Benutzer:Wigbold/Whitepapers/Contra Laizismus

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Contra Laizismus

Eine andere Perspektive auf NineBerrys Blogartikel: "Laizismus bei den Piraten"

Im Folgenden eine Gegendarstellung zu NineBerrys Blogartikel "Laizismus bei den Piraten" [ http://www.neunbeere.de/blog/2010/11/laizismus-bei-den-piraten/ ]. Die Gegendarstellung orientiert sich zwecks besseren Verständnisses an der Gliederung NineBerry's.

Rechtspositivismus vs. Naturrecht

NineBerry definiert: "Die Idee des überpositiven Rechts (Naturrecht) erklärt, dass es Grundsätze gibt, die nicht von Menschen geschaffen sondern immer existent sind und über dem von Menschen geschaffenen Gesetz stehen. Als Quelle dieser Rechtsnormen wird dann meistens ein göttliches Recht genannt, teilweise wird aber versucht, diese natürlichen Gesetze aus anderen Begebenheiten abzuleiten."

Diese Definition von Naturrecht ist verzerrend und verzerrt an dem Begriff selbst den Sinn des Begriffes: Ein ... sorry ... Mindfuck! [11] Mit dieser Gleichsetzung von "natürlichem Recht" und "göttlichem Recht" folgt der Autor dem Göttlichen und widerspricht ihm gleichermaßen. Ein Unsinn - den er mit "meistens" und "teilweise" abschwächt.

Naturrecht sind keine "natürlichen Gesetze", sondern ein Recht, was der Natur entspringt: Das Naturrecht existiert _durch_ den Menschen. Es ist nicht möglich, Naturrecht allgemein zu formulieren, - auf den Menschen bezogen: Das "Naturrecht" (oder überpositives Recht) liegt in der Natur aller Menschen, - die Natur des Individuums. Die kann für sich Götter manifestieren, aber auch "ohne Gott" (Atheist) ... sogar das "Nichts", das "Ego", ein Gesellschaftsbild, ... usw. Ausdruck dieses natürlichen Rechts ist es dann auch, was eine Setzung von Gesetzen selbstverständlich macht und legitimiert. Wesentlich für Menschen oder Gemeinschaften sind so die _Quellen_ des natürlichen Rechts, - die Quellen aus denen sich Gesetze ergießen.

Sicherlich ist es für die PIRATEN Konsens, daß die Quellen der Gesetzgebung für die PIRATEN nicht göttliche Wesen sind, die mit göttlichem Recht Gesetze bestimmen. - Jedoch müssen die PIRATEN aus Ihrem Selbstverständnis heraus Individuen respektieren (berücksichtigen), die an göttliche Wesen oder sonstwas glauben. Ebenso Gemeinschaften, die eine andere Natur haben und für sich andere Sitten kultivieren sowie Gesetze setzen.

Wie ein Grundsatzantrag festzustellen sucht, lassen sich dem Naturrecht folgend, für die PIRATEN folgende Quellen der Gesetzgebung erkennen: "Die individuelle Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, die Natur an sich und die Vernunft." [1]


Überpositives Recht ohne Religion

Selbstverständlich braucht das natürliche Recht (Naturrecht) keine Religion, um sich zu begründen. Lediglich der Blog-Artikel schafft eine Beziehung zwischen Religion und Naturrecht. - Und diese Verbindung zeigt deutlich, daß mit dem "Laizismus bei den Piraten" auch das Naturrecht als Ursprung einer Gesellschaftsordung abgelehnt wird; - daß es kein übergeordnetes individuell natürliches Recht geben soll.

Artikel 1 des Grundgesetzes, den der Autor als "höchsten Grundsatz unseres Rechts" etabliert sieht, sowie das Bekenntnis "zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten" sind genau Ausdruck der Anerkennung eines natürlichen Rechts jedes Menschen! Willkürlich diesen Artikel auf sich selbst zu stellen, als sei er aus dem Nichts entstanden, ist eine Täuschung, die die Historie bzw. die zugrundeliegende Rechtsphilosophie entfernt.

Der Glaube des Autors, daß lediglich ein von dem Gemeinwesen gesetztes Recht maßgeblich ist, folgt der Religion eines Sozialismus. Diese fordert aus ihrem Selbstverständnis den Rechtspositivismus für Alle und negiert die Grundlagen des Liberalismus - die individuelle Freiheit.

Die Annahme, daß der Rechtspositivismus der Wahrheit näher kommt und unsere Diskussion erinnert an den Methodenstreit der Weimarer Staatsrechtslehre. Der Rechtspositivismus setzte sich damals durch: "Das positive, also gesetzte Recht wurde von den Juristen wie eine naturwissenschaftliche Tatsache behandelt; alles formell rechtmäßig zustandegekommene Recht hatte unabhängig von seinem materiellen Gehalt Gültigkeit."[1] - Die Weimarer Verfassung[5] "basierte auf dem Rechtspositivismus, was bedeutet, dass sie der Verfassungsrevision (Art. 76) keine substantiellen Schranken zog."[2]

Wir wissen, was aus der Weimarer Republik wurde: Ganz ihrem Rechtssystem folgend, transformierte sie sich in das Dritte Reich. Einige Notstandsgesetze genügten. Rechtspositivistisch folgten neben anderen auch die Rassengesetze, die auch die Wissenschaft der Zeit bestimmten.

Das Rechtssystem des Dritten Reiches verhinderte später, daß seine Schergen, die NS-Richter, verurteilt wurden. Eine vorsätzliche Rechtsbeugung konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. "Die Vorsätzlichkeit wurde aber immer unter der Argumentation, die NS-Justiz habe nach rechtspositivistischen Motiven gehandelt, abgewiesen."[3]

Die Trennung von Kirche und Staat, die in der Weimarer Verfassung durch die Artikel 136-141 geschaffen wurden, waren gleichermaßen Freiräume vor rechtspositivistischer (Gesinnungs-)Gesetzgebung und wurden durch das Aufbegehren des Volkes geschaffen[6]. Doch ließ der Rechtspositivismus es zu, daß die gesellschaftlichen Auswirkungen der Kirchen bzw. anderer Weltanschauungen per Gesetz unterbunden wurden.

Art. 140 GG, der "mit dem Verbot der Staatskirche einerseits die institutionelle Trennung von Staat und Kirche durchsetzt und den Staat für weltanschaulich neutral erklärt, sich aber andererseits nicht dem laizistischen Vorbild Frankreichs anschließt, sondern Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht auch im öffentlichen Bereich gewährleistet."[10]


Wirkung

Das Naturrecht ist vor allem unbestimmt, wie die Natur eines Individuums. Das ist es, was nicht in das rechtspositivistische Weltbild von Sozialisten paßt. Das Naturrecht ist eben nicht kodiert, und es kann sich nicht in sein Gegenteil verkehren, was der Rechtspositivismus darstellt.

Jedoch ist es genau die Rechtsauffassung des Rechtspositivismus, die die Wirkung von Gesetzen rechtmäßig durch Beschluß ins Gegenteil verkehren kann, ohne das der Einzelne für sich Rechte behält.

Es ist das Naturrecht, was bedingungslos die individuelle Freiheit bestimmt und nicht der Rechtspositivismus, der individuelle Freiheit lediglich zur gesetzlichen Option macht.

Es ist schon sehr erstaunlich, daß NineBerry von einem "Selbstzweifel des Rechtspositivismus" scheibt. Es ist klar - und geschichtlich bewiesen: Rechtspositivismus kennt keinen Zweifel und auch kein Gewissen. Die rechtspositivistische Rechtsauffassung äüßert sich totalitär.

Es sind Menschen bzw. Gemeinschaften und nicht das Naturrecht, was "Gott, Volk, Rasse, Klasse, …" in den Mittelpunkt ihres Gesellschaftsbildes stellen. Und es sind gerade Sozialisten und nicht Individualisten, die einer freiheitlichen Gesellschaft soziale statt juristische Gerechtigkeit _verordnen_ wollen.

Die freiheitliche Normative der Individuellen Freiheit bleibt in einem Rechtspositivismus willkürlich: Für das Staatswesen ist die Individuelle Freiheit lediglich eine Option.

Der Rechtspositivismus hingegen muß für sich erstmal erklären, woher er das Recht nimmt, Gesetze für Alle zu bestimmen. Ursprünglich davon auszugegen, daß der Gesetzesgeber _willkürlich_ Recht schaffen kann, das auf Alle angewandt wird, ohne den Einzelnen zu berücksichtigen, ist ein totalitäres Fundament. Durch strukturelle Reproduktion wird sich dieser totalitäre Grundsatz auf das gesamte Staatswesen übertragen.

Im Gegenteil dazu, führt das erkannte natürliche Recht des Menschen in seiner Konsequenz zu verfaßten Allgemeinen Menschenrechten. Die Geschichte beweist das: Verfaßte Menschenrechte sind Fakt! Und diese verfaßten Menschenrechte wurden nachweislich rechtsphilosophisch aus dem Naturrecht abgeleitet. Es ist auch das Naturrecht, was den Menschen das Recht impliziert, für sich und mit Anderen Allgemeine Gesetze zu schaffen bzw. Recht zu sprechen.

Der Methodenstreit im 19/20. Jhd wurde oben schon angesprochen. Auch die rechtspositivistische Weimarer Verfassung sowie das darauf beruhende Dritte Reich. Hier haben die Rechtspositivisten gezeigt, was für eine Dynamik ihre Bestrebungen hatten, menschenwürdige Bedingungen zu schaffen. - Wie auch in anderen sozialistischen Systemen wurde der "Mensch" und seine "Würde" rechtskräftig beschlossen bzw. dem Rechtspositivismus untergeordnet.

Der Freud’sche Versprecher "Übernatürliches Recht" untermauert so das rechtspositivistische Bestreben der Laizisten.


Fazit

Die Frage der Rechtsphilosophie ist kein Ablenkungsmanöver! - Sie ist wesentlich für Politik. Zudem sind es gerade die Laizisten bei den PIRATEN, die gegen Naturrecht argumentieren.

Ein praktizierter Laizismus nach dem Vorbild Frankreichs verbietet Religionsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht im öffentlichen Bereich. Hier wird die Weltanschauung des Staatswesens wesentlich.

Artikel 140 GG ist es, der die institutionelle Trennung von Staat und Kirche durchsetzt und den Staat für weltanschaulich neutral erklärt. So gilt die Religionsfreiheit auch für den öffentlichen Bereich. Diese Regelung macht es für den Staat unmöglich eine Weltanschauung per Gesetz zu erlassen. Jedoch ist genau dies das Bestreben der Laizisten: Die rechtspositivistische Manifestation einer Weltanschauung. So ist der "Laizismus bei den Piraten" lediglich das Gefährt, mit dem sie den Rechtspositivismus transportieren.

Gemeinsame Angelegenheiten

Erstaunlich ist, daß die "Gemeinsame Angelegenheiten" von NineBerry undifferenziert als Partnerschaft interpretiert werden. Der Begriff "bezeichnet jedoch Sachgebiete, die sowohl staatliche Angelegenheit sind als _auch_ Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften".[7]

Aus dieser "Partnerschaft" interpretiert und realisiert NineBerry eine hypothetische "partnerschaftliche Gleichstellung und sogar Ausweitung auf externe gesamtgesellschaftliche Angelegenheiten".

Dabei wird komplett mißverstanden, daß es sich um Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften handelt sowie um Angelegenheiten des Staatswesens als insgesamt /gemeinsame öffentliche Angelegenheiten/: D.h: Die Kirchen kümmern sich weiter um ihre Angelegenheiten und der Staat um seine.

Ein Zusammenarbeiten kommt durch den gemeinsamen Willen zustande, mit Orientierung am Zweck der Angelegenheiten. Diese Zusammenarbeit in den gemeinsamen Angelegenheiten kann jederzeit politisch aufgekündigt werden. Und jeder macht dann wieder Seins. Jedoch dürfen wir Staatsbürger gespannt sein, wieviele seiner Angelegenheiten der Staat auf die Kirchen abgewälzt hat,- die er gar nicht mehr in der Lage ist, zu leisten.


Die Religion moderieren?

Auch hier zeigt ein Zitat das Mißverständnis: ValiDOM schreibt _nicht_ eine "Zusammenarbeit von Staat und Kirchen sei wünschenswert".

ValiDDOM schreibt[8]: "Wie schon oben erwähnt gibt es die “gemeinsamen Angelegenheiten“. Paradoxerweise kann man nur hierüber die Trennung von Kirche und Staat politisch gestalten. Gibt der Staat dies auf, wird er auch keinerlei Einflussmöglichkeit mehr haben, in dem er z.B. religiösen Fanatikern durch Förderung gemäßigter Kräfte entgegen tritt."

Somit stellt NineBerry die Tatsachen falsch dar.

Der Laizismus bei den PIRATEN scheint zu verdrängen, daß die Weltanschauungsgemeinschaften z.Z. öffentliche Angelegenheiten sind, und somit vom Staatswesen _geordnet_ werden. "Die Religionsausübung wurde also nicht zur Privatsache erklärt, sondern blieb öffentliche Angelegenheit, die aber [inhaltlich] dem Staat entzogen war."[8]

Ein Laizismus verdrängt Weltanschauungsgemeinschaften aus der Öffentlichkeit in die Privatsphäre. Religiösen Fanatiker genießen dann den Schutz der Privatsphäre, da ihre Religionsgemeinschaft keine öffentliche Angelegenheit mehr ist.

Frankreich und die Türkei führt ValiDOM in diesem Zusammenhang lediglich als negative Beispiele an.

Eine Moderation von Religion sieht ValiDOM auch nicht vor, lediglich die Ordnung der öffentlichen Angelegenheiten nach geltendem Recht.


Die Bedeutung von Religion in Staat und Gesellschaft

Im folgendem Zitat mutmaßt NineBerry einen anhand seiner Vorstellung von Gemeinschaft totalitären Erhaltungswillen: "Als Institution müssen die Kirchen aber vor allem auf das Überleben der eigenen Institution bedacht sein und können damit gar nicht mehr frei und unabhängig ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten."

Doch ist es gerade die grundgesetzliche Einordnung der Glaubensgemeinschaften als "Öffentliche Angelegenheit" was der bürgerlichen Gesellschaft Einblick in die Religionsgemeinschaften gibt. Und genau aus diesem Grund ist es möglich, daß totalitäre sowie faschistoide Glaubensgemeinschaften verboten werden können, wenn sie gegen die freiheitliche Grundordnung verstoßen oder den demokratischen und sozialen Bundesstaat gefährden. Hierbei nimmt der Staat jedoch nicht Einfluß auf die Religion, sondern die Religionsgemeinschaft wird lediglich als Öffentliche Angelegenheit geordnet.

Die Forderung NineBerry's: "Religion und Glaube sollte etwas persönliches sein", offenbart ein weiteres Mißverständnis der bestehenden Situation, denn: Religion und Glaube _ist_ persönlich und frei von staatlichem Einfluß. Die Zuordnung der Gemeinschaft(en) zur Öffenlichkeit ordnet die Glaubensgemeinschaften der freiheitlichen Gesellschaftordnung unter. - Das bedeutet, daß die Glaubensgemeinschaften und ihre Mitglieder sich nicht dem allgemeingültigen Recht entziehen können, indem sie sich auf die Religionsfreiheit berufen.

Noch eins zum Beispiel Kirchensteuer vs. Vatikan: Hier sei gesagt, daß die katholische Kirche in den meisten Ländern der Welt keine Steuern erhebt. Wieso sollte also der Vatikan sich für eine Kirchensteuer aussprechen?! Kirchensteuer ist eine Vereinbarung der Glaubensgemeinschaften vor Ort. Und so exkommuniziert die katholische Kirche auch niemanden, nur weil er seine Kirchensteuer nicht bezahlt.

NineBerry's Anklage: "Im aktuellen System bestimmen institutionalisierte Kirchen über den Glauben der Mitglieder und der Staat beeinflusst (vor allem über die Abhängigkeit der finanziellen Unterstützung der Kirchen vom Staat) die Politik der Kirchen." zeugt ebenfalls von einer fundamentalen Unkenntnnis der Sachlage. Zudem ist die damit verbundene Gleichmacherei unerträglich totalitär. - Gegendarstellung:

  1. Gerade institutionalisierte Kirchen bestimmen nicht über den Glauben der Mitglieder. - Dank des geltenden Rechts, kann jeder seinen Glauben frei wählen und auch seine Glaubensgemeinschaft verlassen. Niemand kann gezwungen werden, sich einer Glaubensgemeinschaft unterzuordnen.
  2. Die finanziellen /Zuwendungen/ des Staates für die /gemeinsamen Angelegenheiten/ sind praktisch ein politisch vereinbartes Outsourcing des Staatswesens in diesen Angelegenheiten.

Auch sei NineBerry gesagt, daß die öffentlichen Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften nicht durch das Staatswesen bestimmt werden, sondern durch die Gemeinschaften selbst. Und sie stehen nicht zur politischen Disposition! Das Staatswesen kann lediglich über seine eigenen Angelegenheiten in diesem Bereich bestimmen und den gesetzlichen Rahmen der offentlichen Angelegenheiten bestimmen. Möchten die Laizisten bei den PIRATEN die Altenpflege, Sozialarbeit, etc. von kirchlichen Institutionen verbieten?!

Die abschließende Forderung "... dass die Religionsgemeinschaften ihre eigenen inhaltlichen Interessen vertreten statt ihrer institutionellen und finanziellen." ist dann beispielhaft anmaßend: Sie offenbaren genau das rechtspositivistische Potential, was die Laizisten bei den PIRATEN sehen: Das Staatswesen bestimmt über die gesellschaftliche Wirkung der (institutionellen) Glaubensgemeinschaften.


Quellen:

[1]  http://de.wikipedia.org/wiki/Methodenstreit_der_Weimarer_Staatsrechtslehre
[2]  http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik
[3]  Lexikon der "Vergangenheitsbewältigung" in Deutschland S.100
     http://books.google.com/books?id=1-nQ4CzC95YC
[4]  http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_140_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
[5]  http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/verfassung/index.html
[6]  http://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenrecht#Weimarer_Republik
[7]  http://de.wikipedia.org/wiki/Res_mixta
[8]  http://validom.net/blog/2010/11/11/laizismus-bei-den-piraten-iii/
[9]  http://de.wikipedia.org/wiki/Trennung_von_Religion_und_Staat#Deutschland
[10] http://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_140_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland
[11] http://de.wikipedia.org/wiki/Mindfuck