Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung 007

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2012.1.

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Antragstitel

Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Pornografie und Obszoenitaeten sind vom Urheberschutzrecht auszuschliessen - sie sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert.


Antragsbegründung

Pornografie und Obszoenitaeten sind nicht durch Gesaetz schuetzenswert. Nutzung der Pornografie und anderen Pornodiensten oder anderen Obszoenitaeten, auch in der Musik und Literatur, (wo Worter "fuck" oder aehnliche 4 Buchstaben Worte sind), obwohl legal, duerfen nicht per Gesetz einklagbar sein. Dies ist hoechst sittenwidrig. Siehe Prostituzion.


Datum der letzten Änderung

28.08.2012


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Rechtschreibung vor Eintrag im Antragsbuch "überarbeiten" ;)
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Contra-Argument: Grenzen und Kulturbewertung

  • Das würde uns auf direktem Weg in eine Beurteilung führen, was schützenswert ist und was nicht - nicht über die Schöpfungshöhe, sondern über die Bewertung des Inhalts. Das ist ein ganz großes No-Go. (Siehe Stefanie "Elvis Lady Gaga ist schuld!" auf-und-davon Guttenberg) --Dingo 15:06, 8. Mär. 2012 (CET)
    • dein Gegenargument

Contra-Argument: Gehört nicht in die Satzung

  • Das gehört nicht in die Satzung. Außerdem beinhaltet der Antrag, obwohl er so kurz ist, Rechtschreibfehler. Qwertzu 18:14, 12. Mär. 2012 (CET)

Contra-Argument: Zensurförderung

  • Klasse. Pornos saugen ohne Angst vor Einknastung wegen Raubmordkopiererei und dafür bauen wir ein Zensurinstrument in unsere Satzung. "Unpiratig" ist noch das zitierfähigste Wort, das mir dazu einfällt. KatrinaR 18:06, 13. Mär. 2012 (CET)

Contra-Argument: Unbegründet

Der Antrag ist nicht wirklich begründet. 1. Das mglw. was in einem Gesetz steht ist kein Grund. 2. Das Argument, dass etwas sittenwidrig sei, ist auch unspezifisch, weil nicht definiert wurde, was denn mit (Anstand und) Sitte gemeint ist. 3. Die Definition von Pornografie ist ebenfalls kulturkreisabhängig und damit nicht genau spezifiziert.

Die Verwendung von Sprache kann sich zudem wandeln. Einige Worte die heutzutage im Alltag verwendet werden, wären vor einigen Jahrzehnten noch undenkbar. Ebenso galten vor Jahrzehnten selbst das tragen von modernen Kleider als unsittlich. --xwolf 22:58, 21. Mär. 2012 (CET)

Contra-Argument: Neue Sittengesetze

Ich denke, wir hatten lange genug staatliche Sittenwächter, im Dritten Reich sogar Blockwarte. Und bei diesem Antrag geht es eindeutig darum, die "guten Sitten" wieder wie früher durch die Gesetzgebung für alle verbindlich durchzusetzen. Man mag über pornografischen Fotos und Filme denken, was man will, das Urheberrecht schützt das Recht jedes Urhebers, sein Werk kommerziell zu verwerten, und nicht nur das Recht des sittlich gefestigten Urhebers, sein Werk kommerziell zu verwerten. Und wer bestimmt, was sittlich in Ordnung ist und was nicht? Die evangelische Kirche? Der Papst? Das noch zu schaffende Ministerium für öffentliche Sitte und Ordnung? Was ist übrigens mit Werken, die von Rechtschreibfehler nur so strotzen, da arbeitet ein Autor doch so schlecht, dass es schon sittenwidrig ist, dafür auch noch Geld zu verlangen! Und noch eines, geehrter Sittenwächter, solche politischen Aussagen gehören, wenn überhaupt ins Parteiprogramm, nicht in die Satzung; das ist auch so eine Sitte und die gilt sogar immer noch und ist von 99,99 % aller Deutschen, die sich jemals mit der Frage beschäftigt haben, anerkannt! Mein Rat: Zieh den Antrag zurück oder du wirst gnadenlos niedergestimmt. Gottschalk würde jetzt sagen: "Wetten, dass ..." --Homosapiens1957 03:13, 23. Apr. 2012 (CEST)

Contra-Argument: Durchsichtige Doppelmoral

  • Klasse, jetzt sind wir nicht nur die Typen, die legal kiffen, umsonst Bus fahren und Kohle für nix vors Bett gebracht bekommen wollen - nein, auch der gratis-Porno-Download muss dringend legalisiert werden. Willkommen in der Piratenpartei! --Seymour 07:58, 28. Aug. 2012 (CEST)

Pro Argument: HipHop

1. HipHop fällt damit nicht mehr unter das Urheberrecht. Das darf gefeiert werden. --Mduckwitz 23:04, 21. Mär. 2012 (CET)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. SD - Und danach ins Grundgesetz!
  2. Anthem - Mindestens. Und von da in die EMRK.
  3. Andreas Heimann - Sollte unbedingt an § 1(1) angefügt werden. ;)
  4. Mduckwitz - Mit der Hoffnung, dass so die HipHop Branche Pleite geht ;)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Dingo
  2. cmrcx
  3. qwertzu
  4. Wika
  5. --xwolf 22:52, 21. Mär. 2012 (CET)
  6. --Spearmind 20:51, 16. Mär. 2012 (CET)
  7. --Klischeepunk 10:21, 22. Mär. 2012 (CET)
  8. griscia
  9. Käptn Nuss
  10. Gefluegelpest
  11. --Homosapiens1957 03:13, 23. Apr. 2012 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

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  2.  ?
  3. ...