Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/X006
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Anträge werden 7 Tage nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt und im Forum in der Kategorie Antragsdiskussion zur Diskussion gestellt. Im Forum sollen Argumente für und gegen den Antrag diskutiert werden.
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X006 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Antragsgruppe | |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 10.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelFreie Gewissensentscheidung von Mandatsträgern der Piratenpartei AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Text als Vorgabe für alle zukünftigen Mandatsträger und Kandidaten der Piratenpartei, als Selbstverpflichtung, sowie als Erklärung gegenüber dem Wähler beschließen: Die Piratenpartei Deutschland schätzt die Gewissensfreiheit als sehr hohes Gut ein, auch und besonders von Mandatsträgern, wie sie im Grundgesetz (Art. 38(1)) verankert ist. Deshalb sieht die Piratenpartei keinen Mandatsträger dazu verpflichtet, sich in seinem Abstimmverhalten und seinen Äußerungen als gewählter Volksvertreter an Weisungen irgenwelcher Art zu halten. Dazu zählen unter Anderem:
AntragsbegründungViele scheinen hinter dem Dogmatismus der Parteiprogramme und der Basisdemokratie nicht mehr den Wert der Meinungsvielfalt erkennen zu können. Dieser Antrag soll Klarheit darüber schaffen, was wir von jeglichen Ideen des "imperativen Mandats" gegenüber gewählten Piraten halten. Diskussion
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