Benutzer:Robi.kraus/Konzept-Programmatik
Konzept: Programmatik
Basierend auf dem Grundsatzprogramm und dem Bundestagswahlprogramm 2009 wird versucht ein Konzept erstellen, welches die inhaltliche Piratenidentität und die zukünftige programmtische Arbeit strukturiert. Es soll der Konsens ein Kernprogramm zu erhalten, aber zusätzlich ein erweiteres Programm zu erstellen, berücksichtigt werden. Dieses Konzept basiert auf das Datei:Programmkonzeption.pdf von Andreas Popp , nimmt aber auch auf die aktuelle Entwicklungen nach der Europawahl (u.a. Organisation und Untergliederungen) rücksicht und die neue thematische Vielfalt der Piraten sowie die Idee des Kernprogramms und der Piratenidee in Augenschein. Aus meiner Perspektive widersprecht dieses Konzept in keinem Punkt dem Grundsatzprogramm oder dem Selbstverständnis der Piraten, bietet aber die Chance sich inhaltlich zu vertiefen & erweitern sowie Schnittstellen zwischen den Organen der Partei (Bund, Land, Kreis, Vorstände, AG, AK, PG etc) zu regeln.
Piratenidee
Kernpogramm := Parteikonsens inkl. Piratenidee
Piratenidee & Upsula-Protokoll ist die Verbindung zur internationalen Bewegung
Wahlprogramm = Kernprogramm + Erweitertes Programm
Programmatik = Kernprogramm + Erweitertes Programm + Wahlprogramm + Meinungsbilder
Wahlkampf = Wahlprogramm + Meinungsbilder + Einzelmeinungen
Bund => Land => Bezirk => Kreis => Ort (evtl. noch überschneidene Regionalverbände)
Kern-/ Grundprogramme von unteren Gliederungen sind von oberen abgeleitet (sprich von allen ist der Ursprung das Kernprogramm)
Erweitere Programme von unteren Gliederungen sind von oberen abgeleitet und optional (Soll ein Erweiteres Programm und ein Thema erweitert werden und existiert es auch in einen oberen Erweiteres Programm so muss es davon abgeleitet werden, ansonsten ist die Gliederung frei in der Gestaltung solange es nicht dem Grundprogramm widerspricht. Gibt es auf einer Gliederung ein bestimmtes Thema im Erweiteres Programm so muss es nicht auch in unteren Gliederunge auftauchen)
(Programme von Regionalverbänden darf keinen Grundprogramm oder Erweitereren Programm einer einschließenden Gliederung widersprechen)