Bundesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Programmänderung 015
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Freie Wohlfahrtsverbände Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle einzufügen oder als Positionspapier zu übernehmen:
Neue Fassung
Die Übertragung vieler sozialer Dienste an Verbände der freien Wohlfahrtspflege ist ein bewährtes Instrument.
Eine Sonderstellung unter den Freien Wohlfahrtsverbänden nehmen die kirchlichen Verbänge (Diakonie und Caritas) ein, die mit insges. 1,3 Mio. Angestellten (80% Frauen) einer der größten Arbeitgeber der Bundesrepublik und insbesondere im sozialen Bereich sind. Die PIRATEN stehen zur Möglichkeit, Tendenzbetriebe nach §118 BetVG zu bilden; der seit den 90er-Jahren politisch geförderte Wettbewerb zwischen den Wohlfahrtsverbänden ist nach Ansicht der PIRATEN jedoch nicht mehr mit der mit einem Tendenzbetrieb vereinbar. Aus diesem Grunde werden sich die PIRATEN dafür einsetzen,
Antragsbegründung
Es wird nicht gelingen (bzw. ist schlicht nicht legal), Wohlfahrtsverbände zu verstaatlichen - insbesondere ist das auch gar nicht wünschenswert, da die Verbände auch publizistisch als "Anwalt der Armen" auftreten. Eine Zurückdrängung der Tendenzbetriebe ist jedoch sehr wohl wünschenswert; dabei werden Caritas und Diakonie nicht "entmachtet", sondern sie müssen ihr operatives Geschäft in "normale" Gesellschaften auslagern.
Datum der letzten Änderung
04.04.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Die Situation im sozialen Bereich ist vor allem für Frauen fatal. Die Zeiten, wo die Frau vom Mann ernährt wurde und lediglich ein Zubrot mit nach Hause brachten, entsprechen nicht der heutigen Realität. Trotzdem arbeiten viel Frauen im sozialen Bereich als 400-Euro-Kräfte oder Teilezeitkräfte, und das nicht, weil sie es so wollen. Der soziale Bereich sollte auch sozial mit seinen Beschäftigten umgehen und nicht in die Bresche schlagen, das sozial die natürliche Art der Frau ist und deshalb nicht entsprechend gewürdigt werden braucht. Dieser Widerspruch ist für mich schlimmer als das Problem der Verknüpfung von Kirche und Staat im Oligopol, = den Tendenzbetrieben.--Wika 23:43, 13. Mär. 2012 (CET)
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Contra-Argument: ...
Ich werde gegen diesen Antrag stimmen. Es gibt dafür zwei Gründe: einen formalen und einen inhaltlichen: 1. Inhaltlich: Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege übernehmen seit 1949 wichtige Aufgaben innerhalb des Sozialstaates. Diese gewachsenen Strukturen zu zerstören, ist leichtsinnig und sollte nicht einfach durch Mechanismen des Marktes ersetzt werden. 2. Formal: Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege können sich auf das grundgesetzlich verbriefte Prinzip der Subsidiarität berufen. Ein solcher Antrag greift in das Verfassungsgefüge der Bundesrepublik Deutschland ein und hat keine Aussicht auf Erfolg. ErhabenerKoordinator
- ad 1): Absolut richtig. Deshalb geht es auch ausdrücklich nicht um eine Zerstörung gewachsener Strukturen (das haben die Reformen schon zur Genüge getan), sondern eine Behebung der Wettbewerbsverzerrung durch als Tendenzbetriebe organisierte WV. Wie im Antrag ausdrücklich geschrieben, eine Auslagerung des operativen Geschäfts in dem BetVG unterliegende Gesellschaften ist ausdrücklich möglich.
- ad 2): Die Sozialreformen etc., die den "verstärkten Wettbewerb" ausdrücklich propagierten (siehe Link im Antrag) sind durch die Bank als Bundesgesetzgebung verabschiedet worden; Eingriffe in die Subsidiarität oder den Föderalismus hat niemand gesehen. Deshalb sehe ich hier auch nicht den Widerspruch. Tendenzbetriebe nach §118 BetVG sind für Zeitungen, Parteien oder direkt kirchliche Arbeitgeber da, nicht für operative Sozialdienstleister.
- Der Antrag ist in einer sehr hitzigen Diskussion mit einem Laizisten im Saarland entstanden (im Original ein LV-Saar-Antrag), der die gesamten Sozialdienstleister verstaatlichen wollte. Deshalb finde ich die Vorwürfe unter 1. nicht besonders fair, vor allem, weil sie aus dem Antragstext nicht hervorgehen - im Gegenteil. --Dingo 11:04, 6. Mär. 2012 (CET)
Ich hatte mir schon gedacht, daß die Stoßrichtung dieses Antrags aus der laizistischen Ecke kommt und "den Sack schlägt, aber eigentlich den Esel meint". ;) Dann soll man aber so ehrlich sein und sagen, daß einem das besondere Staat-Kirche-Verhältnis als Ganzes nicht paßt und nicht die Wohlfahrtsverbände vorschicken. Hier wäre dann aber wirklich eine Grundgesetzänderung notwendig, denn die Bundesrepublik ist in der Tat kein laizistischer Staat! Alle Sozialdienstleister verstaatlichen zu wollen, verstößt ebenso gegen das Subsidiaritätsprinzip des Staates, der keine Aufgaben übernehmen darf, wenn es nichtstaatliche Dienstleister in diesem Bereich gibt. Je länger ich darüber nachdenke, frage ich mich - was will dieser Antrag eigentlich??? ErhabenerKoordinator
- Nein, "den Sack zu schlagen, aber den Esel zu treffen" war nie meine Absicht. Was der Antrag will, ist einfach: Die Mitarbeiter in kirchlichen Wohlfahrtsverbänden besser zu stellen und eine Wettbewerbsverzerrung von Tendenzbetrieben gegenüber Betrieben unter voller Gültigkeit des BetVG auszuräumen. Zum ersten Punkt: gesundheit-soziales.verdi.de/kirchen diakonie caritas. - Von RadLaizen halte ich persönlich nichts, ich stehe hinter Deutschland als säkularem Staat, wie es Johannes Rau sehr gut auf den Punkt gebracht hat: http://www.bpb.de/themen/1KTL5A,0,Religionsfreiheit_heute_zum_Verh%E4ltnis_von_Staat_und_Religion_in_Deutschland.html.
- Aber ich denke, die Stoßrichtung dieses Antrages, so wie er gestellt ist, ist nicht mehr Radikal-Laizistisch, und spätestens, wenn man den Links folgt, sollte auch klar werden, was der Antrag soll. (Was ich oben auch schon geschrieben habe.) --Dingo 13:57, 6. Mär. 2012 (CET)
Pro/Contra-Argument: ...
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ErhabenerKoordinator
- --Spearmind 21:57, 16. Mär. 2012 (CET) viele Dinge, die nicht ins Programm gehören
- NineBerry Richtiges Ziel, blöde Formulierung, falscher Weg. Man kann den Arbeitnehmerschutz auch sicherstellen, ohne private Ausgliederungen zur Pflicht zu machen, indem man die Grenzen der Anwendung des Konzepts Tendenzbetrieb gesetzlich festlegt.
- FASZ VOLLER LÄUSE -- wenn man da zuviel macht, dann ist der Pressesprecher der PIRATEN bspw. plötzlich bei der NPD - und die PIRATEN können ihn nicht kündigen.
- Für Zeitungen, Parteien etc. sind "operative" Tendenzbetriebe - jede Änderung, um den Mißbrauch durch Caritas&Diakonie zu verhindern, schüttet das Kind mit dem Bade aus. --Dingo 20:29, 28. Mär. 2012 (CEST)
- Monarch 13:21, 4. Apr. 2012 (CEST)
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Wika
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