Benutzer:PiratenKalle

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Kurzprofil
KarlHeinzBrandt.jpg
Persönlich
Name: Karl-Heinz Brandt
Nick: PiratenKalle
Wohnort: Nordhorn
Berufl. Qual.: Fahrzeugbauer & Bürokaufmann
Politisch
Partei: Piratenpartei Deutschland
Eintrittsdatum: 01.11.2011
Landesverband: Niedersachsen
Kreisverband: Grafschaft Bentheim
Kontakt
Webmail: Form-Mailer
Mail-Adresse: schatzmeister@grafschafter-piraten.de
Website: http://www.grafschafter-piraten.de/



Wappen Niedersachsen
Dieser Benutzer kommt aus Niedersachsen.


Warum bin ich Pirat?

Weil ich gemerkt habe, dass in Deutschland etwas passieren muss. Nicht einfach einer Partei meine Stimme gebe auf Versprechungen, die sowieso nicht gehalten werden. Dass man sich mit Mitgliedern aller Schichten vernünftig unterhalten kann, auch wenn man keinen Titel hat. Vor allem, dass ich selbst was bewegen und erreichen kann mit der Hilfe der Bürgerinnen und Bürger

Meine Ziele

Mehr Basisdemokratie

Die Bürgerinnen und Bürger sollen abstimmen was in meiner Stadt (Stadtentwicklung) oder meinem Land (Atomkraftwerke) verändert werden soll. Je mehr Personen unseren Stammtisch besuchen - man muss nicht Mitglied sein - um seine Meinung zu sagen, um so schneller können wir handeln. Es müssen aber auch Ziele sein, die sich umsetzen lassen.

Umgangsform Jobcenter (Hartz IV)

Dass ich als Hilfesuchender auch Hilfe bekomme und als Mensch behandelt werde. Nicht nur als Nummer oder Schmarotzer der vom Staat Geld will.

Im §1 SGB II Absatz 1 heißt es doch: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

Wie es schon im Grundgesetz steht: §1 Die Grundrechte, Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

Gründliche Überarbeitung des §66 SGB I

Folgen fehlender Mitwirkung: Dieser Paragraph wird von Jobzentren immer benutzt um Hilfesuchende zu unterdrücken und einzuschüchtern. Wenn man nicht das macht, was das Jobcenter oder der Berater will, tritt §66 SGB I in Kraft. Du nimmst einen 1€ Job nicht an, weil man es krankheitsbedingt nicht kann, und schon verstößt man gegen die Mitwirkungspflicht. Die Folge ist die teilweise oder ganze Streichung der Zahlungen.