Bibliothek/Dokumente II
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Dokumente
- 1.1 Dokumente im Internet -- PDF --
- 1.2 Umwelt
- 1.3 Urheberrecht
- 1.4 Urheberrecht, Lizenzen
- 1.4.1 Freie Software, Lizenz
- 1.4.2 Freie Inhalte, Lizenz
- 1.4.3 Open Source Software, Lizenz
- 1.4.4 Public Domain Software, Lizenz
- 1.4.5 Copyleft
- 1.4.6 Creative Commons, Lizenz
- 1.4.7 GNU General Public License
- 1.4.8 Digital Peer Publishing NRW Lizenz
- 1.4.9 European Union Public Licence - EUPL v.1.1 Lizenz
- 1.4.10 Halbfreie Software Lizenz
- 1.4.11 Proprietäre Software
- 1.4.12 Freeware
- 1.4.13 Shareware
- 1.4.14 Kommerzielle Software
- 1.5 Urteile Bundesverfassungsgericht
- 1.6 Völkerrecht
- 1.7 Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme
- 1.8 Zensus 2011 - Volkszählung 2011
Dokumente
Befreite Dokumente Gemeinsamen Aktensammelstelle des CCC und FoeBuD e.V.
Dokumente im Internet -- PDF --
10 Freie PDF-Betrachter zum Download auf der Website von PDFreaders.org
Umwelt
- Wenn Etiketten das Recycling stören.
Massenhafte Anwendung der Radio-Frequency-Identifikation stellt Mülltrennung vor neue Herausforderungen.
- Presse-Information 067/2009 Bundesumweltamt - Wenn Etiketten das Recycling stören (PDF Download)
- Prognose möglicher Auswirkungen eines massenhaften Einsatzes von RFID-Tags im Konsumgüterbereich auf die Umwelt und die AbfallentsorgungStudie des Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) im Auftrag Umweltbundesamt (UBA)
Urheberrecht
- Ruhm und Ehre. Der Schutz literarischer Urheberschaft im Rom der klassischen Antike (4/2006)
Katharina de la Durantaye
Die Verfasserin erläutert, dass es in den Gesetzen kein Urheberrecht gab, ein Urheberschutz aber doch Bestand. - Vertrags- und urheberrechtliche Aspekte von Open Source Software im deutschen Recht
Autor Bartosz Sujecki (JurPC Web-Dok. 145/2005, Abs. 1 - 52)
- Copyright - Comic book Herausgeber: World Intellectual Property Organization (WIPO)
- Driving UK Research. Is copyright a help or a hindrance? (PDF Download, en)
Ist das Urheberrecht eine Hilfe oder ein Hindernis? Eine Perspektive der Forschung. Sortiert von der British Library, bringt diese Broschüre einer Palette von Ansichten der 14 führenden Forscher.
Urheberrecht, Lizenzen
Freie Software, Lizenz
Freie Software bedeutet die Freiheit des Benutzers, die Software zu benutzen, zu kopieren, sie zu vertreiben, zu studieren, zu verändern und zu verbessern.
Die vier Arten von Freiheit, die der Benutzer der »Freie Software« hat:
Freiheit 0 - Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu benutzen.
Freiheit 1 - Die Freiheit, zu verstehen, wie das Programm funktioniert und wie man es
für seine Ansprüche anpassen kann. Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
Freiheit 2 - Die Freiheit, Kopien weiter zu verbreiten, so dass man seinem Nächsten weiterhelfen kann.
Freiheit 3 - Die Freiheit, das Programm zu verbessern und die Verbesserungen der Öffentlichkeit
zur Verfügung zu stellen, damit die ganze Gemeinschaft davon profitieren kann.
Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.
„Freie Software“ meint in der Hauptache nicht „kostenlos“, sondern „Freiheit“.
Die Freiheit als Anwender der Software diese:
* für einen beliebigen Zweck zu benutzen,
* zu studieren und anzupassen,
* zu kopieren und weiterzugeben,
* zu verbessern und in verbesserter Form zu veröffentlichen
Um diese Freiheiten zu nutzen, ist der Quelltext der Software unabdingbar.
Freie Software wird vielfach Open-Source-Software genannt, was genau genommen nicht stimmt.
Vorteile von freier Software
Auch wenn Sie selbst mit dem Quelltext direkt nichts anfangen können, bietet Ihnen freie Software konkrete Vorteile:
* Sicherheit.
Jeder Fachmann kann prüfen, ob die Software wirklich nur das tut, was sie soll.
* Stabilität.
Viele Augen sehen mehr als wenige – gerade auf dem Gebiet der Software-Entwicklung.
Untersuchungen haben ergeben, daß viele „kleine“ Fehler, die sich während der
Entwicklung unvermeidlich einschleichen, bei offenen Quelltexten schneller
verschwinden, als wenn nur ein Hersteller die Möglichkeit zum beheben hat.
* Flexibilität.
Sollten in der Software Kleinigkeiten nicht oder nicht mehr Ihren Wünschen
entsprechen, ist eine Anpassung nur möglich, wenn der Zugriff auf den Quelltext besteht.
* Zukunftssicherheit.
Sollte aus irgendeinem Grund die Software nicht mehr weiterentwickelt werden,
können Sie später einen anderen Programmierer damit beauftragen dies zu tun.
- Deutsche Freie Software Lizenz d-fsl (Website)
- Freie Software Lizenz
Deutsche Freie Software Lizenz d-fsl ist eine GPL-kompatible Open Source Lizenz. Sie ist auf das deutsche und europäische Recht zugeschnitten und unterscheidet sich dadurch von den bisherigen freien Software Lizenzen. Die d-fsl ist in deutscher und englischer Sprache verfasst, in beiden Versionen verbindlich und damit auch für den internationalen Gebrauch geeignet.
Verfasst wurde die d-fsl von Axel Metzger und Till Jaeger vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) für das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die d-fsl steht für die unveränderte Nutzung durch jedermann zur Verfügung, der sie für die Freigabe seiner Software benutzen möchte.
- Eine Auwahl freier Software-Lizenzen ist bei gnu.org gelistet
- Eine weitere Auwahl freier Software-Lizenzen ist im Lizenz-Center bei ifross.org gelistet und viele weitere Infos
Freie Inhalte, Lizenz
- ifrOSS Lizenz für Freie Inhalte
- ifrOSS Lizenz für die freie Nutzung unveränderter Inhalte
- ifrOSS Lizenz für die Nutzung von Inhalten in bestimmten Nutzerkreisen
- ifrOSS Lizenz für die nichtkommerzielle Nutzung von Inhalten an Schulen und Hochschulen (MuSofT Lizenz)
Open Source Software, Lizenz
"Open Source/Open Source Software" wird von vielen Leuten im Sinne von freier Software gebraucht. Es gibt jedoch geringfügige Unterschiede die zu beachten sind.
- The Open Source Definition (en) der Lizenztext
- Open Source Definition (Annotated) (en) der Lizenztext, kommentiert
Die Open Source Initiative (OSI) ist ala eine Non-Profit-Organisation gegründet. Sie fungiert als Förderer für die Vorteile von Open Source und soll Brücken zwischen den verschiedenen Auffassungen in der Open-Source-Community zu bauen. Die Open Source Initiative (OSI) ist der Verwalter der Open Source Definition (OSD) und die anerkannte Stelle für die Überprüfung und Genehmigung von Lizenzen als OSD-Konform. Es gibt 66 verschiedene Open Source Software Lizenzen. Die entsprechenden Texte der Lizenzen sind hier bei OSI nach Name und Kategorie sortiert nachzulesen. Licenze Bedingungen
- Namensnennung by
- Weiterverbreitung wie beliebt sa
- Nutzung nicht Kommerziell nc
- Keine Bearbeitung nd
Public Domain Software, Lizenz
Public Domain Software ist Software, die kein Urheberrechtsschutz besitzt.
Das erlaubt es allen, das ursprüngliche Programm zu nutzen und/oder veränderte Versionen zu verteilen.
Aber es erlaubt auch unkooperativen Leuten, das Programm in proprietäre Software umzuwandeln. Sie können Änderungen vornehmen und das veränderte Programm als das eigene vertreiben. Leute, die das Programm in der geänderten Form erhalten, haben dadurch nicht die Freiheit, die der ursprüngliche Ersteller ihnen gab.
Die Person vor Ihnen hat Ihnen damit diese Freiheit genommen.
Manchmal verwenden Leute den Begriff "Public Domain" etwas locker, um "frei" oder "gratis verfügbar" auszudrücken. Nichtsdestotrotz ist "Public Domain" ein rechtlicher Begriff und bedeutet genaugenommen "nicht urheberrechtsgeschützt". Um Klarheit zu bewahren, empfehlen wir, "Public Domain" lediglich in dieser Bedeutung zu verwenden.
Gemeinfreie (Public Domain) Software erfüllt die Bedingungen von Open Source, wenn der gesamte Sourcecode verfügbar gemacht wird.
Copyleft
Einfache Lizenz im Lizenzrecht, die ein freies Werk garantiert.
Die Copyleft-Lizenz garantiert, dass alle Benutzer die Freiheit haben, das Werk unter dieser rechtlichen Bedingung zu nutzen, zu bearbeiten und nur unter der Copyleft-Lizenz weiter zu verbreiten.
Das Copyleft bedeutet, dass alle, die diese Software (mit oder ohne Änderungen) weiter verteilen, auch die Freiheit zum Weitergeben und Verändern mitgeben müssen, damit die Software diese Freiheit behält.
Das Copyleft garantiert, dass allen Benutzern diese Freiheiten erhalten bleibten.
Ausführlicher erklärt Richard Stallman: Was ist Copyleft? (Website: gnu.org) oder Wikipedia
Creative Commons, Lizenz
Creative Commons (Deutsch: Schöpferisches Gemeingut) hier CreativeCommons.org (Website, de), eine Gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Vorlagen für Lizenzverträge veröffentlicht.
Urheberrechte und Lizenz hier im PiratenWiki
Sie dürfen:
- das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
Zu den folgenden Bedingungen:
- Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Wobei gilt:
- Verzichtserklärung — Jede der vorgenannten Bedingungen kann aufgehoben werden, sofern Sie die ausdrückliche Einwilligung des Rechte-inhabers dazu erhalten.
- Public Domain (gemeinfreie oder nicht schützbare Inhalte) — Where the work or any of its elements is in the public domain under applicable law, that status is in no way affected by the license.
- Sonstige Rechte — Die Lizenz hat keinerlei Einfluss auf die folgenden Rechte:
- Your fair dealing or fair use rights, or other applicable copyright exceptions and limitations;
- Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Rechte-inhabers;
- Rechte anderer Personen, entweder am Lizenzgegenstand selber oder bezüglich seiner Verwendung, zum Beispiel: Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen.
Hinweis — Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen alle Lizenzbedingungen mitteilen, die für das Werk gelten. Am einfachsten ist es, an entsprechender Stelle einen Link auf die Lizenzseite bei Creative Commons einzubinden.
Weitere Hintergrundinformationen, Erklärungen, die zugehörigen Grafiken, sowie die Lizenztexte sind aktuell und ausführlich hier (WP: Creative Commons, Abschnitt: Die sechs aktuellen Lizenzen) zu finden.
GNU General Public License
Das GNU-Projekt ist ein Projekt zur Entwicklung eines vollständigen Betriebssystems als freie Software. Um sicherzustellen, daß die Software des GNU-Projekts stets freie Software bleibt, wurden auch verschiedene Software-Lizenzen entwickelt.
Freie Software Lizenz der Free Software Foundation -- Öffentlichkeitslizenz
Freie Software ist allgegenwärtig.
Sie arbeitet unerkannt im Hintergrund und trägt doch Wesentliches zu unserem Alltag bei.
- Weshalb „freie Software“ besser ist als „Open Source“ von Richard M. Stallman Deutsche Übersetzung
- Das GNU-Manifest von Richard M. Stallman Inoffizielle Übersetzung
- GNU General Public License Version 2 (GPLv2) Inoffizielle Übersetzung der Version 2, 06.1991
- GNU Lesser General Public License Version 2.1 (LGPLv2.1) Inoffizielle Übersetzung der Version 2.1, 02.1999
- GNU General Public License Version 3 (GPLv3) Inoffizielle Übersetzung der Version 3, 06.2007
- GNU Lesser General Public License Version 3 (LGPLv3) Inoffizielle Übersetzung der Version 3, 06.2007
- GNU Free Documentation License Version 1.1 (GFDLv1.1) Inoffizielle Übersetzung der Version 1.1, 3.2000
- GNU Free Documentation License (FDL) Version 1.3 (FDLv1.3) Inoffizielle Übersetzung der Version 1.3, 11.2008
- GPL kommentiert und erklärt Ein Openbook in der Bibliothek/Openbook_OSL als PDF Download.
Quelltext - ein unschätzbaren Wert Der Quelltext, Bestandteil offener und freier Lizenzen stellt einen unschätzbaren Wert dar. Ohne diese Detail ist es z. B. nicht möglich, eine Software an neue Anforderungen anzupassen oder eine Software weiter zu entwickeln. Der Quelltext ist zudem die Voraussetzung für Sicherheit. Wichtig für Sicherheit hinsichtlich der Qualität und insbesondere dann, wenn es um die Computer-Sicherheit geht. Auch wenn man mit dem Quelltext der Software nicht direkt etwas anfangen kann, dient er als Zertifikat für die Qualität, Sicherheit und Zukunftssicherheit der Software und ist ein wichtige Bestandteil einer Freien Lizenz.
Digital Peer Publishing NRW Lizenz
- Initiative "Digital Peer Publishing NRW" (Website)
- Digital Peer Publishing Lizenz ((DPPLv1, de)
- Digital Peer Publishing Lizenz ((DPPLv2, de)
- Digital Peer Publishing Lizenz ((DPPLv3, de)
- Modulare Digital Peer Publishing Lizenz ((mDPPLv3, de)
- Freie Digital Peer Publishing Lizenz ((fDPPLv3, de)
Das Basislizenzmodul sieht vor, dass sämtliche Dokumente von jedermann gelesen und unverändert elektronisch weitergegeben oder zum Download bereit gestellt werden können.
Eine Unterscheidung zwischen wissenschaftlichem und "kommerziellem" Gebrauch wird bewusst nicht getroffen.
Da das Dokument nur elektronisch weitergegeben werden darf, verbleiben die Rechte für die Nutzung in Druckform oder auf Trägermedien bei dem Autor und werden durch die Lizenz nicht erfasst.
Dadurch soll zum einen die elektronische Verbreitung gefördert werden, zum Anderen besteht für den Rechtsinhaber die Möglichkeit, die Rechte zum körperlichen Vertrieb von Werkexemplaren einem Dritten, etwa einem Verlag, einzuräumen.
European Union Public Licence - EUPL v.1.1 Lizenz
Die EUPL v.1.1 ist im Rahmen einer Inititive für Free/Open Source Software (F/OSS) entwickelt worden. Diese nach Copyleft-Lizenz Prinzip, auf Anregung der Europäischen Kommission entwickelte und am 16. Mai 2008 in den 22 Amtssprachen genehmigte Lizenz, ist Europaweit rechtsverbindlich. Hier wurden bei der Übersetzung die nationalen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, sodaß der rechtliche Wert in 22 Staaten gleichwertig ist. Die EUPL ist kompatibel mit einigen anderen Copyleft-Lizenzen, einschließlich der GPLv2.
Die EUPL v.1.1 ist die erste europäische Free / Open Source Software (F / OSS) Lizenz die für alle 22 Mitgliedsstaaten gleichzeitig gültig und Rechtsverbindlich ist.
- European Commission > IDABC > European Union Public Licence - EUPL v.1.1 Serice und Information der Europäischen Kommission
Halbfreie Software Lizenz
Halbfreie Software ist frei, bei der es aber die Erlaubnis gibt, zu benutzen, zu kopieren und zu verändern (inklusive Verbreitung veränderter Versionen) für nichtkommerzielles Zwecke.
PGP ist ein Beispiel für halbfreie Programme.
Halbfreie Software ist besser als proprietäre Software, aber sie unterliegt zusätzliche Beschränkungen.
Proprietäre Software
Proprietäre Software ist Software, die weder frei noch halbfrei ist. Ihre Weiterverbreitung oder Veränderung sind verboten oder verlangt eine Erlaubnis. Diese wird benötigt, damit den vorhandenen Einschränkungen gefolgt wird.
Freeware
Der Begriff "Freeware" hat keine klare Definition, wird allgemein für Software benutzt, welche Weiterverbreitung, nicht jedoch Veränderung erlauben (Quellcode nicht verfügbar). Diese Pakete sind definitiv _keine_ freie Software. Man sollte daher diese Bezeichnung, wegen der Verwechslungsgefahr mit "Freier Software" nicht verwenden.
Shareware ist Software, die mit der Erlaubnis daherkommt, sie weiter zu verbreiten, jedoch zur längerfristigen Nutzung eine Lizenzgebühr verlangt. Es ist keine freie Software, eher ein Marketinginstrument.
Kommerzielle Software
Kommerzielle Software ist Software, die von einer Organisation mit der Absicht entwickelt wird, aus der Benutzung dieser Software einen Gewinn zu erzielen. Diese Ziel wird durch jährlich zu erwerbende Updates und/oder die entsprechend erhobenen Lizenzgebühren verfolgt.
Durch den Faktor Vervielfältigung, ist der Gewinn meist sehr hoch. Nach dem Motto: Einmal entwickeln, oft verkaufen!
Urteile Bundesverfassungsgericht
- Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen (Website BVG)
Ab 1998 werden die Entscheidungen / Urteile des Bundesverfassungsgerichts hier mit amtl. Text veröffentlicht.
- BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 78) -- Sorgerecht, Elternrecht des Vaters
- BVerfG, 2 BvL 13/09 vom 6.7.2010, Absatz-Nr. (1 - 57) -- Häusliches Arbeitszimmer
- BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. (1 - 345) -- Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 2 BvC 3/07 vom 3.3.2009, Absatz-Nr. (1 - 163) -- Wahlcomputer
- BVerfG, 1 BvR 2492/08 vom 17.2.2009, Absatz-Nr. (1 - 139) -- Bayerisches Versammlungsgesetz
- BVerfG, 2 BvC 1/07 vom 3.7.2008, Absatz-Nr. (1 - 145) -- Negatives Stimmgewicht
- BVerfG, 2 BvK 1/07 vom 13.2.2008, Absatz-Nr. (1 - 149) -- Kommunale 5 %-Hürde in Schleswig-Holstein
- BVerfGE 65, 1 -- 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 -- Volkszählung Volkszählungsurteil vom 15.12.1983
- BVerfGE 27, 1 -- 1 BvL 19/63 -- Mikrozensus Mikrozensusurteil vom 16.7.1969
Völkerrecht
- Dokumente zum Humanitären Völkerrecht (PDF Download)
Herausgeben von Auswärtigem Amt, Deutschem Roten Kreuz und dem Bundesministerium der Verteidigung
Textsammlung (zweisprachige Publikation in deutsch und englisch; 1090 Seiten) - Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr und Völker(straf)recht (PDF Download)
Quelle Website von RiLG Prof. Dr. Kai Ambos
Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme
- Wahlanalyse, Bundestagswahl in Deutschland 2009 (PDF Download 372 KB)
Autor ----, ISBN ----, 1. Auflage 2009 , 103 Seiten, Hrsg.: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS), Schriftenreihe Parteimonitor
Lizenz - ohne Angabe -
Beschreibung
Bei der Bundestagswahl 2009 weist das Wahlergebnis einige Superlative auf. Der Vorsprung der Union vor der SPD ist so groß wie seit 1957 nicht mehr. Damals betrug der Abstand 18,4 Punkte, 2009 sind es 10,8 Punkte. Mit 33,8 Prozent ist die Union, trotz Einbußen von 1,4 Punkten, stärkste Kraft. Allerdings ist es das insgesamt zweitschlechteste Ergebnis der Union – nur 1949 schnitt sie mit 31 Prozent schlechter ab.
Inhalt: (gekürzt)
1. Das Wahlergebnis
2. Das Abschneiden der Volksparteien
3. Wesentliche Bestimmungsgründe des Wahlergebnisses
4. Das Wahlverhalten in verschiedenen Bevölkerungsgruppen bei der Bundestagswahl
5. Die Wählerwanderungsbilanz - Kommunales Wahllexikon 2010 (PDF Download 379 KB)
Autor Viola Neu, ISBN ----, 1. Auflage 2010 , 121 Seiten, Hrsg.: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (KAS), Schriftenreihe: Materialien für die Arbeit vor Ort, Nr. 31,
Lizenz - ohne Angabe -
Beschreibung
Die Kommunalwahlergebnisse der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie der Landkreise in ganz Deutschland wurden erstmals 1999 von uns in einem übersichtlichen „Kommunalen Wahllexikon“ zusammengefasst. In der Reihe „Materialien für die Arbeit vor Ort“ stellen wir damit eine Hilfe für alle zur Verfügung, die sich im kommunalpolitischen Bereich engagieren bzw. sich dafür interessieren. - Wahlen, Wahlrecht und Wahlsysteme (Website)
Sehr gute, besser hervorragend gute Website zum Thema Wahlen. Hier werden alle Aspekte zu diesen Thema ausführlich und umfassend dargestellt und erläutert. Hierbei kommen selbst die Hintergründe und Berechnungsmethoden für Überhangmandate oder das Negative Stimmgewicht nicht zu kurz.
Fazit: Eine überaus wichtige Seite mit hoher Informationsdichte über das Thema; Wahlen.
Diese Seite ist für Profis eine Pflicht-Bookmark.
Inhalt: (als Überblich)
-Aktuell, Nachrichten (05.08.2010), Sonntagsfrage (11.08.2010)
-Daten und Fakten, Wahltermine, Wahlergebnisse, Rechtsprechung, Wahlgesetze, Dokumentation
-Wahlsysteme in der Theorie, Grundtypen, Mehrheitswahl vs. Verhältniswahl, Mehrheitswahlsysteme, Sitzzuteilungsverfahren
-Wahlsysteme in der Praxis, Bundestagswahl, Landtagswahlen, Kommunalwahlen, Europawahl/Ausland
-Spezial, Wahlrechtslexikon, Überhangmandate, Negatives Stimmgewicht, Volkskammer 1990
-Sonstiges, Forum, Kontakt/Über uns, Links
Wahlrecht.de-Ticker bei Twitter
Zensus 2011 - Volkszählung 2011
- Zensus 2011 - Volkszählung im Informationszeitalter (PDF Download)
Autor Tobias Kalder, ISBN ----, 1. Auflage 2010 , 32 Seiten, Hrsg.: Blog: it-fsinn.de (Tobias Kalder)
Lizenz - GFDL -, (WP: GNU-Lizenz für freie Dokumentation)
Beschreibung
Der Zensus 2011 ist eine für den Zeitraum von 2011 bis 2013 angesetzte Volkszählung auf EU-Ebene, die neben der reinen Bevölkerungserfassung auch umfangreiche Daten zu Lebens-, Arbeits- und Wohnsituation der Bürgerinnen und Bürger erfasst und zentral bündelt.
Der Hauptgrund zur Durchführung einer neuerlichen Datenerhebung sind durch Fortschreibung seit 1987 (letzte Volkszählung) ungenau gewordene Statistiken, die als Planungsgrundlage für amtliche und gesetzgeberische Tätigkeiten dienen und daher einer Aktualisierung bedürfen.
Durchführung
In Deutschland wird der Zensus 2011 mit dem neuen Verfahren des registergestützten Zensus durchgeführt, der gegenüber herkömmlichen Erhebungen deutliche Kosten- und Zeitersparnisse verspricht.
Anhand von Stichproben und vereinzelten Befragungen werden Registerinhalte zusätzlich erweitert und korrigiert.
An der Durchführung und generellen Zusammenführung von Daten auf EUEbene gibt es aus datenschutztechnischer Sicht jedoch einige Bedenken, den jedoch meist abseits der Öffentlichkeit diskutiert werden und daher wenig bekannt sind.
Fazit
Die Durchführung einer Volkszählung ist keine neue Erfindung des Informationszeitalters sondern eine durchaus gebräuchliche Methodik, um planerische Daten auf Staatsebene zu erhalten. Aufgrund des Erfassungsumfangs, jüngster Datenskandale und zunehmender Überwachung durch den Staat, erhält der Zensus 2011 einer besondere Brisanz.
Inhalt: (gekürzt)
Zensus 2011
Lizenz Zusammenfassung
Kurz-Definition Durchführung
Was ist der Zensus 2011?
Grundlage des Zensus
Was sind Volkszählungen? Wozu dienen sie?
Warum braucht Deutschland den Zensus 2011?
Wie funktioniert der Zensus 2011?
Welche Daten werden erhoben und wie werden sie geschützt?
Kritik
Fazit
Quellen
- Zensus 2011 - Beispielfragebogen (PDF Download)
Kommentare und Info zu : Zensus 2011 - Volkszählung im Informationszeitalter
- #zensus11 – Stoppt die Vollerfassung! Unabhängige Informationen zur Volkszählung 2011 Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, aktuell 2010
- Von der Opposition vernachlässigt, von den Medien totgeschwiegen und den Betroffenen unbekannt – Zensus 2011 it-blogger.net vom 27.05.2010
- SIGINT 2010 – Unter dem Radar: Das Zensusgesetz 2011 ccc.de vom 24.05.2010
Verfassungsbeschwerden eingelegt:
- Verfassungsbeschwerde gegen Zensusgesetz 2011 (“Volkszählung”) eingelegt ferner.eu vom 24. Juni 2010
Mit heutigem Datum wurde durch die Anwaltskanzlei Ferner in meinem Namen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des “Zensusgesetzes 2011” und dem damit verbundenen Zensus im Jahr 2011, auch als “Volkszählung” bekannt.
Update: Das BVerfG hat inzwischen den Eingang der Verfassungsbeschwerde mitgeteilt und der Sache das Aktenzeichen 1 BvR 1646/10 zugeordnet.
Hintergründe zur Verfassungsbeschwerde
Zensus bzw. Volkszählung 2011
2011 – Was meinen Sie? - Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 eingereicht AK Vorrat vom 16.08.2010
Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben am Freitag, 16. Juli 2010 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zusammen mit der Beschwerdeschrift übergaben sie eine Liste von mehr als 13.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich unterstützen. Sie protestieren damit gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten bei der im kommenden Jahr anstehenden Volkszählung (Zensus).