Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 033
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP033 EinreichungsdatumAntragstitelZURÜCKGEZOGEN Piraten lehnen eine Verknüpfung von militärischen und zivilen Maßnahmen ab AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppePazifismus und Militär„Pazifismus und Militär“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextFür Piraten ist Krieg kein Mittel der Politik. Dazu gehören auch deutsche Beteiligungen an UN-mandatierten Militäreinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta. Um Akzeptanz für die Militarisierung der Außenpolitik zu erlangen, ist vermehrt von "zivilmilitärischer Kooperation" und von Konzepten zur "vernetzten Sicherheit" die Rede. Piraten lehnen eine Verknüpfung von militärischen und zivilen Maßnahmen ab. Wir wollen nicht, dass zivile Hilfe für militärische Zwecke instrumentalisiert wird. AntragsbegründungWas ist "zivile Konfliktbearbeitung?"Zivile Konfliktbearbeitung (ZKB) nimmt drei Haupt-Funktionen wahr (in Anlehnung an Galtung und Butros Ghali): die Aufgabe, eine Übereinkunft über die Inhalte des Konfliktes zu finden, was in der Regel durch Verhandlungen geschieht (deutsch „Friedensschaffung“ oder „Friedensstiftung“, englisch „Peacemaking“); die Aufgabe, Gewalt einzudämmen bzw. zu verhindern und Sicherheit wieder herzustellen („Peacekeeping“, deutsch: „Friedenssicherung“) und die Aufgabe, die eigentlichen Ursachen und die Folgen des gewaltsamen Konfliktes zu bearbeiten („Peacebuilding“, manchmal im Deutschen als „Friedenskonsolidierung“ übersetzt). In allen drei Punkten implizit enthalten ist der Aspekt der Prävention: von vornherein zu verhindern, dass ein Konflikt gewaltsam ausgetragen wird oder zumindest einen Wiederausbruch von Gewalt zu verhindern. „Zivil“ bedeutet in diesem Zusammenhang mit zivilen, d.h. nicht-militärischen Mitteln. Beteiligte Organisationen können staatlich sein (z. B. Unterorganisationen der Vereinten Nationen), zivilgesellschaftlich (z. B. international anerkannte Nichtregierungsorganisationen) oder ohne formalen Status (z. B. Widerstandsbewegungen). Peacemaking wird unbestritten als rein zivile Aufgabe angesehen (auch wenn an Verhandlungen ggf. auch VertreterInnen beteiligter (Bürgerkriegs-) Armeen beteiligt sind). Instrumente des Peacemaking sind internationale Gerichte (was voraussetzt, dass alle Konfliktparteien bereit sind, sich einem Schiedsspruch zu unterwerfen, was bisher selten der Fall war), Verhandlungen oder der Einsatz von Zwangsmitteln (z. B. Sanktionen). Bei Verhandlungen spielen häufig externe Parteien die Rolle eines Vermittlers. Diese sind meistens Vertreter (sehr selten: Vertreterinnen) internationaler Organisationen (z .B. der VN oder deren Regionalorganisationen) oder von an einem Friedensschluss interessierten Regierungen. Vergleichsweise selten nehmen auch sog. „elder statesmen“ – also angesehene Politiker ohne Amt – solche Aufgaben wahr. Peacebuilding weist starke Überschneidungen zu den Politikbereichen Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Armutsbekämpfung, staatliche / zivilgesellschaftliche Kooperation auf. Als Kriterium dafür, ob bestimmte Maßnahmen diesem Bereich zuzuordnen sind, wird herangezogen, ob sie im Kontext eines Krieges oder Bürgerkrieges erfolgen oder nicht. Es lassen sich 10 Hauptkategorien identifizieren :
Liquid FeedbackPiratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung30.03.2012 Status des Antrags |