Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 019

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Inhaltsverzeichnis

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

X019

Einreichungsdatum

Antragstitel

Zweistufiges Verfahren zur Kandidatenaufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahl

Antragsteller

Antragstyp

Sonstiger Antrag


Antragsgruppe

Parteiinternes

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Zweistufiges Verfahren zur Kandidatenaufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahl

Den Landesverbänden der Piratenpartei wird empfohlen, für die Aufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahlen ein zweistufiges Verfahren zu wählen. Dabei sollen die Aufstellungsversammlungen der ersten Stufe möglichst in allen Ländern abgeschlossen sein, bevor in der zweiten Stufe über die verbindliche Listenreihenfolge der jeweiligen Landesliste entschieden wird.

Die Arbeitsfähigkeit einer kleinen Fraktion

Es wird bei einem Bundestagswahlergebnis knapp über 5 % nur eine relativ kleine Zahl von Bundestagsabgeordneten ein Mandat erreichen. Darüber hinaus ist die Wahl an die jeweilige Landesliste gebunden, eine Gesamtentscheidung über die erfolgversprechendsten Kandidaten ist daher sehr schwierig. Ein Wahlergebnis von ca. 5% würde nach dem Blog Matthias Schrades eine Zahl von ca. 30 Bundestagsabgeordneten bedeuten. Es liegt also im Interesse der Piraten, ein Verfahren zu finden, dass eine so kleine Fraktion dennoch möglichst umfassend arbeitsfähig macht.

Die Chance zum Experimentieren mit neuen Wahlverfahren

Zugleich kann ein zweistufiges Aufstellungsverfahren auch dazu beitragen, Erfahrungen mit neuen Wahlverfahren (z.B. Schulze-Methode) für die Kandidatenaufstellung so zu sammeln, dass dadurch eventuell entstehender Unmut in einer zweiten Aufstellungsrunde korrigiert werden kann. Es kann natürlich auch ein Approval Voting benutzt werden. Falls es hier Missverständnisse gegeben hat: Ich plädiere nur in der ersten Stufe für eine neue Wahlmethode. Die traditionelle iterative Aufstellung der Kandidaten könnte aber in der ersten Aufstellungsstufe eine zu starke Bindungswirkung der hier entstehenden Liste verursachen.

Die »Rampensäue«

Es gehört zu den Eigenschaften der Schulze-Methode, dass sie besonders exponierte und umstrittene Kandidaten eher nicht für hervorgehobene Listenplätze auswählen wird. Dennoch braucht eine gute Fraktion auch Leute, die sich im parlamentarischen Alltag profiliert und wortgewaltig gegen die konkurrierenden Parteien behaupten können.

Die Chance, ein breiteres Themenspektrum abdecken zu können

Wenn es nach der ersten Aufstellungsrunde klar ist, welche chancenreichen Kandidaten denn in den Landesverbänden für einen vorderen Platz ausgewählt wurden, kann man durch kleine Korrekturen der Reihenfolge auch Themengebiete berücksichtigen, die nicht zu den besonders stark vertretenen Themenfeldern in der Piratenpartei gehören. Glaubt mir: Da gibt es bestimmt unter den ersten möglichen Nachrückern einer Liste Leute, die ein piratiges »Exoten-Thema« abdecken können. Warum sollten die nicht die Fraktionsarbeit bereichern?

Die Notwendigkeit, eine Fraktion zu bilden, die eine Wahlperiode lang gut zusammenarbeitet

Nein, es kann nicht darum gehen, eine Kuschelgruppe in den Bundestag zu senden. Aber es ist ja vielleicht doch sinnvoll, dass die Abgeordneten Konflikte angemessen und lösungsorientiert bewältigen. Das lässt sich leichter erreichen, wenn die Kandidaten in einem zweistufigen Verfahren – möglichst eben auch bundesweit – auf die Kooperationsfähigkeit hin betrachtet werden.

Die Entscheidung über die Kandidaten liegt beim jeweiligen Landesverband

Auch beim vorgeschlagenen zweistufigen Verfahren zur Kandidatenaufstellung entscheidet allein der jeweilige Landesverband, wer auf welchem Listenplatz für den Bundestag kandidieren soll. Doch eine bessere Informationsbasis über das sich bundesweit abzeichnende Personaltableau kann zu einer besseren Personalauswahl im einzelnen Landesverband führen.

Das vorgeschlagene Verfahren – I. Stufe

So viele Kandidaten wie möglich!

Bei der jeweils ersten Aufstellungsversammlung sollen so viele Kandidaten wie möglich aufgestellt werden. Peinlichkeiten, dass Mandate nicht besetzt werden können, weil es zu wenige Kandidaten gab, müssen dringend vermieden werden. Kunglers Vorschlag genügend Kandidaten für mindestens 15% Wahlergebnis aufzustellen, mache ich mir ausdrücklich zu eigen. Es können nicht zu viele Kandidaten aufgestellt werden, da man immer damit rechnen muss, dass einzelne Kandidaten nachrücken müssen, weil sich bei dem einen oder anderen die berufliche oder private Perspektive so ändert, dass ein Mandat nicht weiter wahrgenommen werden kann.

Festlegen des Flexibilitäts-Fensters

Anhand realistischer Schätzungen zum zu erwartenden Wahlerfolg wird die Zahl der Kandidaten entsprechend ihres Stimmergebnisses festgelegt, die bei der zweiten Aufstellungsversammlung noch variabel auf die zu vergebenden Listenplätze verteilt werden können. Dieses Flexibilitäts-Fenster soll nicht größer als die doppelte Zahl der realistischerweise chancenreichen Kandidaten der Landesliste sein. Innerhalb dieses Flexibilitäts-Fensters kann auf eine komplett lineare Ordnung der Kandidaten verzichtet werden. Da die genaue Reihenfolge ja erst in der zweiten Stufe festgelegt wird, ist's unerheblich, ob hier an irgendeiner Stelle mal zwei Kandidaten ein gleiches Ergebnis erzielt haben.

Wahlmethode (nur für die erste Stufe!)

Für diese erste Stufe scheint mir die Schulze-Methode durchaus gut geeignet, aber auch das bereits »gelernte« Approval-Voting. Die hier genannten Methoden sind ausdrücklich nur als Vorschläge gemeint. Es obliegt den jeweiligen Landesverbänden, sich für ein konkretes Wahlverfahren zu entscheiden.

Die endgültige Listenaufstellung nach Kenntnis der in allen Landesverbänden getroffenen Vorauswahl – II. Stufe

Innerhalb des Flexibilitäts-Fensters werden die endgültigen Listenplätze auf einer zweiten Aufstellungsversammlung vergeben. Es ist zu erwarten, dass es allenfalls geringe Veränderungen gegenüber der Original-Liste der ersten Aufstellungsversammlung geben wird, aber die Möglichkeit auf die Kandidatenaufstellung in den anderen Landesverbänden reagieren zu können, scheint mir doch sehr sinnvoll. Für diese endgültige Listenaufstellung halte ich das iterative Verfahren analog zu meiner Initiative im Landes-Liquid vor der Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus für sinnvoll.

Bürokratische Folgen

Diese zweistufige Kandidatenaufstellung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Protokollierung und im gesamten organisatorischen Ablauf voraus.

Antragsbegründung

Begründung (nicht Bestandteil der Initiative)

Ich rechne mit erheblichen Ergänzungen und Veränderungen im Verlauf der weiteren Debatte …

Kunglers Idee: die thematische Verbreiterung der Kandidatenlisten

Diese Initiative geht zurück auf einen Vorschlag, den Matthias Schrade auf der Marina in Kassel zur Diskussion gestellt hat: Gedanken zur Listenaufstellung. Die im Blog vertretenen Auffassungen zu thematischen Erweiterungen einer künftigen Bundestagsfraktion halte ich für sehr sinnvoll. Deshalb habe ich ihn aufgegriffen, obwohl Matthias selbst die Idee nicht mehr weitertreiben mag. Der per Twitter erhobene Vorwurf, die zusätzliche Chance für Kandidaten mit »Exoten«-Themen käme einem Themen-Proporz gleich, trifft nicht zu, da die zweite Stufe allein auf der Basis der in der ersten Stufe bereits ausgewählten Kandidaten getroffen wird.

Ein klein wenig Skepsis möchte ich allerdings bezüglich der vermuteten thematischen Qualifikation einwerfen. Allein eine formale Qualifikation durch Studium heißt nicht automatisch eine belastbare Qualifikation für ein Themengebiet. Besonders groß ist meine Skepsis gegenüber den »Hier, ich«-Piraten, die eine Qualifikation für ein Themenfeld aufgrund besonderer Lautstärke zu behaupten vorgeben.

Mir sind indes einige weitere Punkte eingefallen, die ein solches zweistufiges Aufstellungsverfahren für die Landeslisten zur Bundestagswahl als gute Lösung auszeichnen:

Zweistufige Kandidatenaufstellung als Experimentierfeld für ein neue Wahlmethode

Seit langem wird in der Piratenpartei über neue Wahlmethoden diskutiert. Zu den neuen Verfahren zählt auch die Schulze-Methode. Das zweistufige Aufstellungsverfahren schafft eine gute Möglichkeit, solche Experimente umsetzen und eventuell ungewollte Folgen dennoch eingrenzen zu können. Bei der LMV Berlin zur Kandidaten-Aufstellung für das Abgeordnetenhaus wurde eine modifizierte Variante der Schulze-Methode eingesetzt, die auch Präferenzen innerhalb der »Nein-Stimmen« zuließ: Antrag GO-A004. Der einzige Unterschied gegenüber dem dokumentierten Antrag GO-A005 besteht in der Tatsache, dass GO-A004 je 10 Abstufungen für »Ja« und »Nein« vorsah. Anzumerken ist, dass auch wenn bei Ja und Nein jeweils zehn Spalten auf dem Stimmzettel vorgesehen waren, dennoch allein die Reihenfolge der mit »Ja« , »Enthaltung« oder »Nein« gewichteten Kandidaten für die Präferenzbildung berücksichtigt wurden.

Der jeweilige Landesverband entscheidet allein über die aufgestellte Landesliste.

Dass die in der ersten Aufstellungsstufe in allen Ländern erzielten (vorläufigen) Ergebnisse bei der zweiten Stufe bekannt sind, schränkt die Autonomie des jeweiligen Landesverbands bei der Aufstellung der Landesliste nicht ein, erweitert aber die Optionen für die Wahl.

Warum ist das ein piratiges Verfahren?

Piraten wollen neue Wege beschreiten. Genau das können wir mit dem hier vorgestellten Aufstellungsverfahren. Experimente sollten auch nach korrigierbar sein, wenn sie unverhoffte Ergebnisse liefern. Dem trägt das zweistufige Aufstellungsverfahren Rechnung. Damit können tiefgreifende Verletzungen, wie sie in Berlin durch das gewählte Verfahren auftraten, vermieden oder jedenfalls zum Teil geheilt werden.

Ich bin überzeugt, dieses zweistufige Aufstellungsverfahren ist eine gute Lösung für die notwendigen Landeslisten zur Bundestagswahl.


zu den Anregungen

Nach meiner Idee ist die Aufstellung in der 1. Stufe nicht auf das »Flexibilitätsfenster« beschränkt. Es sollen darüber hinaus auch schon weitere Ersatzkandidaten aufgestellt werden (je mehr Kandidaten, desto besser!). Diese Nachrückerplätze sollen nicht auf der zweiten Aufstellungsversammlung erneut bestätigt werden müssen; wenn einer von denen es doch schaffen sollte, in das Flexibilitäts-Fenster zu gelangen, dann ist seine Nominierung für den späteren Platz damit einfach hinfällig. Ich habe die Anregung daher nur teilweise umgesetzt.

ist umgesetzt. Bei weiteren Vorschlägen nur Mut. Ich bin gern bereit weitere Verfahren für die erste Aufstellungsstufe zu ergänzen.

Mir scheint es eine legitime Überlegung zu sein, über die Frage der Arbeitsfähigkeit der künftigen Fraktion bei solcher Gelegenheit nachzudenken. Auch hier gilt, man muss sich die Überlegung nicht zu eigen machen, aber es sollte klar sein, dass ein Verschweigen auch nicht hilft. Deshalb habe ich es lieber in der Initiative angesprochen. Ob ich selbst glaube (oder Ideen habe, wie man das praktisch umsetzen könnte), dass das hilfreiche Gedanken sein könnten, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass es Menschen geben wird, die sich darüber (vielleicht mit mehr Erfolg als ich) Gedanken machen werden. Deshalb muss das auch in einer solchen Initiative erwähnt werden.

Keine Anregungen, aber per Twitter als Kritik / Vorschlag geäußert

  •  »Blöd nur, dass man niemanden abhalten kann, bei der 2. Versammlung noch mal (oder das erste Mal) zu kandidieren.«

Stimmt. Aber erstens haben sich auf der ersten Aufstellungsversammlung schon ganz viele Piraten mit den anstehenden Kandidaten beschäftigt. Zweitens gehe ich davon aus, dass dieser aus der ersten Aufstellungsversammlung stammende Konsens gute Chancen hat, auf der zweiten Aufstellungsversammlung bestätigt zu werden. Drittens kann es ja durchaus sein, das es in der Zwischenzeit gute Argumente für eine solche Kandidatur »außer der Reihe« gegeben hat. Warum also nicht Änderungen zulassen? Ich finde die neue Ängstlichkeit bei Piraten und das durchschlagende Misstrauen gegen den Erfolg von Demokratie inzwischen erschreckend!

  •  »Schulze-Methode weglassen« 

Das möchte ich nicht. Deshalb lieber andere alternative Wahlmethoden zusätzlich aufführen. Welches Verfahren in dem jeweiligen Landesverband tatsächlich benutzt wird, entscheidet ohnehin der Landesverband selbst.

Zur Alternativ-Initiative 2685

Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass es bei einem einstufigen Verfahren keine Klüngelrunden im Vorfeld und keine Manipulationsversuche geben könnte. Auch die »Zufallsergebnisse« sind sowohl bei einstufigem als auch bei zweistufigem Aufstellungsverfahren zu erwarten. Der Vorteil der zweistufigen Kandidatenaufstellung ist, dass diese Überlegungen öffentlich und damit transparent werden können. Das zweistufige Verfahren eröffnet zudem die Möglichkeit, die in der ersten Stufe entstandenen Prioritäten genauer betrachten und für die zweite Aufstellungsstufe besser bewerten zu können.


Die laufende Initiative in Liquid Feedback wird am 14. April abgeschlossen.

Liquid Feedback

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

11.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft