Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA323

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA323
Einreichungsdatum
Antragsteller

Dirk Stolte

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 13.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Polizisten-Kennzeichnung

Antragstext

Änderung des Grundsatzprogramms

Die drei nachstehend dokumentierten Absätze aus dem Programmabschnitt Transparenz des Staatswesens werden durch eine neue Formulierung (s.u.) ersetzt:

Alte Fassung (wird ersetzt)

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen.

Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.


Neue Fassung (wird eingefügt)

Die Transparenz des Staatswesens unterliegt dort besonders hohen Anforderungen, wo in elementare Lebensbereiche der Bürger eingegriffen zu werden kann oder auch wo durch Anwendung unmittelbaren Zwangs nicht nur die körperliche Unversehrtheit eines Bürgers gefährdet sein könnte.

Die bis jetzt unzureichende Ahndungsmöglichkeit von Übergriffen bzw. Fehlverhalten von Polizeibeamten muss durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert werden. Dazu gehören die Identifizierbarkeit beteiligter Beamter ebenso wie eine verlässliche Aufklärung und Ahndung von Übergriffen bzw. Fehlverhalten. Auch einzubeziehen sind Maßnahmen, die einen Corpsgeist unterbinden und Beamte ermutigen, gegen Fälle von Gewaltübergriffen und Rechtsmissbräuchen durch Kollegen vorzugehen.

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte sind nicht nur im Einsatz bei Versammlungen sondern auch bei sonstigen Einsätzen mit einer Persoanlstärke von mehr als 10 Beamten zu verpflichten, von weitem, auch bei Dunkelheit, sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer mit Prüfziffer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Verletzungen folgender Pflichten: Tragen des Kennzeichens oder korrektes Führen der Zuordnungsliste sind in der Personalakte zu vermerken und zu sanktionieren.

Antragsbegründung

Die sehr detaillierte derzeitige Fassung des Grundsatzprogramm droht (ausgehend von Berlin) Gefahr zu laufen, als überholt kritisiert zu werden.

Es sollte auch im Interesse der Polizei sein, Beamte, die durch ihr Verhalten dem Ansehen der Polizei und des Staates schaden zu erkennen und gegebenfalls zu schulen oder anderweitig einzusetzen. Ich halte es für etwas übertrieben einen Verstoß gegen die Pflichten, wie z. B. das Tragen des Kennzeichens, gleich strafrechtlich ahnden zu wollen.

Die bisherige Formulierung soll Bestandteil eines Positionspapiers zum Thema Ahndung von Polizei-Übergriffen bzw. Fehlverhalten von Polizisten im Einsatz und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA090