Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 133
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP133 EinreichungsdatumAntragstitelPositionspapier für ein demokratischeres Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene für das Wahlprogramm AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeDemokratie Antragstext
Der Bundesparteitag möge für das Wahlprogramm – ggf. in mehreren modularen Abstimmungen – beschließen: Thesen für ein demokratischeres Wahlrecht auf Bundes- und LandesebeneMehr Demokratie beim WählenParteipolitisch geprägte Organisationen und parteipolitische Einflüsse auf gesellschaftliche Institutionen durchdringen immer stärker die gesellschaftlichen Strukturen; das wird zum Beispiel in den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten deutlich. Dem steht seit langem eine Erstarrung des unmittelbar politischen Lebens gegenüber. Andererseits ist ein gewachsener Einfluss von Lobbygruppen unmittelbar auf Regierung und Gesetzgebung zu beobachten, der mit einem schwindenden Gewicht des Parlaments einhergeht. Für eine lebendige Demokratie ist eine starke Legislative mit engagierten Abgeordneten erforderlich. Doch der Einfluss der Wähler auf die Auswahl der Kandidaten ist gering. Eine stärkere unmittelbare Legitimation des einzelnen Abgeordneten kann seine Stellung im Parlament und gegenüber der Regierung verbessern. Um Freiheit und Unabhängigkeit des einzelnen Abgeordneten zu stärken, setzen sich Piraten für eine Änderung des Wahlrechts ein. Der Einfluss des Wählers auf die personale Zusammensetzung der Parlamente muss größer werden. Auch sind die Hemmschwellen abzubauen, die bislang neue politische Kräfte dabei behindern, erfolgreich für Wahlen zu kandidieren. Kumulieren und PanaschierenUm zu erreichen, dass Wähler aus einer Zahl von Kandidaten – auch innerhalb einer Partei – eine Auswahl treffen können, besteht die effektivste Form darin, Stimmen zu kumulieren. Diese Möglichkeit, einzelne Kandidaten mit mehreren Stimmen zu unterstützen, ist bei Kommunalwahlen in Bayern und Baden-Württemberg seit Jahrzehnten gang und gäbe. Die zweite Möglichkeit, einer verbesserten Auswahlmöglichkeit besteht in der Chance, Kandidaten aus verschiedenen Parteien zu unterstützen (panaschieren), auch dies ist bei Kommunalwahlen lang bewährte Praxis. Andererseits behindert das in diesen Ländern übliche Verfahren kleinere Parteien, da für eine gleichberechtigte Teilnahme an der Wahl eine Vielzahl von Kandidaten aufgestellt werden müssen. Das traditionelle Verfahren führt auch zu besonders großen und unübersichtlichen Stimmzetteln. Die einfache Übertragung dieses Wahlverfahrens auf Wahlen zum Landtag oder zum Bundestag scheidet daher aus. Doch gibt es in den norddeutschen Bundesländern einfachere Verfahren, die Kumulieren und Panaschieren in einer praktikablen Form umsetzen und sich auch für Landtagswahlen und Bundestagswahlen realisieren lassen. Auch die Wahlen zur Bürgerschaft in Hamburg und Bremen zeigen, wie sich Kumulieren und Panaschieren in einfacherer Form umsetzen lässt. Mehrmandate-WahlkreiseBei den Bundestagswahlen gibt es mit den Landeslisten bereits eine regional gegliederte Auswahl der zu wählenden Kandidaten. Das ist für Kumulieren und Panaschieren in den größeren Flächenländern immer noch eine zu grobe Unterteilung. Mehrmandate-Wahlkreise, die eine genügend große Zahl von Mandaten ins Parlament senden, können hier eine bessere Unterteilung bringen. Zusätzliche Wahlkreise, in denen nur ein Mandat vergeben wird, sind dann überflüssig. Die erzielten Mandate jeder kandidierenden Partei errechnen sich nach dem Verhältniswahlrecht für das gesamte Wahlgebiet. Sie werden danach auf die Mehrmandate-Wahlkreise verteilt. In den Wahlkreisen werden Mandate entsprechend der Nenngröße des Wahlkreises unmittelbar vergeben und auf die Gesamt-Mandate angerechnet. Ersatz-StimmenNeue Parteien haben derzeit wesentlich schlechtere Chancen, bei Wahlen erfolgreich zu sein, als sich vertreten lässt. Zwar ist es sinnvoll, eine völlige Zersplitterung des Parlaments zu vermeiden und eine zu Teilen auch taktische Aufteilung der kandidierenden Listen zu verhindern, aber eine in diesem Rahmen sinnvolle Stimmhürde verhindert eben auch, dass neue Parteien mit realistischer Chance an den Wahlen teilnehmen können, weil ein taktisches Verhalten der Wähler dazu führt, dass sie eher Parteien wählen, die bereits im Parlament vertreten sind. Eine gute Möglichkeit, diesen Effekt gegen neue politische Kräfte zu vermeiden, besteht darin, dass die Wähler Ersatzstimmen abgeben können, die zum Zuge kommen, wenn ihre erste Präferenz keinen Erfolg hat. Sobald also eine vom Wähler vergebene Hauptstimme nicht für die Mandatsverteilung wirksam werden kann, weil die gewählte Partei an der Stimmhürde scheitert, zählen die Ersatzstimmen. Verfahren, wie in solchen Fällen verfahren werden kann, gibt es zum Beispiel beim absoluten Mehrheitswahlrecht, wie es in Australien gilt. Der konkrete Vorschlag
AntragsbegründungBegründung – Erläuterung (nicht Bestandteil des Antrags)Das vorgeschlagene Wahlverfahren orientiert sich an Initiativen des Bürgerrechts-Vereins »Mehr Demokratie e.V.«. Es bezieht dabei eine Mittelposition zwischen den von »Mehr Demokratie« angeregten Wahlverfahren in Bremen (nur Gesamt-Liste in den beiden Wahlgebieten Bremen und Bremerhaven) und Hamburg (Landesliste und Wahlkreise). Die in Hamburg realisierte Doppelung ist zu kompliziert und bringt keinen zusätzlichen Gewinn bei der Auswahl der Kandidaten, deshalb haben wir hier darauf verzichtet. Zusätzlich haben wir hier aber die Möglichkeit für Ersatzstimmen aufgenommen, um neuen Parteien eine größere Chance zu einer erfolgreichen Wahlbeteiligung zu verschaffen. (vgl.: Wahlrecht Bremen und Wahlrecht Hamburg) Für die Hamburger Wahlen sind inzwischen Musterstimmzettel im Netz einsehbar. Eine genaue Festlegung auf das anzuwendende Verteilungsverfahren wird hier nicht getroffen, um auf neuere Erkenntnisse zur Verteilungsgerechtigkeit der Verfahren flexibel eingehen zu können. Eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Schritte des vorgeschlagenen Verfahrens steht auf der Diskussionsseite zur Ausgangsinitiative im Bundes-Liquid. Ein Wort zum konkurrierenden Antrag PA014 von Andi Popp: Der Antrag PA014 umfasst einen von Mehr Demokratie abgespeckten Vorschlag, der speziell zur aktuellen Debatte um ein an die Forderungen des BVerfG angepasstes Bundestagswahlrecht erarbeitet wurde. Die in unserem Antrag PA045 vorgeschlagenen Elemente beruhen auf den originalen Vorstellungen von Mehr Demokratie e.V., wie sie in den Vorschlägen des Vereins zur Änderung des Landeswahlrechts in NRW, Berlin, Hamburg und Bremen zum Tragen kamen. Über die Abweichungen von diesen Vorschlägen sind oben bereits Hinweise gegeben worden. Die Initiative wurde im Bundes-Liquid bereits erfolgreich abgeschlossen:
Einzelmodule: <http://pplf.de/i1642> Grundlagen Ja: 337 (79%) · Enthaltung: 53 · Nein: 89 (21%) · Angenommen <http://pplf.de/i1643> Kumulieren und Panaschieren Ja: 325 (76%) · Enthaltung: 53 · Nein: 102 (24%) · Angenommen <http://pplf.de/i1644> Mehrmandate-Wahlkreise Ja: 282 (72%) · Enthaltung: 59 · Nein: 111 (28%) · Angenommen <http://pplf.de/i1645> Ersatzstimmen Ja: 330 (71%) · Enthaltung: 51 · Nein: 136 (29%) · Angenommen
Nach dem BPT 2012.1 wird eine gestraffte Version für das Wahlprogramm erarbeitet werden und im Bundes-Liquid zur Diskussion gestellt. Liquid Feedbackmodular eingereicht: http://pplf.de/i1642 http://pplf.de/i1643 http://pplf.de/i1644 http://pplf.de/i1645 Piratenpad- AntragsfabrikDatum der letzten Änderung01.04.2012 Status des Antrags |