Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 029
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerX029 EinreichungsdatumAntragstitelGeplante Bundestag-Rederecht-Änderung verfassungswidrig? AntragstellerAntragstypSonstiger Antrag
AntragsgruppeTO-Vorschlag„TO-Vorschlag“ befindet sich nicht in der Liste (Liquid Democracy, Arbeitsgruppen, Parteiinternes, Programmdebatte, GO-Antrag, Allgemeine Werte und Menschenbild, Arbeit und Soziales, ALG-II/Hartz-IV, BGE, Senioren, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppeSoA“. AntragstextDer Bundesparteitag 2012.1 in Neumünster möge die Frage, ob die derzeit geplante Rederecht-Änderung im Bundestag überhaupt verfassungsgemäß ist, kurz andiskutieren. AntragsbegründungMeines Erachtens sagt die Verfassung, dass die Parteien - dies könnte auch gelten für die aus den Parteien gebildeten Fraktionen - keinesfalls die politische Willensbildung bestimmen. Sie sollen daran lediglich mitwirken. Ferner haben wir hierzulande kein Imperatives Mandat wo der/die Abgeordnete so abstimmt und redet wie die Führung seiner Partei sagt - wie es in den Ostblockländern war - sondern der/die Abgeordnete soll allein seinem Gewissen folgen - evtl. unter Berücksichtigung des Willens des Volkes in seinem Wahlkreis. Anmerkung: Ich selbst sehe daher die geplante Änderung als doppelt verfassungswidrig - und daher jene Parteien, welche besagte Änderung angeregt haben, als anti-demokratische Parteien - an. Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung16.04.2012 Status des Antrags |