Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA033

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA033
Einreichungsdatum
Antragsteller

Benutzer:Bernhards

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §7
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 05.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Finanzordnung - Spenden

Antragstext

Es wird beantragt die Punkte (3), (4) und (6) des §7 zu streichen.

Es wird beantragt den Rest in eine Reihenfolge um zu nummerieren.

Aktuelle Fassung § 7 - Spenden

(1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt. (2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden. (3) Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. (4) Sachspenden stehen der einnehmenden Gliederung zu. (5) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 € können bar erfolgen. (6) Kopien aller Spendenquittungen sind dem Bundesschatzmeister in elektronischer Form zu übermitteln.

Neue Fassung § 7 - Spenden

(1) Alle ordentlich gegründeten Verbände sind zur Annahme von Spenden berechtigt. (2) Zweckgebundene Spenden dürfen nur dem vom Spender gewünschten Zweck zugeführt werden. (3) Geldspenden bis zu einem Betrag von 1.000 € können bar erfolgen.

Antragsbegründung

Da der Bund mit seinen sonstigen Einnahmen nach SÄA 032 auskommt, ist es unsinnig da einen weiteren Geldfluss vom z.B. KV zum Bund zum Land zum KV offen zu halten.

Dazu kann jeder dem Bundesverband auch direkt problemlos spenden. Wenn diese Punkte ungeregelt bleiben, bleiben die Spenden einfach da wo sie entstehen. Dies ist auch sinnvoll.

Punkt (6) siehe Anregung. Außerdem sollte dies in einer Vereinbarung (GO o.ä.) zwischen den Schatzmeistern geregelt sein und nicht in der Satzung.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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