Benutzer Diskussion:Robi.kraus/Anträge/BTW 2013/bundesweiteVolksentscheide

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Hallo Robi, zum Thema Volksentscheide sind bereits diverse Initiativen im LQFB gelaufen, z.B. [1]. Zuletzt wurde mein eigener Vorschlag [2] mit 70% angenommen. Ich hatte ihn auch als Programmantrag für den Bundesparteitag in Offenbach eingebracht, er wurde aber aus Zeitgründen nicht mehr abgestimmt. Deshalb habe auch ich vorgehabt, einen erneuten Antrag für den BPT in Neumünster zu stellen. Ich finde Deine Vorlage ganz gut, sie müsste aber, wie ich finde, inhaltlich z.B. um eine Aussage zur Transparenz der Finanzierung erweitert werden. Wir können uns hier gerne besprechen und versuchen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.--Jay Kay 20:35, 24. Jan. 2012 (CET)

Hallo Robi, in Deinem überarbeiteten Entwurf hast Du zwar jetzt das Prozedere des obligatorischen Referendums bei Grundgesetzänderungen ausformuliert. Jedoch ist nach diesem Entwurf keine Initiative von unten, d.h. im Rahmen eines Volksbegehrens möglich, um eine Verfassungsänderung anzustoßen. Ist dies Deine Absicht? Sollen die Bürger nicht über ihre eigene Verfassung abstimmen dürfen? Wenn Du die Verfassungsinitiative ausschließen willst, begründe bitte wieso. Ich bin ganz klar der Meinung, dass es für eine Grundgesetzänderung, die auf eine Initiative aus dem Volk zurückgeht, zwar höhere Hürden geben soll, aber das grundsätzliche Recht, Verfassungsinitiativen zu starten, steht dem Volk zu.--Jay Kay 19:58, 26. Jan. 2012 (CET)

Hallo Jay, ich verstehe den bisherige Entwurf nicht so, dass Verfassungsinitiative nicht möglich wären. An welcher Formulierung machst du das fest? robi.kraus

Hallo Robi, zwar hattest Du meine Anregung, die Bedingungen für Grundgesetzänderungen im Antragstext zu definieren, begrüßt (weil sonst jede Initiative, die angesichts gleicher Hürden zwischen einer einfachen Gesetzesinitiative und einer Verfassungsinitiative wählen muss, sich immer für eine Verfassungsinitiative entscheiden wird). Doch dann wurde im Text lediglich das Verfahren bei obligatorischen Verfassungsreferenden ausformuliert. Es heißt dort aktuell: "Übernimmt der Bundestag den Vorschlag im Wortlaut nicht, kommt es zum Volksentscheid [...]. Hier entscheidet - wie bei Wahlen - die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. [...] Zusätzlich sollen die Bürger die Möglichkeit haben, [...] bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mit zu entscheiden (obligatorisches Referendum). Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages, zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates und der Annahme in einem Volksentscheid."

Die angekündigte Spezifizierung, unter welchen Bedingungen die im dritten Satz erwähnte Möglichkeit von Grundgesetzänderungen stattfinden kann, findet nur im vierten Satz zum obligatorischen Referendum statt. Mein eigener Entwurf sieht folgende Formulierung vor: "Bei Abstimmungen soll die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Bei Verfassungsänderungen ziehen wir ein deutlich erhöhtes Unterschriftenquorum (max. 10% der Stimmberechtigten) beim Volksbegehren der Installierung von Zustimmungs- oder Beteiligungsquoren beim Volksentscheid vor, vorausgesetzt eine solche Volksabstimmung findet gleichzeitig mit einer Bundestags- oder Europawahl statt." Ich möchte keine Abstimmungsquoren, gleichzeitig aber eine hohe Beteiligung an Volksentscheiden über Verfassungsänderungen fördern. Weil es einen qualitativen Unterschied bei den Hürden zwischen einfachen Gesetzen und Verfassungsinitiativen geben muss, gehe ich den Weg des erhöhten Unterschriftenquorums beim Volksbegehren. Das sieht auch der Gesetzentwurf von Mehr Demokratie e.V. vor. --Jay Kay 17:51, 30. Jan. 2012 (CET)

Jetzt kann ich nachvollziehen, was du meinst und was du vorschlägst. Ich habe unter anderem deinen Text eingebaut, hinzu aber auch betont, dass bei Verfassungsänderungen weiter eine 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat nötig sein soll. robi.kraus

Wenn eine Verfassungsänderung immer, also auch nach Zustandekommen eines Volksbegehrens, der üblichen 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat bedarf, behalten Letztere das Monopol, über Grundgesetzänderungen zu entscheiden. Denn wenn sich in Bundestag und Bundesrat eine solche Mehrheit findet, dann ist das Grundgesetz ja bereits geändert. Wozu dann noch eine Volksabstimmung? Nein, mit dieser Formulierung im Entwurf nimmt man den Bürgern das Recht, unabhängig von gewählten Repräsentanten Verfassungsänderungen zu beschließen. Ich kann daher, bei aller Liebe zur direkten Demokratie, den LQFB-Antrag nicht unterstützen.

Obwohl ich noch andere Kritikpunkte hätte, hier nur ein einziges weiteres Detail: Im Text steht, dass ein Gesetz des Bundestages, das ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz wesentlich ändert oder aufhebt, der Zustimmung des Volkes bedürfe. Mit dieser Regelung macht man in Kalifornien schlechte Erfahrungen, weil nötige Anpassungen an geänderte Rahmenbedingungen nicht oder nur schleppend stattfinden. Viele Bürger sind - teils nach Jahrzehnten - nicht wegen eher bürokratischer Notwendigkeiten zur Stimmabgabe zu motivieren. Zugegeben, in Deutschland hat es schon mehrfach Vorstöße von Parlamenten gegeben, ein Volksentscheidsgesetz sehr schnell wieder rückgängig zu machen, ohne dass es Chancen hatte, ernsthaft umgesetzt zu werden. Aber um solche materiellen Änderungen trotz anderslautenden öffentlichen Bewusstseins zu verhindern, ist das fakultative Referendum der bessere Schutzmechanismus. Es wurde aus genau diesem Grund z.B. in die Hamburger Verfassung eingeführt. --Jay Kay 10:24, 20. Feb. 2012 (CET)