Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA353

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA353
Einreichungsdatum
Antragsteller

Ansgar Veltens

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Gesundheit
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 11.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Umstrukturierung der Pflegeversicherung

Antragstext

Wir setzen uns ein für eine Umstrukturierung der Pflegeversicherung:

Die Pflegeeinstufung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse durchgeführt und ist von Einstufungskriterien abhängig, die eine tatsächliche Bedarfsgerechte für ein selbstbestimmtes Leben notwendige Versorgung nicht ermöglicht. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen in ein umfassendes aber dennoch vereinfachtes und transparentes Sozialversicherungsystem umgewandelt werden. Die derzeitigen Einstufungskriterien in den Pflegestufen kann dies so nicht leisten. Pflege muss individuell und bedarf deckend finanziert werden, wobei die gesamte Lebenssituation des Menschen zu betrachten ist.

Bis zur Umstrukturierung der Pflegeversicherung, die nicht so ohne weiteren Widerstand durch Lobbyisten zu erwarten sein wird, setzen wir uns dafür ein, dass:

1. Pflegegeldzuteilung zu Gunsten pflegender Angehöriger soll verbessert werden.

Pflegende Angehörige sollen eine Pflegeaufwandsentschädigung (Pflegegeld) in gleicher Höhe erhalten wie Pflegedienste und Altenheime ihn bei den Pflegekassen als Sachleistung abrechnen dürfen.

Derzeit können Sachleistungen, das sind Leistungen die von professionellen Pflegediensten erbracht werden, in Anspruch genommen werden. Diese rechnen dann direkt mit den Pflegekasse ab. Oder eine kombinierte Leistung: Vereinbarte Pflegeleistung bis zu einem festgesetzten finanziellen Rahmen, zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen. Für die nicht verbrauchten Anteile aus der möglichen Gesamtsumme von Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige Anteilig Geld aus möglichen Pflegegeld-leistungen. Oder aber der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld in voller Höhe. Derzeit ist dies aber niedriger als ein Sachleistungsbezug.

Mit dem mehr gezahlten Pflegegeld kann sich der Pflegebedürftige individueller seine erforderliche Pflegehilfe gestalten und i.d.R. über einen größeren Zeitraum abdecken.

2. Missbrauch und Fehleinstufungen von Pflegegeldleistungen vermeiden.

Die Pflegekasse bezahlt für eine selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegegeld in folgender Höhe:

  • Pflegestufe I: 225,- € monatlich
  • Pflegestufe II: 430,- € monatlich
  • Pflegestufe III: 685,- € monatlich

Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit insbesondere bei Pflegegeldauszahlung, die wir erhöhen, und den Sachleistungsbezügen angleichen wollen, fordern wir eine bessere Überprüfung des tatsächlichen Pflegebedarfs.

Dies kann nicht durch eine kurze Befragung durch den MDK festgestellt werden, sondern sollte über einen größeren Zeitraum ermittelt werden. Die kurzzeitige Begutachtung des Pflegebedürftigen ist Tagesform abhängig, besser oder schlechter. Sie führt auf Grund der kurzen Wahrnehmung folglich oft zu einer Fehleinschätzung der Pflegebedürftigkeit.

In der Praxis führt dies oft dazu, dass die Einstufung zu niedrig erfolgt und dem tatsächlichen Bedarf der Pflegeleistungen nicht gerecht wird.

Andererseits finden sich auch Beispiele bei denen Pflegegeldempfänger also Pflegebedürftige, selbst ein normales Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen obgleich bei Ihnen doch durch körperliche Einschränkungen bedingt ein Pflegebedarf ermittelt wurde.

Hier muss natürlich unterschieden werden zwischen Pflegebedürftigen die mit Fahrzeugen unterwegs sind die speziell auf deren Behinderung umgebaut wurden, wie dies z.B. bei Querschnittlähmungen möglich ist, und solchen Verkehrsteilnehmern, die trotz körperlicher Einschränkung mit normalen Fahrzeugen, am Straßenverkehr aktiv teilnehmen.

Wir fordern daher, dass Pflegegeld nur ausgezahlt werden darf wenn die Teilnahme am Straßenverkehr ohne behindertengerechte Fahrzeuge nicht mehr möglich ist. Der Führerschein ist ohne behindertengerechte Fahrzeuge für die Dauer des Pflegegeldbezuges ab zu gegeben.

3. Pflegegeldempfänger müssen sich Pflegestufen abhängig Pflegevisiten durch examinierte Alten oder Krankenpflegekräfte unterziehen. Dabei wird die betreute Person einmal pro Monat über einen Pflegealttag begleitet um die Qualität der durchgeführten Pflege und Versorgung sicher zu stellen.

Dadurch wird die erbrachte Leistung durch pflegende Angehörige fachgerecht bewertet und sichergestellt dass das gezahlte erhöhte Pflegegeld auch tatsächlich dem Pflegebedürftigen in Form von Hilfeleistung zu gute kommt.. Gleichzeitig wird dadurch erkannt wenn ein erhöhter Pflegebedarf besteht und es kann zeitnah eine Antrag auf Höhergruppierung der Pflegestufe gestellt werden.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge