Bundesparteitag 2007/Nachworte
Inhaltsverzeichnis
- 1 Nachworte von ...
- 1.1 Bodo Thiesen
- 1.1.1 Gründung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Bundesschiedsgericht
- 1.1.2 Willkommen im Kindergarten Piratenpartei Deutschland
- 1.1.3 Zurückziehen von Satzungsänderungsanträgen
- 1.1.4 Satzungsänderungen allgemein
- 1.1.5 Kandidaturen zu Ämtern
- 1.1.6 Rechte des Bundesschatzmeisters
- 1.1.7 Schlußworte
- 1.2 zack
- 1.1 Bodo Thiesen
Nachworte von ...
Wer in persönlicher Sache etwas zu den Geschehnissen sagen möchte, findet hier Gelegenheit. Bitte diesen Absatz - wenn möglich - am Ende dieser Seite halten. --Bodo Thiesen 13:05, 25. Mai 2007 (CEST)
Bodo Thiesen
Hallo Piraten
Zuerstmal möchte ich hiermit meinen Glückwunsch an die gewählten Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Bundesschiedsgerichtes aussprechen, mögen diese die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft und zur Zufriedenheit möglichst vieler Piraten ausführen.
Auch möchte ich meinen Dank und mein Lob an alle Personen aussprechen, die den Bundesparteitag organisiert haben. Der Veranstaltungsort war zwar meiner Meinung nach ungünstig gewählt, allerdings kann man das den Verantwortlichen nicht zur Last legen, da ja keine konkreten Alternativen vorgeschlagen wurden.
Überschattet wird der an sich positiv verlaufene Bundesparteitag allerdings von einigen Ereignissen, die zum Teil ziemlich fatale Konsequenzen haben (oder gehabt hätten). Ich habe daher eine Analyse dieser Ereignisse vorgenommen und möchte die Ergebnisse hiermit veröffentlichen.
Gründung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Bundesschiedsgericht
Die erste Konsequenz betrifft primär nur das Bundesland Rheinland-Pfalz, wird aber ggf. zu einem Problem für das Bundesschiedsgericht.
In der Landesgruppe Rheinland-Pfalz waren in der Vergangenheit vor allem folgende Personen aktiv (basiert auf die Anwesenheitshäufigkeit bei den Treffen): Michael Rasenberger(*2), Bodo Thiesen, K.-S. Mo (bitte meinen ganzen Namen nicht ausschreiben Hobbel), Carsten H.(*), Angelika, Eva Wilk, Patrick, Maja, Thomas, Carsten M. (*)
(*) Auf dem ersten Treffen waren zwei Carstens anwesend, einmal H. und einmal M. In den folgenden Protokollen (mit Ausnahme jenem für das zweite Treffen) wurde der Zuname aber nicht mehr verzeichnet. Somit war H. garantiert 2 mal anwesend, M. garantiert 1 mal anwesend. Die drei anderen Anwesenheiten wurden H. zugeordnet, da er häufiger anwesend war, als M.
(*2) Michael Rasenberger hat bereits mehrmals angekündigt, berufsbedingt umziehen zu müssen und stünde demnach für den Landesverband Rheinland-Pfalz sowieso nicht mehr zur Verfügung.
Die aktivsten Personen sind also Michael, Bodo und Kim. Leider wurde Kim in das Bundesschiedsgericht gewählt, so daß sich folgende Konsequenz ergibt:
Gründet sich ein Landesverband Rheinland-Pfalz, so kann Kim nicht in den Vorstand gewählt werden, außer sie würde von ihrem Posten als Richter beim Bundesschiedsgericht zurücktreten (dies ist eine Vorgabe des Parteiengesetzes). Damit wäre dann die Möglichkeit, einen Schiedsrichter wegen Befangenheit abzulehnen, de facto nicht mehr gegeben, da dies zur Konsequenz hätte, bis zur Wahl eines neuen Schiedsgerichtes den Fall unbehandelt lassen zu müssen. Ferner noch hat das Mitglied bei einem Ausschluß bis dahin keinerlei Mitgliedsrechte. Das ist ein Problem!
(Es müsste noch geklärt werden, ob dies schlußendlich bedeutet, das alle solchen Fälle nachher vor staatlichen Gerichten verhandelt werden müsste, was auch für die Partei einen enormen finanziellen Aufwand verursachen könnte - und wenn es nur die Auslage später zurückzuerhaltender Gerichtskosten wäre).
Ferner noch: Scheidet Kim als Richterin aus, und fällt ein zweiter Richter - warum auch immer - ebenfalls aus, so hätte die Partei definitiv kein handlungsfähiges Bundesschiedsgericht mehr.
Schlußendlich sind diese Konsequenzen am 20. Mai 2007 vom Bundesparteitag explizit in Kauf genommen worden, von daher sehe ich nicht ein, darauf bei der Gründung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Rücksicht zu nehmen. Ursprünglich sollte ein 1+4+2-köpfiges Bundesschiedsgericht gewählt werden, damit hätte man diese Probleme nicht gehabt. Ausreichend Bewerber waren vorhanden.
Willkommen im Kindergarten Piratenpartei Deutschland
Man sollte annehmen, die auf dem Bundesparteitag anwesenden Personen wären alle mindestens drei mal 5, aber offenbar betrifft dies nur das physikalische Alter. Jedem Anwesenden war bewusst, daß wir 74 Satzungsänderungsanträge zu bearbeiten haben werden, und dafür nur ein Tag eingeplant war. Dies bedeutete, daß statistisch nur gut 8 1/2 Minuten pro Antrag eingeplant war. Dennoch gab es einige Subjekte, die es immer wieder geschafft haben,
- Unsinnigerweise Argumente zu wiederholen, die ihrerseits teilweise schon unsinnig waren.
- Unsinnige GO-Anträge zu stellen
- Bei sinnigen GO-Anträgen unsinnige Gegenreden zu stellen
Dies alles führte zu einer unnötigen Verzögerung, in Summe wahrscheinlich von mehreren Stunden, die dadurch für sinnvolle Diskussionen nicht mehr zur Verfügung stand. (An dieser Stelle muß ich allerdings auch den alten Vorstand rügen, daß die Zeit letztlich doch zu knapp bemessen war, als Entschuldigung mag gelten, daß dies der erste Bundesparteitag war, und daher die Erfahrung fehlte.)
Daher empfehle ich, ein Rügen-Konzept einzuführen. Die Idee lautet im Prinzip:
- Jeder Teilnehmer des Bundesparteitages hat das Recht, einen Antrag zur GO auf Rüge gegen jeden anwesenden Teilnehmer des Bundesparteitages zu stellen.
- Einem Teilnehmer des Bundesparteitages werden nach der dritten erteilten Rüge folgende Rechte für den Rest des Bundesparteitages entzogen:
- Das Recht auf Mitsprache zu allen Belangen
- Das Recht, Anträge zur GO zu stellen
- Das Recht zur Gegenreden zu Anträgen zur GO
- Verstößt ein Teilnehmer gegen die Sanktionen nach 2.), so kann er auf Antrag von der weiteren Teilnahme am Bundesparteitag ausgeschlossen werden. Dies führt auch zu einem Verlust des aktiven Stimmrechts. Ein eventuell vorhandenes Stimmrecht via Briefwahl und das passive Stimmrecht bleiben hiervon unberührt. Kandidiert dieser Pirat, so wird der Ausschluß vom Bundesparteitag ab Beginn des Aufrufes zur Kandidatenaufstellung bis zum Abschluß der Wahl ausgesetzt. Während dieser Wahl ist er nur nach 2.) eingeschränkt.
- Gegen die Sanktionen nach 2.) und 3.) ist ein Einspruch beim zuständigen SG zuzulassen. Dieser Einspruch ist SOFORT nach Aussprechen der Sanktionierung durch mündlichen Ausspruch anzukündigen; erfolgt dieser Ausspruch nicht, ist ein späterer Einspruch nicht mehr möglich. Ein Einspruch setzt diese Maßnahmen nicht außer Kraft.
- Auf GO Antrag kann die Sanktionierung wieder zurückgenommen werden.
Man müsste dies ggf. noch umformulieren. Ziel der Aktion ist es, Störenfriede möglichst schnell mundtot machen zu können. Einspruchsrecht beim SG ist nötig, da es sich um eine Beschneidung der Mitgliederrechte handelt (wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum). Vorteilhaft wäre es natürlich, wenn ausreichend Schiedsrichter anwesend sind, so daß das SG unmittelbar nach Einspruch tagen kann. Wenn das SG während des gesamten Parteitages anwesend war, kann man sich eine Beweisaufnahme sparen, somit kann dem Einspruch sofort und ohne Verhandlung stattgegeben oder widersprochen werden, das Urteil wäre sofort rechtskräftig. Wenn das SG nicht vollzählig genug anwesend ist, so würde das SG erst nach dem Bundesparteitag tagen, was natürlich die theoretische Möglichkeit ergibt, daß das SG dem Einspruch stattgibt. Dadurch wäre der gesamte Bundesparteitag ab Beginn der Sanktionierung auf sehr wackeligen Füßen, da gegen alle Handlungen ab diesem Zeitpunkt in Folge Einspruch erhoben werden kann. Daher wird nach 5.) dem Bundesparteitag die Möglichkeit gewährt, die Sanktionierung wieder zurückzunhemen, falls der Sanktionierte Einspruch erhebt.
Zurückziehen von Satzungsänderungsanträgen
Während uns das Zurückziehen von Satzungsänderungsanträgen einiges an Zeit erspart hat, so hat allerdings ein Fall gezeigt, welche Gefahren in dem Recht des Antragstellers auf Zurückziehung stecken. Zum Glück hat hier der Bundesparteitag demonstriert, über eine kollektive Intelligenz zu verfügen. Für die nicht Anwesenden möchte ich kurz umreißen, was vorgefallen war:
- Antrag 23: Hier sollten einige Änderungen stattfinden, die eine Briefwahl erst praktikabel machen. Konkret: "Kandidieren kann man nur für ein Amt, Mehrfachkandidaturen sind ausgeschlossen. Die Kandidatur muss schriftlich mindestens vier/drei/zwei Wochen vor Beginn des Bundesparteitags beim Vorstand eingegangen sein."
- Antrag 24: Hier sollte die Briefwahl ermöglicht werden: "Eine Briefwahl [...] ist zulässig, wenn [...]" (u. A. Antrag 23 oder ein Teil-Äquivalent angenommen wurde)
Es wird gerade über Antrag 23 gesprochen, und keiner erkennt den Sinn in diesem Antrag. Als erklärt wurde, daß dieser erst in Kombination mit Antrag 24 einen Sinn erhält, wurde Antrag 24 verlesen und daraufhin ein GO Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes gestellt, das feststellen sollte, ob eine Briefwahl nach Antrag 24 überhaupt gewünscht ist. Dieses Meinungsbild ergab eine überwältigende Mehrheit GEGEN eine Briefwahl. Im weiteren Verlauf wurde Antrag 23 abgelehnt, woraufhin Antrag 24 vom Antragsteller zurückgezogen wurde. Bis hier hin war die Welt noch in Ordnung.
Leider gab es dann von den hinteren Reihen einen Zwischenruf "Dann stelle ich hiermit den Änderungsantrag sofort wieder."
Dieser Zwischenruf wurde zuerst nicht wirklich ernst genommen bzw. abgelehnt, so daß der Antrag 24 weiterhin als zurückgezogen betrachtet wurde und es ging mit (ich glaube) Antrag 69 weiter. In der darauf folgenden Pause erklärte ich, warum es WICHTIG ist, den Antrag 24 wieder zuzulassen. Mir war es durchaus klar, daß Antrag 24 keine Chance hatte, angenommen zu werden und uns dies letztlich nur Zeit kosten würde. Andererseits: Wäre hier Konsens entstanden, daß der Antragsteller seinen Antrag zurückziehen kann und damit das Thema endgültig vom Tisch ist, dann wäre folgender Exploit möglich geworden:
Es findet im Vorfeld eines Bundesparteitages eine Diskussion über Thema T statt. Person G (wie Gegner) bekommt diese mit und ist gegen einen entsprechenden Antrag. Also stellt Person G genau diesen Antrag. Das hört sich jetzt erstmal wie ein Widerspruch an, aber: Da Person G ja schon den Antrag gestellt hat, werden die Befürworter diesen Antrag nicht mehr stellen, da ihre Interessen vermeintlich ja schon von Person G vertreten werden. Auf dem Bundesparteitag braucht nun Person G seinen Antrag nur noch zurückzuziehen und kann somit eine beliebig große Mehrheit aushebeln. Um dies zu verhindern, wäre jeder, der ein Interesse an einem Antrag (oder wenigstens eine Diskussion darüber) hat, gezwungen, diesen Antrag in seinem eigenen Namen zu stellen.
Konsequent würde es bei folgenden Bundesparteitagen zu tausenden Anträgen kommen, die im Wortlaut exakt identisch sind. Diese müssten alle vom Bundesvorstand bzw. einer Komission angenommen und auf Formalität überprüft und sortiert werden. Dies zu verhindern erfordert das Recht eines jeden Teilnehmers, einen zurückgezogenen Änderungsantrag unverändert wieder stellen zu dürfen (bzw., das Zurückziehen durch den Antragsteller zu verhindern).
Nach dieser Erklärungen meinerseits hat glücklicherweise die Mehrheit des Bundesparteitages dieser Argumentation folgen können, der Änderungsantrag wurde letztlich wieder zugelassen. In der folgenden Abstimmung wurde Antrag 24 wie erwartet abgelehnt.
Dieser Vorfall zeigt aber, welche Macht ein Antragsteller hat. Daher sollte mindestens in der GO festgelegt werden, daß ein Antrag nur per GO-Antrag zurückgezogen werden kann (solange es keine Gegenrede gibt, macht es das Verfahren nicht wirklich komplizierter als es derzeit sowieso schon ist).
Satzungsänderungen allgemein
Auf dem Bundesparteitag hat sich allgemein gezeigt, daß es von Vorteil gewesen wäre, Satzungsänderungsanträge ändern zu können (bzw. allgemeiner: Neue Satzungsänderungsanträge stellen zu können). Unsere Satzung enthielt eine Regelung, die besagt, daß Satzungsänderungsanträge spätestens vier Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingereicht werden müssen. Diese Regelung befindet sich nach wie vor in der Satzung.
Es hat sich allerdings gezeigt, daß es häufig von Vorteil gewesen wäre, einen Antrag splitten zu können, oder auch inhaltlich zu verändern. Leider ist dies derzeit nicht möglich. In diesem Zusammenhang möchte ich eine Diskussion starten. Wollen wir die Möglichkeit haben, auf Bundesparteitagen beliebige Satzungsänderungen durchführen zu können, oder wollen wir uns nach wie vor künstlich durch die Bundessatzung einschränken lassen?
Im Prinzip ist der Bundesparteitag der höchste Souverän der Partei. Dieser gibt sich eine Satzung, die Satzung schränkt aber letztlich den höchsten Souverän ein. Grundsätzlich ist das auch gut so, allerdings wird die Satzung sowieso schon vor dem Bundesparteitag geschützt, da sie nur mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden kann.
Daher ist meiner Meinung nach die vier-Wochen-Regelung nicht wirklich nötig (solche üblichen Regelungen wurden in einer Zeit eingeführt, als Anträge noch ausschließlich per Brief gestellt werden mußten, und auch per Hand bearbeitet werden mußten, heute sind diese Vorgänge aber extrem vereinfacht). Diese Regelung sollte m. M. n. zu Gunsten der Flexibilität gestrichen werden. Es gab als Gegenargument das Bedenken, daß der Bundesparteitag dadurch verleitet wird, unüberlegte Änderungen an der Satzung durchzuführen. Letztlich existiert diese Gefahr aber auch jetzt schon, da man auch jetzt schon unsinnige Änderungsanträge vier Wochen vorher einreichen kann. Nachdem sich offenbar die meisten Teilnehmer die Änderungsanträge sowieso nicht im Vorfeld durchgelesen haben, ist anzunehmen, daß durch Satzungsänderungen verursachte Probleme sowieso nicht rechtzeitig erkannt werden. Kurz: Die potentiellen Probleme überwiegen die definitiven Vorteile.
Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag würde dann wie folgt lauten:
§12 Abs 2 wird ersetzt durch "Satzungsänderungen können auf einem Bundesparteitag nur beschlossen werden, wenn in der Einladung explizit darauf hingewiesen wurde."
Kandidaturen zu Ämtern
Auch als negativ habe ich empfunden, daß einige Piraten im Wiki ihre Kandidatur bekannt gegeben haben, letztlich aber auf dem Bundesparteitag doch nicht kandidiert haben. Am extremsten hat sich das bei dem stellvertretenden Vorsitzenden ausgewirkt, für den es per Wiki vier Kandidaten gab, auf dem Bundesparteitag aber leztlich nur einer kandidierte. Hier habe ich zwar keine formelle Lösung für das Problem (soziale Probleme lassen sich nicht technisch lösen), ich appelliere aber für die Zukunft an alle Personen, die im Vorfeld eines Bundesparteitages ihre Kandidatur ankündigen, diese auch im Vorfeld zurückzuziehen, wenn sie sich zur Nicht-Kandidatur entscheiden.
Verfahrenstechnisch sollte weiterhin ab Beginn des Parteitages eine offizielle Kandidatenliste geführt werden, die jedermann jederzeit einsehen können soll (mindestens jedoch in den Pausen). Diese Liste ist ab dem Aufruf zur Kandidatenaufstellung permanent bis zum Abschluß der Kandidatenaufstellung in der jeweils aktuellen Version für jeden Teilnehmer einsehbar zu veröffentlichen. Teil der Kandidatenaufstellung ist die Vorstellung der Kandidaten und die Fragerunde. In der Satzung oder GO sollte weiterhin verankert sein, daß keine weitere Aufstellung nach Abschluß der Kandidatenaufstellung mehr zugelassen wird. Die Wahl hat sich weiterhin unmittelbar anzuschließen. Auch zu einer Stichwahl sind keine neuen Kandidaten zuzulassen.
Dies soll vermeiden, daß sich Kandidaten per GO-Antrag noch nachträglich auf die Liste setzen lassen wollen, weil sie diese im Vorfeld nicht analysieren konnten.
Auch hier gibt es einen Hintergrund auf dem Bundesparteitag. Nachdem sich Sven Riedel als einziger Kandidat für den Posten des stellvertretenden Vorsitzenden hat aufstellen lassen und bekannt wurde, daß dieser derzeit Leiter der AG-IT-Infrastruktur ist und dort seinen Job gut macht, diesen aber nicht mehr fortführen würde, hat sich Mirco da Silva, der ursprünglich nur als Vorsitzender kandidierte, sich noch nachträglich als stellvertretender Vorsitzender zur Wahl stellen lassen (worauf hin ich gleiches tat). Begründungen und Hintergründe zu diesem Vorfall sind für dieses Problem gegenstandslos, daher werde ich an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen.
Rechte des Bundesschatzmeisters
Peter Böhm will langfristig vom Amt des Bundesschatzmeisters zurücktreten. Bei der Kandidatenaufstellung habe ich darauf hingewiesen, und in diesem Zusammenhang unser Vorhaben erwähnt, unabgängig vom Ausgang der Wahl die Aufgaben des Bundesschatzmeisters gemeinsam erledigen zu wollen. Nach bald 36 durchgehenden Stunden ohne Schlaf war meine Fähigkeit des Denkens etwas eingeschränkt, was dazu führte, daß ich mich teilweise ungünstig ausgedrückt habe. Dies wurde von einigen Personen, zum Anlaß genommen, mir Dinge zu unterstellen die ich zumindest nicht so gemeint hatte, wie sie rüber gekommen sind. Auf der anderen Seite wurden Datenschutzrechtliche Bedenken geäußert in Hinblick auf die gemeinsame Tätigkeit. Mein Hinweis, daß mich der gleiche Bundesparteitag am vorhergehenden Tag als Rechnungsprüfer bestellt hatte, wurde mit dem "Argument" erschlagen, daß ich dazu ja ein Mandat gehabt hatte. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß es das RECHT(!) des Bundesschatzmeisters ist, Aufgaben weiter zu delegieren. Dies gilt auch dann, wenn dadurch Personenbezogene Daten dritten zugänglich werden. Das einfachste Beispiel hierfür ist das Einrichten eines Kontos bei einer Bank, das u.A. zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen benutzt wird. Hier werden Personenbezogene Daten einem dritten (nämlich der Bank) zugänglich gemacht. Wer damit ein Problem hat, sollte sich mal die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz durchlesen. Der Bundesschatzmeister ist weiterhin auch berechtigt, Vollmachten zu erteilen - auch hier gab es Diskussionen. Hallo Leute, wacht mal auf, es ist nicht nur das Recht, sondern sogar die AUFGABE des Bundesschatzmeisters, diese Dinge zu tun. Das hat auch nichts mit Mauscheln o.ä. zu tun, es ist einfach Tätigkeitsrelevant. (Auch der Vorfall mit der Sperrung des Bundeskonto gehört dazu. Es war absolut korrekt von Peter Böhm, eine Vollmach für das Konto an Jens Seipenbush zu erteilen, damit die Finanzierung des Bundesparteitages auch in seiner Abwesenheit gesichtert ist.)
Schlußworte
An alle, die es geschafft haben, bis hier her zu lesen, möchte ich meinen Dank für Eure Aufmerksamkeit aussprechen. Kommentare sind gerne gesehen, sowohl an mich persönlich gerichtete, als auch öffentliche. In diesem Sinne wünsche ich Euch allen noch einen angenehmen Tag und hoffe auf eine rege Diskussion zu den diskussionswürdigen Teilen dieser Nachricht. (Bitte auf der Diskussionsseite bzw auf gänzlich ausgelagerten Seiten.)
Gruß, Bodo Thiesen 13:05, 25. Mai 2007 (CEST)
zack
Kontakte
Hallo zusammen,
ich bitte alle die Interesse am CRM haben sich bei der WEB-AG aus Hessen zu melden. Das System ist noch in der Aufbauphase und soll für unsere Presseliste benutzt werden, dabei soll aber auch evaluiert werde ob wir es für die Mitgliederverwaltung benutzen können.
Gruß, zack