Benutzer:Richard Klaus

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Geplante Obsoleszenz - Verbraucherschutz

Unter “Geplante Obsoleszenz” versteht man die bewußte Begrenzung der Lebensdauer von Produkten. Es gibt zwei Mechanismen mit denen diese realisiert werden kann:

1. Durch Veränderungen an neuen Produkten wird versucht, das vorherige Produkt als alt und unattraktiv erscheinen zu lassen. Als Erfinder gilt Alfred P. Sloan (1923-1937 war er Präsident von General Motors) der durch äußere Veränderungen an den Fahrzeugen Kaufanreize schuf. Am besten funktioniert das Prinzip bei Mode und Schuhen.

2.In der Technik durch Schaffung von Sollbruchstellen oder seit Einführung digitaler Produkte durch Zähler oder Uhren. Das erste Beispiel ist das Glühlampenkartell von 1924 das sich darauf einigte, die Lebensdauer von Glühlampen auf 1000 Stunden zu begrenzen. 1940 flog das Kartell auf, aber die Glühlampen halten bis heute nicht länger.

CANON baute in seine Tintenstrahldrucker Zähler ein, die die Drucker nach erreichen einer vorprogrammierten Seitenzahl abschalteten. Begründet wurde das damit, daß das Fließ zum Auffangen überflüssiger Tinte nach Erreichen der Seitenzahl voll sei und auslaufen könnte.

Sony ging dazu über seine DVD-Player und Hifi-Geräte mit aufgelöteten Schmelzsicherungen auszustatten, die als solche auch nicht erkennbar waren. Diese brannten dann natürlich durch und eine Reparatur wurde meist nicht durchgeführt, da der Arbeitsaufwand zu groß war.

In der Computerwelt wird das einfach dadurch geregelt, dass für neue Betriebssysteme einfach keine Gerätetreiber mehr bereit gestellt werden.

Pro: Durch die geplante Obsoleszenz werden neue Umsätze generiert, Arbeitsplätze gesichert und der Fortschritt vorangetrieben (z.B. energieeffizientere Geräte).

Contra: Da die Produkte noch länger genutzt werden könnten, werden wertvolle Rohstoffe verschwendet und die Umwelt belastet. Durch den hohen Energieaufwand für die Produktion wird CO2 erzeugt und das Klima negativ beeinflußt. Darüber hinaus wird wertvolles Trinkwasser verschwendet. Das schlimmste Beispiel war die sogenannte Umweltprämie. Eine sinnvolle Zweitverwertung von gebrauchten Geräten ist sehr risikoreich, da nicht abzusehen ist, wann ein Gebrauchtgerät den Betrieb einstellt. Damit sinkt der Wert von Waren nach ablauf der gesetzlichen Gewährleistung bzw. der Herstellergarantie.

Politischer Ansatz Die geplanter Obsoleszenz steht dem Prinzip der Nachhaltigkeit entgegen und entspricht somit nicht piratischer Politik.

Der Nachweis geplanter Obsoleszenz ist schwer und aufwendig. Um einen Nachweis führen zu können, müßten alle in den Verkehr gebrachten Geräte mit Seriennummer sowie das Ausfalldatum erfaßt werden und nach statistischen Methoden ausgewertet werden.

Der einfachste Weg der Obsoleszenz entgegen zu wirken wäre 1. Abschaffung der Beweislastumkehr nach 6 Monaten 2. Leben des Händlerregresses nach §478 BGB 3. Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung

Verbraucherschutz - Regelung automatischer Verlängerungen von Verträge

Zum Jahresende flattern diverse Rechnungen rein. Insbesonsdere Versicherungen teilen mit, daß der nächste Jahrebeitrag fällig wird, da der Vertrag nicht 3 Monate zuvor gekündigt wurde. Gerade nach Todesfällen aber auch infolge beruflicher Belastung können derartige Verträge in die Verlängerung gehen, ohne daß diese weiter benötigt werden.

Hier ist eine Regelung nötig, die klar besagt, daß die Widerspruchsfrist erst mit Zugang der neuen Rechnung beginnt. Das ist notwendig, da alle mir bekannte Unternehmen erst nach Ablauf der Widerspruchfrist über die Verlängerung durch Rechnungsstellung unterrichten.

Energieeffizienz

Peter Altmeier plant kostenlose Energieberatungen durchführen zu lassen. Doch die Frage wie Mitmenschen mit geringem Einkommen entlarfte Energiefresser erneuern sollen, bleibt er schuldig. Geringverdiener und ALG II Bezieher werden kaum in der Lage sein, für energieefiziente Geräte z.B. 700,00 Euro bezahlen zu können. Die Frage wie hier gehandelt werden soll, ließ Altmeier als ungelöst im Raum stehen.

Dabei ist der Lösungsansatz ganz einfach: Die Energieversorger werden, bei nachgewiesener Effizienz, gesetzlich verpflichtet , das zu erneuerende Gerät zu finanzieren. Die Abschlagzahlung bleibt gleich. Über die sich aus dem verringerten Verbrauch ergebende Differenz wird die Finanzierung zurückgeführt. Ggf. ist eine erhöhte Abschlagzahlung zu veranschlagen. Sollte der Energieversorger die Finanzierung nicht problemlos aus Eigenmitteln erbringen können, bildet er Sammelposten die über die KFW refinanziert werden können.