Benutzer:Wigbold/Whitepapers/Contra BGE
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Contra BGE
- 1.1 Bedingungsloses Grundeinkommen - Kritik der Befürworter-Argumente
- 1.1.1 Begriff: Bedingungsloses Grundeinkommen
- 1.1.2 Kriterium: sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe
- 1.1.3 Kriterium: einen individuellen Rechtsanspruch darstellen
- 1.1.4 Kriterium: ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden
- 1.1.5 Kriterium: keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
- 1.1.6 Grundrecht: Die Würde des Menschen
- 1.1.7 Grundrecht: die freie Entfaltung der Persönlichkeit
- 1.1.8 Grundrecht: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- 1.1.9 Grundrecht: die Chancengleichheit für Kinder
- 1.1.10 Grundrecht: das Recht auf freie Berufswahl
- 1.1.11 Grundrecht: Schutz vor Arbeitszwang
- 1.1.12 Notwendigkeit: Veränderte Welt
- 1.1.13 Notwendigkeit: Keine Angst und kein Zwang
- 1.1.14 Notwendigkeit: (persönliche) Freiheit
- 1.1.15 Notwendigkeit: Bildung
- 1.1.16 Notwendigkeit: Transparenter Staat / kein gläserner Bürger
- 1.1.17 Notwendigkeit: Gesellschaftliches Engagement
- 1.1.18 Notwendigkeit: Stärkung der Autonomie
- 1.1.19 Notwendigkeit: Stärkung der Demokratie
- 1.1.20 Notwendigkeit: Weniger Bürokratie
- 1.1.21 Notwendigkeit: Förderung von Kunst, Kultur und freiem Journalismus
- 1.2 ZusammenFassung: Das BGE - der Kern einer neuen Gemeinschaft
- 1.1 Bedingungsloses Grundeinkommen - Kritik der Befürworter-Argumente
Contra BGE
Meine Teilnahme an der IG Celtris3 des Landesverbandes Bayern motiviert mich zu diesem Papier. Die IG-Celtris3 vereint BGE-Skeptiker, die am Für und Wider orientiert ihre Skepsis und Kritik artikulieren wollen.
Diese Contra Papier macht sich besonders an der allgemeinen Diskussion um das BGE im Kreise der PIRATEN fest und ist aus der Sicht der BGE-Gegner verfaßt. Es legt seine Schwerpunkte in die wesentlichen Argumentationslinien, statt sich in Zahlenspielereien einer möglichen Finanzierung zu verzetteln.
Erst wenn diese wesentlichen Kritiken zum BGE erschöpfend erklärt sind ist eine Entscheidung für oder dagegen möglich. Und erst dann darf eine irreversible Umgestaltung des Sozialsystems und der Gesellschaft beginnen.
Im Folgenden werde ich an den wesentlichen Argumenten der Befürworter anknüpfen, die im BGE mittlerweile mehr sehen als nur ein monetäres Grundeinkommen.
Bedingungsloses Grundeinkommen - Kritik der Befürworter-Argumente
Quellen für die Argumente der Befürworter sind folgenden Anträgen zum BPT 2010.2 entnommen:
- PP-#020 - Positionspapier: Zukunftsfähige Sozialpolitik durch ein bedingungsloses Grundeinkommen [1]
- PP-#021 - Positionspapier zum Bedingungslosen Grundeinkommen 'Freiheit - Gleichheit - Grundeinkommen [2]
- GP-#050 - Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe [3]
Begriff: Bedingungsloses Grundeinkommen
ist falsch - es handelt sich um ein /bedingungsloses Geldeinkommen/, was in sich schon paradox ist: Geld ist nicht bedingungslos! - Des Einen Geld ist des Anderen Geldschuld, die durch dessen Einkommen und Vermögen als dingliche Sicherung beigetrieben wird. Das Bedingungslose Geldeinkommen schafft Bedingungen für Andere.
Kriterium: sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe
Sichere Exsistenz kann nicht vom Staats- bzw Gemeinwesen gewährleistet werden. Hieraus leiten sich ggf. weiterführende Rechte der Bürger bzw. Pflichten des Gemeinwesens ab. Z.B. wäre eine verstärkte Überwachung zur Gefahrenabwehr damit zu rechtfertigen. Zudem ist vollkommen unklar was "Existenz" ist. Gesellschaftliche Teilhabe ist nicht mit Geld zu kaufen. Eine Teilhabe an bürgerlichen Gesellschaften kommt durch die Beteiligung zustande, die der Bürger in die Gesellschaft einbringt. Ebenso ist Soziale Sicherheit nicht von einem Geldeinkommen abhängig, sondern von den gesellschaftlichen Strukturen an den sich der Bürger beteiligt. Zudem ist vollkommen unklar an welcher (bürgerlichen) Gesellschaft er von staatswegen beteiligt werden soll bzw. was für eine Beteiligung notwendig ist.
Kriterium: einen individuellen Rechtsanspruch darstellen
Der individuelle Rechtsanspruch eines BGE belastet generell die Gemeinwesen, ungeachtet dynamischer Rahmenbedingungen. Hier werden Sachzwänge geschaffen, die nicht dem Gemeinwohl dienen.
Kriterium: ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden
An wen soll das BGE ausgezahlt werden?! - An alle gleichermaßen?! - So besteht dann ein Finanzierungsbedarf von 85 Mio Bürger * X BGE/Bürger ... Ein BGE von monatlich 800€ benötigt 816 GEURo/Jahr Cashflow durch das Gemeinwesen - 1/3 des derzeitigen BruttoSozialProduktes!
Kriterium: keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.
Niemand wird durch die jetzigen Regelungen zu einer bestimmten Arbeit gezwungen. Es werden verschiedene /Arbeiten/ bzw. /Maßnahmen/ angeboten. Das ist der Anspruch des SGBII, die Arbeitsmarkt- und Sozialförderung in einem ganzheitlichen Ansatz zusammenzufassen. [ http://www.fachsymposium-empowerment.de/literatur/Schmachtenberg_Grundsicherung_von_Arbeitssuchende_HartzIV.ppt ]
Grundrecht: Die Würde des Menschen
Die Würde des Menschen erlaubt keine aktive Intervention des Staates. Achtung und Schutz der Würde ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt! - Würde ist die Eigenschaft des Menschen, eine einzigartige Seinsbestimmung zu besitzen. - Der Artikel 1 des Grundgesetz[4] bestimmt nicht, daß das eine politisch definierte Würde durch das Staatswesen hergestellt werden muß, - ganz im Gegenteil: Eine Würde für alle festzulegen widerspricht der einzigartigen Seinsbestimmung.
Grundrecht: die freie Entfaltung der Persönlichkeit
Einkommenslosigkeit kann man als Ausdruck der frei entfalteten Persönlichkeit werten. Zudem ist es wesentlich, den Absatz weiterzulesen: "... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Grundrecht: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Ein garantiertes Grundeinkommen für alle Bürger wird genauso das Leben und die körperliche Unversehrtheit Einzelner gefährden.
Grundrecht: die Chancengleichheit für Kinder
Willkürliche Auslegung des Satzes für ein BGE: "Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."[5] - Diese gleichen Bedingungen werden auch ohne BGE geschaffen.
Grundrecht: das Recht auf freie Berufswahl
Wird durch das jetzige SGB II nicht eingeschränkt. Zudem hat ein BGE nichts mit einer Berufswahl zu tun, die letztentlich an der Einkommensmöglichkeit durch den Beruf orientiert sein muß. Unter dem Beruf versteht man diejenige institutionalisierte Tätigkeit, die ein Mensch für finanzielle oder herkömmliche Gegenleistungen oder im Dienste Dritter regelmäßig erbringt.[6]
Grundrecht: Schutz vor Arbeitszwang
Hier wird das GG falsch interpretiert. - Genauso kann man behaupten, daß eine allgemeine Besteuerung zur (Mehr-)Arbeit zwingt. - In Artikel 12 Abs.2 steht: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht."[7] Der Satz bezieht sich auf den Zwang zu einer bestimmten Arbeit, die Regelungen des SGB jedoch bieten dem Bürger alternative Möglichkeiten zu arbeiten.
Notwendigkeit: Veränderte Welt
Eine veränderte Welt rechtfertigt kein BGE alternativlos.
Notwendigkeit: Keine Angst und kein Zwang
Von der Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wird das BGE die Arbeitnehmer nicht erlösen. Zudem wird die Sozialversicherung greifen, die das Einkommen des Arbeitnehmers für eine bestimmte Zeit sichert. Auch sichert das SGB II (HartzIV) ein Einkommen für die Menschen. - Es besteht auch kein Zwang zu einer bestimmten Arbeit (s.o.). Ggf. Jeder hat die Möglichkeit und das Recht sich dem Zwang zu entziehen ... Das Lohnabstandsgebot im Bezug auf die Leistungen ist lediglich eine politische Forderung - kein geltendes Recht.
Notwendigkeit: (persönliche) Freiheit
Es ist die individuelle Freiheit, die die Normative einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ergibt sich aus der individuellen Freiheit. Die Freiheitsrechte der Bürger sind im GG garantiert und einklagbar. Eine allgemeine individuelle Freiheit, die der Staat definiert und herstellt, ist paradox. Die Würde des Menschen wird duch eine allgemeine Definition verletzt, besonders zynisch ist es, wenn durch Geldzahlungen Freiheit hergestellt werden soll.
Notwendigkeit: Bildung
Bildung ist ein individueller Prozeß der Persönlichkeitsentwicklung auf die das Staatswesen keinen Einfluß nehmen darf. (GG Art.2) - Ausbildung ist fremdbestimt und hat den funktionalen Zweck einer Berufausübung. Hierfür ist ein BGE nicht erforderlich. Auch die Maßnahmen des SGB II ermöglichen einen Berufswechsel bzw. eine Ausbildung.
Notwendigkeit: Transparenter Staat / kein gläserner Bürger
"153 existierenden Transfer-/Sozialleistungen von 44 Behörden" erlauben eine individuelle Arbeitsmarkt- und Sozialförderung. Zudem sichern die verschiedenen Behörden eine vertikale Gewaltenteilung. Individuelle Förderung bedarf eines individuellen Informationsaustausches. Eine Zentralisierung/Gleichschaltung der Transfer- und Sozialleistungen innerhalb eines pauschalisierten Geldeinkommens vernichtet die gemeinwesentlichen und gesellschaftlichen Strukturen, die die non-monetäre Unterstützung einer ganzheitlichen Förderung leisten. Ein transparenter Staat entsteht dadurch nicht.
Notwendigkeit: Gesellschaftliches Engagement
Ein BGE drückt keinerlei Anerkennung einer besonderen Leistung durch den Bürger aus. Jeder soll das Geld bekommen - ob er etwas leistet, oder nicht. Ehrenamtlich tätige Menschen finden ihre Anerkennung in Ihrem Tun durch die anderen Menschen selbst. Das BGE als staatliche Anerkennung der gesellschaftlichen Leistungen zu argumentieren ist eher eine Abwertung des Ehrenamtes.
Notwendigkeit: Stärkung der Autonomie
"Niemand ist mehr von seinem Arbeitgeber oder Partner (finanziell) abhängig". Jeder wird vom Staatswesen und dem Geldsystem abhängig sein. Diese Monopolisierung der finanziellen Abhängigkeit im Staatswesen stärkt alles andere als die Autonomie der Bürger. Es wird eine Masse Abhängige geschaffen, die die gesamte bürgerliche Gesellschaft umfaßt. Abhängigkeiten in vielfachen sozialen Strukturen bieten dagegen ein Spektrum an Sozialer Sicherheit und machen unabhängig von /Vater Staat/. Die Monopolisierung /sozialer Sicherheit/ in einer staatlichen Institution mittels Geld sowie die entstehende Vermassung birgt durch die überparteiliche Polarisierung die Gefahr einer Kollektivierung, die Nationalstaatlich und sozialistisch aufgehängt ist. Daß die Autonomie der einzelnen Bürger dadurch gestärkt wird ist unwahrscheinlich, da es genau die Bürger sein werden, die durch das BGE als Rechtsanspruch zur Produktivität genötigt werden (müssen).
Notwendigkeit: Stärkung der Demokratie
Sowenig wie die Autonomie der Bürger gestärkt wird, wird die Demokratie gestärkt. Das Erzeugen einer von einer staatlichen Institution und dem Geldsystem abhängigen Masse, widerspricht einer parlamentarischen Demokratie, die aufgrund des Geldbedarfs eben nicht mehr unabhängig Politik machen kann. Die so nötige merkantilistische Staatführung wird durch die politische Elite die Bürger und ihr Vermögen als wirtschaftliche Ressource des Staatswesens betrachten. Die Bürgerliche Gesellschaft und das Staatswesen werden so gleichgeschaltet ... gegen jeden liberalistischen Grundsatz, der individuellen Freiheit.
Notwendigkeit: Weniger Bürokratie
Aufgrund des gesteigerten Geld- und Kapitalbedarfs des Staatswesens wird die Bürokratie zunehmen. Gerade die Erfassung realer Vermögenswerte wird zunehmen, da diese durch steuerliche Belastung zu dem Geld gemacht werden, was für das BGE benötigt wird. Zudem werden durch hoheitliche Schutzrechte weitere belastbare Vermögenswerte geschaffen; - Patente oder auch geistiges Eigentum eignen sich als immatrielle Vermögenswerte prima, um mit ihnen die wachsende Geld- bzw. Geldschuldmenge dinglich abzusichern. Die Bürokratie zur Sicherung dieser Vermögenswerte wird entstehen, ebenso muß das Aufspühren, die Überwachung und Verfolgung derjenigen organisiert werden, die diese Vermögenswerte in Frage stellen.
Notwendigkeit: Förderung von Kunst, Kultur und freiem Journalismus
Daß das BGE den freien Journalismus, Kunst- und Kulturschaffende fördert sowie Urheberrechtskonflikte entschärft ist eine irrationale Annahme. Zum Einen hat das Urheberecht überhaupt nichts mit dem BGE zu tun, zum Anderen wollen auch Freie Journalisten, Kunst- und Kulturschaffende eine monetäre Anerkennung, die sie unterscheidet. "Journalist" und "Künstler" sind Berufsbilder, die klar an Gegenleistungen gebunden sind. Auch haben diese Berufe monetäre Kosten, die sich nicht durch das BGE ausgleichen lassen, und sie benötigen /Absatzwege/ bzw. Märkte für ihre Werke, die ebenfalls Kosten produzieren.
ZusammenFassung: Das BGE - der Kern einer neuen Gemeinschaft
BGE-Befürworter bei den Piraten sehen im BGE mehr als ein monetäres Grundeinkommen. Sie wollen das BGE nutzen, um eine neue Gemeinschaft zu schaffen. Die politische Macht für diese Änderung sehen sie überparteilich in der bürgerlichen Gesellschaft verankert. Eine Vermassung der Bürger soll durch die kritisierten pro-Argumente eines BedungungslosenGeldEinkommens erfolgen und so die politische Macht für eine neue Gemeinschaft herstellen: Die durchsichtigen Kriterien unterfüttert mit willkürlichen Interpretationen fragmentental zitierter Grundrechte, festgemacht an ebenso irrational und willkürlich gefundenen Notwendigkeiten sollen das BGE als rechtmäßige Lösung alternativlos fundamentieren.
Dabei ignorieren sie die Eigenheiten des (Schuld-)Geldsystems genauso wie die Funktion der vertikalen Gewaltenteilung. Das Wohl Sozialer Sicherheit und Teilhabe wird nicht mehr in Strukturen der bürgerlichen Gesellschaft gesehen, sondern müssen durch das Staatswesen (bedingungslos) hergestellt werden. Für die Schöpfung des benötigten Geldes wird das Realvermögen der bürgerlichen Gesellschaft als dingliche Sicherung kollektiviert und merkantilistisch durch den Staat für die Geldindustrie gesichert. Es wird ein Staatwesen geschaffen, was die bürgerliche Gesellschaft bzw. die Bürger assimiliert: Die neue Gemeinschaft. Das verstößt eklatant gegen liberalistische Grundsätze, die in unserem Grundgesetz manifestiert sind, und die eine freiheitliche Gesellschaftsordnung nach der Normative der individuellen Freiheit fordern.
BGE-Gegner der Piratenpartei wie ich sehen in der durch das BGE angestrebten Gesellschaftstransformation eine Verschlechterung des Verhältnises Sozialer Staat und Bürger. Ein massiver Abbau bzw. die Privatisierung sozialer (Infra-)Strukturen wird erfolgen. Der Bürger wird mit einem BGE abgespeist, seine Vermögenswerte durch das Staatswesen zunehmend kollegtiviert. Aufgrund der durch das BGE kritischen überparteilichen Vermassung und dem zunehmenden Vermögensverlußt, wird das BGE für immer mehr Bürger zum Haupteinkommen. Das Wohl der Allgemeinheit, das Gemeinwohl - was nicht gleichzusetzen mit dem Wohl Vieler ist - wird durch das BGE Schaden nehmen, da die zunehmende Anzahl BGE-Abhängiger zunehmend die Vermögenswerte der Freien Bürger fordert. Die freiheitliche Gesellschaftsordnung transformiert sich in eine sozialistische Gesellschaftsordung, die von der Finanzindustrie abhängig ist: Ein merkantilistisch geführter kapitalistischer Sozialismus.
Die Fragen, die jeder für sich beantworten muß, sind nicht die Fragen nach der Finanzierung oder der Befindlichkeit einzelner BGE (Netto) Empfänger, sondern es sind strukturelle Fragen, die sich auf das Gemeinwesen und das Gemeinwohl beziehen: Soll die Gewaltenteilung weiter eingeschränkt werden?! Sollen nicht monetäre soziale Leistungen des Gemeinwesens abgebaut werden?! Soll das Staatswesen sich von der Geldindustrie weiter abhängig machen?! Soll die bürgerliche Gesellschaft (geldwirtschaftlich) mit dem Staatswesen verschmelzen?! Soll die Normative der Individuellen Freiheit im Bezug auf die Gesellschaftsordung und das Staatsrecht aufgegeben werden?! Und: Ist das alles mit dem satzungsgemäßen Zweck der PIRATEN vereinbar?!
Viele BGE-Kritiker sehen das Sozialgesetzbuch (SGB II) als Grundlage für eine monetäre Grundsicherung als ausreichend an. Auch bietet der ganzheitliche Ansatz als Arbeits- und Sozial-Förderung mit den damit verbundenen strukturellen nicht monetären Leistungen einen Mehrwert für die Bürger. Neben der vertikalen Gewaltenteilung ermöglicht die Vielfalt der möglichen sozialen Hilfen eine individuell optimale Förderung. Dafür ist selbstverständlich ein Informationsaustausch erforderlich, bei dem persönliche Daten von Bürgern anfallen. Ihre Quantität ist aufgrund ihres Verwendungszweckes und gemäß BDSG zu bemessen.
Jedoch werden auch Mängel in der Umsetzung des SGB II (Hartz IV) gesehen:
- Daß die Bemessungsgrundlage willkürlich und ausbeutend erscheint.
- Daß sich die Bürger gezwungen sehen, bestimmte Arbeiten auszuführen.
- Daß Sachbearbeiter in die Privatshpäre der Bürger eindringen.
- Daß Grundrechte der Bürger durch die Praxis eingeschränkt werden.
Diese und weitere Mängel können erkannt und behoben werden.und das SGB II zu einer akzeptierten monetären Grundsicherung ausgebaut werden:
- Grundlage dieser Grundsicherung ist der Einkommensteuerbescheid bzw. die plausible Schätzung.
- Vermögenswerte werden nicht mehr berücksichtigt.
- Die monetäre Grundsicherung ergänzt das monetäre Einkommen.
- Einsatz von Beamten in der Verwaltung/Bewilligung von Mitteln: Durchsetzung des Beamtenrecht (Remonstratiospflicht) und Forderung des Bürgerbezugs
- Einsatz von Sozialarbeitern für Koordination der Arbeits- und Sozial-Förderung, etc
- Eindeutige Formulierung des gesetzlichen Rahmens sowie der Dienstanweisungen und Offenlegung
- ...
Die BGE-Gegner fordern den Parteitag auf, die einfachen Bestrebungen für ein BGE sowie die implizit nötigen, massiven Eingriffe in die Freiheitliche Gesellschaftsordung abzuweisen. Die BGE-Gegener schlagen vor, die bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie die Dienstanweisungen entspechend einer monetären Grundsicherung abzuändern, die sich klar an der Individuellen Freiheit _aller_Bürger_ orientiert.
Danke!