Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 088
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP088 EinreichungsdatumAntragstitelFreiräume: Rückgewinnung und Verwendung öffentlichen Raums AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeBauen und Verkehr„Bauen und Verkehr“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextEs wird beantragt, im Wahlprogramm an geeigneter Stelle, ein neues Kapitel "Freiräume" einzufügen. In dieses soll folgenden Text unter der Überschrift "Rückgewinnung und Verwendung öffentlichen Raums" eingefügt werden: Die zunehmende Privatisierung öffentlicher städtischer Räume lehnen wir ab. Beispielhaft seien hier große Einkaufszentren in privatem Besitz genannt. Dort findet öffentliches Leben statt, von dem keiner unserer Mitmenschen auszuschließen ist. Personen dürfen nicht vom Betreten der Zu- und Durchgangswege abgehalten werden. Die weitere Ausweitung privaten Raumes zuungunsten öffentlichen Raumes, wollen wir stoppen und gegebenenfalls rückgängig machen. Für großflächige Räume in privatem Besitz wollen wir einen rechtlichen Rahmen gestalten, der dem Charakter dieser Räume als öffentlichem Raum, gerecht wird. Eine private Bewirtschaftung öffentlichen Raums darf nicht dazu führen, dass politische Betätigung dort unmöglich wird oder Menschen, die das „Einkaufs-, Geschäfts- und Wohnerlebnis“ trüben könnten, vertrieben werden. Für private Räume mit öffentlichem Charakter soll auch öffentliches Recht gelten, privates Wachpersonal darf nur innerhalb der Geschäftsräume eingesetzt werden. Straßen in Städten und Gemeinden sollen in öffentlicher Hand verbleiben. Die Einfriedung kommunaler Einrichtungen sollte nur in begründeten Fällen erfolgen. AntragsbegründungImmer mehr öffentlicher Raum wird an Investoren veräußert und privatisiert. Diese Räume beanspruchen oftmals große Teile von Stadtzentren. In ihnen gilt das Hausrecht des Investors, so dass er nach eigenem Ermessen willkürlich agieren kann. Zudem dienen diese Investitionen meist als reine Spekulationsobjekte. Sie werden ohne Rücksicht auf urbane Strukturen und oftmals unter unwiederbringlicher Zerstörung einer solchen zur reinen Gewinnmaximierung durchgesetzt. Um hier die Bedürfnisse der Bürger auf eine lebendige, offene und gewachsene Infrastruktur zu bewahren, sollen entsprechende Regelungen vorgesehen werden.
In Rheinand-Pfalz arbeiten wir derzeit in mehreren Städten politisch an Problemen mit dem Neubau von riesigen innerstädtischen Einkaufszentren. Zum Teil arbeiten wir in Bürgerinitiativen mit oder unterstützen diese. In der Stadt Ludwigshafen haben wir die Erfahrung, dass bereits Anfang der 80er ein riesiges Einkaufszentrum mitten im Stadtzentrum gebaut wurde, das "Rathaus-Center". Der Haupteingang des Rathauses liegt dort sogar inmitten der Einkaufspassage, also innerhalb eines Gebäudes, das nicht im Besitz der Stadt, sondern eines Privatunternehmens ist. Es wurden mittlerweile 2 weitere Einkaufszentren gebaut. Einer der größten, zentralsten innerstädtischen Plätze, der "Platz der deutschen Einheit", gehört zum Gelände des einen Einkaufszentrums. Es gab auch schon tatsächlich mindestens ein "Hausverbot" für das Betreten dieses öffentlichen Platzes. Infostände oder ähnliches sind für uns auf diesem Platz natürlich auch nicht möglich, sondern nur in dem jetzt, auch durch die Einkaufszentren, verwaisten übriggebliebenen öffentlichen Raum, der noch in Besitz der Stadt ist. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung01.04.2012 Status des Antrags |