Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 082
<- Zurück zum Antragsportal
![]() |
Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP082 EinreichungsdatumAntragstitelZURÜCKGEZOGEN - Leugnung von Völkermord als Meinungsäußerung nicht mehr unter Strafe stellen AntragstellerSpearmind (Nicht-Mitglied) AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsGrundsatzprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen das Programm zur Innenpolitik um folgende Aussage zum Thema Freie Meinungsäußerung zu erweitern: Sei eine Meinung auch verquert, unbegründet oder haltlos, so sollte sie doch immer straffrei bleiben. Dies gilt selbst für die Leugnung von Völkermord. AntragsbegründungPiraten sind gegen Rassismus, Faschismus und Gewalt. Piraten empfinden die Verantwortung von Deutschen für ein nationalsozialistisches Regime und den Holocaust, auch wenn sie persönlich keine Schuld tragen. Forderungen von Einzelnen einen "Schlussstrich unter die Geschichte zu ziehen" können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der Überzeugung, dass mit Wegfall der Strafbarkeit und einer breiten transparenten Auseinandersetzung mit rassistischer Propaganda (ÖRR), wo immer es sachlich geboten erscheint, Zulauf zu selbiger abnehmen wird. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem würde die Holocaust-Leugnung nicht bestrafen. Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfied Hassemer, ist "kein Freund solcher Tatbestände, die falsche Meinungen unter Strafe stellen". Nach einem Entscheid des spanischen Verfassungsgerichts ist die Leugnung des Holocaust seit 2007 dort nicht mehr strafbar, da es sich um eine Meinungsäußerung handele. Gleiches gilt beispielsweise in Skandinavien, Italien, Griechenland, den Niederlanden und vor allem den USA (Serverstandort). Das Verbot von Meinungsäußerungen entwickelt gerade bei Jugendlichen ein Gefühl vermeintlicher Unterdrückung und führt sie unter Umständen ewig-gestrigen Ideologien zu. Eine geschichtliche Wahrheit bedarf keines gesetzlichen Schutzes. Liquid Feedback- Piratenpad- AntragsfabrikDatum der letzten Änderung19.04.2012 Status des Antrags |