Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA302
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA302 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Datenschutz und Privatsphäre„Datenschutz und Privatsphäre“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 06.11.2011 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelPrivatsphäre: Keine Bundes- oder Staatstrojaner - Teil 1 - Grundsatzprogramm AntragstextDer Bundesparteitag möge im Grundsatzprogramm, Kapitel 6 "Privatsphäre und Datenschutz", am Ende des Abschnitts "Privatsphäre" folgenden Passus hinzufügen: "In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (z.B. mittels so genannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch staatliche Stellen erkennen wir immer einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar." AntragsbegründungDieser Passus wird im Grundsatzprogram direkt unter unserer Position zur Vorratsdatenspeicherung eingefügt. Dadurch, dass wir erklären, dass diese Eingriffe nicht mit Grundrechten und Rechtstaat vereinbar sind, implizieren wir das Ziel der Abschaffung der Maßnahmen. Der Antrag differenziert bewusst nicht zwischen Quellen-TKÜ und sonstigen Anwendungen von Staatstrojanern: Die Quellen-TKÜ ist in meinen Augen von den Auswirkungen nicht von anderen derartigen Eingriffen nicht zu unterscheiden. Ein weiterer Antrag zum Wahlprogramm stellt das auch noch mal klar. Das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität" ist eine Schöpfung des Bundesverfassungsgerichts. (vgl. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html ). Im LQFB wurde eine Vorgängerversion dieses Antrags eingefroren. Ich habe hier aus einem Satz 2 gemacht. Der zweite Satz schliesst so auch alle ein staatlichen Engriffe in den Kernbereiche von vergleichbarer Tiefe mit ein. So haben wir auch bei anderen vergleichbaren Eingriffen einen Anker im Grundsatzprogramm. Ausserdem passt er so besser zum vorhergehenden Text. Im Idealfall wird dieser Antrag auf dem Bundesparteitag zusammen mit meinem Antrag PA318 zum selben Thema für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 behandelt. Diskussion
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