Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 071
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP071 EinreichungsdatumAntragstitelSich-nehmen von Sachen, die zum Wegwerfen vorgesehen sind, muss straffrei sein! AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeInneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDie Piratenpartei ist dafür, folgendes gesetzlich zu verankern: Das An-sich-nehmen von Gegenständen, die zum Wegwerfen bestimmt sind, ist nicht strafbar; es ist nicht Diebstahl und auch nicht Unterschlagung. AntragsbegründungRecht bekannt ist das Maultaschen-Urteil von Radolfzell, wo die fristlose Entlassung aus der Arbeit in erster Instanz für rechtens erklärt wurde, nachdem eine Beschäftigte einige Maultaschen, die zum Wegwerfen vorgesehen waren, an sich genommen hatte. Zwar erfolgte die fristlose Kündigung nicht beruhend auf Strafrecht, sondern Arbeitsvertrag. Jedoch wenn im Strafrecht von mir angegebene Handlung straffrei ist, wird man, wie ich glaube, bald auch keine Arbeitsverträge mehr machen, in denen für besagte Handlung die fristlose Entlassung vorgesehen ist. Liquid Feedback- Piratenpad- AntragsfabrikDatum der letzten Änderung30.03.2012 Status des Antrags |