Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 013

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

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Antragstitel

Leistungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages

Antragsteller
Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgendes Positionspapier zum Thema „Leistungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages“ beschließen:


Neue Fassung
1. Kriterien aus demokratiepolitischer Perspektive

Die Vergabe von Leistungen muss daran gemessen werden, ob sie 1.) durch demokratisch legitimierte Personen bzw. Gremien erfolgt, 2.) für Außenstehende transparent ist, um eine Kontrolle zu ermöglichen, 3.) für die Arbeit der Abgeordneten förderlich oder sogar unentbehrlich ist, 4.) kein Ausdruck eines Missbrauchs politischer Macht ist, 5.) (potentiell) keine undemokratische Beeinflussung politischer Entscheidungsträger darstellt.

Unbestrittene Grundlage ist Art. 48 GG (Anspruch der MdB auf „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ und „Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel“).

Vor diesem Hintergrund fordert die Piratenpartei Deutschland in folgenden Punkten – insbesondere mit Blick auf das Abgeordnetengesetz (AbgG) – Änderungen:

2. Forderungen und Verbesserungsvorschläge zur Änderung des Leistungskatalogs

2.1 Wir fordern die Mitglieder des Deutschen Bundestages dazu auf, freiwillig ihre Beschlüsse zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung im Regelfall an die Entwicklung der Inflation oder die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst zu koppeln.

2.2 Hinsichtlich der Nutzung der Freifahrtberechtigung bzw. Erstattung von Fahrtkosten (§ 16 AbgG) bei Flügen mit privaten Fluggesellschaften, die in Ausübung des Mandats innerhalb Deutschlands genutzt werden oder nicht länger als 90 Minuten Flugzeit beanspruchen, soll die 2. Klasse als Standard definiert werden. Sollte die 2. Klasse zur gewünschten Reisezeit ausgebucht sein, dürfen die Kosten eines Platzes in der 1. Klasse erstattet werden. Sollten aufgrund mandatsbezogener Flüge Vergünstigungen (wie „Bonus-Meilen“) angeboten werden, so soll ihre Nutzung ausschließlich weiteren mandatsbezogenen Flügen zugute kommen. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist im Abgeordnetengesetz ausdrücklich zu untersagen.

2.3 Die Diät (oder Abgeordnetenentschädigung, § 11 AbgG) sollte in Verbindung mit der Altersentschädigung (§§ 19 bis 21 AbgG) dahingehend neu geregelt werden, dass ein Anspruch auf Altersentschädigung entfällt und im Gegenzug die Abgeordnetenentschädigung entsprechend erhöht wird.

2.4 Wir sprechen uns gegen jede Form der Doppelalimentation aus, wonach z.B. Minister und Staatssekretäre, die zugleich Abgeordnete sind, sowohl Amtsbezüge als auch Abgeordnetenleistungen erhalten. Dieser Personenkreis sollte nur die jeweils höheren Bezüge erhalten plus eine geringfügige zusätzliche Summe.

2.5 Die zur Amtsausstattung (§ 12 AbgG) gehörende Kostenpauschale ist dahingehend zu ändern, dass nur noch eine relativ geringe Summe (z.B. 500 Euro monatlich) pauschal und ohne Nachweispflicht gewährt wird. Alle weiteren Anschaffungen werden a) nur auf Antrag, b) nur ab einer bestimmten Höhe pro Einzel-posten (z.B. ab 50 Euro) und c) nur bis zur festgesetzten Höchstgrenze der Kostenpauschale erstattet. Die Nachweise über die erstatteten Ausgaben sollen zeitnah und in exakter Höhe veröffentlicht werden. Das setzt voraus, dass Erstattungsanträge durch die MdB so schnell wie möglich zu stellen sind, spätestens aber z.B. nach einem Jahr ab Rechnungsdatum). Hinsichtlich der Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern wird aus Gründen des Datenschutzes deren Veröffentlichung nur anonymisiert und in Form einer Staffelung gefordert, z.B. 1 Mitarbeiter bis 1000 €, 2 zwischen 1000 und 2000 €, 1 zwischen 2000 und 3000 € und 1 zwischen 3000 und 4000 € brutto monatlich.

2.6 Dauer und Höhe der Übergangsgelder (§ 18 AbgG) nach Ausscheiden aus dem Parlament müssen stärker begrenzt werden. Völlig ausreichend wäre eine zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer auf z.B. drei Monate, die bei Nachweis andauernder Erwerbslosigkeit auf bis zu 12 Monate verlängerbar ist. Die Höhe des Übergangsgeldes könnte z.B. auf 67% der Abgeordnetenentschädigung beschränkt bleiben und im Laufe der Bezugsdauer abgeschmolzen werden (z.B. auf 50% ab dem 4. Monat und 33% ab dem 7. Monat).

2.7 Nebentätigkeiten bzw. Nebeneinkünfte (§§ 44a und b AbgG) sollen weiterhin erlaubt sein. Die Art der Nebentätigkeit ist aber unter konkreter Nennung der zu verrichtenden Arbeit und der entsprechenden Arbeitgeber unverzüglich bei Aufnahme der Tätigkeit bzw. bei Abschluss eines Arbeitsvertrages zu veröffentlichen. Dabei erzielte Nebeneinkünfte sollen ebenfalls so schnell wie möglich veröffentlicht werden, wobei Höhe und Herkunft exakt zu benennen sind. Sofern rechtlich realisierbar, sollte auch eine Pflicht zur Abführung von Nebeneinkünften, die einen bestimmten Freibetrag übersteigen, an die öffentliche Hand erwogen werden; ebenso sollte eine Begrenzung der Anzahl der Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und Vorständen in umsatzstarken Unternehmen geprüft werden.

2.8 Die vorstehenden Regelungen sollen, sofern übertragbar, sinngemäß für Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Bundeskanzler sowie Bundesminister und Staatssekretäre gelten.
Antragsbegründung

Zu 2.1: Die MdB beschließen gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts formal auch weiterhin. Der Vertrauensverlust, der bei Bürgern angesichts regelmäßig selbst genehmigter Gehaltserhöhungen entstanden ist, lässt sich durch eine Orientierung an „unabhängigen“ Größen mit Öffnungsklausel für besondere Situationen („im Regelfall“) eindämmen. Ob die Bürgerkritik bislang im Einzelfall berechtigt war (Machtmiss-brauch!) oder nicht (Unabhängigkeit!): MdB werden nie unbefangen über die Höhe ihrer Diäten entscheiden können und sollten ihre Diäten deshalb freiwillig einer Kontrollgröße außerhalb des Parlaments „unterwerfen“. Juristisch verbindlich ist ein solches Vorgehen jedoch nicht.

Zu 2.2: Man kann eine Einschränkung der bestehenden 1.-Klasse-Regelung „kleinlich“ nennen. Doch Großzügigkeit ist für uns kein Kriterium, sondern die Unterstützung der Arbeitsfähigkeit. Die 2. Klasse ist angesichts der kurzen Dauer der innerdeutschen Flüge völlig ausreichend, um den Abgeordneten das Arbeiten während des Fluges zu ermöglichen. Selbst Leiter großer Wirtschaftsunternehmen fliegen neuerdings 2. Klasse, um Geld zu sparen, und haben auch nicht weniger zu tun als MdB. Eine Regelung erscheint auch deshalb notwendig, weil zum Beispiel auf der Route Berlin-München zwischen der 1. und 2. Klasse ein Preisunterschied im dreistelligen Euro-Bereich bestehen kann, was sich bei Vielfliegern summiert und ein unnötiger Kostenfaktor ist. Die Verwendung von Bonus-Meilen hat bei MdB bereits zum Vorwurf der Bereicherung geführt (z.B. bei Grünen-Chef Özdemir). Das Thema sollte deshalb unbedingt geregelt werden.

Zu 2.3: Durch den Zwang zur selbständigen Altersvorsorge fördert man die Eigenverantwortlichkeit der Abgeordneten. Diese verlangen sie schließlich auch den Bürgern ab. Vor allem aber soll damit dem Erwerb von zu umfangreichen Versorgungsansprüchen nach relativ kurzer Mandatswahrnehmung entgegengewirkt werden.

Zu 2.4: MdB, die zugleich Minister sind, können allein aus Zeitgründen nur ihr Ministeramt angemessen ausfüllen, nicht aber zusätzlich auch noch ein Abgeordnetenmandat. Ein Doppelgehalt ist daher vollkommen ungerechtfertigt, es liegt keine entsprechende doppelte Arbeitsleistung vor.

Zu 2.5: So wird die Gefahr eingedämmt, dass die Kostenpauschale als Zusatzeinkommen von Abgeordneten dient, obwohl das Geld laut Gesetz für Büro- und Fahrtkosten etc. bestimmt ist. Bei Nichtaus-schöpfung der Pauschale verbleibt der Restbetrag bei der öffentlichen Hand. Eine für die Wähler transparente Nachweispflicht ist die Lehre aus dem Spesenskandal britischer Unterhausabgeordneter 2009. Zur Vermeidung unnötiger Bürokratie (nicht jeder Bleistiftkauf muss Gegenstand des Verfahrens sein) sollten diese Nachweise aber erst ab einer bestimmten Höhe nötig sein, z.B. ab 50 Euro pro Einzelposten. Für Posten, die weniger kosten, steht ein weiterhin gewährter Pauschalbetrag von z.B. 500 Euro monatlich zur Verfügung.

Zu 2.6: Der Sinn des Übergangsgeldes ist es, ehemalige MdB bis zur Aufnahme anderweitiger Erwerbstätigkeit finanziell abzusichern. Da die MdB keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten, erscheint ein solches Übergangsgeld gerechtfertigt. Völlig überzogen erscheint es aber, Übergangsgeld so wie jetzt bis zu 18 Monate lang und in voller Höhe der Diät auszuzahlen. Das Abschmelzen der bezogenen Summe stellt dem gegenüber einen Anreiz zur schnellen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit dar.

Zu 2.7: Das Transparenzgebot dämmt unlautere Zuwendungen an die MdB ein. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, ob die Gefahr einer Abhängigkeit der MdB von zahlungskräftigen Unternehmen besteht. Man ermöglicht mit der vorgeschlagenen Regelung aber weiterhin eine Vernetzung von Abgeordneten und der Wirtschaft, wobei es sehr wohl auch der Allgemeinheit dienen kann, wenn Unternehmensentscheidungen von politischen Wünschen geprägt sind, die die MdB z.B. in Aufsichtsräten vorbringen können. Auf der anderen Seite würde man Lobbyismus durch ein totales Verbot von Nebentätigkeiten nicht verhindern.


Datum der letzten Änderung

31.10.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Ich würde den Punkt 2.4 überarbeiten, und zwar dahingehend, dass wir uns generell dagegen aussprechen, dass Minister und/oder Staatssekretäre oder sonstige Angehörige der Exekutive zugleich ein Bundestagsmandat (Legislative) ausüben dürfen. Bis diese Form der konsequenten Gewaltenteilung durchgesetzt worden ist, kann der bisherige Text in 2.4 als Übergangslösung durchaus stehen bleiben. Scriptor 12:15, 14. Okt. 2011 (CEST)
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Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Ich halte die Debatte über Abgeordnetengehälter für vergleichsweise unwichtig und gleichzeitig potentiell populistisch.
    • dein Gegenargument
  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

... Populistisch wäre es, wenn es keine Sachargumente gäbe, die auf eine Verletzung der Verhältnismäßigkeit und auf Vorteilsnahme hinweisen würden. Zum Beispiel ist die Frage ein Dauerbrenner, wie weit der Arm der Wirtschaft in das Parlament reichen darf (resp. wie viele und welche Aufsichtsratsposten Bundestagsabgeordnete nebenberuflich haben dürfen), ohne permanent Befangenheit z.B. bei der Festsetzung bestimmter Unternehmenssteuern, Umweltauflagen etc. unterstellen zu müssen.

Skysnake 13:00, 22. Okt. 2011 (CEST): Populistisch ist sicherlich etwas anderes. In diesem Bereich gibt es bereits seit sehr sehr langer Zeit einen großen Handlungsbedarf.

Einige Punkte gehen mir allerdings zu weit bzw. gehen mir noch nicht weit genug. Dies sind im einzelnen folgende Punkte:

Übergangsgelder: Es ist sicherlich zweckmäßig die Altersentschädigungen zu überdenken. Diese ganz zu streichen halte ich allerdings für mehr als fragwürdig. Der Abgeordnete leistet einen Dienst am Volk. Es wäre daher in meinen Augen durchaus angemessen, dass der Abgeordnete hierfür schlicht Ansprüche für die gesetzliche Rente erwirbt in seiner Zeit, in der er ein Mandat hat. Im einzelnen lässt sich hier dann natürlich noch darüber streiten, ob sich diese Ansprüche auf den Höchst oder Mindestbetrag, den man erwerben kann als normaler Arbeiter beziehen sollten. Ganz streichen sollte man Sie aber definitiv nicht, das ansonsten der Abgeordnete sehr anfällig wird für gewisse Angebote von Firmen für die Zeit NACH seinem Mandat. Hier gab es in der jüngeren Vergangenheit schon so manchen Fall, wo man sich fragen musste, ob hier kein Interessenkonflikt im Amt herrschte, da man ja seinen zukünftigen Arbeitgeber nicht verstimmen darf.

Abgeordnetenentschädigung: Es wäre auch hier zweckmäßig, die Entschädigung nach der Beendigung des Mandats etwas großzügiger zu fassen, um den Druck bzgl. einer neuen Arbeit zu verkleinern. Allgemein wäre es sogar sinnvoll, ein Beschäftigungsverbot von z.B. 6 Monaten aus zu sprechen. In dieser Zeit sollten dann 75% der Abgeordnetenenschädigung weiter bezahlt werden. Zusätzlich sollte in Betracht gezogen werden, ob es nicht sinnvoll ist, die ersten 4-5 Jahre eine Auskunftspflicht für ehemalige Abgeordnete zu erstellen, wo Sie arbeiten, und wie viel Sie verdienen. Hiermit wäre es ohne größere Probleme möglich, "Bestechung" durch einen Arbeitsplatz nach der Abgeordnetentätigkeit zu erkennen.

Nebentätigkeiten: Ich sehe es als völlig unmöglich an, das ein Abgeordneter in einem Landesparlament oder gar dem Bundestag in einem Aufsichtsrat, gleich welcher Firma sitzen kann. Es sollte ein grundsätzliches Verbot von Aufsichtsratsposten, etc. gefordert werden. Ein Abgeordneter hat sich um die Repräsentation seiner Wähler zu kümmern. Als einzige Ausnahme wären hier selbstständige bzw. Einteilseigner einer Firma zu benennen, die natürlich ihre Rechte wahrnehmen können müssen.

Kurz um, in meinen Augen bedarf dieser Antrag noch einigen Ausarbeitungen um wirklich zielgerichtet etwas an den angedachten Problemen ändern zu können. Wenn man sich dieser Problematik annehmen will, muss dies in einer Form geschehen, die auch krimineller Energie einen Riegel vor schiebt. Die Regelungen müssen in meinen Augen so gefasst sein, das Sie den gewünschten Zweck auch dann erfüllen, wenn mit großer krimineller Energie versucht wird die angedachte Wirkung zu umgehen.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 18:44, 12. Okt. 2011 (CEST)
  2. CEdge insgesamt sehr gut!
  3. Scriptor
  4. ValiDOM Solche Anträge gefallen! Direkt, Konkret, Klar :)
  5. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. timo
  2. Andena
  3. --Ex-32 00:50, 24. Okt. 2011 (CEST) zu populistisch; teilweise fehlerhaft - zB. gibt es im Fall v. Abgeordnetenschädigung + andere Amtsbezüge bereits Kürzungen
  4. Nsim 14:52, 31. Okt. 2011 (CET) ich halte MdBs für gnadenlos unterbezahlt (und in Sachen Mitarbeiterstellen hoffnungslos unterfinanziert), ein Kreissparkassendirektor verdient locker das Dreifache. Von mir aus Diäten verdoppeln, drei Mal so viel Geld für wissenschaftliche Mitarbeiter bereitstellen und schließlich noch die Fraktionen stärken, dann kann das Parlament auch wieder anfangen mitzureden.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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