Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q062

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q062

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Positionspapier Polizisten-Kennzeichnung

Antragsteller

Dirk Stolte

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Die Transparenz des Staatswesens unterliegt dort besonders hohen Anforderungen, wo in elementare Lebensbereiche der Bürger eingegriffen zu werden kann oder auch wo durch Anwendung unmittelbaren Zwangs nicht nur die körperliche Unversehrtheit eines Bürgers gefährdet sein könnte.

Die bis jetzt unzureichende Ahndungsmöglichkeit von Übergriffen bzw. Fehlverhalten von Polizeibeamten muss durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert werden. Dazu gehören die Identifizierbarkeit beteiligter Beamter ebenso wie eine verlässliche Aufklärung und Ahndung von Übergriffen bzw. Fehlverhalten. Auch einzubeziehen sind Maßnahmen, die einen Corpsgeist unterbinden und Beamte ermutigen, gegen Fälle von Gewaltübergriffen und Rechtsmissbräuchen durch Kollegen vorzugehen.

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte sind nicht nur im Einsatz bei Versammlungen sondern auch bei sonstigen Einsätzen mit einer Persoanlstärke von mehr als 10 Beamten zu verpflichten, von weitem, auch bei Dunkelheit, sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer mit Prüfziffer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich. Verletzungen folgender Pflichten: Tragen des Kennzeichens oder korrektes Führen der Zuordnungsliste sind in der Personalakte zu vermerken und zu sanktionieren.

Antragsbegründung

Die sehr detaillierte derzeitige Fassung des Grundsatzprogramm droht (ausgehend von Berlin) Gefahr zu laufen, als überholt kritisiert zu werden.

Es sollte auch im Interesse der Polizei sein, Beamte, die durch ihr Verhalten dem Ansehen der Polizei und des Staates schaden zu erkennen und gegebenfalls zu schulen oder anderweitig einzusetzen. Ich halte es für etwas übertrieben einen Verstoß gegen die Pflichten, wie z. B. das Tragen des Kennzeichens, gleich strafrechtlich ahnden zu wollen.

Die bisherige Formulierung soll Bestandteil eines Positionspapiers zum Thema Ahndung von Polizei-Übergriffen bzw. Fehlverhalten von Polizisten im Einsatz und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften werden.

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Datum der letzten Änderung

10.11.2011

Antragsgruppe

Inneres und Justiz

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft