Bundesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.2.

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Antragstitel

Bekenntnis zur FDGO (Freiheitliche Demokratische Grund-Ordnung)

Antragsteller

Dingo

Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A § 1 Abs. 1 zu ändern.

Aktuelle Fassung
(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.
Neue Fassung
(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Die Piratenpartei bekennt sich entschieden zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung1, auf der die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland beruht.

Fußnote

1Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21(2) GG ist eine Ordnung, die

  • unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft
  • eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung
  • auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes
  • nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.

Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen:

  • die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip und
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
(BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51)
Antragsbegründung

Der Passus "Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art" stammt aus der Satzung DIE PARTEI §1 (1), welche sie widerum aus der FDP-Satzung §1 (1) übernommen hat.

Die FDP spricht von "totalitären und diktatorischen Bestrebungen", schätzungsweise als Coteau vor dem "Gauleiter-Flügel". Wikipedia-logo.pngAutoritarismus läßt sie interessanterweise unangetastet, nach Wikipedia-logo.pngJuan Linz vom Wikipedia-logo.pngTotalitarismus abgegrenzt durch

  • begrenzten Pluralismus,
  • keine umfassend formulierte Ideologie,
  • weder extensive noch intensive Mobilisierung.

DIE PARTEI wollte schätzungsweise die FDP-Satzung vorführen, als sie den kanonisierten Wikipedia-logo.pngDummdeutsch-Ausdruck (ISBN 978-3-15-008865-4) von den "faschistischen Bestrebungen" dazunahm.

Während man "totalitär" noch mit Linz (ISBN 3-492-22070-3 und ISBN 3-931703-88-6) definieren kann, ist eine Definition des schwammigen "faschistisch" ein einziger politologisch-historischer Alptraum. (Bibliographie, z.B. Barbara Zehnpfennig u.v.a., aus Platzgründen unterblieben.)

Mit der Begründung, "Extremistisch" gehöre mittlerweile zum "Dummdeutsch", wird an dem Wikipedia-logo.pngBullshit-Bingo-Dreiklang, der schon bei DIE PARTEI eine Wikipedia-logo.pngPersiflage war, festgehalten.

"Extremismus" ist allerdings 1952 vom BVerfG im SRP-Verbotsurteil sehr wohl definiert worden. Extremistische Bestrebungen nach der engen Definition des BVerfG haben in jeder Form in keiner Partei etwas verloren und dienen als Verbotsgrund.

Der Verweis auf die FDGO (feststehender Ausdruck gebildet aus dem GG) sollte deshalb explizit und abschließend in der Satzung stehen.


Datum der letzten Änderung

08.08.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • --BeKa 17:29, 25. Mai 2012 (CEST)Warum formulierst Du nicht einfach so: Die Piratenpartei bekennt sich entschieden den Grundsätzen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung und zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. (Das GG geht nämlich über die "FDGO" deutlich hinaus (bspw. mit dem Sozialstaatsprinzip)

Damit wäre doch alles gesagt, oder?

    • Steht schon drin (die PIRATEN sind eine Partei auf dem Boden des Grundgesetzes...). Die Laizisten wollen kein Bekenntnis zum GG, weil sie damit den Religionsunterricht nicht mehr abschaffen könnten (was natürlich absolute Priorität genießt gegenüber der GG-Verteidigung der Piratenpartei von 2006-2011, weil doch gegenüber Religionsunterricht abschaffen solche Werte wie Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung vor Lauschangriffen und Abhörmaßnahmen, Fernmeldegeheimnis... natürlich absolut in den Hintergrund treten. Wie konnte die Partei das die ersten fünf Jahre nur falsch machen?!?).
    • Die Abkürzung habe ich rausgeholt. Gerade die FDGO (Pardon, aber als em. Zeitsoldat ist sie mir einfach geläufig, ebenso jedem Lehrer oder Beamten) wurde '52 klar konkretisiert, diese Konkretisierung sollte auf jeden Fall rein.
    • Im "Bullshit-Bingo-Dreiklang" der PARTEI geht es darum, wie sich die PARTEI zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen stellt. Daher hier nur der Part; das GG als Ganzes enthält dagegen auch viele reine Verwaltungsvorschriften (z.B. Art. 143b), auf die sich die Piratenpartei sicher nicht in ihrer Satzung beziehen wollen. --Dingo 03:06, 8. Jun. 2012 (CEST)
  • ...--Math 15:32, 15. Jun. 2012 (CEST) Man schneidet doch nicht den Ast ab auf dem man sitzt.Die Basis der Piratenpartei Deutschland steht auf dem Boden des Gundgesetzes oder sie ist gegen die Verfassung.
  • Unser Antragstitel:Bekenntnis zum Grundgesetz
  • Antrag:Die Piratenpartei Deutschland steht zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in der geltenden Fassung als Basis aller demokratischen Entscheidungen und Gesetze. Die Piratenpartei Deutschland bekräftigt dabei ausdrücklich das Grundgesetz, die Grund- und Menschenrechte und die Rechtsstaatsprinzipien für Deutschland als Demokratie, als Sozialstaat und als Republik.Die Piratenpartei Deutschland will die grundlegende Freiheit, die durch das Grundgesetz garantiert wird, bewahren.
  • Begründung:Der Antrag soll als Bekenntnis der Piratenpartei zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland behandelt und beschlossen werden, um diese Position so als Parteimeinung zu beschließen.

Punkt.


Warum nicht einfach so formulieren:

(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.

(2) Die Piratenpartei bekennt sich entschieden zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, auf der die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland beruht, der freiheitlichen, demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21(2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die

   unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft
   eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung
   auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes
   nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit
   will. 

Hierzu zählt mindestens,

   die Achtung vor den Menschenrechten und den im Grundgesetz konkretisierten Grundrechten vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, sowie
   die Volkssouveränität,
   die Gewaltenteilung,
   die Verantwortlichkeit der Regierung,
   die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
   die Unabhängigkeit der Gerichte,
   das Mehrparteienprinzip und
   die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.



Finde das gut und wichtig, siehe auch mein laufender LQFB Antrag https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4127.html --InsPirat 16:51, 8. Aug. 2012 (CEST)

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Was für Termini?

Deutschland: noch besetzt seit 1945, nicht souverän, SHAEF- Gesetze

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH laut Registereintrag

GG : wegen fehlendem Geltungsbereich nicht rechtskräftig

kein Staat ... keine Staatshaftung (siehe Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern § 36 ... persönliche Haftung)

Beamte ohne Staat, ohne Amtsausweis, nur mit Dienstausweis, sind Privatpersonen ohne jede staatliche Legitimation.

"Polizei" wird als Wort markenrechtlich gehandelt, wie Limonadenmarken uä., die Länder erwerben monetär Lizenzen zur Nutzung des Wortes "Polizei", das ist Euer absurder "Staat" und keiner merkt es. Wie wollt Ihr dieses Land voranbringen?

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Spearmind 17:16, 30. Apr. 2012 (CEST) bereits formell, letzter Satz verunglückt
  2. Daniel Fischer 11:01, 1. Mai 2012 (CEST) formell (Sprache); prinzipiell (Bekenntnis ist redundant weil vorgeschrieben durch Art. 21 GG Abs. 2)
Nicht nachvollziehbar. Auch Diktatur und Totalitarismus, sogar Autoritarismus und nicht-diktatorische Einschränkungen der Demokratie, sind illegal und ihre Ablehnung damit redundant. youtu.be/hl-kk0CoYCI ab 11:05:00 dagegen zeigt, daß es in der Tat Leute gibt, gar nicht wissen, was die FDGO ist, geschweige denn sich dazu bekennen wollen (incl. eines Mitarbeiters der AGH-Fraktion in Berlin!!!). --Dingo 18:16, 3. Mai 2012 (CEST)
  1. --BeKa 17:03, 25. Mai 2012 (CEST)

Nichts gegen die Freiheitlich demokratische Grundordnung, aber das Kürzel FDGO stammt nach meiner Erinnerung eher aus dem Sprachschatz bestimmter Antifa-Gruppen, deren freiheitliche Bestrebungen mir gelegentlich ein wenig widersprüchlich erscheinen.

Das ist falsch. Das Kürzel ist üblich; es ist Teil der Unterweisungen etc., die man als Beamter/Soldat/Angestellter im Öffentlichen Dienst bekommt.
Deine Meinung zu "Antifanten" teile ich. Bedenke auch, daß es bemerkenswert viele Leute in "Antifa"-T-Shirts waren, die in Neumonster ein klares Bekenntnis der Partei zur Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung verhindert haben (seitdem dürfte zumindest der bayrische Verfassungsschutz die PIRATEN "auswerten"). --Dingo 02:52, 8. Jun. 2012 (CEST)
  1. --BeKa
  2. Dennoch meine ich, dass die Bezeichnung einer Sache auch Ausdruck der Wertschätzung ist. "FDGO" vermittelt diesen Eindruck eher nicht, finde ich.
  3. FDGO ist ein unsägliches Kürzel für eine große Sache. Eher geeignet für Polit-Unterweisungen in Amts-Sprech, aber nicht für die Satzung einer intelligenten Partei, die keine Verschlüsselungen für Ihre Aussagen braucht. Soweit ich das testen konnte, missverstehen Menschen mit ostdeutschem Hintergrund dieses Kürzel als neue Partei oder kennen es gar nicht, weil sie nicht an westdeutschen Politunterweisungen teilnahmen. Freiheitlich-demokratische Grundordnung sagt, was gemeint ist. Und so sollten wir das Ding auch nennen.Nick Name 19:52, 5. Aug. 2012 (CEST)
  4. Vorschlag: Einfach das Kürzel FDGO wie auch den letzten Satz mit totalitär, faschistisch usw. weglassen, denn wenn ich für Freiheit und Demokratie bin, dann bin ich selbstverständlich gegen faschistische und totalitäre Bestrebungen. Es gäbe sonst noch viel mehr Dinge aufzuzählen, gegen die die Piraten sind. Reiner Zunder 18:05, 6. Aug. 2012 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...