Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA052
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission. |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA052 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Allgemeine Werte und Menschenbild„Allgemeine Werte und Menschenbild“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 07.08.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelMigration bereichert die Gesellschaften AntragstextDer Bundesparteitag möge als Ergänzung des Parteiprogramms – ggf. kapitelweise modular – beschließen: Zur Einordnung: Gemeinsam mit den bereits beantragten Vorschlägen zur Trennung von Staat und Religion und zur Positionierung gegen den Rechtsextremismus kann dieser Passus unter der gemeinsamen Überschrift »Für die Vielfalt in der Gesellschaft« eingeordnet werden. Migration bereichert die GesellschaftenWir sehen die Vielfalt, die auch durch das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft entsteht, als Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens an. Wir erkennTeilhabeen den gegenseitigen Einfluss von Ausgrenzung durch die Mehrheitsgesellschaft und Segregation der als »fremd« gebrandmarkten Menschen und werten diese Situation als mit unseren Vorstellungen von Menschenwürde nicht vereinbar. Die technische Möglichkeit, vergleichsweise einfach über weite Strecken zu reisen, hat auch die Bedingungen für Migration grundlegend verändert. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahrzehnten ein Einwanderungsland. Sie ist zudem Bestandteil der Europäischen Union, die sich in einem Prozess der fortschreitenden Integration befindet und zusätzliche Kompetenzen übernimmt. Damit steht die deutsche Migrationspolitik vor einer vierfachen Herausforderung: Die Entwicklung der Europäischen Union führt auch zur vollständigen Freizügigkeit ihrer BürgerInnerhalb der Europäischen Union gelten inzwischen Arbeitsfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit ihrer Bürger. Wir sehen die Entwicklung der Europäischen Union zu einer vollständigen Wohnsitz-Freizügigkeit. Dem müssen auch die sozialen Sicherungssysteme Rechnung tragen. Angebote zum Spracherwerb und kulturelle Vielfalt gehören zu dieser Entwicklung zwangsläufig dazu. Die Ausgrenzung von Arbeitsmigranten über Generationen hinweg ist menschenunwürdigMenschen, die als Arbeitsmigranten oder aus ehemaligen Kolonien und Überseegebieten in die Europäische Union kamen, haben das Recht, hier heimisch zu werden. Dazu gehört die vollständige Integration in das Bildungswesen, in den Arbeitsmarkt und die Möglichkeit zur Teilhabe und Mitgestaltung des kulturellen und politischen Lebens. Soweit in Staaten der Europäischen Union noch ein Staatsangehörigkeitsrecht gilt, das auf die Abstammung zurückgreift, sind zusätzliche Regelungen zu schaffen, die den hier Geborenen die Staatsangehörigkeit des EU-Staats ihrer Geburt als unmittelbares Recht zusprechen. Zur Integration in das politische und gesellschaftliche Leben ist daher über mindestens zwei Generationen eine mehrfache Staatsangehörigkeit zu akzeptieren. Die Integrationsleistung der aufnehmenden Staaten ermisst sich daran, wieweit die Bürger mit Migrationshintergrund aus eigener Entscheidung auf eine mehrfache Staatsangehörigkeit verzichten. Es ist die Aufgabe der europäischen Staaten, für die reale Chance auf Bildung und beruflichen Erfolg von Menschen mit Migrationshintergrund zu sorgen. Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Diskriminierungen abzubauen und ein gedeihliches Zusammenleben aller Menschen im Land zu erreichen. Um eine kommunale politische Mitwirkung zu erreichen, ist auch Menschen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben, das Wahlrecht zu den kommunalen Vertretungskörperschaften am Ort ihres Lebensmittelpunktes zu sichern. Europa braucht wirtschaftliche MigrationFür die wirtschaftliche Entwicklung der europäischen Staaten ist es zwingend notwendig, die Fähigkeiten und Fertigkeiten der hier lebenden Bürger zu fördern und zu nutzen. Die bisherigen Anstrengungen zu einer erfolgreichen Bildung der gesamten Bevölkerung lassen leider oft das Gegenteil vermuten. Doch die demographische Entwicklung der europäischen Staaten lässt die Perspektive zu, dass das allein für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung der Sozialsysteme nicht ausreichen wird. Bis zum Aufbau eines weltweiten Ausgleichs wirtschaftlicher und sozialer Ungerechtigkeiten sind die Staaten Europas daher darauf angewiesen, dass Menschen hier ansässig werden und zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen. Dafür sind Regelungen zu schaffen, die die wirtschaftliche Immigration ordnen und die Wirtschaftsmigration von den Erfordernissen einer gesicherten Zuflucht vor Verfolgung und Kriegsfolgen klar trennen. Die Fristen bis zu einem dauerhaft abgesicherten Aufenthaltsrecht und zur Chance einer Einbürgerung sind deutlich zu senken, besondere Anstrengungen der Migranten zu Spracherwerb und beruflicher Integration sind positiv zu unterstützen, ihr Fehlen nicht als Vorwand für Diskriminierung zu verwenden. Für die berufliche Integration sind die Regeln zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse zu vereinfachen. Internationale vertragliche Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen sind vordringlich anzustreben. Zuflucht vor Verfolgung und Krieg sicherstellenZuflucht zu gewähren vor politischer Verfolgung und den Folgen von Krieg und Bürgerkrieg gehört zu den elementaren Verpflichtungen des Völkerrechts. Diese Pflicht ist eine europäische Gemeinschaftsaufgabe. Dem widerspricht es, wenn europäische Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland – sich dieser Aufgabe zu entziehen versuchen. Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, haben das Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung und Kultur. Das gilt bereits, wenn die Gründe der Flucht noch nicht anerkannt sind. Es gilt auch, wenn eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist. AntragsbegründungBegründung (nicht Bestandteil des Antrags)Dieser Antrag wurde auf dem Bundesparteitag in Chemnitz in zwei Modulen – als Antrag GP045 und Antrag GP020 bereits eingebracht, dort aber nicht behandelt. Die Initiative hat die Stichworte der Initiative für ein migrationspolitisches Meinungsbild weitestgehend aufgegriffen. Über Diskussionsbeiträge und Anregungen freuen wir uns. Liquid FeedbackDiese Initiative wurde im LiquidFeedback-System des Bundes diskutiert und war dort mit diesen Voten-Ergebnissen erfolgreich:
Ergebnis der LQFB-Initiativen: Alle Einzelmodule: <http://pplf.de/i1646> <http://pplf.de/i1647> <http://pplf.de/i1648> <http://pplf.de/i1649>
Anregungen aus der aktuellen Diskussion im LiquidFeedback-System des Bundes
Antragsbegründung zur Frage der Zuflucht vor Verfolgung und KriegIn vielen europäischen Staaten ist die völkerrechtliche Verpflichtung, Verfolgten und Kriegsopfern Zuflucht zu gewähren, in einer Weise beschränkt worden, die nicht mehr hingenommen werden kann. Die Verpflichtung ist nur im Zusammenwirken aller Staaten der Europäischen Union zu erfüllen. Der Weg, den die Bundesrepublik im Jahr 1993 mit der Änderung der Verpflichtung aus dem alten Artikel 16 des Grundgesetzes eingeschlagen hat, widerspricht dieser Verpflichtung und der besonderen Verantwortung des deutschen Staates seit der Befreiung vom Nationalsozialismus. Wenn trotz nicht anerkannter Gründe für die Zuflucht eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht möglich ist, ist eine Aufenthaltserlaubnis auszusprechen, der Aufenthaltsstatus ist mit kurzen Übergangsfristen zu stabilisieren. Kinder, die sich erfolgreich in das europäische Bildungssystem integriert haben, dürfen nicht zur Rückkehr in das Herkunftsland der Eltern gezwungen werden. Der Schutz der innerhalb der EU lebenden Familie (also Lebenspartnern, Eltern und Geschwister) hat Vorrang vor aufenthaltsrechtlichen Beschränkungen. Menschen, die hier Zuflucht suchen, werden jedoch zur Zeit in vielfältiger Weise diskriminiert und benachteiligt, wenn die Fluchtgründe noch nicht anerkannt sind, und auch, wenn sie nicht in die Herkunftsländer zurückkehren können. Zu den schwerwiegendsten Beschränkungen gehört die sogenannte Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit in völlig unzumutbarer Weise einschränkt. Ohne Rücksicht auf die Schutzrechte der Familie werden nicht anerkannte Flüchtlinge auch in nur vermeintlich sichere Herkunftsländer abgeschoben. Das ist insbesondere dann unzumutbar, wenn nach mehrjährigem Aufenthalt in Europa längst ein Integrationsprozess – vor allem der Kinder – eingesetzt hat, dessen Erfolg mit der erzwungenen Ausreise durchkreuzt wird und die betroffenen Menschen in den Zielländern vor eine erneute Integrationspflicht stellt, die zudem unter erheblich schwierigeren Umständen stattfinden muss. Links zum Anerkennungsverfahren für Verfolgte, zu Duldung und Abschiebung zur Residenzpflicht residenzpflicht.info – Bewegungsfreiheit ist Menschrenrecht Diskussion
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