Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA305

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA305
Einreichungsdatum
Antragsteller

Muuhh

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Arbeit und Soziales
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 07.08.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Mindestlohn als Zumutbarkeitskriterium und Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschießen, dass an geeignerter Stelle im Wahlprogramm hinzugefügt wird:

Mindestlohn als Kriterium der Zumutbarkeit


Die Piratenpartei setzt sich für einen festzulgenden Mindestlohn als Kriterium der Zumutbarkeit ein. Für Arbeitssuchende soll jede angebotene Tätigkeit, deren Vergütung unter dem Mindestlohn liegt, als unzumutbar gelten und kann daher abgelehnt werden. Ebenso wird ein Arbeitnehmer, der eine in diesem Sinne unzumutbare Anstellung kündigt, so gestellt, als wäre er von seinem Arbeitgeber betriebsbedingt gekündigt worden. Ein so definierter Mindestlohn gilt branchenübergreifend.

Antragsbegründung

-

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA333 Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA282