das Deutsche System gehoert zu den besseren. DerEchteRaffzahn 03:02, 26. Jun. 2009 (CEST)
(170) Zeitarbeitsfirmen als Firmenkonzept sind als Folge von Gesetzen und Vereinbarungen entstanden welche verhindern, das andere Firmen ihren Personalbedarf im Sinne der Betriebsnotwendigkeit frei regeln können. Problemstellung: Menschen sind nicht gleich, sondern sie haben (oder sollten) nur gleiche (Grund-) Rechte. Das Leben ist ungerecht, weil es intelligentere und dümmere Menschen gibt. Die einen Menschen können körperlich mehr leisten, andere weniger als der Durchschnitt. Wenn man zwei Menschen hat und sie nach verrichteter Arbeit bezahlt, ist entweder der gezahlte Lohn bei gleichem Zeitaufwand ungleich oder bei gleicher Bezahlung der Zeitaufwand unterschiedlich. Bei gleichem Stundenlohn und gleichem Zeitaufwand ist die verrichtete Arbeit unterschiedlich. Problematik erkannt? Dann beginnt hier das Verschieben des "schwarzen Peters" zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmervertretungen und dem Staat. Diese Verschieberei bindet Arbeitskraft, ist nicht zielführend und führt zu solchen Auswüchsen wie Zeitarbeitsfirmen. Es sollte nicht darum gehen, Zeitarbeitsfirmen einzuschränken, sie zu reglementieren oder sie gar zu verbieten. Zeitarbeitsfirmen bieten keine sinnvolle Dienstleistung an, wenn man einmal davon absieht, dass die bei einer Zeitarbeitsfirma nicht eingesetzten Personen in keiner Arbeitslosenstatistik auftauchen. Deshalb sollten wir als Partei daran arbeiten, dass die Zeitarbeitsfirmen überflüssig werden.
(171) Deshalb sollte der Staat kurzfristig für einen sehr begrenzten Zeitraum für Einnahmeausfälle bei nichtselbständiger Arbeit zu 100 Prozent einspringen.
- Was soll das bedeuten? DerEchteRaffzahn 03:02, 26. Jun. 2009 (CEST)
(171a) Der Staat (öffentliche Hand) sollte seine Einnahmen zu einem großen Teil aus den Unternehmensgewinnen beziehen und sich nicht von Unternehmen erpressen lassen können.
(171b) Hierzu gehört auch das von KEINER öffentlichen Seite Subventionen gleich welcher Art, an Unternehmen fließen, die damit drohen/locken Arbeitsplätze abzubauen oder zu schaffen.
- Gut, aber bitte als Programmpunkt formulieren
(171c) Gleichzeitig muß ein Unternehmen auch beliebige Arbeitnehmer, unterschiedlichster Vergütung, einstellen und entlassen können wie es gerade betrieblich sinnvoll erscheint. Hierbei trägt der Arbeitgeber auch das Risiko, dass der Arbeitnehmer nicht mehr verfügbar ist, sein Fachwissen mitgenommen hat und bereits am nächsten Tag für die Konkurenz tätig ist.
- In diesem System sind Zeitarbeitsfirmen überflüssig.
- Eine scheinbar größere Unsicherheit für den Arbeitnehmer wird zurückbleiben, aber das gebildete, selbstbestimmte Individuum der menschlichen Rasse wird mit dieser Unsicherheit umgehen können. Weltanschauungen, in denen der arbeitende Mensch als ein beliebig austauschbares Teil einer amorphen Arbeitermasse angesehen wird, sollten überholt sein.
(173) Der Staat hat eine soziale Verantwortung gegenüber seinen Bürgern. Einwohner dieses Landes haben ein Recht auf: Wohnung, Nahrung, Bildung, Medienzugang. Der Staat hat im Bedarfsfall die Pflicht, dieses zeitgemäße Existenzminimum zur Verfügung zu stellen.
(173a) Eine Börsenumsatzsteuer wird zur Finanzierung herangezogen.
- Finanzierungsmodelle sollte man unabhängig von den konkreten Forderungen diskutieren. --Bodo Thiesen 17:31, 27. Mai 2009 (CEST)
- Börsenumsatzsteuer bringt nicht viel. Ab einer gewissen Höhe würde auch das Volumen zurückgehen. --Trias 23:48, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Boersenumsatzsteuer ist eine gute Idee. Und letztendlich ist der Rueckgang nicht relevant - Eine Boerse ist nicht unbedingt ein Unternehmen, das viele Leute beschaeftigt oder realen Mehrwert erzeugt, daher auch nicht foerderungswuerdig. DerEchteRaffzahn 03:02, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Eine Börsenumsatzsteuer führt zu größeren Sprüngen an der Börse. Halte ich für keine gute Idee. --SebastianW 17:30, 28. Jun. 2009 (CEST)
(174) Eine daran geknüpfte gesellschaftsdienliche Einbringung ist außerhalb des Zwanges zu einer abhängigen Beschäftigung zu prüfen. Eine solche Unterstützung kann allerdings nicht gänzlich frei von Bedingungen sein.
(174a) Medienzugang: Rundfunk/Fernsehen. Der öffentlich rechtliche Rundfunk besteht aus den Fernsehsendern ZDF, ARD, Phoenix sowie den Regionalprogrammen, Rundfunkprogrammen (incl. DW, DLF) und deren Onlineauftritten.
(174b) Die Finanzierung erfolgt durch einen zu vereinbarenden Anteil an den Einnahmen der Privatsender. Fairness und Transparenz sind elementar für die Berechnung des Aufkommens. Die Gebühreneinzugszentrale Köln wird geschlossen.
- Lol? Das ist jetzt hoffentlich ein Scherz. Und wer finanziert den Ö.-R., wenn die Privaten aufgrund dieser Regelung einfach ihren Laden dicht machen? --Bodo Thiesen 17:31, 27. Mai 2009 (CEST)
- Wer zahlt schafft an - und das wird kein Gesetz aendern koennen - wenn nicht, waere die Regelung GG-widrig. Die Privaten reden den OeR eh schon zuviel rein (siehe Werbebeschraenkung). Das derzeitige System soll ja die Unabhaengigkeit (von der Politik) sichern. DerEchteRaffzahn 03:02, 26. Jun. 2009 (CEST)
(174b') Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) wird abgeschafft und im Gegenzug wird jeder volljährige Bürger dazu verpflichtet, eine feste "Medienabgabe" zu entrichten. Dies würde das Überleben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sichern und die Bürger kämen nicht mehr in die Versuchung kommen, rechtswidrige Bagatelldelikte wie das Nicht-Bezahlen der GEZ-Gebühren zu begehen.
- Hintergrund: Per Definition sind Gebühren "Zahlungen für besondere Leistungen einer öffentlichen Körperschaft oder für die (freiwillige oder erzwungene) Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen." D. h. dass Gebühren für Dinge erhoben werden, die auch tatsächlich genutzt werden. (Gebühr -> Leistung) Als die GEZ eingeführt wurde in den 70ern war das vielleicht auch sinnvoll, da damals noch nicht alles Haushalte einen Fernseher hatten und durch eine "Medienabgabe" mit etwas belastet worden wären, von dem sie gar nichts gehabt hätten. Heutzutage nutzt aber jeder Bürger in Deutschland (mal abgesehen vom Einsiedler ohne Fernseher, Radio und Internet - der bezahlt aber wahrscheinlich auch gar keine Steuern ;-) in irgendeiner Weise öffentlich-rechtliche Medien. Daher sollte diese Leistung des Staates auch von allen Bürgern zu gleichen Teilen finanziert werden. Gleichzeitig würde die Abgabe niedriger sein als heute die Gebühren, da eben auch "Gebührenzahlverweigerer" jetzt bezahlen müssten. Als Größenordnung sollten man ca. 10 EUR pro Monat und Bürger anpeilen. Dies sollte nach aktuellen Einnahmenrechnungen der GEZ für die Finanzierung ausreichen. Vermutlich würden auch die Kosten für das Erheben der Abgabe niedriger sein, als für die GEZ-Gebühren. Aktuell kostet das 159 Mio. EUR/Jahr. Zudem spart man sich auch diese dummdoofen Werbetrailer der GEZ, die nur der Werbeagentur, die sie erstellt haben, was bringen. --Neologist 15:01, 28. Jun. 2009 (CEST)
(174c) Politisches Augenmerk gilt einer beständigen und ausgewogenen Medienlandschaft und der Eindämmung monopolistischer Bestrebungen.
(174d) Kommerzielle Werbung ist mit dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vereinbar und bleibt den Privaten vorbehalten.
- Offenbar ist kommerzielle Werbung mit dem Ö-R vereinbar. --Bodo Thiesen 17:31, 27. Mai 2009 (CEST)
(174e) Die attraktiven Fußball-Übertragungen werden live, unverschlüsselt und mit fair gestalteten Werbeblöcken von den Privaten gezeigt und vermarktet. Der DFB Pokal ist im Ö.-R. anzusiedeln und attraktiv zu erhalten.
- Ich stimme der Forderung nach einer unverschlüsslten Live-Übertragung zu. Ob es der Ö.-R. oder die privaten machen, ist mir egal, wichtig ist allerdings, daß auch beim Fußball (und anderen Sportveranstaltungen) die maximale Werbeblocklänge von iirc rund 7 Minuten nicht überschritten werden darf. Der Rest der Halbzeit ist dann anderweitig, wie bisher in den Ö.-R. z. B. mit Kommentaren über das Spiel zu überbrücken. Werbeeinblendungen WÄHREND der Sendung sind zu untersagen. --Bodo Thiesen 17:31, 27. Mai 2009 (CEST)
- Man kann doch privaten Sendern nicht vorschreiben, was und wie sie es zu senden haben. Ich hätte auch gern die BBL im Fernsehen --DrHalan 03:57, 15 Juni 2009 (CEST)
- Und warum nicht Biathlon, Eishockey, Reiten oder Eisstockschießen? Sowas hat IMHO nix in einem Wahlprogramm verloren. --Finanzer 02:10, 11. Jun. 2009 (CEST)
(174f) Alle Entscheidungen des Rundfunkrates sind transparent und auf Kosteneffizienz bedacht, dessen Mitglieder werden unabhängig bestimmt.
- Unabhängig von wem? Durch wen sind sie dann zu bestimmen? --Bodo Thiesen 17:31, 27. Mai 2009 (CEST)
(174g) Programme wie 3SAT und ARTE werden in Zusammenarbeit mit den benachbarten Ländern und deren Fernsehanstalten weiterhin gefördert und gelten als Bestandteil des öffentlich rechtlichen Rundfunks. Eine deutsch-polnisch-tschechische Zusammenarbeit wird angestrebt. Der Bildungsauftrag wird in der Programmgestaltung deutlicher wahrgenommen.
- Ich habe nichts gegen z. B. ARTE. Auch könnte ich mir einen dpt-Sender gut vorstellen. Allerdings: Warum sollte man sowas gezielt »anstreben«? Reicht es nicht, sich im Zweifelsfall dem nicht zu widersetzen? --Bodo Thiesen 17:31, 27. Mai 2009 (CEST)
- Ich finde den Vorschlag gut. Gerade grenzübergreifende Fernsehsender leisten einen großen Beitrag zur kulturellen Entwicklung in Europa und schaffen Bande zwischen den Nationen. Auch der Vorschlag einer deutsch-polnisch-tschechischen Zusammenarbeit ist ein sehr guter Ansatz. Zusätzlich ist zu überlegen, ob auch Minderheiten in der deutschen Medienlandschaft einen Platz eingeräumt bekommen ... z. B. sorbisches Fernsehen. @Bodo: Kultur kann sich in unserer Zeit leider nicht mehr frei entwickeln, sondern braucht die Unterstützung vom Staat, da sie sonst von den marktwirtschaftlichen Gesetzen einfach geschluckt wird. Darum »anstreben« und nicht einfach nichts tun. --Neologist 19:08, 28. Jun. 2009 (CEST)
(174h) Ausschließlich digital empfangbare Fernseh- und Radioprogramme sind nicht der Grundversorgung zuzurechnen und werden in Anzahl und Umfang begrenzt.
- Weil Du keine digitalen Empfangsgeräte besitzt? Digitales Fernsehen und Radio hat technische Vorteile, die Entwicklung ist nicht aufzuhalten. Statt dessen sollte man im Zweifelsfall lieber entsprechende Empfangsumsetzer anbieten, die es dem Zuschauer ermöglichen, seine alte Hardware - gerade beim Fernsehen relevant - weiterhin zu benutzen. --Bodo Thiesen 17:31, 27. Mai 2009 (CEST)
- Naja Fakt ist doch, dass analoger Rundfunk in ein paar Jahren nicht mehr existieren wird. Wieso sollten gerade wir dagegen rudern? --DrHalan 03:59, 15 Juni 2009 (CEST)
- in den Ballungsraeumen gibt es jetzt schon praktisch kein Analogfernsehen mehr. Heisst das, die brauchen keine Grundversorgung? DerEchteRaffzahn 03:02, 26. Jun. 2009 (CEST)
Neuer Absatz: (174i) Eine Grundverschluesselung fuer oeffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie terrestrisch ausgestrahlte Programme ist nicht zulaessig.
- Erklaerung: Grundverschluesselung ist eine technische Massnahme, die es durch Schluesselaenderungen erlaubt, Zensur zu betreiben bzw. einzelne Zuseher oder ganze Gruppen technisch einfach vom Empfang auszuschliessen. Dies darf unter keinen Umstaenden möglich sein. Der Zugang zu Ö.-R.-Programmen muss fuer Jeden und unkontrollierbar moeglich sein.
(175) Gesundheit
(177) * Zum Abbau Verwaltungsoverhead und Förderung Wettbewerb Aufteilung der Krankenkassenleistung in Grundversorgung für alle, plus private Zusatzleistungen die vom Markt angeboten werden (177a) * Grundversorgung wie jetzt, aber nur von einer Staatlichen Kasse (wenn schon Staatsmedizin, dann doch auch bitte richtig!)
- Hierfür brauche ich keine Krankenkasse sondern staatlich finanzierte Mediziner, die in öffentlichen, den Gemeinden gehörenden, Gebäuden eine medizinische Grundversorgung für die Patienten anbieten. Die medikamentöse Erstversorgung kann durch den Arzt erfolgen, größere Gebinde kommen mit Paket aus einer Medikamentenversorgungsstelle. Die medizinische Grundversorgung muss sich am Bedarf der Bevölkerung, dem medizinischem Fortschritt und realistisch beurteilten Notreservekapazitäten orientieren. Die offenkundige Fehlentwicklung, bei der jede medizinische Einrichtung zum Profitcenter reduziert wurde und viele Personen bei der Dienstleistung des Arztes am Patienten mitverdient haben, kann bald nicht mehr finanziert werden. Deshalb diese Forderung nach einem medizinischem Grundsystem mit minimalem personellen Aufwand unter Wegfall der Apotheken. (Vorbild = freie Heilfürsorge) Finanzierung über öffentliche Einnahmen. Zusatzversicherungen etc. wie bei Robert
- Funktioniert bei der Bundeswehr übrigens wunderbar. --Bodo Thiesen 17:39, 27. Mai 2009 (CEST)
- MadDog: Ja, gefaellt mir auch sehr gut. Aber irgendeine Institution muss trotzdem das Geld der Versicherten einsammeln und an die VEM (Volks-eigenenen Mediziner) verteilen. Und diese Institution koennte man durchauch wieder Krankenkasse nennen.
- Außer man macht es steuerfinanziert - so, wie es auch die BW-Medizin ist. --Bodo Thiesen 17:39, 27. Mai 2009 (CEST)
- Eine Verstaatlichung des Gesundheitswesens halte ich nicht für angemessen. Wenn ich mir vorstelle, dass staatliche Bürokraten entscheiden, was ein minimaler personeller Aufwand ist oder was angemessener medizinischer Fortschritt ist, wird mir schlecht. Durch den Wegfall von Patenten auf Präparate ist ohnehin eine Senkung der Kosten zu erwarten. --Thaylon 21:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
(177b) ** Leistungen wie jetzt, oder sogar etwas niedriger – Grundversorgung eben
- KV sollte eine Versicherung gegen unbezahlbare Behandlungen sein. Operationen etc., nicht jedoch ein dummes Schnupfenmittel finanzieren. Eigenverantwortung auch hier: Apotheken sollen - sofern die Apotheker eine entsprechende Ausbildung haben - Empfehlungen zu Medikamenten aussprechen können, so daß viele kleinere Wehwehchen auch unter Umgehung des Arztes kuriert werden können. Wer eine Erkältung hat, braucht nicht zum Arzt zu rennen, um sich einen Hustenlösersaft zu kaufen. Es sollte dann in der Verantwortung des Apothekers liegen, den Kunden zum Arzt zu schicken, wenn die Symptome nach einer angemessenen Zeit nicht abnehmen. --Bodo Thiesen 17:39, 27. Mai 2009 (CEST)
- Einspruch. KV sollen die Gesundheit jedermanns sicherstellen. Gerade verschleppte Infektionen (=Lungenentzündung) sind gefährlich. Dass es zu Mitnahmeeffekten kommt, kann man imho nicht verhindern. m. E. sind die aber eher gering. --Trias 23:34, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Richtig. Mitnahmeeffekte lassen sich nicht verhindern. Aber eine KV muss alle notwendigen Behandlungen und auch Untersuchungen einschließen. Eine Selbstmedikation durch halbgebildete Laien ist abzulehnen. Selbst wenn ein Apotheker eine ärztliche Ausbildung hat, die VerkäuferInnen wohl eher nicht. Und wenn der Apotheker Untersuchung anstellen soll, will er dafür auch bezahlt werden, nur die Qualität ist eben schlechter. --Thaylon 21:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Die Idee, daß Apotheker sich um die Wehwehchen kümmern, ist gar nicht mal so schlecht. Allerdings müßten die dann auch "verstaatlicht" werden. Aber auch hier gilt: Es muß nicht alles privatisiert werden, und bei der durchgehenden Privatisierung bleiben eben immer die auf der Strecke, die am naivsten sind, weil sie es vielleicht nicht besser wissen. Da ist mir dann ein Beamter, dem es egal sein kann, wie viel er verkauft, lieber als ein Selbständiger, der im Falle einer ausgeprägten "Geschäftstüchtigkeit" auch mal über Leichen geht...--Tonnerkiller 23:50, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Einspruch. KV sollen die Gesundheit jedermanns sicherstellen. Gerade verschleppte Infektionen (=Lungenentzündung) sind gefährlich. Dass es zu Mitnahmeeffekten kommt, kann man imho nicht verhindern. m. E. sind die aber eher gering. --Trias 23:34, 12. Jun. 2009 (CEST)
(177c) ** Einnahmenseite: Wie bisher? Kopfpauschale + Härtereglung aus Steuergeldern? Komplett steuerfinanziert? Noch 'was ganz anderes?
- Im Prinzip kann man das auch steuerfinanziert machen - das vereinfacht die Bürokratie an dieser Stelle. --Bodo Thiesen 17:39, 27. Mai 2009 (CEST)
- Eine ans Bürgergeld angelehnte Regelung scheint mir sinnvoll. Der Staat übernimmt für jeden Bürger bzw. Versicherten eine Pauschale von bspw. 200€, welche an die gewählte Krankenkasse überwiesen wird. Bisherige Privatversicherte (und jeder andere) können meinetwegen eine Chefarzt-/ Einzelzimmer-/ Bevorzugungsversicherung privat versichern. --Thaylon 21:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
(177d) ** Ausgabenseite: Ausstellung Arztrechung an Patient, Patient trägt Anteil (z. B. 10%) selbst, Rest die Kasse
- Ich bin gegen einen Patientenanteil. Wenn die Behandlung durch einen Arzt unumgänglich ist, soll es auch komplett von der Kasse bezahlt werden. --Bodo Thiesen 17:39, 27. Mai 2009 (CEST)
- Eine Idee wäre aber bei Untersuchungen, die keine Ergebnisse (=Krankheiten) entdeckt, den Patient einen Anteil zahlen zu lassen--DrHalan 02:24, 11. Juni 2009 (CEST)
- Und wenn der Patient sich nur "unwohl" fühlt, aber ne schwere Krankheit hat? Insbesondere ältere Männer gehen ja ungern zum Arzt, weil sie denken, sie wären gesund. --Trias 23:34, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Eine Idee wäre aber bei Untersuchungen, die keine Ergebnisse (=Krankheiten) entdeckt, den Patient einen Anteil zahlen zu lassen--DrHalan 02:24, 11. Juni 2009 (CEST)
- Auf keinen Fall einen Patientenanteil. Gerade Ärmere werden so gehindert einen Arzt aufzusuchen, ein Unding. --Thaylon 21:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
(177e) *** Dafür natürlich keine Praxispauschale mehr etc.
- Die ist sowieso Unsinn. --Bodo Thiesen 17:39, 27. Mai 2009 (CEST)
- Praxispauschale umgehend abschaffen. Wiederum werden hier Ärmere abgehalten, einen Arzt aufzusuchen. Selbst ich geh teilweise schon ne Woche später zum Arzt als ich hätte sollen, nur weil in der Zwischenzeit wieder ein Quartalswechsel ist. Sowas ist einfach pervers. Und Notfallaufnahme kostet noch mal zusätzlich pro Quartal. --Thaylon 21:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
(177f) *** Natürlich verknüpft mit Härtefallregeln bzw. Obergrenzen der privaten Beteiligung (177g) *** Riesiger Vorteil: Der Patient selbst kontrolliert und verhindert Fehl-/Mehrfachbehandlungen und Falschabrechnungen.
- Völliger Unsinn. Der Patient hat in der Regel keine medizinische Bildung und kann das korrekte Vorgehen nicht beurteilen. Ablehnung. --Thaylon 21:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
(177h) *** Weiß gerade nicht in welchen Land das Modell so existiert – weiß das jemand?
- In Deutschland bei privaten KVs ;) --Bodo Thiesen 17:39, 27. Mai 2009 (CEST)
(177i) * private Zusatzleistungen können am Markt gebildet werden, ggf. durch Zertifizierungsstellen in ihrer Qualität bescheinigt
- Eine Krankenversicherung sollte alles abdecken. Der Wust an nötigen Zusatzversicherungen ist eine Unverschämtheit und nicht mehr zu überblicken. Nährboden für etliche Trickangebote. --Thaylon 21:38, 26. Jun. 2009 (CEST)
(178) Noch eine Idee: Die Idee, Gesundheitszentren aufzubauen (sowie ich das oben verstanden habe) finde ich prinzipiell ganz gut. Man könnte das noch etwas weiter ausarbeiten; und zwar könnte man solche Zentren aufbauen, in denen man neben Ärzten und diesen Medikamentenversorgungstellen auch Physiotherapeuten und andere medizinischen Berufsgruppen dort ansiedelt. Außerdem könnte man quasi Krankenschwestern dort einsetzen; jeder Patient soll dann zuerst zu einer ausgebildeten Krankenschwester. Die behandelt dann die Erkrankung (sofern es keine schwerwiegende, rezidvierende oder mit Komplikationen behaftete Erkrankung ist). Kommt die dann nicht weiter, erteilt sie die Überweisung an einen Arzt (der sich ja dann ebenfalls in dem Gesundheitszentrum befinden würde, also muss man keine langen Wege zurücklegen). Die Krankenschwester, die dort arbeitet, müsste noch mal an einer Fortbildung teilnehmen und Berufserfahrung mitbringen, um dort arbeiten zu können. Beratung und weitere Komponenten für diesen "Beruf" bringt sie aufgrund ihrer Ausbildung mit. Sie dürfte dann auch Medikamente verschreiben; gängige Medikamente, wie Schmerzmittel, etc. Nur bei sehr starken Schmerzmittel, sehr gefährlichen Medikamenten sowie Betäubungsmitteln ist ein Arztrezept erforderlich. Dieses Prinzip ist also ähnlich der USA und den skandinavischen Ländern. Zudem würde man so Arbeitsplätze schaffen und eine flächendeckende umfassende medizinsche Versorgung sicherstellen. Außerdem würde man so auch dem Hausarztschwund in den neuen Bundesländern entgegenwirken. Die Übertragung ärztlicher Aufgaben an Krankenschwestern muss nicht der Ruin für Ärzte bedeuten; zum Einen gibt es nach wie vor einen Ärztemangel und zum Anderen werden auch nach wie vor qualifizierte Ärzte in Krankenhäusern und in besagten Gesundheitszentren gebraucht. Eine Krankenschwester, die einen solchen "Beruf" ergreift, sollte ein höheres Gehalt wie eine "normale" Krankenschwester erhalten, jedoch weniger als ein Arzt. So spart man ebenfalls Kosten. Über die weitere Finanzierung muss ich/man noch nachdenken, aber Steuergelder werden da eine Rolle spielen. Jedenfalls sollten auch diese Gesundheitszentren in staatlicher Hand sein.
Die Idee, eine staatliche Krankenkasse zu entwerfen (zu der jeder einzelne dann noch Zusatzleistungen für sich wählen kann, die er zusätzlich bezahlt) finde ich ebenfalls gut, und sie entspricht ja auch meinem oben genannten Vorschlag. --Christina 13:12, 28. Jun. 2009 (CEST)
(179) Eine staatliche Krankenkasse
Meiner Meinung nach ist der von Allen nach ihren Kräften finanzierte Gesundheitsbereich einer der Grundpfeiler unserer Solidargemeinschaft: der Gesunde steht für den ein, der nicht soviel Glück hatte. Das war auch für mich (als Unternehmer) immer wichtig und deswegen bin ich selbstverständlich gesetzlich versichert, auch wenn ich dafür mehr zahle. Ich weiss aber auch, wie schwer es gerade am Anfang war, den Mindestsatz überhaupt aufzubringen - es gab Monate, da gingen 40% (!) meines Gewinns für die GKV drauf - da wird man leicht zum "Opfer" der Privaten. Mein Vorschlag: Pflichtversicherung in einer einzigen, staatlichen Krankenkasse für alle, aber wirklich nach Schulterbreite gestaffelt: wer wenig verdient, zahlt wenig ein, wer viel verdient, zahlt viel ein. Das Ganze ohne Unter- und Obergrenze, d. h. wer 1000 Euro verdient, zahlt (auch als freiwillig Versicherter) nur 150 Euro, wer 10.000 Euro verdient, zahlt eben 1500 Euro Krankenkassenbeitrag (für 15% gerechnet, man kann natürlich über Progression nachdenken). Private Zusatzversicherungen kann natürlich Jeder abschließen. --Jogger 11:13, 2. Jul. 2009 (CEST)
(180) Verkehr
(181) Um zu einem lebenswerten Wohnumfeld zu gelangen, möchte ich in einigen Bereichen die klassische Aufteilung von Straßen in Fußwege und Fahrbahnen aufbrechen. Hierzu sollte eine Überprüfung der StVO erfolgen. Ist es beispielsweise möglich und sinnvoll, Straßen in x Kategorien einzuteilen, in denen die Regeln der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer untereinander je nach Kategorie variieren? Wäre es sinnvoll die Straßen hierfür anzupassen? Es gibt mehr Möglichkeiten des individuellen Nahverkehrs als die Fußgänger-Fahradfahrer-Autofahrer Einteilung. Wie sinnvoll ist die derzeitige rechtliche Betrachtungsweise in Bezug auf die Benutzung von Transportmittel-"Spielzeugen" wie Roller, Skates, Skatebords etc. sowie bisher im öffentlichen Raum noch nicht erlaubten Kraftvehikeln wie Gyrodingsdas oder Ähnliches? Wie sind muskelbetriebene Mehrspurfahrzeuge einzuordnen und wie sehe ich Rollatoren? Wie kann ich zu einem lebenswerten Europa ohne Blechlawinen kommen?
- Aufhebung der Straßenaufteilung: Nein! Wie man die anderen Fahrzeuge da einordnen will, ist allerdings ein ernsthaftes Problem. Grundsätzlich würde ich sagen: Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, dann ist dieser auch für Skateboards etc. zu verwenden. Sonst sollen sich die Nutzer dieser Geräte frei entscheiden, ob sie rücksichtnehmend auf dem Fußweg oder unter der Gefahr des Autoverkehrs auf der Fahrbahn fahren wollen.
- Genauso wie es derzeit auch der Fall ist. Motorisierte Fahrzeuge, die 25km/h und mehr fahren können, gehören auf die Strasse. Nicht motorisierte Fahrzeuge gehören auf den Radweg. Ist keiner vorhanden, auf die Strasse und hier gilt, glaube ich, laut StVO 75cm - 80cm vom Bordstein entfernt. -- HerrW 19:00 Uhr, 15. Jul. 2009
(182) Ein lebenswertes Europa bedeutet ein freiheitliches Europa. Die meisten Menschen sehen in ihrem Auto aber nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern der Besitz eines Autos bedeutet ihnen Freiheit. Die Freiheit, jederzeit an jeden beliebigen Ort fahren zu können, der auf Straßen erreichbar ist. Nicht das die meisten Menschen dies auch tun würden, die Möglichkeit es tun zu können, ist völlig ausreichend. Weil die Freiheit und damit das Auto ein wichtiges Gut ist, gilt es, nicht nur die Freiheit sondern auch das Auto zu schützen. Als sinnvollsten Schutz hierfür sehe ich einen Tiefgaragenplatz unterhalb der Straßendecke an. So können Kinder dann beispielsweise auf Kategorie 3-Straßen, auf denen alle Verkehrsteilnehmer untereinander gleichberechtigt sind, beim Spielen die Freiheit nicht gefährden, weil ihnen kein Auto im Weg steht. Spielende Kinder und andere Personen, die sich auf der Straße aufhalten, beispielsweise zur Kommunikation oder zum Bosseln, gelten nicht als Verkehrsteilnehmer und genießen besondere Rücksichtnahme durch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn das geliebte Auto sicher verstaut in der Tiefgarage steht, werden viele Leute, wenn es nur um den Transport des eigenen Körpers geht, sofern sie es sich leisten können, freiwillig auf alternative Transportmittel wechseln. Deshalb wäre zu fordern: Mehr (Tiefgaragen-) Parkplätze, lebenswertere Straßen und eine funktionierende Mikro-Infrastruktur, die keine Wünsche offenläßt, so das das Auto in der Tiefgarage vor sich hin schlummern kann.
- Autos sind kein Recht, sondern ein Privileg. Vielleicht sollte man mal mit der Denkweise da herangehen. --Bodo Thiesen 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)
- Das koennte man auch ueber Computer oder das Internet sagen, oder? Autos sind schon lange ein Standard fuer jeden, wir muessen langsam diesen Herrenfahrzeugsbonus vergessen. DerEchteRaffzahn 03:23, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Wenn ich hier eine Tiefgarage baue, dann ist sie noch vor Fertigstellung des Fundamentes komplett mit Wasser vollgelaufen. --Bodo Thiesen 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)
- Rein praktisch gesehen, du willst sämtliche Städte umgraben, um Tiefgaragen anzulegen? Das ist einerseits absolut nicht umsetzbar und andererseits Sache der Gemeinden. --Thaylon 22:00, 26. Jun. 2009 (CEST)
(183) Ich möchte ein Förderprogramm für die Entwicklung von Autos auflegen, welche den Anforderungen eines eigengesteuerten Selbstmietwagens (Taxi zum selbstfahren) für Kurzstrecken erfüllen sollen. (z. B. Innenreinigung mit Hochdruckreiniger möglich, V max.= 80km/h.) Das Ziel hierbei ist der versuchsweise Aufbau eines individuellen Personennahverkehrs in ausgesuchten Städten mit robusten, möglichst von einem Elektromotor angetriebenen, (smartähnlichen) Kleinstfahrzeugen. Diese sollen auf öffentlichen hierfür eingerichteten Halteplätzen aufgeladen und bereitgestellt werden. Von dort aus sollte man sie per Karte mieten und benutzen können. Nach der Benutzung sollte man die Fahrzeuge wieder an einem entsprechenden Halteplatz abstellen und aufladen können. Ein Abstellen auf anderen Parkplätzen muss auch möglich sein, wenn auch zu erhöhten Abrechnungskonditionen. Als Vorbild sehe ich die in vielen Städten zu mietenden DB-Fahrräder.
- Das ist im Prinzip mit Mietwagen schon gegeben - wenn auch nicht so flächendeckend, wie Dir das hier sicherlich vorschwebt. Das mit dem Selbstreinigend kannst Du knicken. Im Grund ist die Idee aber nicht ganz schlecht. Davon abgesehen bestehe ich auf mein Recht, jederzeit mit dem ÖPNV (also Bus & Bahn) jeden per Straße erreichbaren Ort auf, sagen wir mal, 500 Meter genau erreichen zu können. --Bodo Thiesen 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)
- Nette Idee, aber wie soll das umsetzbar sein? Und benutzen würde ich sowas niemals. Die Nachteile gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln scheinen mir doch stark zu überwiegen. Statt dessen ist eine Verbesserung, Förderung, Subventionierung, Verstaatlichung des öffentlichen Verkehrs billiger und auch ökologisch sinnvoller. --Thaylon 22:00, 26. Jun. 2009 (CEST)
(186) Wir wollen Maßnahmen ergreifen, die unsere Städte von den Autolawinen befreien. Diese umfassen die Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs und ein radikales Umdenken bei der Radverkehrsförderung – Radfahrern reicht die Fahrbahn aus und dort fahren sie im Normalfall auch. Die Transportkosten für Güter müssen erhöht werden, damit sie in der Planung von Produktionsprozessen eine Rolle spielen und der Kostenwahrheit entsprechen. Um das Verkehrssystem umgestalten zu können, bedarf es eines grundlegenden gesellschaftlichen Wandels. Wichtig ist vor allem: Die Bewohnbarkeit unserer nahen Umgebung darf nicht der Erreichbarkeit der Ferne geopfert werden. Es geht nicht darum, weit zu fahren, sondern viel unternehmen zu können. Das wollen auch Kinder und Ältere, Behinderte und Menschen ohne Führerschein.
- Ich haett jetzt fast gesagt: 'Gruene Traeume' :)) Mal ehrlich: Das Auto ist standard, und es wird nie wieder verschwinden. Wir sollten so realistisch sein und diese Praemisse akzeptieren - und auf Basis dessen dann ueberlegen, wie man Alternativen bietet, dass die Benutzung des Autos i. d. R. nicht noetig ist und es in der Garage bleibt. DerEchteRaffzahn
- Pendler wirst du nicht wegbekommen, Privatverkehr ist einfach effektiver und billiger als Bahn. Dennoch ist es sinnvoll, Park & Ride-Stationen zu fördern. Gratis-Parkplätze am Stadtrand + günstige/gratis öffentliche Verkehrsmittel für den Stadtverkehr. --Thaylon 22:00, 26. Jun. 2009 (CEST)
(187) Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht von § 67 StVZO (Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern)
- MadDog: Lichtanlagenzwang muss bleiben. Wie oft wurde ich schon fast von dunklen Radlern über den Haufen gefahren?!
- Ich bin auch für den Lichtanlagenzwang an Fahrzeugen, doch wieso sollte man zwischen denen mit und ohne Motor unterscheiden? Die Mindesthelligkeit und selbst die Zuverlässigkeit wird vom Markt auf ein erträgliches Maß gebracht. Regulieren muss man bei der max. Blendwirkung – und dabei ist es eben egal, ob es sich um ein Kfz oder ein Fahrrad handelt. Einen Zwang zum Blinker halte ich nicht für notwendig (das macht wieder der Markt). Bislang ist es bei Velomobilen – also vollverkleideten Fahrrädern – verboten, eine Blinkeranlage zu installieren. Es wird zur Zeit ständig gegen § 67 StVZO verstoßen. Die Lichttüftler halten sich nicht daran, weil sie mehr Licht haben wollen. Die ohne Licht am Rad verstoßen offensichtlich dagegen. Die Industrie wird behindert. Lasst uns auch hier die Bürokratie abbauen! --Mms 21:43, 26. Okt. 2008 (CET)
- Wenn das so waere, dann wuerden viele Autos heute noch ohne Blinker fahren - die sind auch erst dank Gesetz vorgeschrieben worden - man vergisst viel zu leicht, dass noch bis in die 50er Jahre Abbiegen erkennen auch bei Autos gluecksfall war. die Vorschrift sagte nur dass der Fahrzeugfuehrer zeiche ngeben muss - wie war 'dem Markt' ueberlassen, was dazu fuehrte das man wenn man gute Laune hatte oder ein Polizist in der naehe war halt die Hand rausstreckte. Nene. Gerade hier sind Gesetze als normative Kraft noetig. Eine andere Sache ist natuerlich wie man diese ausarbeitet. Ist doch wie in der Software: Standards ja, aber mit individueller Gestaltungsmoeglichkeit. DerEchteRaffzahn 03:23, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Ich bin auch für den Lichtanlagenzwang an Fahrzeugen, doch wieso sollte man zwischen denen mit und ohne Motor unterscheiden? Die Mindesthelligkeit und selbst die Zuverlässigkeit wird vom Markt auf ein erträgliches Maß gebracht. Regulieren muss man bei der max. Blendwirkung – und dabei ist es eben egal, ob es sich um ein Kfz oder ein Fahrrad handelt. Einen Zwang zum Blinker halte ich nicht für notwendig (das macht wieder der Markt). Bislang ist es bei Velomobilen – also vollverkleideten Fahrrädern – verboten, eine Blinkeranlage zu installieren. Es wird zur Zeit ständig gegen § 67 StVZO verstoßen. Die Lichttüftler halten sich nicht daran, weil sie mehr Licht haben wollen. Die ohne Licht am Rad verstoßen offensichtlich dagegen. Die Industrie wird behindert. Lasst uns auch hier die Bürokratie abbauen! --Mms 21:43, 26. Okt. 2008 (CET)
- Mit einer Reformierung, die eine ausreichende Beleuchtung vorschreibt, aber nicht das WIE, wäre ich ja noch einverstanden, aber gleich alles abschaffen? Und die Fahrraswege sind dafür da, um benutzt zu werden. --Bodo Thiesen 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)
(187a) Abschaffung der Subventionen für den Flugverkehr (u.a. europaweite Besteuerung von Flugtreibstoffen)
- Stattdessen Förderung von Eisbahn-Fernstrecken als umweltfreundliche Alternative? --DrHalan 03:22, 11. Juni 2009 (CEST)
(188) Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV), u.a. kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und natürlich keine Bahnprivatisierung
(189) Förderung von Car-Sharing/Mitfahrgelegenheiten
- Zum Beispiel die Einführung von Fahrgemeinschaftsfahrspuren oder -prakplätzen in Städten --DrHalan 03:02, 11. Juni 2009 (CEST)
- Passt nicht zusammen mit dem Konzept öffentliche Verkehrsmittel in Städten zu fördern. Davon abgesehen, lässt sich das schon fast wieder nicht kontrollieren. --Thaylon 22:00, 26. Jun. 2009 (CEST)
(190) Auch Straftaten im Straßenverkehr müssen rücksichtslos geahndet werden.
- MadDog Wird das nicht? Beispiele/Quellen?
- Nein, Angriffe von Autofahrern gegen Fußgänger und Radfahrer werden als Verkehrsunfall angesehen. Also, wenn wer jemanden ermorden will, sollte er das Auto als Tatwaffe nehmen – bis ich die Macht ergriffen habe. Auch Nötigungen von Autofahrern insbesondere gegen Nichtmotorisierte werde bislang nicht geahndet. Vergleichsweise harmloser Fälle hat Horst Basler im Artikel Radfahren neben Radwegen dokumentiert. --Mms 21:43, 26. Okt. 2008 (CET)
- Es gibt Ermittlungen wegen versuchtem Mord oder Totschlag in Tateinheit mit Gefährdung der Straßensicherheit. Ein neues Gesetz braucht es dazu nicht, entweder es lässt sich nachweisen oder eben nicht. --Thaylon 22:00, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Auch sollte gefährliche Fahrweise als Inkaufnahme fahrlässiger Körperverletzung/Tötung geahndet werden können. --Bodo Thiesen 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)
- Dann auch bitte gefährliche Fahrweise durch nicht Motorisierte Verkehrsteilnehmer ahnden. Dazu zählt auch die eindeutige Identifizierung nicht motorisierter Verkerhrsteilnehmer durch Nummernschilder oder ähnliches. --HerrW 21:31, 11. Juni 2009 (CEST)
- Die geltenden Gesetze reichen völlig aus um Nötigung, gefährliche Fahrweise etc abzudecken. --Trias 23:13, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Nein, Angriffe von Autofahrern gegen Fußgänger und Radfahrer werden als Verkehrsunfall angesehen. Also, wenn wer jemanden ermorden will, sollte er das Auto als Tatwaffe nehmen – bis ich die Macht ergriffen habe. Auch Nötigungen von Autofahrern insbesondere gegen Nichtmotorisierte werde bislang nicht geahndet. Vergleichsweise harmloser Fälle hat Horst Basler im Artikel Radfahren neben Radwegen dokumentiert. --Mms 21:43, 26. Okt. 2008 (CET)
(191) Umschlag der KFZ-Steuer auf die Spritpreise, um auch wirklich den wirklichen (und nicht den möglichen) Ausstoss an CO2 zu besteuern (MadDog)
- Och, lass die Begründung mit dem CO² weg, statt dessen das ganze noch auf die KFZ-Versicherung ausdehnen, die Idee ist aber alleine schon deswegen sinnvoll, weil sich dann auch extrem arme Menschen den Unterhalt eines PKW leisten können, der zwar die meiste Zeit nur rumsteht, aber eben hin und wieder mal gebraucht wird. (Alternative: Car-Sharing/Mietauto/Mietwagen/Taxi).
- Derzeit ist es so: Die, die ein Auto haben und es kaum nutzen, querfinanzieren natürlich die Autofahrer, die ihr Auto häufig nutzen. Ich denke das Privileg ein Auto zu haben und auf die ÖPNV zu verzichten, kann schon etwas kosten. Geringverdienern sollte imho anders geholfen werden. --Trias 23:13, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Seh ich genauso. Vor allem wird eher dann der Tanktourismus gefördert. Dann fahr ich lieber nach Polen, tank dort und umgeh die Steuer ;) Dann doch lieber dafür sorgen, dass sparsamme Autos weniger besteuert werden als Spritschlucker. Damit würde dann der Trend zu Hybrit oder Elektroautos mehr gefördert werden als zu Diesel oder Benziner. -- HerrW 18:06, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Ich halte die Idee fuer _sehr_ gut. Anstelle eine Buerokratie aufzubauen um irgendwelche Phantasiewerte fuer CO2 zu berechnen einfach die KFZ-Steuer aufs Benzin legen. Damit ist dann genau das ereicht was ereicht werden soll: Wer CO2 in die Luft blaest zahlt. Wers nicht tut zahlt nicht. So braucht es auch keine Ausgleichszahlungen an Arme, etc. Diese Aenderung wuerde sowohl das Steuerrecht vereinfachen, als auch Buerokratie abbauen und fuer die Buerger auch noch verstaendlicher sein. Und das Argument des Tanktouristmus grift auch nicht. die reine Umlage der Kfz-Steuer sind etwa 2 Eurocent pro Liter - d.h. etwa 1,3% - Auf eine Tankfuellung umgelegt bedeutet das, dass bereits ein Umweg von 10km mehr kostet - und wieviele Leute wohnen innerhalb von 10km zur naechsten polnischen Tankstelle? Denen kann man den Spass lassen. DerEchteRaffzahn 03:23, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Seh ich genauso. Vor allem wird eher dann der Tanktourismus gefördert. Dann fahr ich lieber nach Polen, tank dort und umgeh die Steuer ;) Dann doch lieber dafür sorgen, dass sparsamme Autos weniger besteuert werden als Spritschlucker. Damit würde dann der Trend zu Hybrit oder Elektroautos mehr gefördert werden als zu Diesel oder Benziner. -- HerrW 18:06, 15. Jul. 2009 (CEST)
- Derzeit ist es so: Die, die ein Auto haben und es kaum nutzen, querfinanzieren natürlich die Autofahrer, die ihr Auto häufig nutzen. Ich denke das Privileg ein Auto zu haben und auf die ÖPNV zu verzichten, kann schon etwas kosten. Geringverdienern sollte imho anders geholfen werden. --Trias 23:13, 12. Jun. 2009 (CEST)
(191a) generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen wie in allen Nachbarstaaten zur Verhinderung von Unfällen und zur Verminderung deren Auswirkungen, 130 aber durchaus auch 150 denkbar (50 - 100 - 150). Wir wünschen uns eine gelassenere Fahrweise und eine Entzerrung des Verkehrsaufkommens auch in Spitzenzeiten. Wirkung in dieser strategisch wichtigen Zeit als Motor für progressive Neuentwicklungen und Zukunftschancen in der Autombilindustrie.
- Ich halte ein generelles Tempolimit nicht für zielführend. Statt dessen sollten eher Konzepte wie das Autoshuttle in Betracht gezogen werden. --Bodo Thiesen 18:04, 27. Mai 2009 (CEST)
- Das Konzept scheint mir nicht finanzierbar. Man sollte auch bedenken das Tempolimits Staus verhindern da Sicherheitsabstände und eben Unfälle vermindert werden. --DrHalan 03:25, 11. Juni 2009 (CEST)
- politisch sehr heißes Thema, daher sollte das nicht in des Parteiprogramm. Auch wenn ich persönlich pro Limit bin. --Trias 23:13, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Wieso sollte es nicht ins Wahlprogramm, nur weil es ein heißes Thema ist? Haben wir nicht genug heiße Themen im Programm? ;-). Also ich wäre auch pro Tempolimit aus den in 191a genannten Gründen. Mein Vorschlag wäre vielleicht 140 als Zwischenkompromiss. Das würde auch die Automobilindustrie dazu bringen nicht nur PS-Monster zu bauen, die 250 fahren können, obwohl das auf den meisten deutschen Autobahnen durch das Verkehrsaufkommen überhaupt nicht möglich ist. Damit würden dann vielleicht auch Autos mit Motoren gebaut werden, die umweltfreundlicher sind. Der CO2-Ausstoß würde allgemein gesenkt und der Spritverbrauch würde wohl sinken --Invisible 18:42, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Gegen das Limit - Die Geschwindigkeit auf unbegrenzten Autobahnen regelt sich automatisch anhand verschiedener Faktoren, wie das Verkehrsaufkommen und individuelles Können und Erfahrung des jeweiligen Fahrers. Eine monotone, konstante Geschwindigkeit auf freier Strecke ist kontraproduktiv, da wegen Unterforderung die Aufmerksamkeit sinkt.--Marcel446 17:59, 24. Jun. 2009 (CEST)
- Das denke ich nicht so. Durch ein Tempolimit werden Situationen bei denen ein Fahrer aus hoher Geschwindigkeit abbremsen muss verringert. Aus solchen Situationen (inkl. zu geringer Sicherheitsabstand)entstehen leicht Staus, die zu vermeiden wären. Bei einem Tempolimit muss nicht mehr so stark die Geschwindigkeit verzögert werden -> nachfolgende Fahrer müssen auch weniger bremsen -> Gefahr für Stau geringer. Zudem konnte ich bisher in persönlicher Erfahrung dein Argument was die Aufmerksamkeit angeht nicht bestätigen sondern fand es eigentlich angenehmer zu fahren (wenn man mal die deutsche Denke "ich muss so schnell wie möglich von A nach B" ablegt). Außerdem würde das ja auch gegen ein Tempolimit für LKWs sprechen, weil die auch konstant 80 fahren (sollten ;-)). --Invisible 09:55, 25. Jun. 2009 (CEST)
- Ich bin gegen das generelle Limit - letztendlich gibt es die Freie Fahrt auf Autobahnen schon lange nicht mehr - Weihnachten 1992 koennte ich auf der Strecke Muenchen Wuppertal noch einen Schnitt von 160 rausfahren (mit einem Skoda Hecktriebler) - es gab (fast) keine Beschraenkungen - heute gibt es fast keine freien Strecken mehr. Die Illusion der freie Fahrt ist aber ein Symbol, das man nicht nehmen kann und auch nicht sollte. DerEchteRaffzahn 03:23, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Ebenso gegen ein generelles Limit. Dazu sollte man mal die Unfallstatistik zu Rate ziehen und danach entscheiden. Meines Wissens geschehen Unfälle zum absoluten Großteil wegen nicht angepasster Geschwindigkeit (diese Regel greift nämlich immer auch wenn keine explizite Beschränkung da ist) und das innerhalb Zonen mit Tempolimit. --Thaylon 22:00, 26. Jun. 2009 (CEST)
(191b) Emissionen der Kfz müssen reduziert werden. Und zwar vor allem die bisher sehr Stiefmütterlich behandelte Geräuschemission. Lärm ist ein großes Problem für an größeren Straßen lebende Menschen. Wichtig ist hierbei vor allem die Lärmemission des fahrenden Kfz zu beachten, denn das Abrollgeräusch der Reifen wird schon bei relativ niedriger Geschwindigkeit lauter als der Antrieb selbst.
- Wollen wir wirklich jede Kleinigkeit fordern? DerEchteRaffzahn 03:23, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Da durch andere Maßnahmen der Autoverkehr in Städten ohnehin reduziert werden soll, halte ich dies für unnötig. Zudem sind neuere Autos sowieso immer leiser. Eine Reduzierung der Emissionen kann über eine höhere KFZ-Steuer für schlechtere Fahrzeuge erreicht werden. --Thaylon 22:00, 26. Jun. 2009 (CEST)
(192) Menschenrechte
(192a) Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts beschreiben Mindestanforderungen, die die Politik unbedingt zu beachten hat. In den letzten Jahren haben Regierung und Bundestag diese Grenzen immer wieder ausgetestet und die Grund- und Menschenrechte im Ergebnis in vielen Bereichen auf das verfassungsrechtlich absolut gebotene Minimum zurückgeschraubt. Die Piratenpartei tritt im Gegensatz dazu dafür ein, die Grund- und Menschenrechte zeitgemäß zu gestalten und zu erweitern.
Wo die derzeitige Politik offensichtlich gegen die grundlegenden Menschenrechte verstösst, sehen wir den dringlichsten Bedarf einer Änderung solcher Politik und keinen Raum für Kompromisse: Nach den Erfahrungen mit Mauer und Schiessbefehl dürfen jährlich Hunderte Tote an den EU-Aussengrenzen nicht hingenommen werden. Das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Artikel 11 GG muss für Empfänger von Sozialleistungen, soll aber auch für in Deutschland lebende Flüchtlinge gelten. Sachlich ungerechtfertigte Einschränkungen von Freiheiten des Einzelnen durch den Staat lehnen wir generell ab.
Effektive Durchsetzung der Menschenrechte u.a. auch bei diesen Themen:
(192b) Büchergeld: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) - Bundesgesetz durch Bundesgesetzblatt 1973 II, Seite 1569 ff.), am 17. Dezember 1973, in Kraft getreten am 3. Januar 1976 (vgl. Bundesgesetzblatt 1976 II, Seite 428). - Artikel 13(2)a) »…der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss;«
(192c) Studiengebühren: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR) - Artikel 13(2)c) »…der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.«
(192d) Die Piratenpartei verurteilt die Herstellung von Gütern unter menschenunwürdigen Bedigungen und fordert den Verbot der Einfuhr eben dieser in die EU und nach Deutschland. --DrHalan 03:04, 11. Juni 2009 (CEST)
(193) Unabhängigkeit der Politiker
(194) Für einen Staat dessen Politiker das Volk vertreten sollen ist es wichtig, dass die Politiker ihre Entscheidungen zum Wohl des Volkes treffen. Dies ist nicht gewährleistet wenn sie zum Beispiel gleichzeitig zu ihren öffentlichen Mandaten auch noch Posten in der Wirtschaft bekleiden.
Es müssen also Vorraussetzungen für Mandate festglegt werden, die gegeinet sind die Unabhängigkeit ihrer Träger zu gewähleisten:
- Ein Mandatsträger darf weder zwei Jahre vor und nach dem Mandat noch während des Mandats einen Posten in der Wirtschaft bekleiden der geeingnet ist seine Entscheidungen zu beeinflussen (Aufsichtsrat, Interessenvertreter, Lobbyist,...).
- Dann muß er seinen Job zwei Jahre vor der Wahl kündigen - inkl. dem Risiko, nicht gewählt zu werden. --Bodo Thiesen 16:15, 27. Mai 2009 (CEST)
- Es hieß Posten nicht Job. Er kann natürlich weiter Straßenkehrer, Anwalt wasauchimmer sein solange seine politischen Entscheidungen dadurch nicht beeinflusst werden. Posten als Aufsichtsräte müssten natürlich 2 Jahre vorher aufgegeben werden --DerJohn 21:18, 28. Mai 2009 (CEST)
- Dann muß er seinen Job zwei Jahre vor der Wahl kündigen - inkl. dem Risiko, nicht gewählt zu werden. --Bodo Thiesen 16:15, 27. Mai 2009 (CEST)
- Spenden sowie jegliche andere Zuwendungen von Unternehmen, Stiftungen, usw. an Parteien und Mandatsträger sind verboten.
- Verbot an Mandatsträger: Ok, aber warum nicht an Parteien? Diese müssen bereits offen gelegt werden. --Bodo Thiesen 16:15, 27. Mai 2009 (CEST)
- Spenden von Mandatsträgern an ihre Parteien sollte auch verboten werden (Zwangsspenden) --JensSeipenbusch 16:36, 27. Mai 2009 (CEST)
- Nicht alle Spenden von Mandatsträgern sind »Zwangsspenden«, diese grundsätzlich zu verbieten, halte ich daher für verlehrt. --Bodo Thiesen 18:11, 27. Mai 2009 (CEST)
- Die Bezahlung der Mandatsträger muss so dimensioniert sein dass sie nicht auf anderweitige Einküfte angewiesen sind.
- Sämtliche Nebeneinkünfte (Kapitalerträge, Selbstständige Arbeit,...) müssen offengelegt werden
- Ueber Hinterher kann man ja reden, vorher geht einfach nicht - zumindset nicht ohne Zeitmaschiene DerEchteRaffzahn 22:39, 26. Jun. 2009 (CEST)
(195) Einmal als Abgeordneter eines Bundeslandes oder Landtages ins Amt gewählt, ohne vor dem ersten Zusammentritt des entsprechenden Tages zurückgetreten zu sein, verliert der Abgeordnete auf Lebenszeit jedes Berufsausübrungsrecht (die Tätigkeit als Abgeordneter zählt in diesem Sinne nicht als Berufsausübrung). Ziel ist es, die Unabhängigkeit der Abgeordneten dadurch zu gewährleisten, daß diese Politiker nicht im Anschluß an ihre politische Karriere quasi als Belohnung für ihre Lobby-freundlichen Gesetze noch in einem Unternehmen eine hohe Vorstands oder Aufsichtsratsposition erhalten. Im Gegenzug erhalten sie aber - unabhängig von ihrer Zeit als Abgeordneter - auf Lebenszeit ihre Bezüge. Das Arbeitsverbot bezieht sich ausschließlich auf Entgeltliche Tätigkeiten. Das Recht, weiterhin ehrenamtlich tätig zu sein bleibt hiervon unberührt. Ebenso dürfen sie in einer Partei, in der sie selbst Mitglied sind, auch entgeltliche Tätigkeiten durchführen, sofern diese sich direkt auf die politische Arbeit beschränken.
- Sowas ist doch nicht finanzierbar? --DrHalan 11 Jun, 02:21 (CEST)
- Was ist, wenn die Abgeordneten nicht wiedergewählt werden und somit nur 4-5 Jahre in einer Volksvertretung saßen? Dürfen die nie wieder arbeiten? --Moerten 22 Jun, 09:45 (CEST)
- Davon halte ich gar nichts, zumal es nicht verfassungskonform ist und das lehnen wir ja auch ab. Es ist sogar nicht verfassungskonform wenn man Abgeordneten während ihrer Abgeornetenzeit das Arbeiten untersagt. Das hat das BVerG so entschieden. Der Grund dafür ist, dass der Abgeordnete ja gerade durch seine Tätigkeit als Abgeordneter unabhängig werden kann. --Bauer-Ranger 04:20, 24. Jun. 2009 (CEST)
- Das ist nicht kontrollierbar. --Thaylon 22:27, 26. Jun. 2009 (CEST)
- vor allem ist es eine schoene Geldquelle fuer abgeordnete ... also ueber ein Mandat kann man problemlos 10 oder Mehr mandattrager waerend einer Legislaturperiode schleifen - udn alle kriegen dann lebenslange Maximalbezuege? Cool. Das ist ja wie Grundrente ab 21 :)) DerEchteRaffzahn
(196) In Bezug auf (195) Die Landesverfassungsgerichte können in jedem Einzelfall eine auf maximal 5 Jahre befristete Ausnahme vom Berufsverbot beschließen (die allerdings nahtlos an eine vorherige Ausnahme anknüpfen darf), gegen diese Entscheidung kann jeder Deutsche vor dem Bundesverfassungsgericht Berufung einlegen.
- Und das ist nicht praktikabel. Allein schon die Frage nach welchen Kriterien das B.v.g. entscheiden soll. --Thaylon 22:27, 26. Jun. 2009 (CEST)
(197) (194) bis (196) halte ich für völlig unpraktikabel. Es könnte ein Ehrenkodex für Politiker erstellt werden in dem Dinge wie eigene Vorteilsnahme, Kommunikation mit Bürgern, Verpflichtung dem Gemeinwohl (nicht den Lobbys...) etc geregelt sind. Sowas in der Art steht auch schon in der Verfassung. --Trias 22:53, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Ein Ehrenkodex ist auch quatsch. Zieht keine Konsequenzen nach sich und wer genug verdient, dem ists auch egal. --Thaylon 22:27, 26. Jun. 2009 (CEST)
(193a) Ein Mandatsträger muss sämtliche Einkünfte offen legen. Alle Nebentätigkeiten wie Aufsichtsrat (auch ohne Entlohnung) müssen offen gelegt werden. Dies geschieht um dem Bürger über die Einflussquellen zu informieren. Eine Beschränkung der Nebentätigkeiten besteht nicht.
- Erläuterung: Der Bürger kann also durch Wahl entscheiden, ob die Einflüsse akzeptabel sind oder nicht. Der Mandatsträger muss sich entscheiden wie ein bestimmter Einfluss nach außen wirkt. --Thaylon 22:31, 26. Jun. 2009 (CEST)
(193b) Nebeneinkünfte (ohne Kapitaleinkünfte) dürfen die Bezüge als Mandatsträger nicht übersteigen.
- Erläuterung: Ein Mandatsträger wird vom Volk bezahlt, er darf nicht mehrheitlich von einer anderen Stelle bezahlt werden. --Thaylon 22:31, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Im Prinzip eine nette Idee, leider aber auch unpraktikabel, da es einer Enteignung glaichkommt - was macht der besitzrer einer kleinen Firma, sagen wir mal ein Webhoster, der sich feur die Piraten waehlen laesst? seine Firma verkaufen? Das Geld wegwerfen das er verdient? Oder was ist mit Firmenanteilen die er hat? Muss er die Dividende dann verbrennen oder verschenken? Weil das ist auch eine Bezahlung. Und er hat sowohl einfluss auf die Firma deren Anteile er hat, als auch ein interesse daran das es ihr gut geht. Wie gesagt, nette Idee, aber nicht so einfach machbar. DerEchteRaffzahn 22:39, 26. Jun. 2009 (CEST)
- Vom Besitz steht da gar nichts, nur von Einkünften. Er könnte sich also symbolisch 1€ Gehalt zahlen ohne seine Firma oder irgendwas anderes verkaufen zu müssen. Ansonsten gibt's für den Fall des Mehrverdiensts 193c. --Thaylon 16:17, 29. Jun. 2009 (CEST)
(193c) Übersteigen die Nebeneinkünfte aus 193b die Entlohnung als Mandatsträger, so ist der Fehlbetrag an gemeinnützige Einrichtungen/Vereine zu spenden. --Thaylon 22:31, 26. Jun. 2009 (CEST)
(193d) Verstoß gegen 193c führt zu Verlust des Mandats. --Thaylon 22:31, 26. Jun. 2009 (CEST)
(198) Bekämpfung von Kinderpornographie
- Die Überschrift (und die Begriffsverwengung im Folgenden) ist schon problematisch, denn sie springt auf einen Hype auf und bestätigt diesen fälschlich. Wenn etwas zu bekämpfen ist, dann nicht primär die (Kinder)pornographie, sondern der davor stehende "Missbrauch" (ich bin mir der Probleme mit diesem Begriff bewusst, nur hat sich offenbar noch kein sinnvoller Ersatz durchgesetzt). Da ist die Diskussion in der Gesellschaft in den letzten 10-15 Jahren so weit abgeglitten, dass inzwischen keiner mehr merkt, dass man sich "mehr um Symptome kümmert als über Krankheiten". Der Konsum von Bildern/Filmen/Texen ist das kleinste Problem in dieser Ereigniskette (Verletzung des Rechts am eigenen Bild...), wird aber medial am meisten aufgebauscht. Und (zumindest in .de) wird auch nur fälschlich medial der Eindruck erweckt, hier gebe es _wachsenden_ Handlungsbedarf. Die tatsächlichen Fallzahlen sind soweit ich mich erinnere trotz strengerer Betrachtungskriterien seit langem bis auf Einzelereignisse am Sinken. Bei Bedarf kann man Belegstellen suchen. Pampelmuse 23:39, 27. Jun. 2009 (CEST)
- Ich finde wir sollten uns von der Regierung kein Thema aufzwingen lassen dass sowieso schon im Gesetz steht. Sicherlich hapert es noch an der Umsetzung, ich sag nur Löschen statt Sperren. Aber da sind wir ja eh schon mit guten technischen Argumenten dran. Matze.fu 00:30, 29. Jun. 2009 (CEST)
(198) Wie bei jeder Straftat gilt auch bei der Verbreitung von Kinderpornographie: Jede Tat ist eine Tat zuviel. Auch wenn hunderprozentige Sicherheit niemals erreicht werden kann, der Kampf gegen Kriminelle muss geführt werden so gut es geht.
- Was ist mit Verhältnismässigkeit? Darf z.B. unter einer optimalen Verfolgung von KiPo-Konsumenten die Verfolgung höherrangiger Vergehen und Verbrechen leiden? Diese Formulierung rechtfertigt nahezu jeden noch so hohen Einsatz, und dann fehlen anderweitig die Ressourcen. Pampelmuse 23:39, 27. Jun. 2009 (CEST)
(199) Das oberste Ziel muss sein, Taten zu verhindern. Daher ist Prävention die wichtigste Säule jeder erfolgreichen Strategie gegen Kinderpornographie. Daher fordert die Piratenpartei:
(200) Beratungsangebote für Familien und Kinder müssen aufgestockt werden, denn wer überlastete Familien sich selbst überlasst macht sich mitschuldig.
(201) Jugendämter müssen mehr Geld erhalten, denn nur mit ausreichend Personal kann auf problematische Fälle überhaupt eingegangen werden.
- hier wär ich vorsichtig. Das Missbrauchspotential durch Jugendämter ist enorm. Jugendämter stehen auf keiner rechtsstaatlichen Grundlage, haben aber weitreichende Machtbefugnis. Hier sollte man über ein gänzlich anderes Konzept nachdenken. --Bauer-Ranger 04:07, 24. Jun. 2009 (CEST)
(202) Sozialarbeiter an Schulen, entweder als qualifizierte Vertrauenslehrer, oder als zusätzliche Stelle.
- Im Hinblick auch auf die Amokläuft würde ich die Mitarbeiter nicht an der Schule einsetzen. Wer missbraucht wurde oder bei sich selbst eine Amokgefahr erkennt möchte nicht jeden Tag demjenigen über den Weg laufen, dem er sich anvertraut hat. Oftmals ist mit sowas Scham verbunden. Ich bitte zu überlegen, ob man nicht vielleicht in jedem Ort mit einer Schule einen entsprechenden Ansprechpartner installiert, der aber nicht in die Schule integriert ist.
- Und allgemeine Frage. Es ist schon besser wenn man, bevor man etwas ausbessert, hier erstmal zur Diskussion stellt?--Bauer-Ranger 04:07, 24. Jun. 2009 (CEST)
(203) Kinder- und Jugendprogramme auch von nicht-staatlicher Seite müssen stärker unterstützt werden, denn selbstbewusste Kinder und Jugendliche sind eher bereit, auf Sozialarbeiter zuzugehen, gerade wenn es zu Problemen kommt.
(204) Einrichtung von Zufluchtsorten, also "Kinderhäusern". Dort können Kinder zwischenzeitlich Unterkunft, sowie psychologische und rechtliche Betreuung erhalten. Anderen Erwachsenen als den Mitarbeitern ist der Zutritt zu diesen Kinderhäusern grundsätzlich untersagt.
(205) Um potentielle Täter abzuschrecken, muss die zeitnahe Entdeckung und Aufklärung der Taten sowie ein entsprechendes Strafverfahren erfolgen. Gerade bei Straftaten im Bereich des Internet zeigen sich bisher jedoch die deutschen Behörden enttäuschend ineffektiv. Aufgrund bürokratischer Hindernisse werden Kinderporno-Seiten erst nach mehreren Wochen gelöscht. Gleichzeitig wird dem Otto-Normal-Surfer Angst gemacht, Zufallsfunde zu melden, da auch er in Verdacht geraden kann. Daher fordert die Piratenpartei:
(206) Neue Stellen bei der Polizei sowie eine bessere Internetausbildung der entsprechenden Beamten.
(207) Eine Begrenzung der "Kinderpornographie"-Gesetze auf tatsächlich problematische Fälle. Wenn in gegenseitigem Einvernehmen 16-Jährige Nacktbilder an ihre 18-Jährigen Freunde senden, darf das nicht zu Strafverfahren führen. Denn derartige Verfahren zerstören Beziehungen und Lebensläufe und kosten obendrein noch unnötig Personalaufwand.
- noch schlimmer: Besitz von einschlägigen Bildern/Filmen von bzw. Texten über sich selbst ist ja auch strafbar. Obwohl da das "Opfer" ja offensichtlich kein Verfolgungsinteresse haben kann... geht in Richtung 209. Pampelmuse 23:39, 27. Jun. 2009 (CEST)
(208) Wer Zufallsfunde im Internet meldet, darf nicht automatisch in Verdacht geraten, auch gesucht zu haben.
- Sollte man hier evtl. aufnehmen, dass die Möglichkeit geschaffen werden muss, wo zufällig aufgefundene Websites anonym zur Prüfung (Staatsanwaltschaft o. ä.) eingereicht werden können? --Thomas-BY 10:51, 4. Jul. 2009 (CEST)
(209) Wahrheitsgemäße Schilderungen von Opfern müssen von jeder Strafe befreit werden.
- Was soll das bedeuten? Ihr solltet euch darüber Gedanken machen wie ihr mit dem Missbrauch vom Missbrauch umgeht, also Falschbeschuldigung. Auch damit werden Menschenleben zerstört. Der Vorwurf des Kindesmussbrauchs ist u.a. in Scheidungsstreitigkeiten schon standard. vgl. http://www.zeit.de/2007/03/Rueckert-Buch-03?page=1
- ganz wichtig auch folgendes: http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf
- Deswegen sollten wir auch mehr neutrale Forschung zu dem Thema fordern um die Situation besser zu kennen und somit auch präventiv viel besser aktiv werden zu können.--Bauer-Ranger 04:07, 24. Jun. 2009 (CEST)
(210) Eine zentrale, kostenlose und rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer für Kinder muss eingerichtet werden. Diese leitet Hilfsanfragen an lokale Polizeien um, bzw. bereitet diese auf die Ankunft des Kindes vor und organisiert psychologische Betreuung.
(210a) An Schulen muss über Kindesmissbrauch informiert werden, insbesondere Anlaufstellen genannt werden.
- Erklärung: Durch die bestehende Schulpflicht kann hier jedes Kind erreicht und informiert werden. An einer Schule befindet es sich außerhalb der Einflusssphäre der Eltern und kann in Diskussionen erfahren, was ein Missbrauch ist bzw. dass es nicht ein Normalzustand ist. Dies kann beispielweise ein mal pro Jahr durch schulexterne Psychologen geleistet werden. --Thaylon 22:44, 26. Jun. 2009 (CEST)
(211) Verbesserung der Internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch. Einrichtung von Anlaufstellen für Meldungen aus dem Ausland.
- Erläuterung: Kindesmissbrauch ist international geächtet. Ein direkter Hinweis/Eingriff kann aber schädlich für eine eventuell laufende Strafverfolgung im Ausland sein. Eine Meldung an die ausländische Polizeibehörde muss aber gewährleistet werden. --Thaylon 23:01, 26. Jun. 2009 (CEST)
(212) Breitbandzugänge auf dem Land ausbauen und vervollständigen
(213) Breitbandzugänge sollen wie der Telefonanschluss rechtlich einklagbar sein. Dabei ist eine sinnvolle Bitrate zu gewährleisten diese sollte bei mindestens 1Mbit/s oder 2Mbit/s liegen. Zur Umsetzung des Vorhabens können die Ergebnisse folgender Studie der Friedrich Ebert Stiftung herangezogen werden. Breitband Sofort! Aber wie? PDF