Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q039
<- Zurück zum Antragsportal
Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
AntragsnummerQ039 Einreichungsdatum{{#dpl: |
debug=0 | category = Bundesparteitag 2011.2 Programmantrag | titlematch=%Q039% | skipthispage=no | ordermethod=firstedit | addeditdate=true | userdateformat=d.m.Y | count=1 | format=,%DATE%,
}} Antragstitel[[Antragstitel::Positionspapier zur Hartz IV Debatte - 2. Höhe des Regelbedarfs]] AntragstellerAntragstypPositionspapier AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in fortlaufender Nummerierung in das Positionspapier mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II“ aufzunehmen: Höhe des Regelsatzes Die sozialen Sicherungssysteme sollen Armut verhindern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Daher müssen sie stets sicherstellen, dass allen Bezugsberechtigten mindestens ein Einkommen in Höhe der Armutsrisikogrenze zur Verfügung steht. Diese Schwelle lag nach Definition der EU (60% des Netto-Äquivalenzeinkommens) im Jahr 2010 für Alleinstehende bei 826 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz liegt derzeit (2010) bei 364 Euro. Im Jahr 2008 betrug der durchschnittlich hinzukommenden Bedarf für Unterkunft und Heizung für Alleinstehende im unteren Einkommensbereich nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 345 Euro. Dies ergibt zusammen lediglich 709 Euro. Ein Bezieher von Hartz-IV-Leistungen befindet sich daher im Normalfall mit seinem Einkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Dies ist nicht hinnehmbar. Der Hartz-IV-Regelsatz ist daher für alle bezugsberechtigten Personengruppen so festzulegen, dass er zusammen mit den durchschnittlich erstattungsfähigen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens die Höhe der Armutsrisikogrenze erreicht. Statt einer Bemessung anhand der relativen Armutsgrenze wird derzeit für die Berechnung des Regelbedarfs jedoch auf die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zurückgegriffen. Dabei werden seit 2010 lediglich die unteren 15% (Alleinstehende) bzw. 20% (Familien) der nach ihrem Einkommen geschichteten Haushalte als Referenz herangezogen, wobei Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe in der Stichprobe unberücksichtigt bleiben. Der so ermittelte Regelbedarf wird dann durch politisch bestimmte Abzüge (z. B. für Alkohol, Tabak, Blumen, Telekommunikations- und Mobilitätsausgaben) um etwa 150 Euro vermindert. Wenn der Regelsatzes schon auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe errechnet werden soll, so müssen für die Berechnung bei allen Personengruppen zumindest die unteren 20% der Referenzhaushalte herangezogen werden, so wie das vor 2010 der Fall war. Dabei müssen aus der Vergleichsgruppe nicht nur wie bisher Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe vorab herausgenommen werden, sondern auch die sogenannten „verdeckt Armen“, also Haushalte mit einem Einkommen unterhalb des Hartz IV-Niveaus. Die Piratenpartei lehnt weiterhin Abschläge bei der Regelsatzberechnung strikt ab. Politisch bestimmte Abzüge vom Regelbedarf ersetzen die Freiheit des Einzelnen, über die Verwendung seiner Geldmittel selbst zu entscheiden, durch staatliche Bevormundung. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat für seine Bürger bestimmen will, welche Ausgaben sie sich leisten dürfen und welche nicht - bloß weil sie unterhalb der Armutsgrenze leben und auf gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind. Auch Alkohol, Tabak, Blumen, Telekommunikation und Mobilität gehören in freier Entscheidung des Individuums zu einem menschenwürdigen Leben. Die Paragraphen § 20 SGB II („Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts”), § 28 SGB XII („Ermittlung der Regelbedarfe“) sowie das „Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz)“ sind dementsprechend zu ändern. AntragsbegründungMenschen, die von Hartz IV leben müssen, leben derzeit unterhalb der von der EU definierten relativen Armutsgefährdungsgrenze. Dies entspricht nicht unserer Forderung aus dem Grundsatzprogramm, der zu Folge wir Armut verhindern wollen. Auch die UN rügen daher die Bundesrepublik Deutschland bereits für ihre Sozialpolitik und weisen darauf hin, dass Hartz IV „keinen angemessenen Lebensstandard“ gewähleiste (Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/vereinte-nationen-ruegen-deutsche-sozialpolitik/4361232.html ). Der Regelsatz ist so niedrig, weil das derzeit verwendete Statistikmodell an zahlreichen Stellen manipuliert wird. Auf die wesentlichen Stellen weist der Abschnitt hin. Neben der teilweise sehr geringen Stichprobe, die die Statistik teils noch nicht einmal repräsentativ sein lässt, der fehlenden Herausrechnung der Dunkelziffer („verdeckte Armut“) sowie der willkürlichen Festlegung der Referenzgruppe (15 bzw. 20%) sind es vor allem die oft recht willkürlichen bzw. rein politisch motivierten Abzüge, die die individuelle Freiheit des Einzelnen zu Gunsten staatlicher Bevormundung unnötig einschränken. Zur Frage der Gegenfinanzierung macht der Antrag bewusst keine Aussage. Eine Erhöhung des Regelsatzes ist derzeit aus Gründen der Menschenwürde politisch absolut nötig. Dies wird von den Regierungsparteien aus haushaltspolitischen Gründen geleugnet. Sofern unsere Forderungen haushaltspolitisch zu unüberwindlichen Hindernissen führen, muss das gesamte Hartz-IV-System auf den Prüfstand gestellt und gemeinsam nach neuen kreativen Lösungen gesucht werden. Es ist jedenfalls nicht unsere Aufgabe, eine fehlerhafte Sozialpolitik durch das Fallenlassen von berechtigten Forderungen vor einem Offenbarungseid zu bewahren. Liquid Feedback- Wiki-Antragsfabrik- Piratenpad- Konkurrenzanträge-
Datum der letzten Änderung07.08.2012 AntragsgruppeArbeit und Soziales Status des Antrags |