Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA024

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA024
Einreichungsdatum
Antragsteller

AndiPopp

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt B - §2
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 03.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Klarstellung Beitragsreduktion

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt B den §2 (3) folgendermaßen komplett zu ersetzen:

Auf begründeten Antrag eines Piraten oder Beitrittswilligen kann der zuständige Landesvorstand beschließen, den Beitrag auf bis zu 12€ im Jahr (entsprechend 1€ pro Monat) zu reduzieren. Der Beschluss besitzt Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Der Landesvorstand hat dabei auf Beitragsgerechtigkeit zu achten. Der Landesvorstand kann diese Entscheidung an die Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle oder Organe seiner Unterverbände delegieren.

Antragsbegründung

Das Verfahren zur Beitragsminderung ist im Wachstum der Satzung ziemlich verkorkst hervorgekommen. Dieser Antrag beseitigt drei Schwachstellen:

  • Der Begriff "Beitrittswilliger" wird um den Begriff "Pirat" ergänzt, um klarzustellen, dass auch Bestandsmitglieder eine Beitragsreduzierung in Anspruch nehmen können.
  • Die Landesvorstände haben am BPT 2008.1 zwar die Zuständigkeit für die Beitragsverwaltung übernommen, nicht aber für die Beitragsreduktion. Dies wird bisher meist geflissen ignoriert. Deswegen sollen die Landesverbände hier auch die Zuständigkeit erhalten.
  • Obwohl die Beitragsreduktion dem Bundesvorstand obliegt, haben sich einige Landesverbände nicht an die ausgehandelte und vom Bundesvorstand beschlossene Übereinkunft gehalten, den Beitrag nicht unter 12 Euro zu reduzieren. Dies führt zu intransparenter Beitragsungerechtigkeit zwischen den Landesverbänden. Hier soll zumindest eine kleine Standardisierung in die Satzung. 12 Euro/Jahr sind ein für jedermann zumutbarer finanzieller Aufwand.
  • Die Delegation (z.B. an einen Geschäftsführer) war bisher nicht möglich, wird aber häufig als sinnvoll erachtet. Das soll hier möglich sein.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge