Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA017
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA017 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
LarsM |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §4 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
- |
AntragstitelAktives Wahlrecht bei Wechsel der Gliederung AntragstextEs wird beantragt, im §4 (4) den Satz: Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) durch den Satz: Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht) zu ersetzen. AntragsbegründungWenn ein Mitglied gem. §3(2a) Bundessatzung die Gliederung wechselt hat es nach §4(4) kein Stimmrecht in dieser Gliederung, da es nicht seinen Wohnsitz in diesem Gebietsverband hat. Diskussion
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