Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/SÄA013
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA013 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Mmarsching |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §7 |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 05.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelKeine "Untergliederung von oben" AntragstextEs wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A §7 Abs. 2 zu entfernen und Abs. 3 entsprechend zu numerieren. Aktuelle Fassung (2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. (3) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände. Neue Fassung (2) Gebietsverbände und Auslandsgruppen sollen sich nicht wirtschaftlich betätigen, ausgenommen hiervon sind der Bundesverband und die Landesverbände. AntragsbegründungEine generelle starre Untergliederung sollte durch die Bundespartei nicht erfolgen. In einer Stadt wie Berlin sind Kreis-/Ortsverbände z.B. nicht sinnvoll, die Gliederungen auf die politischen Grenzen zu beschränken behindert die Bildung von zukunftsweisenden Verbänden wie z.B. einem Ruhrgebietsverband. § 7 Abs 1 Satz 2 gibt den Landesverbänden hier eh freie Hand, also kann dieser Satz entfernt werden. Das dieser Vorschlag aus NRW kommt wird für einige ein Argument gegen die Annahme sein. Ich bitte aber zu berücksichtigen, dass sich schon jetzt die meisten Landesverbände eigene Gliederungen gegeben haben, die zum großen Teil gegen diesen Satz der Bundessatzung verstoßen. (Hamburg, Berlin: Nur Bezirksverbände / MeckPom: KEINE Bezirksverbände / Bayern, NRW (voraussichtlich), Rheinland-Pfalz: Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig / Brandenburg: Regional-,Kreis- /Stadtverbände sowie Orts- bzw. Stadtteilverbände) Warum sollte die Bundessatzung diese Regelungen für Landesverbände treffen, die selbige viel besser beurteilen und nach örtlichen Gegebenheiten aufstellen können? Daher: Streichung des Absatzes! Diskussion
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