Bundesparteitag 2009.1/Satzungsänderungsanträge/S/SA5

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Änderungsantrag Nr.

S5

Beantragt von

Bodo Thiesen im Auftrag des BSG laut Urteil vom 8. Mai 2009 im Verfahren BSG 2009-03-18.

Betrifft

Konkretisierung der Amtszeitregelung, §9a Abs 3

Alte Fassung

Der bisherige §9a Abs 3 lautet:

Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag oder der 
Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.

Beantragte Änderungen

Der §9a Abs 3 wird hinter den Wörtern »für die Dauer von einem Jahr« um die Wörter »im Sinne der §§ 187 und 188 des BGB« ergänzt; die Wörter »oder der Gründungsversammlung« werden gestrichen.

Neue Fassung

Der §9a Abs 3 lautet dann:

Die Mitglieder des Bundesvorstandes werden vom Bundesparteitag in geheimer 
Wahl für die Dauer von einem Jahr im Sinne der §§ 187 und 188 des BGB gewählt.

Begründung

Dies entspricht der Rechtsprechnung des BSG im Urteil vom 8. Mai 2009 im Verfahren BSG 2009-03-18

Diskussion

BSG ist wohl das Bundesschiedsgericht. Ich bitte, zukünftig statt "Rechtsprechung" den Begriff "Spruchpraxis" zu benutzen. IMO handelt es sich nicht um Rechtsprechung. --Tessarakt 12:29, 11. Jun. 2009 (CEST)