Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 192
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP192 EinreichungsdatumAntragstitelPositionspapier e-Zigarette AntragstellerMoonopool für die AG_Drogenpolitik AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeDrogen„Drogen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDer Bundesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen: Positionspapier e-Zigarette Die Grundzüge der piratigen Drogenpolitik gelten selbstverständlich auch für die elektronische Zigarette, also Verdampfungsgeräte für aromatisierte Liquids, die meist auch Nikotin enthalten. Diese Liquids werden nicht verbrannt, sondern bei niedriger Temperatur verdampft. Die Benutzer solcher Geräte nennen sich selbst "Dampfer". Gesundheitliche Beeinträchtigungen anderer Anwesender durch das Dampfen wurden nicht nachgewiesen: das enthaltene Nikotin wird weitestgehend beim Einatmen absorbiert und bei Aromen und der Trägersubstanz Propylenglykol (Lebensmittelzusatzstoff E1520, Disconebel) gibt es aktuell keine Anhaltspunkte dafür. Nebenstromdampf entsteht nicht. Es gibt keine rechtliche Grundlage für ein Verbot des Dampfens in öffentlichen Gebäuden. Sollte in einem öffentlichen Gebäude das Dampfen untersagt sein, dann müssen im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme geeignete Dampferräume eingerichtet werden. Die Dampfer dürfen nicht gezwungen werden, in Raucherräume auszuweichen. Staatliche Eingriffe in die Geschäftsführung von Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Bierzelten, Brauchtums- und öffentlichen Veranstaltungen sowie Sportstätten und Verkehrsmitteln dürfen nur aufgrund nachvollziehbarer und begründbarer Sachverhalte erfolgen. Die PIRATEN sehen aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Zeit dort keine Grundlage für Einschränkungen von e-Zigaretten. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass eine besondere gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist, um einen gesamtgesellschaftlichen Konsens zu erreichen. Es bedarf sachlicher Information, um Verwechslungen mit konventionellen Zigaretten oder Zigarren trotz äußerlicher und funktioneller Ähnlichkeiten zu vermeiden. In die Beurteilung aus Sicht der Konsumenten müssen alle vorhandenen Informationen über die physiologische Wirkung, mögliche Nebenwirkungen und das Suchtpotential der Liquids einbezogen werden. Zum derzeitigen Zeitpunkt bedarf es ergänzender wissenschaftlicher Studien, um die Frage möglicher Gefahren angemessen beurteilen zu können. Basierend auf diesen Erkenntnissen sind Qualitätsstandards und geeignete Warnhinweise zu entwickeln, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die e-Zigarette muss in der Suchtpräventionsarbeit und im Jugendschutzgesetz angemessen berücksichtigt werden. Sie ist so zu behandeln, wie wir es für jedes Genussmittel mit möglicherweise risikobehafteten Nebenwirkungen fordern. Nur so können die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass mündige Verbraucher selbst entscheiden können, welchen möglichen Risiken sie sich aussetzen möchten. AntragsbegründungDie Piratenpartei erhält immer wieder Anfragen zum Thema e-Zigarette. Mangels direkt auf das Thema bezogener Programmpunkte fällt es aber schwer, hier Stellungnahmen abzugeben. Das Positionspapier überträgt die Grundlagen piratiger Drogen- und Suchtpolitik auf das Dampfen mit e-Zigaretten und könnte diese Lücke schließen. Liquid Feedback- PiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung26.04.2012 Status des Antrags |