Benutzer Diskussion:Bodo Thiesen
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Lieber Bodo, ich kenne Dich nicht persönlich, aber ich kämpfe gegen Ausgrenzungen und Anfeindungen. Ich habe die Diskussion um Thesen von denen Du Dich distanziert hast oberflächlich verfolgt. Ich bin kein Richter und Urteile nicht. Du machst auf mich nicht den Eindruck, ein Nazi zu sein. Mir erscheint es widerlich, wie sich Menschen auf Deine Kosten versuchen zu profilieren und ich kann nicht sehen, dass Du Dich (anders als Carsten Schulz aus Nds) in die Öffentlichkeit drängst. Ich habe als Freigeist zu den Piraten gefunden. Ich mag Freigeistrer auch dann, wenn sie nicht meine Meinung vertreten (die die gleicher Meinung sind sind oft langweilig).
Ich habe keine Kontaktdaten von Dir gefunden und kann es verstehen. Du wirst angefeindet und ausgegrenzt, da würde auch ich meine Kontaktdaten nicht ins Netz stellen. Vielleicht hast Du verfolgt, dass ich hier und dort auf aussichtslosem Posten versucht habe gegen Ausgrenzung meine Stimme zu erheben. Ich bin nur stolzer Basispirat ohne jede Funktion und Amt (und habe nie kandidiert). Wenn Du willst unterhalte ich mich gerne mit Dir. In einem Gespräch mit einem vertrauenswürdigen "Uralt-Piraten" auf der NDS Liste hörte ich neulich folgendes: Bodo ist kein Nazi!
Gruß
--Phil-Wendland 01:07, 4. Mai 2012 (CEST)
(Kontakt übers Profil ... mag Tel lieber als Mails)
Anmerkung zu Satzungsänderungsanträgen
In der Diskussion zu http://wiki.piratenpartei.de/index.php?title=Bundesparteitag_2009.1/Satzungs%C3%A4nderungsantr%C3%A4ge§ion=17 schreibst Du: "Das ist sowieso nicht zulässig. Berufungsinstanz für das BGS ist das zuständige Amtsgericht in Berlin - egal, was wir in die Satzung schreiben.".
In dem Antrag soll ja der Absatz 5 des §2 ersatzlos gestrichen werden. Oder worauf bezieht sich Dein Kommentar? Wenn doch darauf, kannst Du das bitte unterstützend formulieren? :)
Bye AndreasRomeyke 13:59, 25. Mai 2009 (CEST)
- Das bezog sich insbesondere auch auf diesen Teil:
Der §3 wird ergänzt mit Absatz 6 : (6) Ist das Bundesschiedsgericht handlungsunfähig wird der Fall durch den Bundesparteitag verhandelt.
- --Bodo Thiesen 15:03, 25. Mai 2009 (CEST)
- Könntest Du Quellen nennen, warum das unzulässig sei? Und wie der Satz Deiner Meinung nach das Vorgehen bei Handlungsunfähigkeit ausdrücken soll? Danke AndreasRomeyke 08:56, 4. Jun. 2009 (CEST)
- PartG § 14 - Parteischiedsgerichte --Bodo Thiesen 13:29, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Hmmmh, ich habe eine Vermutung worauf Du hinaus willst. Dann streichen wir das. Dann kann sich das nächste BSG damit befassen. AndreasRomeyke 14:01, 4. Jun. 2009 (CEST)
- PartG § 14 - Parteischiedsgerichte --Bodo Thiesen 13:29, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Könntest Du Quellen nennen, warum das unzulässig sei? Und wie der Satz Deiner Meinung nach das Vorgehen bei Handlungsunfähigkeit ausdrücken soll? Danke AndreasRomeyke 08:56, 4. Jun. 2009 (CEST)
Wahlkampf 2008
Kandidatur
Schatzmeister
Personalien
Siehe Benutzerseite
Statement
Eine junge Partei, wie die Piratenpartei Deutschland, ist auf viel ehrenamtliche Mitarbeit seiner Mitglieder und freiwilliger Mitarbeit von nicht-Mitgliedern angewiesen. Dieses, definitiv vorhandene Potential zu koordinieren, ist meiner Meinung nach Hauptaufgabe des Vorstandes der Partei. Der Schatzmeister im Speziellen hat darüber hinaus die Aufgabe, verantwortungsbewusst die Finanziellen Angelegenheiten der Partei zu kontrollieren bzw durchzuführen und dabei darauf zu achten, daß Mittel ausgegeben werden, wo nötig und verweigert, wo unsinnig. Er muß hierzu hartnäckig sein und darf nicht gleich zusammen brechen, nur weil Kritik an ihn geäußert wird. Diese Eigenschaft besitze ich.
Fragen
Fragen, die an mich im Zuge des BuPT 2007 gestellt wurden. Bitte hier nur NEUE Fragen stellen.
- Auf welche Art und wie stark warst Du im letzten Jahr in die Geschäfte des Schatzmeisters involviert und welche Lehren ziehst Du daraus für Deine potentielle Arbeit als Schatzmeister?--Pdg 15:44, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Leider im Prinzip garnicht. Das lag allerdings nicht an mir, ich habe mehrfach versucht, eine Zusammenarbeit zu organisieren, dies scheiterte aber leider an unserem derzeitigen Schatzmeister :( --Bodo Thiesen 03:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Du sprichst davon, Aufgabe des Schatzmeisters sei es, "darauf zu achten, daß Mittel ausgegeben werden, wo nötig und verweigert, wo unsinnig." Was kann man hieraus hinsichtlich finanzrelevanten Beschlüssen des Bundesparteitages, des Vorstands oder anderer Organe ableiten? Unter welchen Umständen kannst Du Dir vorstellen, Dich einem satzungsgerechten Beschluss zu widersetzen?--Pdg 15:44, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich sind satzungsgerechte Beschlüsse erstmal umzusetzen. Ihre Schranken findet dieser Grundsatz vor allem in folgenden Punkten:
- Die Einnahmen/Ausgaben entsprechen nicht den zulässigen Rahmen des PartG.
- Die Partei hat nicht genügend fianzielle Mittel.
- in diesen Fällen kann (muß) der Schatzmeister die Einnahme bzw. Ausgabe verweigern (ließe er dies zu, könnte es auch strafrechtliche Konsequenzen für ihn - aber auch für andere - nach sich ziehen).
- Keine Möglichkeit, eine Ausgabe zu verweigern sehe ich hingegen z.B. in folgenden Fällen:
- Beschluß des BuPT (dieser ist das höchste Gremium. Feierabend.)
- Eine Anschaffung zu einem überhöhten Preis
- Eine Anschaffung, die sich aus anderen Gründen wahrscheinlich nicht rechnet.
- Da im Falle eines Beschlusses hier aber ein Mehrheitsvotum gilt, kann der Schatzmeister solch eine Ausgabe im Zweifelsfalle nicht verweigern. Er kann allerdings zurücktreten und damit effektiv diese Ausgabe verhindern. Da der Schatzmeister ein vom PartG gefordertes Organ ist, ist dieser in diesem Falle neu zu wählen (außerordentlicher BuPT). Damit würde der BuPT unmittelbar von dieser Ausgabe erfahren was ja auch der Grund für den Rücktritt war und entweder den Schatzmeister, oder den Rest des Vorstandes Teeren und Fe^W^W ähm Kielholen ...
- Eventuell werde ich aber noch einen Satzungsänderungsantrag für die Finanzordnung einreichen, der den Vorstand zum Beschluß eines Haushaltsplanes zwingt. In diesem Falle hätte der Schatzmeister in gewissen Rahmen auch aufgrund des Haushaltsplanes ein Verweigerungsrecht. Derzeit steht diese Option aber nicht zur Verfügung.
- Kurz: Als Schatzmeister würde ich im VORFELD von Beschlüssen durch Argumente und ggf Aufzeigen von Alternativen versuchen, solchen Unsinn zu vermeiden. Wenn der Vorstand insgesamt aber so einen Unsinn beschließt, werde ich überlegen müssen, ob ich diesen jeweiligen Beschluß mittragen kann. Wenn nicht, s.o. --Bodo Thiesen 03:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich sind satzungsgerechte Beschlüsse erstmal umzusetzen. Ihre Schranken findet dieser Grundsatz vor allem in folgenden Punkten:
- Hat sich an Deiner beruflichen Situation etwas geändert, dass uns an Deinem seriösen Umgang mit den Parteifinanzen zweifeln lassen könnte?--Pdg 15:44, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Was hat meine berufliche Situation mit meiner Seriösität zu tun? Die meisten Harz IVler sind weit vertrauenswürdiger, als so manch ein Finanzberater ;) --Bodo Thiesen 03:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Wie beurteilst Du Deine Erreichbarkeit, die Möglichkeit zu kontinuierlichem Arbeiten, Deine Sorgfalt im Umgang mit kritischen Daten und Deine Ausgewogenheit im menschlichen Umgang?--Pdg 15:44, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Ich bin (fast) täglich via E-Mail erreichbar. Kontinuierliches Arbeiten ist für den Posten des Schatzmeisters nur selten bis nie nötig, da die anfallenden Aufgaben die Tendenz haben, ziemlich sofort erledigt werden zu wollen (z.B. Bezahlen von Rechnungen). Nur der Rechenschaftsbericht (und der Tätigkeitsbericht für die Entlastung) sind Punkte, bei denen ggf. kontinuierliches Arbeiten von Vorteil ist, aber auch das hält sich in Grenzen. Davon abgesehen bin ich durchaus in der Lage, Arbeiten, die erledigt werden müssen, auch zeitnah zu erledigen. Sorgfalt im Umgang mit kritischen Daten ... ich will mal so antworten: Obwohl ich in meiner Wohnung alleine wohne, sperre ich meine Konsole sogar, wenn ich nur grad auf Toilette gehe. Beantwortet das Deine Frage ;)? Zum menschlichen Umgang: Solange da nicht ein Reizthema läuft, kann man mich eigentlich ganz gut genießen. Da die Finanzangelegenheiten nichts ist, das ich in diesem Kontext für mich relevant als Reizthema bezeichnen kann, sehe ich hier keine Probleme für meine Tätigkeit. --Bodo Thiesen 03:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Siehst Du es als Teil Deiner Aufgaben, die finanzielle Situation der PIRATEN zu verbessern? Welche Ideen hast Du gegebenenfalls und wie willst Du diese transparent umsetzen?
- Zuerst einmal: Ich kann nicht zaubern. Davon abgesehen: Bei derzeit rund 700 Mitgliedern hätte die Partei rund 14k Euro an Mitgliedsbeiträgen in den vergangenen 12 Monaten erhalten müssen. Damit wäre unsere finanzielle Situation bei weitem nicht mehr so schlecht, wie sie es derzeit ist. Davon abgesehen: Ideen sammeln darf jeder - dafür muß man sich nicht zum Schatzmeister wählen lassen. Ob und wie (und durch wen) diese Ideen umsetzbar sind, hängt dann von den jeweiligen Ideen selbst ab. Ich sehe mich mehr als Verwalter und Koordinator und würde es lieber der Basis überlassen, die Arbeit an der Front zu erledigen. Wenn sich demnächst mal ~16 Landesschatzmeister mit Finanzaquirierung beschäftigen, bringt das wesentlich mehr, als wenn sich ein Bundesschatzmeister damit beschäftigt (wer immer in diese Position gewählt werden mag). --Bodo Thiesen 03:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
- "Kannst" du Buchhaltung und Buchführung - oder nur das passende Programm? Also auch, ob du entsprechend die rechtlichen Belange kennst und kannst? mfg Yogi 15:56, 4. Apr. 2008 (CEST)
- (Von welchem Programm sprichst Du?) Ich bin mit den rechtlichen Anforderungen des PartG vertraut. Die ggf noch vorhandenen Lücken werde ich mir dann bei Bedarf aneignen. Da ich im Zuge der Kassenprüfung auf dem ersten BuPT sowohl Peter Böhms Rechenschaftsbericht als auch den finanziellen Tätigkeitsbericht (und die übrigen Unterlagen) gesehen habe, und diese, im Falle meiner Wahl, auch "erben" werde, habe ich auf jeden Fall auch hier einen Anhaltspunkt (quasi ein Spickzettel). Im übrigen lasse ich mir gerne von Dir helfen, wenn Du mehr Ahnung von der Materie hast ;) --Bodo Thiesen 03:01, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Ich präzisieren:
- A) Hast du Buchaltung/Buchführung "gelernt"?
- Nein. Ich habe aber auch Programmieren nicht "gelernt" und kann es trotzdem ;) --Bodo Thiesen 17:17, 19. Apr. 2008 (CEST)
- B) Oder beherrscht du lediglich eine entsprechende Software? Ergänzend wegen deiner Antworten:
- Da ich mit Buchhaltung bisher praktisch nichts zu tun hatte, kenne ich auch entsprechende Programme nicht. Ich habe mir mal GNU Cash angesehen, will mir aber auch noch weitere Produkte ansehen, bevor ich mich für eines entscheide. Diesbezüglich werde ich mich bei gegebener Zeit mit den Schatzmeistern der anderen Landesverbände zusammenreden, welche Erfahrungen diese mit den verschiedenen Programmen gemacht haben und welche Funktionen diese vermissen oder schlecht/gut finden. In ein Programm kann man sich dann anschließend schnell einarbeiten, vor allem, wenn man Hilfe von jemandem bekommt, der das gleiche Programm selber schon einsetzt. --Bodo Thiesen 17:17, 19. Apr. 2008 (CEST)
- C) Du führst an, dass du ja dann einen Spickzettel hast - ist das dein Ernst?
- Was ich damit sagen wollte: Anhand bereits vorhandener Berichte kann man sehen, was in welcher Form gebraucht wird bzw. wie so ein Rechenschaftsbericht faktisch nachher aussehen kann. --Bodo Thiesen 17:17, 19. Apr. 2008 (CEST)
- D) Hältst du es für "korrekt", wenn jemand ohne weitreichendes Know-how, auf Spickzetteln basierend, mit dem Hintergrund Hartz es "versuchen" möchte - oder sollte nicht vielmehr gerade wegen der vorhandenen Problematik (gelinde gesagt!) jemand mit echten Kenntnissen der Materie die Bücher einer Partei führen? mfg Yogi 10:37, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Wenn wir jemanden finden, der es aus eigenem Antrieb heraus WILL, dann bin ich der letzte, der sich ihm in den Weg stellt. Aber Peter Böhm wollte sein Amt als Schatzmeister auch erst übergeben, wenn er sich sicher sei, daß ein fähiger Nachfolger zur Verfügung steht, obwohl er den Posten eigentlich garnicht mehr haben wollte. Diese Art Motivation können wir nicht gebrauchen. Weder von Peter Böhm, noch von anderen. --Bodo Thiesen 17:17, 19. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo, ich habe eine erste Reihe von Fragen an dich zu deiner Kandidatur 2008 als Bundesschatzmeister. Einige der Fragen sind möglicherweise in der Vergangenheit von Dritten bereits gestellt worden. In diesem Fall bitte ich um aktuelle Antworten. Wieso kandidierst du als Bundesschatzmeister?
- Der Vorstand soll vor allem koordinieren. Dies - so meine ich - kann ich. Daher will ich in den Vorstand allgemein. Dem Schatzmeister obliegt das Eintreiben der Mitgliedsbeiträge - eine Aufgabe die Gewissenhaft, sorgfältig und zuverlässig erledigt werden muß. Ein Schatzmeisterkandidat muß daher zum einen die Zeit mitbringen, vor allem aber auch die Bereitschaft, die Aufgaben zu erledigen. Beides bringe ich mit. Daher kandidiere ich für den Posten des Bundesschatzmeisters. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Welche fachlichen Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen hältst du für das von dir angestrebte Amt als zwingend erforderlich, welche für relevant?
- Zwingend erforderlich ist die Bereitschaft, die Aufgaben gewissenhaft usw., s.o. zu erledigen. Voraussetzung hierzu ist auch die Bereitschaft, sich mit den Gesetzen auseinander zu setzen und diese zu verstehen. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Von Vorteil sind sicherlich Kenntnisse in der Buchführung. Zumindest Grundlegende Prinzipien der Buchführung sind mir (inzwischen) bekannt. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Welche fachlichen Qualifikationen etc. kannst du vorweisen?
- Siehe Versionslog meiner bisherigen Wahlkampfseite (Link direkt unter der Überschrift). Frage 7. Zwischenzeitlich habe ich durch mehrfache Lektüre des PartG und auch durch meine Tätigkeit als Rechnungsprüfer auf dem vergangenen Bundesparteitag einiges dazugelernt. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- In einer vorhergehenden Antwort schreibst du, du würdest lieber die Landesschatzmeister koordinieren.
- Wo schrieb ich das? --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Um die Arbeit auf Landesebene fachlich beurteilen zu können, sind entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen vonnöten. Bist du schon einmal Schatzmeister in einem Verein, einer anderen Organisation tätig gewesen, oder hast du berufliche Erfahrungen auf einem oder mehreren folgender Gebiete sammeln können: Finanz-/Rechnungswesen/Abrechnung, Buchhaltung, KoRe, Erstellung eines Haushaltsplans, Kreditwesen/Bankwesen, Inventarisierung, Versicherungswesen, Haushaltskontrolle, Wahlkampfkostenerstattung? Wenn ja: Wann, wie lange, wo und welche?
- Nein, mit Einschränkung (siehe Antwort weiter oben). --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Der Schatzmeister muss einen Rechenschaftsbericht erstellen. Hast du so etwas schon einmal gemacht? Wenn ja, wann und wo?
- Nein, ich habe aber das Ergebnis schonmal geprüft. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Derzeit erhalten Amtsträger der Piratenpartei keine Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten und anfallende Kosten, die zwangsläufig im Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung anfallen. Wie stehst du zu diesem Punkt?
- Aufgrund der wenigen Mittel können wir grundsätzlich Aufwandsentschädigungen nicht auszahlen. Allerdings wäre es von Vorteil, den Verzicht auf eine Aufwandsendtschädigung als Spende verrechnen zu können. Bisher konnte mir aber noch niemand eine plausible Lösung anbieten, wie man dies ermöglichen aber gleichzeitig eine Auszahlungsverpflichtung verhindern kann (wird wohl auch nicht gehen). Im Zweifelsfall müssen wir halt vorerst darauf verzichten. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Welche Mitglieder des derzeitigen Vorstands kennst du persönlich und in welchem Verhältnis stehst du zu ihnen?
- Ich kenne sowohl Karin Dambier (LV HS) als auch Mihael Kodric (LV BY, ex-Schatzmeister) und Hans-Jürgen Schönamsgruber (LV BE). Aufgrund der fehlenden räumlichen Nähe habe ich zu Mihael allerdings (fast) keinen Kontakt mehr. Robert Macholdt (LV HH) habe ich auf dem Piratenkongress kennen gelernt. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Du schreibst, dass du keinen Kontakt zum derzeitigen Bundesschatzmeister hast. Wie stellst du dir die Amtsübergabe vor? Wann nach deiner möglichen Wahl wirst du die Geschäfte übernehmen wollen?
- Ich hoffe sehr, daß er zum Bundesparteitag kommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich nochmal exzessiv versuchen, mit ihm in Verbindung zu treten. (Hat ja bisher nach dem zehnten Versuch oder so dann doch noch immer irgendwie geklappt.) --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Kannst du, ohne nachzusehen, mindestens vier der derzeitigen Landesschatzmeister oder für die Finanzen haupsächlich Verantwortlichen auf Landesebene namentlich benennen? Mit wie vielen Landesschatzmeistern stehst du bereits im Kontakt/wie viele kennst du?
- Wieso kommt mir die Frage bekannt vor? Ach so, weil die da oben schon fast genau so steht ... Ist es wichtig, die Namen aufzählen zu können? Darf ein Bundesschatzmeister keine Tabelle nutzen, aus der er die Namen und E-Mail-Adressen bezieht, um mit denen in Kontakt zu treten? Werden die Schatzmeiser alle auf dem Bundesparteitag abwesend sein, so daß man sich dort nicht kennenlernen kann? --Bodo Thiesen
- Die Aufgaben eines Bundeschatzmeisters sind umfangreich. Denkst du, du kannst diese Aufgaben alleine bewältigen, oder hast du bereits Personen im Auge, die dich dabei unterstützen?
- Notfalls könnte ich die Aufgaben - soweit ich nicht von anderen abhängig bin (insbes. Rechenschaftsbericht ist so ein Ding) - auch alleine bewältigen. Allerdings ziele ich sehr auf Kommunikation in der offiziellen Parteiarbeit ab. Daher gehe ich davon aus, im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen mit den Landesschatzmeistern möglichst eng zusammenzuarbeiten - auch um einen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Die Mitgliedsbeiträge werden an den Bund geschickt, 65% davon dann an die Länder überwiesen. Wie ist deine Position zu dieser Vorgehensweise?
- Die Finanzordnung sollte dahingehend geändert werden, daß die niedrigeren Gliederungen die Beiträge einziehen. Dies entlastet nicht nur den Bundesschatzmeister in mehrerlei Hinsicht sondern stellt gleichzeitig auch sicher, daß die Landesverbände und niedrigeren Gliederungen handlungsfähig bleiben, wenn die höheren Gliederungen Unsinn bauen. Auch wenn ich nicht vor habe, als Bundesschatzmeister zu blockieren, so halte ich die Unabhängigkeit der Landesverbände trotzdem für wichtig. Siehe auch meinen entsprechenden Änderungsantrag. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Vorausgesetzt, du wirst gewählt. Einige Landesverbände haben für 2008 noch keine Mittel erhalten, einige auch nicht für 2007. Welche Punkte muss man berücksichtigen, wenn man sich der Aufgabe annimmt, dieses Problem zu lösen und wie würdest DU es lösen?
- Ich würde die fehlenden Abrechnugnen für die Landesverbände nachholen und mich dann mit den Ergebnissen an die Landesschatzmeister wenden, um mit diesen zusammen dann die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Insbesondere, um die Frage zu klären, wo welche Mittel derzeit am dringensten benötigt werden. Diese würden dann eine Priorität erhalten. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Wie findest du, sollte das Mahnwesen gestaltet sein oder werden? Wie findest du die derzeitige Lösung? Vorab danke!--Aaron Caelis 16:16, 6. Apr. 2008 (CEST)
- Derzeit findet kein Mahnwesen statt, richtig? Soll-Zustand: Jeder zahlt rechtzeitig, daher sollte auch kein Mahnwesen nötig sein. Leider zahlen nicht alle rechtzeitig. Lösung: Lastschrift -> ist der Schatzmeister für zuständig - hier ist normalerweise kein Mahnwesen vonnöten (nur bei Rückbuchungen, dann wird es aber richtig fies - dazu hatte ich mich neulich schon im Forum ausgelassen, wo mich alle falsch verstanden haben - den Thead meine ich). Für die anderen gilt: Vor Zahlungsfrist (2-4 Wochen vorher) wird eine E-Mail versendet, in der auf den bald fälligen Mitgliedsbeitrag hingewiesen wird (auch bei Lastschrift, dort mit dem Hinweis, daß das Konto halt entsprechend gedeckt sein soll und er VORHER seinen Austritt bekannt geben möge, wenn er raus will). In dieser Mail wird auch darauf hingewiesen, daß bei nicht fristgerechter Zahlung die Mitgliedsrechte ab dem ersten Tage des Verzugs ruhen. Wenn Fälligkeit überschritten -> erste Zahlungserinnerung mit Hinweis auf die ruhenden Mitgliedsrechte, nach zwei Wochen erneute Zahlungserinnerung. Nach vier Wochen erste Mahnung. Nach acht Wochen zweite Mahnung. Bis hier alles per E-Mail, keine Gebührenberechnung (außer bei Lastschriftrückbuchung, siehe Forum). Dritte Mahnung dann per Brief. Dazu kommt eine Mahngebühr von 1€ um die Kosten der Mahnung (Brief, Umschlag, Porto) zu decken. Zahlt das Mitglied nicht und wird anschließend nach drei Monaten von der Mitgliederliste gestrichen oder tritt er aus, wird das Mahnverfahren in diesem Augenblick eingestellt (Ausnahme wieder die Lastschriftrückbuchung). Die Zeiten werden ggf angepasst, je nach dem, wie die Bundessatzung nach dem Bundesparteitag aussieht. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Wie genau bei Lastschriftrückbuchungen zu verfahren ist, wenn das Mitglied erst DANACH seinen Austritt erklärt, sollte vielleicht noch im breiten Publikum diskutiert werden, sofern es Einzelfälle sind, wäre hier eine Einstellung des Mahnverfahrens sicherlich am sinnvollsten. Das werde ich jetzt aber nicht hier auf der Benutzerdiskussionsseite abschließend entscheiden, ich bitte dafür um Verständnis. --Bodo Thiesen 03:29, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Ist diese Seite eine Möglichkeit mit dir in Kontakt zu treten? Versuche per Email sind bisher gescheitert. Proofy 23:31, 15. Apr. 2008 (CEST) Schatzmeister LV SH
- Jetzt ja ;) Man möge es mir verzeihen, daß ich mich derzeit vorwiegend mit den Satzungsänderungsanträgen auseinander setze. Daher werde ich jetzt auch erstmal die Fragen von Aaron nicht beantworten, sondern die Beantwortung auf nächste Woche verschieben. --Bodo Thiesen 17:17, 19. Apr. 2008 (CEST)
- Ich glaube, du warst der einzige Gegenkandidat von Peter Böhm letztes Jahr gewesen. Mit deiner Aussage "Aber Peter Böhm wollte sein Amt als Schatzmeister auch erst übergeben, wenn er sich sicher sei, daß ein fähiger Nachfolger zur Verfügung steht, obwohl er den Posten eigentlich garnicht mehr haben wollte." kann man interpretieren, dass er dachte, dass du nicht wirklich für diesen Posten geschaffen bist. Und wieso hat er dich nicht als stellvertretender Schatzmeister akzeptiert? Wie siehst du das? Hobbel 10:11, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Ich werde hier jetzt kein Peterbashing betreiben. Nur so viel: Er hat nicht nur nicht mit mir zusammengearbeitet, er hat überhaupt nicht gearbeitet (oder zumindest nicht in dem Umfang, wie man es von ihn erwartet hatte). Daß keine Akzeptanz seinerseits mir gegenüber vorlag, kann ich so nicht bestätigen, er ist halt schlecht bis garnicht erreichbar und zeigt keinerlei Eigeninitiative. Warum er letztlich kandidiert hat? Frag' ihn. Vielleicht wollte er jemanden mit abgeschlossener Buchprüferausbildung? Darüber hinaus: Einen "stellvertretenden Schatzmeister" kennt weder das Parteiengesetz, noch unsere Satzung. Und HJS hatte seine im Wiki angekündigte Kandidatur zurückgezogen, da seine Finanzordnung nicht angenommen wurde. --Bodo Thiesen 01:36, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Du sprichst davon, dass der Vorstand koordinieren und verwalten solle. Welche Koordinations- und Verwaltungsarbeiten hast du schon bisher geleistet? Diese Frage ist nicht nur auf deine Parteiarbeit bezogen. Nenne bitte ein paar Beispiele. Hobbel 12:04, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Hier möchte ich auf meine Antwort auf Frage 4 in der Versionshistorie verweisen. --Bodo Thiesen 01:36, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Du hattest studiert an der FH München und bist bei den Prüfungen durchgefallen. Meinst du nicht auch, dass das Studium jeden Studenten lehrt, sein Studentenleben zu koordinieren? An welcher Prüfung bist du genau durchgefallen? Woran hat es genau gehapert? Bitte beschreibe es genau. Hobbel 12:04, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Durch meinen vorhergehenden Bildungsweg (Realschule, 2 Jahre Berufsfachschule, 1 Jahr Fachoberschule) fehlten mir in Mathematik schlicht einige Grundkenntnisse (z.B. Matrixen), die man z.B. an einem Gymnasium lernt und die an der FH als bekannt vorausgesetzt wurden. Dadurch wurde ich bereits zu Beginn des Studiums in diesen Fächern komplett abgehängt. Leiter konnte ich diese Wissenslücke nicht mehr ausgleichen. --Bodo Thiesen 01:36, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Letztes Jahr hast du dich als Schatzmeisterkandidat aufstellen lassen bzw. du hast kandidiert. Fast ein Jahr sind vergangen. Welche Leistungen hast du in dieser Zeit für die Partei erbracht? Hobbel 12:04, 20. Apr. 2008 (CEST)
- Z.B habe ich den Hessen bei der Zulassung und Wahlwerbung zur Landtagswahl geholfen. Auch (aber nicht nur) durch meine Mitarbeit am Satzungsentwurf RLP habe ich (u.a. auch zusammen mit Dir ;) einen notwendigen Grundstein für die bevorstehende Gründung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz gelegt. Gerade da Du auch das Thema Koordination in Deinen Fragen angesprochen hast, halte ich es auch für Erwähnenswert, neben dem 1. BPT auch auf der Strategietagung 2007 in Wiesbaden und auf dem Piratenkongress 2008 in Berlin anwesend gewesen zu sein und mitgewirkt zu haben. Dies ist eine Art, die Kommunikation und Koordination zwischen den Landesverbänden aufrecht zu erhalten, daher unterstütze ich diese Art von Treffen auch jetzt schon, obwohl ich noch nicht gewählt wurde. --Bodo Thiesen 01:36, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Ich denke, daß wir mit der Piratenpartei stärker als bisher polarisieren und damit uns bekannter machen müssen. Nach Innen hin sollten wir eine starke solidarische Gemeinschaft bilden, nach außen hin kompromißlos und angriffslustig sein. Von daher überlege ich ernsthaft, ob es nicht sinnvoll wäre inkorrupt in den Vorstand zu wählen. --AndreasRomeyke 14:56, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Als Frage formuliert antworte ich darauf mit einem klaren Nein! --Bodo Thiesen 02:18, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Meine Frage, könntest Du Dir vorstellen, mit ihm in einem Vorstand zusammenzuarbeiten --AndreasRomeyke 14:56, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Ja, obgleich ich hoffe, daß es nicht notwendig wird. Er ist - so meine Beurteiung - ein Macho ohne viel dahinter. Auf der anderen Seite sind wir in der Vergangenheit im Wiki schon arg aneinander geraten, von daher bleibt für mich eher die Frage, ob er sich noch vorstellen kann, mit mir zusammen zu arbeiten. --Bodo Thiesen 02:18, 22. Apr. 2008 (CEST)
- und wärst Du bereit als Mitglied des Vorstandes an einer deutlich agressiveren Außendarstellung mitzuwirken? --AndreasRomeyke 14:56, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Was meinst Du mit agressiv? Mein Ziel ist der Bundestag. Dafür müssen wir innerhalb der nächsten rund 17 Monate proaktiv unsere Themen kommunizieren. D.h. Pressearbeit ohne Ende, Aktionen usw, Stammtische sind zwar gut bringen Öffentlichkeitstechnisch aber garnichts. Wäre ich bereit dazu? Ich FORDERE es. Natürlich ist das mit eine Aufgabe, die der Vorstand zu bewältigen hat, aber dafür brauchen wir wieder die Experten (Pressesprecher usw) denen man dann die konkreten Aufgaben delegieren kann. --Bodo Thiesen 02:18, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Inwieweit könntest Du Dich mit der Idee anfreunden, der Regulierungswut insbesondere in Satzungsfragen entgegenzutreten und Satzung, wie auch bestehende Anträge hinsichtlich KISS-Prinzip zu beschneiden und ggf. einige Deiner Monsteranträge zurückzuziehen und stattdessen auf die Schiedsgerichte hinzuweisen und den Piraten damit eine schlanke Eigenverwaltung zu erhalten? --AndreasRomeyke 14:56, 21. Apr. 2008 (CEST)
- Ich splitte mal erstmal:
- Regulierungswut vs KISS-Prinzip
- Sind das Monsteranträge?
- Monsteranträge
- Schiedsgerichte
- Zu 1.) Die Satzung ist dafür da, zu regulieren. Sonst bräuchten wir sie nicht. Die Satzung definiert Recht und Pflichten einzelner Personen und Organe. Ohne Regulierungen haben diese keine Grundlage. KISS ist gut, solange die Satzung die wichtigen Punkte regelt. Aber einfach etwas garnicht zu regeln im guten Glauben, daß alles gut geht, ist im besten Fall blauäugig. --Bodo Thiesen 02:18, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Zu 2.) Zuerstmal möchte ich darauf hinweisen, daß der Großteil der Texte in meinen Änderungsanträgen die Version vor und nach der Änderung und die Begründung ist. Alle diese Teile sind eigentlich nicht Gegenstand der Anträge, nur die fettgedruckten Teile, die formalen Änderungen, sind die eigentlichen Anträge. Der Rest ist nur zum besseren Verständnis hinzugefügt, damit man nicht ständig in der Satzung nachblättern muß. --Bodo Thiesen 02:18, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Zu 3.) Zu den Anträgen an sich: Mein längster Antrag ist 30 Zeilen lang (nur der formal relevante Teil, ohne vorher-nachher-Version und ohne Begründung). Das sind die Anträge zum Schatzmeistergremium. Damit setze ich einen Punkt um, der von vielen Seiten gefordert wird. Gerne könnte ich ihn auf Deine hiesige Bitte hin zurückziehen, aber ich glaube kaum, daß Du die Klassenkeile dafür einstecken willst. Mein zweitgrößter Antrag (wieder nur der formal relevante Teil) ist 28 Zeilen lang. Länderrat. Gilt im Prinzip das gleiche wie beim Schatzmeistergremium. Der drittgrößte Antrag (22 Zeilen) ist der zu den Rechnungsprüfern. Er gibt diesen konkrete Rechte, die sie gegen a) dem Schatzmeister haben und b) gegen den Parteitag bzw die Hauptversammlung. Wichtig erscheint es mir vor allem, daß diese die Gelegenheit haben, ihre Tätigkeit durchzuführen, ohne im Gegenzug in dieser Zeit von der effektiven Teilnahme am Parteitag ausgeschlossen zu sein. Der viertgrößte Antrag ist noch 20 Zeilen lang, dort geht es um die Delegiertenregelung (Vorstufe zu Liquid Democracy). Schauen wir uns die anderen Anträge an: Finanzordnung von HJS: 92 Zeilen. Änderungsantrag zu §9a (Bundesvorstand) von Dirk Hillbrecht und Tobias Dorfmüller: 33 Zeilen. Beides sind Änderungskonglomerate, die wohl alleine aus diesem Grund schon abgelehnt werden (ich habe da Erfahrung ;). Dann gibt es da noch die Ist-Soll-Anträge, einer ist 30 Zeilen lang, einer 25 Zeilen. Nicht über das Wiki eingereichte Änderungsanträge konnte ich natürlich nicht berücksichtigen. Kurz: Wenn man mir die MASSE der Änderungsanträge vorwirft, kann ich das verstehen, aber mir den jeweiligen UMFANG vorzuwerfen halte ich für Substanzlos. Die meisten Änderungsanträge sind ein bis drei Sätze lang, viele bedürfen wahrscheinlich auch nicht langer Diskussionen. --Bodo Thiesen 02:18, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Zu 4.) Die Schiedsgerichte können nur auf Grundlage der Satzung entscheiden. Grundsatz der Rechtssicherheit, eine der Säulen unseres Rechtsstaates. Wenn etwas nicht geregelt ist, dann kann das Schiedsgericht das nicht einfach vorschreiben. Damit würden wir ja quasi die Gesetzgebungskompetenz vom Parteitag an das Schiedsgericht abtreten. Z.B. haben wir derzeit keinerlei Anspruch darauf, die Änderungsanträge im Vorfeld veröffentlicht zu erhalten (und zu meiner Schande habe ich vergessen, den entsprechenden Änderungsantrag, der das ändert zu stellen). Nehmen wir an, der Vorstand veröffentlich nun nix, was ihm zugesendet worden ist und konfrontiert uns damit erst auf dem Parteitag. Willst Du dann dagegen klagen, damit das zukünftig anders läuft? Warum soll ein Aktenberg, der sich aus diesem Verfahren ergibt, besser sein, als ein Satz in der Satzung, der die unverzügliche Veröffentlichung fordert? Und wie soll das Schiedsgericht da entscheiden? Einfach so "och die meisten wollen die vorher sehen, also hat der Vorstand mist gebaut."? Das Schiedsgericht kann da dann nur sagen: "Der Vorstand hatte keine Veröffentlichungspflicht und hat sich somit auch keiner Pflichtversäumnis schuldig gemacht." Und nu? KISS? Oder doch lieber in die Satzung schreiben, damit ein Rechtsanspruch besteht? Ach ja: Die Beschlüsse sind dann alle rechtskräftig, auch wenn niemandem vor dem Parteitag die Anträge bekannt waren. --Bodo Thiesen 02:18, 22. Apr. 2008 (CEST)
- du solltest dir vielleicht nochmal die bundessatzung ankucken. -- mauk 09:02, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Wenn Du mir sagt, was genau ich mir dort nochmals anschauen soll und mit welchem Ziel, werde ich das gerne tun. --Bodo Thiesen 08:10, 23. Apr. 2008 (CEST)
- da du der meinung bis, dass in der satzung nichts ueber die veroeffentlichung von antraegen steht, solltest du nochmal danach kucken. das ziel waere etwas zu finden. -- mauk 07:05, 24. Apr. 2008 (CEST)
- Siehe den folgenden Kommentar von Andreas Romeyke. Er hat bereits auf $9b Abs 2 Satz 5 hingewiesen. In sofern stimme ich ihm und Dir auch zu, das Beispiel war also schlecht gewählt. Wenn es diese Regelung allerdings NICHT gäbe (mir war sie ehrlich gesagt so nicht bewusst gewesen), dann hätten wir das von mir geschilderte Problem. Ich sehe es jedenfalls nicht als Akzeptabel an, Befugnisse des Bundesparteitages leichtfertig mit der Begründung KISS an das Bundesschiedsgericht (oder ein anderes Schiedsgericht) abzutreten, nur weil einige Leute ein paar Cent Druckertinte beim Ausdrucken der Bundessatzung sparen wollen. Es zwingt Dich niemand die Satzung durchzulesen und solange die Regulierungen nicht "schlecht" und hinreichend allgemein gehalten sind, kann man sie da reinschreiben. Letztlich wird aber der Bundesparteitag sich mit den Änderungsanträgen auseinandersetzen müssen und nachdem über solche Anträge leider keine hinreichenden Diskussion, die zu einem Ergebnis führen, zwischen den Parteitagen stattfindet, wird man dieses Problem wohl auch nicht lösen können. Im übrigen habe ich die Änderungsanträge in meiner Funktion als Pirat und nicht in meiner Funktion als Kandidat zum Bundesschatzmeister eingereicht, von daher ist hier meiner Meinung nach auch nicht der richtige Platz, das Thema Satzungsänderungsanträge auszudiskutieren. Gerne können wir uns darüber auf dem satzung-verteiler unterhalten. --Bodo Thiesen 17:41, 24. Apr. 2008 (CEST)
- da du der meinung bis, dass in der satzung nichts ueber die veroeffentlichung von antraegen steht, solltest du nochmal danach kucken. das ziel waere etwas zu finden. -- mauk 07:05, 24. Apr. 2008 (CEST)
- Wenn Du mir sagt, was genau ich mir dort nochmals anschauen soll und mit welchem Ziel, werde ich das gerne tun. --Bodo Thiesen 08:10, 23. Apr. 2008 (CEST)
- du solltest dir vielleicht nochmal die bundessatzung ankucken. -- mauk 09:02, 22. Apr. 2008 (CEST)
- Bodo, zu Deinen Anmerkungen
- Du schriebst zum Thema Schiedsgerichte: "Zu 1.) Die Satzung ist dafür da, zu regulieren. Sonst bräuchten wir sie nicht. Die Satzung definiert Recht und Pflichten einzelner Personen und Organe. Ohne Regulierungen haben diese keine Grundlage. KISS ist gut, solange die Satzung die wichtigen Punkte regelt. Aber einfach etwas garnicht zu regeln im guten Glauben, daß alles gut geht, ist im besten Fall blauäugig.". Ich halte diese Auffasung für falsch. Die Satzung muß nicht alles regeln, was irgendwann irgendwo irgenwie mal passieren könnte. Das wird sie nie können. Die Satzung soll grob(!) die Grundrechte und Grundpflichten festlegen. Du schriebst ferner, daß Du zum letzten BuPT die Erfahrung machen mußtest, mit einem "Monsterantrag" nicht durchzukommen. Das ganze wird ja nicht dadurch besser, wenn Du Monsteranträge einfach nur in kleine Häppchen stückelst. Worum es mir geht, ist, daß Satzungsänderungsanträge so geschaffen sind, daß zum einen wie oben beschrieben die Grundrechte und -pflichten geregelt sind, und zum anderen die Satzung auch noch gelesen werden kann. Es kann nicht sein, daß wir uns einen Verwaltungsapparat und Bürokratiemonster aufbauen, welches uns zukünftig blockieren wird. Wieter heißt es in Deinem Kommentar: "Wenn etwas nicht geregelt ist, dann kann das Schiedsgericht das nicht einfach vorschreiben. Damit würden wir ja quasi die Gesetzgebungskompetenz vom Parteitag an das Schiedsgericht abtreten. Z.B. haben wir derzeit keinerlei Anspruch darauf, die Änderungsanträge im Vorfeld veröffentlicht zu erhalten (und zu meiner Schande habe ich vergessen, den entsprechenden Änderungsantrag, der das ändert zu stellen). Nehmen wir an, der Vorstand veröffentlich nun nix, was ihm zugesendet worden ist und konfrontiert uns damit erst auf dem Parteitag. Willst Du dann dagegen klagen, damit das zukünftig anders läuft? Warum soll ein Aktenberg, der sich aus diesem Verfahren ergibt, besser sein, als ein Satz in der Satzung, der die unverzügliche Veröffentlichung fordert? Und wie soll das Schiedsgericht da entscheiden? Einfach so "och die meisten wollen die vorher sehen, also hat der Vorstand mist gebaut."? Das Schiedsgericht kann da dann nur sagen: "Der Vorstand hatte keine Veröffentlichungspflicht und hat sich somit auch keiner Pflichtversäumnis schuldig gemacht." Und nu? KISS? Oder doch lieber in die Satzung schreiben, damit ein Rechtsanspruch besteht? Ach ja: Die Beschlüsse sind dann alle rechtskräftig, auch wenn niemandem vor dem Parteitag die Anträge bekannt waren". Das sehe ich mit Verlaub anders. Unser Bundesschiedsgericht ist für unsere Partei und Satzung das, was in der BRD das Bundesverfassungsgericht ist. Und es entwickelt durchaus eigene Rechtsvorstellungen und ist genau dafür da, daß nicht gegen die Grundrechte und Grundpflichten der Satzung verstoßen wird. Zitat §1 der Schiedsgerichtsordnung: "Die Schiedsgerichte sind unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Die Richter fällen ihre Entscheidung nach besten Wissen und Gewissen auf Grundlage der Satzungen und gesetzlicher Vorgaben. Dabei legen sie die Satzung und die Schiedsgerichtsordnung nach Wortlaut und Sinn aus. ". Für Dein obiges Beispiel würde ich als Schiedsgericht mich auf §4 Rechte und Pflichten der Piraten beziehen und dem Vorstand eins überbraten, da er zum einen das Recht der anderen Piraten an der politischen Willensbildung beschneidet, und die Interna ja nicht durch Mehrheit zur Verschlusssache erklärt wurden. Auch §9b kann herangezogen werden, dort steht in Satz 2 daß alle eingereichten Anträge zwei Wochen vorher bekannt gemacht werden müssen. --AndreasRomeyke 08:41, 23. Apr. 2008 (CEST)
- Wo genau ist da jetzt Deine Frage? --Bodo Thiesen 09:12, 23. Apr. 2008 (CEST)
- Du schriebst zum Thema Schiedsgerichte: "Zu 1.) Die Satzung ist dafür da, zu regulieren. Sonst bräuchten wir sie nicht. Die Satzung definiert Recht und Pflichten einzelner Personen und Organe. Ohne Regulierungen haben diese keine Grundlage. KISS ist gut, solange die Satzung die wichtigen Punkte regelt. Aber einfach etwas garnicht zu regeln im guten Glauben, daß alles gut geht, ist im besten Fall blauäugig.". Ich halte diese Auffasung für falsch. Die Satzung muß nicht alles regeln, was irgendwann irgendwo irgenwie mal passieren könnte. Das wird sie nie können. Die Satzung soll grob(!) die Grundrechte und Grundpflichten festlegen. Du schriebst ferner, daß Du zum letzten BuPT die Erfahrung machen mußtest, mit einem "Monsterantrag" nicht durchzukommen. Das ganze wird ja nicht dadurch besser, wenn Du Monsteranträge einfach nur in kleine Häppchen stückelst. Worum es mir geht, ist, daß Satzungsänderungsanträge so geschaffen sind, daß zum einen wie oben beschrieben die Grundrechte und -pflichten geregelt sind, und zum anderen die Satzung auch noch gelesen werden kann. Es kann nicht sein, daß wir uns einen Verwaltungsapparat und Bürokratiemonster aufbauen, welches uns zukünftig blockieren wird. Wieter heißt es in Deinem Kommentar: "Wenn etwas nicht geregelt ist, dann kann das Schiedsgericht das nicht einfach vorschreiben. Damit würden wir ja quasi die Gesetzgebungskompetenz vom Parteitag an das Schiedsgericht abtreten. Z.B. haben wir derzeit keinerlei Anspruch darauf, die Änderungsanträge im Vorfeld veröffentlicht zu erhalten (und zu meiner Schande habe ich vergessen, den entsprechenden Änderungsantrag, der das ändert zu stellen). Nehmen wir an, der Vorstand veröffentlich nun nix, was ihm zugesendet worden ist und konfrontiert uns damit erst auf dem Parteitag. Willst Du dann dagegen klagen, damit das zukünftig anders läuft? Warum soll ein Aktenberg, der sich aus diesem Verfahren ergibt, besser sein, als ein Satz in der Satzung, der die unverzügliche Veröffentlichung fordert? Und wie soll das Schiedsgericht da entscheiden? Einfach so "och die meisten wollen die vorher sehen, also hat der Vorstand mist gebaut."? Das Schiedsgericht kann da dann nur sagen: "Der Vorstand hatte keine Veröffentlichungspflicht und hat sich somit auch keiner Pflichtversäumnis schuldig gemacht." Und nu? KISS? Oder doch lieber in die Satzung schreiben, damit ein Rechtsanspruch besteht? Ach ja: Die Beschlüsse sind dann alle rechtskräftig, auch wenn niemandem vor dem Parteitag die Anträge bekannt waren". Das sehe ich mit Verlaub anders. Unser Bundesschiedsgericht ist für unsere Partei und Satzung das, was in der BRD das Bundesverfassungsgericht ist. Und es entwickelt durchaus eigene Rechtsvorstellungen und ist genau dafür da, daß nicht gegen die Grundrechte und Grundpflichten der Satzung verstoßen wird. Zitat §1 der Schiedsgerichtsordnung: "Die Schiedsgerichte sind unabhängig und an keinerlei Weisungen gebunden. Die Richter fällen ihre Entscheidung nach besten Wissen und Gewissen auf Grundlage der Satzungen und gesetzlicher Vorgaben. Dabei legen sie die Satzung und die Schiedsgerichtsordnung nach Wortlaut und Sinn aus. ". Für Dein obiges Beispiel würde ich als Schiedsgericht mich auf §4 Rechte und Pflichten der Piraten beziehen und dem Vorstand eins überbraten, da er zum einen das Recht der anderen Piraten an der politischen Willensbildung beschneidet, und die Interna ja nicht durch Mehrheit zur Verschlusssache erklärt wurden. Auch §9b kann herangezogen werden, dort steht in Satz 2 daß alle eingereichten Anträge zwei Wochen vorher bekannt gemacht werden müssen. --AndreasRomeyke 08:41, 23. Apr. 2008 (CEST)
- hi Bodo, hier meine Frage an dich: Eines Tages, vielleicht nach 1 oder nach 5 Wahlperioden wirst du dieses Amt wohl weitergeben. Auf welche Leistungen möchtest du im Rückblick stolz sein können?--Leoni 11:16, 1. Mai 2008 (CEST)
- Ich will mal so antworten, was ich im Vorstand erreichen will. Neben den Tätigkeiten, die der Schatzmeister sowieso durchzuführen hat, möchte ich die Partei vor allem in einen effektiven Bundestags- und Europawahlkampf führen. Mein Ziel ist es, Abgeordnete in die beiden Parlamente zu entsenden. Wenn wir alle dies erreichen (woran ich dann maßgeblich mitgewirkt haben werde) ist das sicherlich eine Leistung, auf die wir alle stolz sein können, nicht nur ich ;). Davon abgesehen wird die Zukunft zeigen müssen, was getan werden muß und was getan werden kann, ich werde jetzt nicht krampfhaft nach Dingen suchen, über deren Ausführung man nachher stolz sein kann, nur um hier eine möglichst lange Aufzählung hinzublättern. --Bodo Thiesen 20:57, 1. Mai 2008 (CEST)
- Wo siehst Du die Piraten und Dich in 5 Jahren?
- <wunschdenken>Im Bundestag und in den Landtagen, vor allem aber in der Tagespresse</wunschdenken>. --Bodo Thiesen 00:41, 8. Mai 2008 (CEST)
- Wie sehen Deine Kurz-, Lang- und Mittelfristigen Ziele als Vorstandsmitglied aus?
- Kurzfristig: Ausstellen der ausstehenden Zuwendungsbescheinigungen, aufräumen der Kasse falls nötig, klären aller bis dahin noch offenen Probleme. --Bodo Thiesen 00:41, 8. Mai 2008 (CEST)
- Mittelfristig: Gemeinsam mit den anderen Vorstandsmitgliedern die parteiinterne Kommunikation (nicht die technische Seite, die klappt ja prinzipiell wunderbar) aufbauen und aufrecht erhalten. --Bodo Thiesen 00:41, 8. Mai 2008 (CEST)
- Langfristig: Die Partei in der Öffentlichkeit bekannter machen. --Bodo Thiesen 00:41, 8. Mai 2008 (CEST)
- Wie willst Du diese Ziele umsetzen?
- In dem ich sie in Angriff nehme und nicht wochenlang um den heißen Brei herumrede. --Bodo Thiesen
- Wie würdest Du Dich selber (mit möglichst nur 3 Wörtern) selber beschreiben wollen?
- sorgfältig, standhaft, pingelig --Bodo Thiesen 00:41, 8. Mai 2008 (CEST)
Unterstützerliste
- Bodo habe ich zwar als hartnäckigen und 'interessante' Ansichten vertretenden, aber auch als rechtlich bewanderten, sorgfältig und gewiisenhaft arbeitenden Menschen kennengelernt. Ich halte ihn daher für fähig den Job als Bundesschatzmeister auszuüben. --AndreasRomeyke 10:42, 6. Apr. 2008 (CEST)
Rationalia
Hi,
ich vermute, daß dir die Rationalia als Konzept gefallen könnte, Gruß, Jamasi 18:06, 24. Apr 2007 (CEST)
- Danke für den Hinweis, ich bilde mir ein, das schonmal gelesen zu haben. Einige Punkte daran gefallen mir nicht, andere sind gut, werde vielleicht dazu noch was auf der Diskussionsseite schreiben. Ich denke auch, daß hier etwas experimentierfreude nötig ist, um stärken und schwächen der Systeme zu ermitteln, ggf. also auf verscheidenen Ebenen der Parteien mit den unterschiedlichen Systemen experimentieren? Naja, wird sich zeigen. --Bodo Thiesen 23:59, 24. Apr 2007 (CEST)
direkte demokratie
- genauso wie es kein vertrauenswuerdiges 'wahlgeraet' gibt, gibt es keinen vertrauenswuerdigen stimmauszaehler.
- es ist wichtig, dass wahlen 'geheim' durchgefuehrt werden. 'traditionelle' wahlen sind dabei trotzdem vollkommen transparent. -- mauk 12:18, 25. Apr 2007 (CEST)
gentechnik
- biologisch gesehen sind gentechnisch veraenderte produkte wohl nicht gefaehrlicher als unveraenderte, ausser dass wir mit unveraenderten mehr erfahrung haben, was eine gefahrenminderung ist.
- Das kommt lediglich auf die Definition von "Gefahr" an. Außerdem werden nicht die Proukte, sondern die Pflanzen oder Tiere in ihren Genen verändert. Die besondere Gefahr ist, dass unveränderte Tiere und Pflanzen der Evolution unterliegen und Gentechnik die Evolution aushebelt. Die Gefahren lassen sich überhaupt nicht abschätzen. DAS ist die Gefahr.
- zusaetzlich kommen urheberrechtliche probleme dazu, die eine nicht zu unterschaetzende gefahr birgt. -- mauk 12:18, 25. Apr 2007 (CEST)
- An deiner Begründung musst du aber noch arbeiten, sie überzeugt genauso wenig wie "Ich bin gegen ein Verbot des Tötens, da es in die Rechte jener (theoretischen) Menschen eingreift, die andere Menschen töten wollen". Es geht doch eher um eine Abwägung zwischen den Chancen und den Gefahren. --Alu 19:03, 17. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo, dein "Gentechnik ist gut" erschreckt mich ein wenig, daher möchte ich dir auch kurz etwas dazu schreiben. Klar ist der liberale Ansatz, dass man die Menschen entscheiden lassen soll, ob sie durch Gentechnik veränderte Pflanzen oder Tiere essen wollen oder nicht, aber das Problem ist ein anderes, nämlich weit abseits von unseren Essgewohnheiten: Lebewesen leben in einem Ökosystem, d.h. durch Gentechnik veränderte Lebewesen pflanzen sich fort, haben einen Stoffwechsel usw. Hierbei kommt es also zwangsläufig dazu, dass sich nicht gentechnisch veränderte Lebewesen mit gentechnischen vermischen und die Nachkommen eben dann auch die Merkmale der gentechnisch veränderten haben. Das klingt auf dem ersten Blick vielleicht nicht so schlimm, aber 1. weiß der Mensch auch nach zig Experimenten nicht genau, welche Veränderung der DNA welche Veränderungen letztendlich am Lebewesen hervorruft. Dies ist auch ein ganz anderes Konzept als die herkömmliche Züchtung von Pflanzen/Tieren. Und 2. ist das ein weiterer heftiger Eingriff in die sonstigen Mechanismen der Evolution. Auch das reine Klonen von Pflanzen hat in der gängigen Praxis (z.B. bei Bananen) erhebliche Probleme erzeugt: man klont widerstandsfähige Pflanzen, und denkt, man erhält widerstandsfähige Pflanzen. Das ist aber falsch, da sich Parasiten, Pilze usw. durch die Evolution weiterentwickeln, die Pflanze aber ihre Widerstandsfähigkeit nicht weiterentwickeln konnte. Nun will man aber nicht nur wie bisher klonen, sondern auch noch gentechnisch verändern, wo man die Folgen aber garnicht abschätzen kann. Ich halte das für sehr gefährlich. -- Sbeyer 13:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
- Freiheit, Gentechnik zu konsumieren mehr wert als der Schutz vor Gentechnik?: Die ist die Freiheit, Gentechnik zu konsumieren offensichtlich mehr wert als der Schutz vor Gentechnik. Das ist aus bürgerrechtlicher Sicht eine Katastrophe, da die Freiheit des Einzelnen dort aufhören muss, wo die eines Anderen beginnt. Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tieren sind aber unkontrollierbar und stellen deswegen eine riesige Gefahr dar. Menschen vor diese Gefahr zu schützen, muss Aufgabe des Staates sein. Dazu reicht es bei Weitem nicht aus, die Produkte zu kennzeichnen. Der Eingriff in die Evolution muss bereits verhindert werden.
Vermeindlicher Edit-War auf Kodex
(wurde ursprünglich auf der Benutzerdiskussionsseite von Inkorrupt veröffentlicht, verschwand dort aber - wie so üblich - in der Versionsgeschichte. Im Vorfeld waren auch ein paar Versionen dieser Seite (vom 21. Mai 2007 und 22. Mai 2007) interressant.)
Im Abschnitt "Wie bearbeite ich den Kodex?" steht ganz klar, daß Du Deine Änderungen auf der Diskussionsseite zu begründen hast. Dies hast Du sowohl bei Deiner ersten als auch bei Deiner zweiten Änderung nicht berücksichtigt. Deine erste Änderung war zudem als "klein" markiert, was normalerweise nur Rechtschreibfehlern und ähnlichen Kleinigkeiten vorenthalten ist. Auch wenn ich Deine Ideen Teils interressant finde, so werde ich dennoch nicht Deine Hausaufgaben erledigen, und für Dich Begründungen schreiben. Danke für Deine Aufmerksamkeit. Antworte mir bitte auf meiner Diskussionsseite, da ich keine Lust habe, Deine Antwort auf diese Ausführung in der Versionshistorie Deiner Seite suchen zu müssen. --Bodo Thiesen 08:21, 22. Mai 2007 (CEST)
wanna edit wars?
Die Löschung meiner Texte aus dem Piratenkodex mit dem Pseudoargument "keine kleine Änderung" ist zwar bezeichnend für Dich und Deine Blockadehaltung mir gegenüber, aber so ziemlich das Gegenteil von dem was sich für einen Piraten gehört. Wenn Du weiterhin ein ernsthaftes Problem mit mir hast und meinst deswegen mir welche bereiten zu müssen, dann können wir das sehr gerne auf Deine oder besser noch auf meine Tour austragen. Ich würde meine Zeit allerdings lieber sinnvoll verwenden und und auf Schrebergarten/Kindergarten Spielchen a la Thiesen verzichten. Ich mache Deine Löschung genau 1 x mal rückgängig. Wennn Du fortfährst mich und meine Arbeit zu sabotieren, gibt´s ganz klassisch was auf´s Maul. Bildlich gesprochen natürlich. ;) Such Dir ´nen richtigen Job, und wenn Du keinen findest, dann frag Dich mal wieso das so ist.. Alles klar? inkorrupt 14:27, 21. Mai 2007 (CEST)
...weil die Klügeren zu oft nachgeben, wird die Welt von Idioten regiert
So Bodo, Du kannst zwar sonst nicht nicht viel, aber jetzt hast Du was geschafft worauf Dein kleiner Geist sicher stolz ist: Du hast Deinen vermeintlichen Feind inkorrupt aus dem Piratenwiki vertrieben. *applaus* Unter Abwägung meine persönlichen Kosten-Nutzen-Rechnung bin ich zu dem Schluß gekommen, daß mir der Aufwand an Zeit und Energie um mich täglich mit Pseudopiraten wie Dir herumzuärgern es nicht wert ist, weil sich Lerneffekte einfach nicht einstellen wollen. Ich erteile Dir hiermit ein symbolisches Hausverbot in meinem Namensraum, den ich gelegentlich noch zubefruchten gedenke und überlasse Dir hiermit den Rest des Wikis für Editierungen nach Deinem Gusto. Wenn Du es fertig bringst meine Inhalte erst zu löschen, nachdem Du sie auf meine Diskussionsseite kopiert hast, kannst Du mit Resonanz rechnen. If not.. walk the plank! inkorrupt 11:31, 22. Mai 2007 (CEST)
- Löl, Du bist cool drauf, echt. Ich habe Dich aus dem Wiki vertrieben? Naja egal. Was wirklich passend ist, ist der hier: "Wenn Du es fertig bringst meine Inhalte erst zu löschen, nachdem Du sie auf meine Diskussionsseite kopiert hast, kannst Du mit Resonanz rechnen." - bist Du nicht derjenige, der alle fünf Minuten auf umfangreiche Versionsgeschichten verweist? Und was Deine KN-Rechnung angeht: Argumentiere und Begründe Deine Änderungen, dann wird man sie auch nicht löschen - weder ich - noch andere. Aber einfach in Dokumenten, umfangreiche Änderungen vorzunehmen, wo noch IM SELBEN Dokument die Regeln festgelegt wurden, und sich dann an diese Regeln nicht halten, damit stößt Du jedem Piraten vor den Kopf. --Bodo Thiesen 13:41, 22. Mai 2007 (CEST)
- Das meine ich mit Pseudopirat, Bodo. Anstatt Regeln zu lesen, zu verinnerlichen und zu hinterfragen, reicht es Dir schonn das groß REGEL drüber steht, damit Du sie nicht nur befolgst, sondern auch mit allen Mitteln verteidigst. Typisch deutsch, typisch Bodo, was? Wenn Du Dir nur mal die Mühe gemacht hättest zu verstehen was Peter geschrieben und gemeint hat oder, wie ich, ihn persönlich dazu befragt hättest...geschweige denn das was in der Diskussionsseite zu lesen ist und was ich als Optimierung dazu getextet habe. Naja, was soll´s. Ich hoffe Dein Englisch ist so bescheiden, daß wir uns im int. Wiki nicht in die Quere kommen, oder? Viel Spass noch in deinem inkorrupt-freien Schrebergarten. und denk mal nach, was der Kodex bedeutet. In diesem Sinne: open your mind - and the rest will follow! :D inkorrupt 16:59, 22. Mai 2007 (CEST)
Vorläufige Tagesordnung
Ist doch nicht dein erster Bundesparteitag. Du glaubst doch nicht wirklich, dass 7:00 Uhr eine gute Idee ist. Natürlich könnte man schon beginnen, bevor alle da sind. Um 7:00 Uhr wird das aber sicher nicht passieren (oder stellst du dich als Versammlungsleiter zur Verfügung?). Und was bringt es, wenn ein paar pünktliche Mitglieder früh da sind und dann warten bis es beginnt? --Niemand2 00:07, 14. Mai 2009 (CEST)
- Ja, ich mache gerne den Versammlungsleiter. Wer den BPT nicht ernst nimmt, soll am besten gleich zu Hause bleiben. Übrigens kann man mit einer kleinen Gruppe von Piraten weitaus schneller voran kommen, als mit einer großen ;) --Bodo Thiesen 00:12, 14. Mai 2009 (CEST)
Bundestagswahl 2009 - Wahlprogramm
Split Wahlprogramm
Ich habe es nicht gesplittet. Irgendwo habe ich gelesen, dass es jemand bei überarbeiten oder sortieren gemacht hatte. Aber ich finde das nicht mehr. --Daresch 20:05, 18. Mai 2009 (CEST)
- Es hat einen technischen Grund (siehe auch: Hilfe:Helpdesk#Bundestagswahlprogramm). --Niemand2 21:13, 18. Mai 2009 (CEST)
die Welt ist nicht bereit
Ahoi Bodo,
man kann in dieser Form nicht jegliche Inhalte behandeln. Im Sinne der Partei und der Ziele vieler Piraten ist die Stellungnahme des Bundesvorstands (unabhängig vom Inhalt der Diskussion) richtig [1]. Liebe Grüße aus Dresden, viel Kraft, Conny 11:43, 7. Jul. 2009 (CEST).
Dein Edit War BPT10
Siehe mein Kommentar Helpdesk Gerne kannst Du die alte GO verlinken oder eine Bodo GO Seite machen, aber die ausgearbeitet GO mutwillig immer wieder zu ändern ist destruktiv. TheRonin 07:57, 7. Mai 2010 (CEST)
- Es wird UNTEN angefügt.
- Der öffentliche Namensraum ist grundsätzlich für jeden zur Änderung freigegeben.
- Gehören Entwürfe und Änderungsanträge auf Seiten, die auch den entsprechenden Teil im Namen tragen. Das habe ich jetzt umgesetzt. Bitte beginne keinen hirnlosen Edit-War. Der BPT *hat* eine gültige GO, diese gehlört nach Bundesparteitag/Geschäftsordnung. Feierabend.
- Es existiert kein Konzept eines Hausrechtes in irgend einer Art und Weise. --Bodo Thiesen 00:15, 8. Mai 2010 (CEST)