Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 098
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP098 EinreichungsdatumAntragstitelÄnderung beim Punkt Kinderbetreuung AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsGrundsatzprogramm AntragsgruppeBildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextEs wird beantragt im Parteiprogramm im Punkt "Bildung" / "Frühkindliche Bildung" den dritten Satz wie folgt zu ändern: Aktuelle Fassung Die Piraten setzen sich deshalb für eine kostenlose und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten für Kinder ab dem dritten Geburtstag ein. wird ersetzt durch Neue Fassung Die Piraten setzen sich deshalb für ein Recht auf kostenlose und auf Wunsch ganztägige Betreuung für Kinder in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit sinnvollen Öffnungszeiten ein. AntragsbegründungDer Kindertagesstättenplatz soll als Anrecht formuliert werden. Ansonsten könnte man es auch als Pflicht verstehen. Die Schulpflicht halte ich für richtig und wichtig, eine Kindertagesstätten-Pflicht dagegen für fragwürdig. Die Worte "ab dem dritten Geburtstag" werden gestrichen. Der Anspruch soll generell gelten, nicht erst ab dem dritten Geburtstag. Vor allem Frauen, die heutzutage noch überwiegend die Betreuung der Kinder übernehmen, sollen damit mehr Möglichkeiten im Beruf, in der Politik und bei sonstigem gesellschaftlichen Engagement eingeräumt werden. Die Betreuung für Kinder im jüngsten Alter wird dabei aber der Ausnahmefall sein. Eltern möchten in der Regel soviel Zeit wie möglich mit ihren Kinden verbringen. Das Elterngeld leistet ja auch einen Beitrag dazu, dass das möglich ist. Weitere Verbesserungen in dem Bereich sind wünschenswert. Wenn jedoch aus einer Notsituation heraus (z.B. auch physische / psychische Krankheit) eine Betreuung im jüngsten Alter nötig ist, soll es ein Anrecht darauf geben (ohne dass die Eltern / der alleinerziehende Elternteil die Notsituation nachweisen muss). Liquid FeedbackPiratenpad- AntragsfabrikDatum der letzten Änderung01.04.2012 Status des Antrags |